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   BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R   

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BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R (https://dejure.org/2014,5855)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R (https://dejure.org/2014,5855)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2014 - B 5 R 25/13 R (https://dejure.org/2014,5855)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten - Erben des Verfügenden

  • lexetius.com

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten - Erben des Verfügenden

  • openjur.de

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten; eingeschränkte Haftung der Erben des Verfügenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 2 SGB 1, § 102 Abs 5 SGB 6, § 118 Abs 3 SGB 6, § 118 Abs 4 S 1 SGB 6 vom 21.06.2002, § 118 Abs 4 S 4 SGB 6 vom 20.04.2007
    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten - eingeschränkte Haftung der Erben des Verfügenden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erstattung von Rentenzahlungen nach dem Tod der Berechtigten durch die Erben eines verfügenden Dritten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Haftung auch der Erben der Verfügenden gem. §§ 118 SGB VI (vgl. § 96 SGB VII) i.V.m. 50 SGB X - Erstattungsanspruch setzt Erhalt der Leistungen durch Erben voraus - Erbenhaftung gem. § 1967 BGB wird ...

  • rewis.io

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten - eingeschränkte Haftung der Erben des Verfügenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erstattung von Rentenzahlungen nach dem Tod der Berechtigten durch die Erben eines verfügenden Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Witwe haftet nicht für Betrugshandlungen des verstorbenen Ehemanns

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Insoweit sei zunächst auf das Urteil des 13. Senats des BSG vom 10.7.2012 (B 13 R 105/11 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 11) zu verweisen, nach dem die Ansprüche gegen Empfänger/Verfügende gemäß § 118 Abs. 4 S 1 SGB VI und gegen Erben nach § 118 Abs. 4 S 4 SGB VI prinzipiell gleichrangig und eigenständig seien.

    Schließlich widerspricht die Entscheidung des erkennenden Senats nicht dem Urteil des 13. Senats vom 10.7.2012 (B 13 R 105/11 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 11) , nach dem § 118 Abs. 4 S 1 und Abs. 4 S 4 SGB VI in der vorliegend maßgeblichen Fassung eigenständige und voneinander unabhängige Anspruchsgrundlagen seien, sodass Erben gleichrangig neben Empfängern bzw Verfügenden in Anspruch genommen werden könnten (aaO RdNr 31) .

    Darüber hinaus hat der 13. Senat im Urteil vom 10.7.2012 (aaO RdNr 38) die Auffassung vertreten, dass die Erstattungsansprüche von § 118 Abs. 4 S 1 und Abs. 4 letzter S SGB VI iVm § 50 SGB X in einem Verhältnis von Spezialität stehen könnten, wenn Empfänger und/oder Verfügende zugleich Erben seien und die Voraussetzungen beider Anspruchsgrundlagen erfüllten.

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 5/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht rechtzeitige Terminsladung - rechtliches

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Wird ein belastender Verwaltungsakt - wie der hier zu prüfende Erstattungsbescheid der Beklagten - mit der Anfechtungsklage angegriffen, ist für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt seines Erlasses (ggf - wie hier - des Widerspruchsbescheids) maßgeblich (vgl zB BSGE 79, 223, 225 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 S 129; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 S 46; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 2 S 11; BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 11 RdNr 17) .

    Denn § 118 Abs. 4 SGB VI begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen dem Leistungsträger und den in der Vorschrift genannten Personen (BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 2 S 12; vgl auch BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 11 RdNr 20) .

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Wird ein belastender Verwaltungsakt - wie der hier zu prüfende Erstattungsbescheid der Beklagten - mit der Anfechtungsklage angegriffen, ist für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt seines Erlasses (ggf - wie hier - des Widerspruchsbescheids) maßgeblich (vgl zB BSGE 79, 223, 225 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 S 129; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 S 46; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 2 S 11; BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 11 RdNr 17) .
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet indes, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und ist verletzt, wenn gesetzliche Bestimmungen, die verschiedene Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3 S 18 - stRspr) .
  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Inwieweit öffentlich-rechtliche Forderungen und Verbindlichkeiten in den Nachlass fallen, bestimmt sich aber nicht nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen, sondern nach dem öffentlichen Recht, dem die jeweiligen Forderungen und Verbindlichkeiten angehören (BGH Urteil vom 22.1.1971 - I ZR 132/69 - Juris RdNr 15; BVerwGE 16, 68, 69) .
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Für einen weiten, ebenso die Erben des Verfügenden erfassenden, Erbenbegriff spricht schließlich das Gebot der verfassungskonformen Auslegung, nach dem von mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige den Vorrang hat, bei der die Rechtsnorm mit der Verfassung in Einklang steht (vgl zB BVerfGE 48, 40, 45; 110, 226, 267; 112, 164, 182 f; 124, 25, 39; BSGE 94, 192 RdNr 34 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3 RdNr 31) .
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Für einen weiten, ebenso die Erben des Verfügenden erfassenden, Erbenbegriff spricht schließlich das Gebot der verfassungskonformen Auslegung, nach dem von mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige den Vorrang hat, bei der die Rechtsnorm mit der Verfassung in Einklang steht (vgl zB BVerfGE 48, 40, 45; 110, 226, 267; 112, 164, 182 f; 124, 25, 39; BSGE 94, 192 RdNr 34 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3 RdNr 31) .
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Die Bindungswirkung der Rentenbewilligung vermag die Zahlungen nicht zu rechtfertigen, weil sich der diesbezügliche Verwaltungsakt mit dem Tod der Rentenberechtigten auch ohne Aufhebungsbescheid auf andere Weise gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat (vgl zB BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63; BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 15, Nr. 10 RdNr 13 und Nr. 11 RdNr 20) .
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Die Bindungswirkung der Rentenbewilligung vermag die Zahlungen nicht zu rechtfertigen, weil sich der diesbezügliche Verwaltungsakt mit dem Tod der Rentenberechtigten auch ohne Aufhebungsbescheid auf andere Weise gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hat (vgl zB BSGE 84, 16, 20 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 21 S 71 f; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 63; BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 9 RdNr 15, Nr. 10 RdNr 13 und Nr. 11 RdNr 20) .
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08

    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine

    Auszug aus BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
    Für einen weiten, ebenso die Erben des Verfügenden erfassenden, Erbenbegriff spricht schließlich das Gebot der verfassungskonformen Auslegung, nach dem von mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige den Vorrang hat, bei der die Rechtsnorm mit der Verfassung in Einklang steht (vgl zB BVerfGE 48, 40, 45; 110, 226, 267; 112, 164, 182 f; 124, 25, 39; BSGE 94, 192 RdNr 34 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3 RdNr 31) .
  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 132/69

    Erstattungsanspruch für geleistete Sozialhilfe gegen die Erbin der

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 4/18 R

    Erstattung von nach dem Tod des Versicherten zu Unrecht gezahlter

    Diese werden zwar, wenn sie nicht zugleich einen der überzahlten Rente entsprechenden Betrag iS von § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI empfangen oder über diesen verfügt haben, nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl BT-Drucks 13/3150 S 42 zu Nr. 17) bewusst nicht der "verschärften Haftung" des § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI unterworfen (Senatsurteil vom 10.7.2012 - B 13 R 105/11 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 11 RdNr 37; BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 R 25/13 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 13 RdNr 23).

    Demgegenüber haben Personen, denen iS von § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X Leistungen zu Unrecht erbracht worden sind, weder unmittelbar noch mittelbar "Zugriff" auf einen entsprechenden Betrag genommen (zu diesem Aspekt bereits BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 R 25/13 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 13 RdNr 29 bezogen auf die Erben des Versicherten sowie die Erben eines Verfügenden).

  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 4/19 R

    Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut auf

    Dies erscheint naheliegend, weil nicht alle Rentenempfänger Angehörige hinterlassen, die Erbenstellung zunächst unbekannt sein kann, der Tod des Rentners zum Teil bewusst verschwiegen wird, um den Rentenzufluss aufrechtzuerhalten (vgl hierzu etwa BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 R 25/13 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 13) , oder der Tod des Rentenberechtigten - aufgrund seiner zurückgezogenen Lebensführung - zunächst gänzlich unbemerkt bleibt und daher zB von ihm noch zu Lebzeiten erteilte Daueraufträge weiter ausgeführt werden (vgl zu vom verstorbenen Berechtigten noch eingeleiteten Zahlungsgeschäften BSG Urteil vom 9.12.1998 - B 9 V 48/97 R - BSGE 83, 176, 181 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S 35) .
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2017 - L 10 R 2599/17

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Offen bleiben kann auch, inwieweit all dies nach griechischem Erbrecht ebenfalls gelten würde bzw. inwieweit der deutsche Gesetzgeber unabhängig vom ausländischen Erbrecht eine solche Haftungsregelung treffen kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 03.04.2014, B 5 R 25/13 R in SozR 4-2600 § 118 Nr. 13; dort Rdnr. 21, wonach der deutsche Gesetzgeber unabhängig vom Erbrecht regeln kann, inwieweit öffentlich-rechtliche Forderungen in den Nachlass fallen).

    Nach § 50 SGB X, und damit auch nach dessen Abs. 2, können überzahlte Leistungen nur von demjenigen zurückgefordert werden, der sie (tatsächlich) zu Unrecht erhielt (BSG, Urteil vom 03.04.2014, a.a.O., Rdnr. 37).

  • BSG, 08.02.2023 - B 5 R 2/22 R

    Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von

    Heranzuziehen sind hier mangels sozialrechtlicher Sondervorschriften (vgl für fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen die Sonderrechtsnachfolge in §§ 56 ff SGB I; für zu Unrecht erbrachte Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI - BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 R 25/13 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 13 RdNr 20 ff) die Regelungen des BGB (vgl auch BSG Urteil vom 15.9.1988 - 9/9a RV 32/86 - SozR 1300 § 45 Nr. 40 S 127 = juris RdNr 11: entsprechende Anwendung) .
  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 25/15 R

    Rentenversicherung

    Zwar kann der RV-Träger für den Fall, dass er die Rücküberweisung der überzahlten Rentenleistung durch das kontoführende Geldinstitut nicht realisieren kann, einen Erstattungsanspruch ua auch gegen denjenigen geltend machen, der als Verfügungsberechtigter über das Konto ein Zahlungsgeschäft zu dessen Lasten vorgenommen oder zugelassen hat (vgl BSG Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 12 RdNr 36, 41; BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 R 25/13 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 13 RdNr 19) .
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 R 226/20
    Nach § 50 Abs. 2 SGB X könnten überzahlte Leistungen nur von demjenigen zurückgefordert werden, der sie (tatsächlich) zu Unrecht erhalten habe (BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R -).

    Die vom SG herangezogene Entscheidung des BSG vom 03.04.2014 (B 5 R 25/13 R) sei nicht einschlägig.

    Das SG habe die Bescheide der Beklagten zu Recht aufgehoben, weil diese gegen die im Urteil des BSG vom 03.04.2014 (a. a. O.) aufgestellten Rechtsgrundsätze verstießen.

    Soweit das SG sich insoweit auf die Entscheidung des BSG vom 03.04.2014 (a. a. O.) stützt, hat die Beklagte zutreffend eingewandt, dass dieser Entscheidung kein dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.

    Im Gegensatz dazu wurde die Klägerin in dem vom BSG am 03.04.2014 (a. a. O.) entschiedenen Fall für zu Unrecht weitergezahlte Rentenbeträge in Anspruch genommen, die vor dem Tod ihres Ehemannes auf das Konto dessen Stiefmutter gezahlt wurden, über die der Ehemann der Klägerin zu seinen Lebzeiten verfügt hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2017 - L 16/3 U 58/14

    Rückforderung von überzahlten Rentenleistungen; Zahlung der Verletztenrente ohne

    Bei einem Scheitern der Rücküberweisung haften sowohl der Verfügende als auch der durch eine Verfügung Begünstigte als auch der Erbe dem Leistungsträger auf Rückzahlung der überzahlten Rente ( BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 R 25/13 R Rdnr 31 = BSG SozR 4 - 2600 § 118 Nr. 13 Rdnr. 31; Urteil vom 13 Juli 2012 - B 13 R 105/11 R Rdnr 31).
  • LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 R 283/17
    Eine Erbenhaftung komme nicht in Betracht, hierbei berief sich die Klägerin auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 (B 5 R 25/13 R).

    Eine Erbenhaftung entfalle ebenfalls, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 3. April 2014 a.a.O.) Leistungen nur von demjenigen zurückgefordert werden könnten, der sie zu Unrecht erhalten habe.

    Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden (Urteil vom 3. April 2014, B 5 R 25/13 R unter Verweis auf BSG, Urteil vom 22. April 1987, 10 RKg 16/85), dass zu Unrecht erbrachte Rentenzahlungen nur von demjenigen Erben zurückgefordert werden können, der sie auch erhalten hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2017 - L 10 R 1734/17

    Klage gegen einen an die verstorbene Witwe eines Versicherten gerichteten

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (B 5 R 25/13 R in SozR 4-2600 § 118 Nr. 13) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Denn sie berufen sich insoweit auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 935/11

    Zu Unrecht erbrachte Altersrentenleistungen (hier: Überweisung von Rente nach dem

    Mehrere Erben haften nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner (BSG, Urteil v. 10.7.2012, a.a.O.; BSG, Urteil v. 3.4.2014, B 5 R 25/13 R, SozR 4-2600 § 118 Nr. 13; Pflüger in: a.a.O., § 118 Rdnr. 157).
  • BSG, 25.03.2021 - B 1 SF 1/20 R

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers für einen Medizinischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 64/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20

    Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtungsklage - Erstattungsanspruch gegen die

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.05.2018 - L 1 R 340/15

    Korrektur- und Erstattungsbescheid gegenüber Erben eines Berechtigten einer

  • SG Frankfurt/Main, 08.08.2017 - S 31 R 36/11
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