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   BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R   

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BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R (https://dejure.org/1998,2293)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R (https://dejure.org/1998,2293)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 94/97 R (https://dejure.org/1998,2293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zum Anspruch einer ehemaligen Lehrerin im Schuldienst gegen einen Zusatzversorgungsträger verschiedene Zeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem festzustellen - "Nachtrag zur Urkunde über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen"

  • Judicialis

    AAÜG § 1; ; AAÜG § 5 Abs. 1; ; AAÜG § 8 Abs. 1 u. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1
    Berechnung des Rentenwerts bei Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R
    Wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, hängt nach § 5 AAÜG die "Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nicht notwendig davon ab, ob und wann in der DDR eine Versorgungszusage erteilt worden ist; Zugehörigkeitszeiten iS des § 5 AAÜG liegen auch vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung (iS von § 1 Satz 1 Nr. 1 Regelung 1 des SGB VI) ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war.
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R
    Denn das Bundessozialgericht (BSG) ist gemäß § 162 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nur befugt, ein angefochtenes Urteil daraufhin zu überprüfen, ob es auf der "Verletzung einer Vorschrift des Bundesrechts" oder - was hier nicht in Betracht kommt - einer "sonstigen im Bezirk des Berufungsgerichts geltenden Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt" (vgl hierzu im einzelnen die Parallelentscheidung des Senats vom selben Tag - B 4 RA 11/98 R -).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Dies gilt einmal für die ausdrücklich von den Beschwerdeführern in den Verfahren 1 BvR 1921/04 und 1 BvR 2156/04 angeführten Urteile des Bundessozialgerichts vom 24. März 1998 (SozR 3-8570 § 5 Nr. 3) und 30. Juni 1998 (Az. B 4 RA 11/98 R und B 4 RA 94/97 R).
  • LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RA 22/00

    Anspruch gegen den Versorgungsträger eine Beitragszeit als Zeit der Zugehörigkeit

    Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG liegen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R - Soz-R 3-8570 § 5 Nr. 3; BSG, Urteil vom 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 - Soz-R 3-8570 § 5 Nr. 4; Urteile vom 30.06.1998 - B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/98R; Urteil vom 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R).

    Schließlich sind vorliegend nur die Versorgungsordnung selbst und die hierzu ergangenen Durchführungsbestimmungen ein hinreichend publizierter und objektiver, Erkenntnisprozessen in gerade noch ausreichendem Maße zugänglicher, - faktischer - Anknüpfungspunkt (BSG, Urteil vom 30.06.1998, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 20.04.2005 - L 1 R 4168/04

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum

    Die genannte Entscheidung - sowie weitere Urteile vom 30.06.1998 (B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/97 R) - betreffen ausschließlich Fragestellungen nach § 5 AAÜG, bei denen zunächst grundsätzlich die personelle Einbeziehung in das AAÜG durch formale Versorgungszusagen gegeben war.

    Im weiteren Urteil vom 30.06.1998 (Az.: B 4 RA 94/97 R) bestand nach einem vom Rat des Kreises F. ausgehändigten "Nachtrag zur Urkunde über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen" vom 26.09.1988 mit Wirkung vom 01.10.1988 Anspruch auf Leistungen nach der Anordnung vom 02.05.1988 über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen statt einem begehrten früheren Zeitpunkt.

  • LSG Bayern, 28.04.2004 - L 1 RA 268/03

    Feststellung der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem in der DDR;

    Die genannten Entscheidung - sowie weitere Urteile vom 30.06.1998 (B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/97 R) - betreffen ausschließlich Fragestellungen nach § 5 AAÜG, bei denen zunächst grundsätzlich die personelle Einbeziehung in das AAÜG durch formale Versorgungszusagen gegeben war.

    Im weiteren Urteil vom 30. Juni 1998 (Az: B 4 RA 94/97 R) bestand nach einem vom Rat des Kreises F. ausgehändigten "Nachtrag zur Urkunde über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen" vom 26. September 1988 mit Wirkung vom 1. Oktober 1988 Anspruch auf Leistungen nach der Anordnung vom 2. Mai 1988 über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen.

  • LSG Bayern, 07.04.2004 - L 13 RA 279/03

    Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem zum Anwartschafts- und

    Soweit der Kläger unter Anführung der Urteile vom 24.03.1998 Az.: B 4 RA 27/97 R und 30.06.1998, Az.: B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/97 R, die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nicht notwendig davon abhängig sieht, ob und wann in der DDR eine Versorgungszusage erteilt worden sei, verkennt er die dort zugrundeliegenden Fallgestaltungen.

    Im weiteren Urteil vom 30. Juni 1998, Az: B 4 RA 94/97 R, bestand nach einem vom Rat des Kreises F. ausgehändigten "Nachtrag zur Urkunde über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen" vom 26. September 1988 mit Wirkung vom 1. Oktober 1988 Anspruch auf Leistungen nach der Anordnung vom 2. Mai 1988 über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 12 RA 110/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und

    Aus der Anwendbarkeit des AAÜG ergibt sich, dass gem. §§ 5, 8 AAÜG Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem für den Kläger festzustellen sind, wenn er eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt hat, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in einem Zusatzversorgungssystem vorgesehen war (vgl. BSG, Urteile vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R; B 4 RA 94/97 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 33 R 251/12

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Die Entscheidung vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 94/97 R - ist überholt (vgl. u. a. die Entscheidungen des BSG vom 09. April 2002 - B 4 RA 42/01 - in juris und vom 20. März 2013 - B 5 RS 27/12 R sowie B 5 RS 3/12 R - ebenfalls in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 32/01

    Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates der

    Der Kläger kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BSG berufen, der zufolge die tatsächliche Ausübung einer die Grundlage für die Zugehörigkeitszeit bildenden Beschäftigung ausreicht (BSG-Urteil vom 30. Juni 1998, Az: B 4 RA 94/97 R).

    (Obligatorische) Zugehörigkeitszeiten im Sinne des § 5 AAÜG sollen vielmehr auch schon dann vorliegen, wenn eine entgeltliche Beschäftigung (im Sinne von § 1 Satz 1 Nr. 1 Regelung 1 des SGB VI) bloß tatsächlich ausgeübt worden ist, derentwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (vgl. BSG - Urteil vom 24. März 1998, Az: B 4 RA 27/97 R sowie Urteil vom 30. Juni 1998, Az: B 4 RA 94/97 R).

  • VG Potsdam, 18.11.2014 - 11 K 4205/13

    Berufliche Rehabilitierung

    BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, - B 4 RA 11/98 R - BSG, Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 94/97 R - BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R -, alle veröffentlicht in Juris,.
  • LSG Bayern, 18.09.2008 - L 14 R 4183/02
    Sie betreffe wie weitere Urteile vom 30.06.1998 (B 4 RA 94/97 R und B 4 RA 11/97 R) ausschließlich Fragestellungen nach § 5 AAÜG; die personelle Einbeziehung in ein Versorgungssystem durch Versorgungszusagen habe in diesen Fällen jeweils vorgelegen, strittig seien lediglich Zeiträume vor der Versorgungszusage gewesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2007 - L 12 RA 32/02

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - L 12 R 6/06

    Instandsetzungswerk Pinnow

  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 155/00

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz ;

  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 4 RA 112/00

    Anspruch auf Feststellung der Zugehörigkeitszeit zur Altersversorgung der

  • LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 95/06
  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 20 R 39/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Sachsen, 21.05.2001 - L 4 RA 182/00

    Feststellung der Zeit der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem für

  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 10/00

    Überführungspflicht der für die Deutsche Akademie der

  • BSG, 08.02.2011 - B 5 RS 77/10 B
  • LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 14/01

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR - Freiwillige

  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 144/00

    Feststellungspflicht derjeniger Zeiten als Zugehörigkeitszeiten zum

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 12 R 743/06
  • BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 4/06 B
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