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   BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R   

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BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R (https://dejure.org/1998,2463)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R (https://dejure.org/1998,2463)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R (https://dejure.org/1998,2463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten - srilankischer Staatsangehöriger tamilischer Volkszugehörigkeit - Asylbewerber - gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Kindererziehungszeiten - Anerkennung - Pflichtversicherung - Vormerkung - Staatsangehörigkeit - Asyl - Abschiebung - Tamilenerlaß - Sri Lanka

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB I § 30; SGB VI § 56
    D (A), Sri Lanker, Tamilen, Kindererziehungszeiten, Rentenversicherung, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Gewöhnlicher Aufenthalt

  • Judicialis

    SGB I § 30 Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnlicher Aufenthalt srilankischer Staatsangehöriger tamilischer Volkszugehörigkeit i.S. von § 30 Abs. 1 S. 2 SGB I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 82, 23
  • NVwZ 1999, 31
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Mit der dagegen gerichteten Klage berief sich die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 9. August 1995 - 13 RJ 59/93 - und trug vor, es habe von Anfang an festgestanden, daß sie auch bei endgültiger Ablehnung ihres Asylantrags nicht abgeschoben würde.

    Dem vom LSG angeführten Urteil des BSG vom 9. August 1995 - 13 RJ 59/93 - könne jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht gefolgt werden.

    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl die ausführlichen Darstellungen in den Urteilen des BSG vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2, vom 9. August 1995 - 13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15 und vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 12).

    Auch der 13. Senat geht in seinem vom LSG zitierten Urteil vom 9. August 1995 (13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15) davon aus.

    Damit stand aber - anders als in den vom BSG mit Urteilen vom 16. Dezember 1987 (11a REg 3/87 - SozR 7833 § 1 Nr. 4), vom 23. Februar 1988 (10 RKg 17/87 - BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14) und vom 9. August 1995 (13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15) entschiedenen Fällen - im hier streitigen Zeitraum nicht fest, daß die Klägerin bei Ablehnung ihres Asylgesuchs nicht ausgewiesen würde.

  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91

    Ausländer - Kindeserziehung - Inland - Anrechnung von Kindeserziehungszeiten -

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG, insbesondere dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - könne der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I nur hinreichend unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des jeweiligen Sozialleistungsbereichs bestimmt werden, der ihn verwende.

    Auch wenn es sich nicht um solche Daten handelt, hat die Klägerin Anspruch darauf, daß der gleichwohl darüber erteilte Bescheid inhaltlich zutreffend ist (vgl Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 2).

    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl die ausführlichen Darstellungen in den Urteilen des BSG vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2, vom 9. August 1995 - 13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15 und vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 12).

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96

    Familienversicherung von Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl die ausführlichen Darstellungen in den Urteilen des BSG vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2, vom 9. August 1995 - 13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15 und vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 12).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a REg 3/87

    Asylbewerber - Aufenthalt - Ablehnung - Antrag - Duldung

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Damit stand aber - anders als in den vom BSG mit Urteilen vom 16. Dezember 1987 (11a REg 3/87 - SozR 7833 § 1 Nr. 4), vom 23. Februar 1988 (10 RKg 17/87 - BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14) und vom 9. August 1995 (13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15) entschiedenen Fällen - im hier streitigen Zeitraum nicht fest, daß die Klägerin bei Ablehnung ihres Asylgesuchs nicht ausgewiesen würde.
  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 10/94

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Gewährung von Witwenrente bei wiederholten

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Darauf hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 14. September 1994 (5 RJ 10/94 - HVBG-Info 1995, 1571) hingewiesen.
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Berechtigung

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Wenn wie im Fall der Klägerin für die Dauer des Asylverfahrens und danach aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen von einer Abschiebung abgesehen und eine Duldung erteilt wird, steht dieser Umstand der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts nach § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I nach Auffassung des Senats jetzt allerdings nicht deswegen entgegen, weil ein solcher Aufenthalt nur formell rechtmäßig, aber materiell unberechtigt geduldet wäre (vgl Urteil vom 27. Januar 1994 - 5 RJ 16/93 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 7, S 33).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R
    Damit stand aber - anders als in den vom BSG mit Urteilen vom 16. Dezember 1987 (11a REg 3/87 - SozR 7833 § 1 Nr. 4), vom 23. Februar 1988 (10 RKg 17/87 - BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14) und vom 9. August 1995 (13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15) entschiedenen Fällen - im hier streitigen Zeitraum nicht fest, daß die Klägerin bei Ablehnung ihres Asylgesuchs nicht ausgewiesen würde.
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Dabei wird die Aufenthaltsposition wesentlich durch den Inhalt der von der Ausländerbehörde erteilten Bescheinigungen bestimmt, wie er sich nach der behördlichen Praxis und der gegebenen Rechtslage darstellt (BSG vom 18.2.1998 - BSGE 82, 23, 26 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11 S 52; Senatsurteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R - Juris RdNr 39) .

    Es hat dementsprechend in seine Entscheidungsfindung auch - für die Klägerin jedoch ohne Vorteil - die bis zum hier relevanten Stichtag bestehende tatsächliche Praxis der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen mit einbezogen (vgl BSG vom 18.2.1998 - BSGE 82, 23, 26 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11 S 52; Senatsurteil vom 4.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R - Juris RdNr 39) .

    Die aus diesen Gesamtumständen gezogene Schlussfolgerung des Berufungsgerichts, dass die Aufenthaltsposition der Klägerin in Deutschland jedenfalls bis zum 30.6.1991 noch nicht so offen war, dass diese ihr wie einem Inländer einen Aufenthalt auf unbestimmte Dauer ermöglichte (vgl BSG vom 18.2.1998 - BSGE 82, 23, 25 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11 S 52; BSG vom 25.3.1998 - B 5 RJ 22/96 R - Juris RdNr 22) , sondern vielmehr weiterhin auf Beendigung ihres Aufenthalts im Bundesgebiet angelegt war und sie damit noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt iS des § 30 Abs. 3 S 2 SGB I in D. begründet hatte, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 3 R 721/17

    Rente wegen Erwerbsminderung - allgemeine Wartezeit - Kindererziehungszeiten -

    Allerdings erfasst, was auch von den Kritikern der sogen. "Einfärbungslehre" zugestanden wird (vgl. Spellbrink in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Werkstand: 118. EL März 2022, SGB I § 30, Rn. 29, 30; Pitz in: jurisPK-SGB I, 3. Aufl. 2018, § 30, Rn. 57; vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, Rn. 16 ff., und vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R -, Rn. 26, jeweils in juris), bereits die Grundregelung des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I den ausländerrechtlichen Status insofern, als zu den Umständen, aus denen sich für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts ergeben muss, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet verweilt, auch der ausländerrechtliche Status gehört.

    Auf einen bestimmten ausländerrechtlichen Titel kommt es dagegen nicht an (vgl. BSG, Urteile vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R -, Rn. 26, und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, Rn. 16 f., jeweils in juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. März 2021 - L 13 R 223/21 -, veröffentlicht in: www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Insbesondere die Asylbewerbern allein zum Zwecke der Durchführung des Asylverfahrens nach § 20 AsylVfG aF bzw. § 55 AsylVfG nF erteilte Aufenthaltsgestattung vermag vor bindender oder rechtskräftiger Feststellung des Asylrechts einen zukunftsoffenen Aufenthalt nicht zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, Rn. 17, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. Dezember 2004 - L 11 RJ 1912/04 -, Rn. 31, juris; Spellbrink in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Werkstand: 118. EL März 2022, SGB I § 30, Rn. 30; Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI; Werkstand 2. EL 2022, § 56, Rn. 60; jeweils m.w.N.).

    Ausnahmsweise kommt bei einer Duldung oder einer endgültigen Ablehnung eines Antrages auf ein dauerhaftes Bleiberecht (z.B. Asyl) ein gewöhnlicher Aufenthalt in Betracht, wenn der Betreffende aufgrund besonderer ausländer- bzw. aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen oder behördlicher Praxis, z.B. aufgrund einer länderspezifischen Weisungslage, nicht mit einer Abschiebung zu rechnen braucht, d.h. wenn von einem Abschiebehindernis auf unabsehbare Zeit auszugehen ist (vgl. BSG, Urteile vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R -, Rn. 26, und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, Rn. 16 f., jeweils in juris; Spellbrink in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Werkstand: 118. EL März 2022, SGB I § 30, Rn. 30).

    Der Gesetzgeber hat aber nicht auf die Umstände zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung abgestellt, sondern durch die Ausgestaltung der KEZ als Zeit der Versicherungspflicht auf die zur Zeit der womöglich anrechenbaren Kindererziehung maßgebenden Umstände (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. Mai 2017 - L 1 R 449/13 -, veröffentlicht in www. sozialgerichtsbarkeit.de; BSG, Urteil vom 18 Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R - , Rn. 16, juris m.w.N.).

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt -

    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist deshalb für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; SozR 3-1200 § 30 Nr. 15; BSGE 80, 209 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12; BSGE 82, 23, 24 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).

    Indem die Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahrensgesetz ) und die Duldung (§ 55 AuslG) an einen vorübergehenden Zweck anknüpfen (Durchführung des Asylverfahrens) bzw in der Absicht erteilt werden, den Aufenthalt mit Wegfall des zeitweise bestehenden Hindernisses zu beenden, sollen sie gerade keinen Aufenthalt auf Dauer möglich machen (vgl BSGE 82, 23, 25 = SozR 3-2500 § 26 Nr. 11).

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf Rechtsprechung des BSG (BSGE 82, 23, 28 f = SozR 3-2500 § 26 Nr. 11) geltend macht, es lasse sich nicht einschätzen, ob eine Abschiebung der Klägerin auf Dauer nicht in Betracht komme, legt er lediglich den vom BSG in der zitierten Entscheidung gefundenen Rechtsmaßstab dar, wonach ein "Abschiebehindernis auf unabsehbare Zeit" nicht schon dann vorliegt, "wenn sich die dafür maßgebliche Situation insoweit nicht einschätzen läßt".

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 1807/18

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen

    Ist die Position hingegen auf Beendigung des Aufenthalts im Inland angelegt, steht dies der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts trotz faktisch andauerndem Verbleiben und einem entsprechendem Bleibewillen entgegen; denn der Ausländer hat es dann nicht in der Hand, über die Dauer seines Aufenthalts im Inland frei zu bestimmen (BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R - juris Rdnr. 16).

    Auf einen bestimmten ausländerrechtlichen Titel kommt es hingegen nicht an (BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R - juris Rdnr. 17).

    Wie bei allen anderen Umständen, die bei Anwendung des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I im Rahmen des § 56 Abs. 3 Satz 1 SGB VI zu würdigen sind, ist maßgeblich die Aufenthaltsposition des Ausländers, wie sie im Zeitraum der Kindererziehung vorlag (BSG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 5 RJ 16/93 - juris Rdnr. 29; Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R - juris Rdnr. 16).

  • LSG Berlin, 15.11.1999 - L 16 RA 58/98

    Vormerkung von Zeiten der Pflichtversicherung wegen Kindererziehung; Verfolgte

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  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - L 2 R 5352/13
    Die ausländerrechtliche Position muss im Zeitraum der Kindererziehung so offen sein, dass sie wie bei einem Inländer einen Aufenthalt auf unbestimmte Zeit ermöglicht (BSG, Urteil vom 18.2.1998 - B 5 RJ 12/97 R -, juris Rn. 16).

    Dabei wird die Aufenthaltsposition eines Ausländers wesentlich durch den Inhalt der von der Ausländerbehörde erteilten Bescheinigungen bestimmt (BSG, Urteil vom 18.2.1998 - B 5 RJ 12/97 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R, juris Rn. 32).

    Ein Abschieben auf unabsehbare Zeit liegt nicht schon vor, wenn sich die dafür maßgebliche Situation insoweit nicht einschätzen lässt, etwa wegen der krisenhaften Situation im Heimatland (BSG Urteil vom 18.2.1998 - B 5 RJ 12/97 R -, juris Rn. 17).

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines polnischen Asylbewerbers im Bundesgebiet -

    Dieser Auffassung hat sich zwischenzeitlich der 5. Senat des BSG angeschlossen und seine frühere abweichende Ansicht - jedenfalls bezüglich Kindererziehungszeiten - aufgegeben (Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Das ist ua anzunehmen, wenn von vornherein feststeht, daß eine Abschiebung auch bei Ablehnung des Asylgesuchs nicht in Betracht kommt, weil von einem Abschiebehindernis auf unabsehbare Zeit auszugehen ist (BSG Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 R 3610/14
    Mit diesem hat sich das Sozialgericht unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG (insbesondere im Urt. v. 28.07.1992, - 5 RJ 24/91 - vgl. auch BSG, Urt. v. 18.02.1998, - B 5 RJ 12/97 R - LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 07.12.2004, L 11 RJ 1912/04 -) zutreffend auseinandergesetzt.

    Es ist auch weder ersichtlich noch geltend gemacht worden, es hätte von vornherein festgestanden, dass eine Abschiebung auch bei Ablehnung des Asylgesuchs nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BSG, Urt. v. 18.02.1998, - B 5 RJ 12/97 R -).

    Das BSG hat im Urteil vom 18.02.1998 (- B 5 RJ 12/97 R -) bekräftigt, dass das Rentenrecht keine hinreichende Regelung für ein spezifiziertes - d. h. von der grundsätzlich einheitlichen ("einsinnigen") Begriffsbedeutung gem. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I abweichendes - Verständnis des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts enthält und dass für die Auslegung der Worte "im Gebiet der Bundesrepublik gewöhnlich aufgehalten" (in § 56 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) daher § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I maßgeblich ist (BSG, Urt. v. 18.02.1998, - B 5 RJ 12/97 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 5272/15
    Die ausländerrechtliche Position muss im Zeitraum der Kindererziehung so offen sein, dass sie wie bei einem Inländer einen Aufenthalt auf unbestimmte Zeit ermöglicht (BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R -, juris Rn. 16).

    Dabei wird die Aufenthaltsposition eines Ausländers wesentlich durch den Inhalt der von der Ausländerbehörde erteilten Bescheinigungen bestimmt (BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 12/97 R - juris Rn. 17; BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R, juris Rn. 32).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2020 - L 11 R 2808/19

    Anrechnung einer Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Ist die Position hingegen auf Beendigung des Aufenthalts im Inland angelegt, steht dies der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts trotz faktisch andauerndem Verbleiben und einem entsprechenden Bleibewillen entgegen; denn der Ausländer hat es dann nicht in der Hand, über die Dauer seines Aufenthalts im Inland frei zu bestimmen (BSG 18.02.1998, B 5 RJ 12/97 R, BSGE 82, 23-27 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11 = juris Rn 16).

    Wie bei allen anderen Umständen, die bei Anwendung des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I im Rahmen des § 56 Abs. 3 Satz 1 SGB VI zu würdigen sind, ist maßgeblich die Aufenthaltsposition des Ausländers, wie sie im Zeitraum der Kindererziehung vorlag (vgl BSG 18.02.1998, B 5 RJ 12/97 R, BSGE 82, 23-27 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 11 = juris Rn 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2017 - L 1 R 449/13
  • LSG Bayern, 30.09.2021 - L 13 R 223/21

    Rentenversicherung: Anrechnung von Kindererziehungszeiten und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2013 - L 14 R 307/12
  • BSG, 25.03.1998 - B 5 RJ 22/96 R

    Anspruch auf Witwenrente bzw Witwenrentenabfindung - polnischer Staatsbürger -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2009 - L 8 R 244/05

    Berücksichtigung von in der DDR und in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 12 R 191/16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 12 M 81.09

    Niederlassungserlaubnis; Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung;

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2000 - L 13 Al 3593/99

    Versagung der Arbeitserlaubnis für Straftäter

  • BSG, 03.08.2022 - B 5 R 70/22 B

    Zuschlag zu einer Altersrente wegen Zeiten der Kindererziehung; Grundsatzrüge im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2016 - L 2 R 748/13

    Bezug von Altersrente unter Berücksichtigung des deutsch-polnischen

  • SG Oldenburg, 25.03.2010 - S 47 AS 550/10

    Feststellung der örtlichen Zuständigkeit einer Behörde für Leistungen der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2021 - L 1 R 223/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 263/09
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 3408/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2020 - L 2 R 297/20
  • SG Oldenburg, 27.04.2006 - S 71 U 164/03
  • VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
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