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   BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B   

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BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B (https://dejure.org/2010,20085)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B (https://dejure.org/2010,20085)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - B 5 R 26/10 B (https://dejure.org/2010,20085)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG - Beweisantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG - Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Beweiswürdigung durch das LSG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .

    Deshalb muss die Beschwerdebegründung besondere Umstände des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, das LSG habe ein bestimmtes Beteiligtenvorbringen weder zur Kenntnis genommen noch bei seiner Entscheidung erwogen (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) .

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Denn die Tatsachengerichte sind nicht verpflichtet, auf die Stellung von Beweisanträgen hinzuwirken (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG, NZS 1997, 592) oder im Rahmen von Beweisanträgen sonstige Formulierungshilfen zu geben (Berchtold in ders/Richter, Prozesse in Sozialsachen, 2009, § 7 RdNr 132 aaO) .

    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; Becker, SGb 2007, 328, 331; Berchtold, aaO, § 7 RdNr 132; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, Kap IX RdNr 132) .

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Da das Gericht keine Fragen erörtern muss, die nach seiner materiellen Rechtsauffassung unerheblich sind (BVerfGE 70, 288, 293 f; BVerfG, Beschluss vom 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802, 803; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 681) , hätte die Klägerin ferner substantiiert darlegen müssen, dass ihre Kritik an den Gutachten der Sachverständigen Dr. B. und Dr. K. entscheidungserheblich gewesen ist und das Urteil möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn das Berufungsgericht die Einwände der Klägerin berücksichtigt hätte.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung besondere Umstände des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, das LSG habe ein bestimmtes Beteiligtenvorbringen weder zur Kenntnis genommen noch bei seiner Entscheidung erwogen (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, auf jeden Gesichtspunkt einzugehen, der im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfGE 96, 205, 217) .
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung besondere Umstände des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, das LSG habe ein bestimmtes Beteiligtenvorbringen weder zur Kenntnis genommen noch bei seiner Entscheidung erwogen (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) .
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung besondere Umstände des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, das LSG habe ein bestimmtes Beteiligtenvorbringen weder zur Kenntnis genommen noch bei seiner Entscheidung erwogen (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) .
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 144/96

    Grundsatz des fairen Verfahrens

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Die Tatsacheninstanzen sind zudem nicht verpflichtet, auf das Stellen eines Beweisantrages - wie hier ohnehin schriftsätzlich seitens der Klägerin angekündigt - hinzuwirken (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - juris RdNr 10) oder zu einer in Aussicht genommenen Beweiswürdigung Hinweise zu geben (BSG Beschluss vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93; BSG Beschluss vom 6.3.2003 - B 11 AL 129/02 B - HVBG-INFO 2003, 1724; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 99) .
  • BSG, 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler

    Schließlich können über den Umweg des § 106 Abs. 1, § 112 Abs. 2 Satz 1 SGG die Vorgaben des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG hinsichtlich der Notwendigkeit eines Beweisantrags im Berufungsverfahren nicht umgangen werden (BSG, Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - RdNr 10) .
  • BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Die Anforderungen an eine statthafte Sachaufklärungsrüge (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 iVm § 103 SGG) können aber nicht durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach vermeintlich einschlägig gewesenen prozessualen Pflichten eines Gerichts umgangen werden (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6 mwN ; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B, juris RdNr 10 112 Abs. 2 Satz 1 SGG>; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13) .
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