Weitere Entscheidung unten: BSG, 17.04.2007

Rechtsprechung
   BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R   

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BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R (https://dejure.org/2008,3219)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R (https://dejure.org/2008,3219)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2008 - B 5 RJ 15/04 R (https://dejure.org/2008,3219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Regelaltersrente - Berechnung der Rentenhöhe i.R.e. Hinausschiebens einer Inanspruchnahme der Altersrente über das 65. Lebensjahr - Verlängerung des Gesamtbelegungszeitraums

  • Judicialis

    SGB VI § 72 Abs 2 S 1 Nr 1; ; SGB VI F: 21.07.2004 § 75 Abs 1; ; SGB VI F: 19.02.2002 § 75 Abs 1; ; SGB VI § 76d; ; SGB VI § 77 Abs 1; ; SGB VI § 77 Abs 2 S 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 64; SGB VI § 72 Abs. 2
    Anspruch auf Regelaltersrente; Berechnung der Rentenhöhe beim Hinausschieben der Inanspruchnahme der Altersrente über das 65. Lebensjahr; Verlängerung des Gesamtbelegungszeitraums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 102, 101
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Bei einer Rente wegen Alters endet der für die Grundbewertung maßgebliche belegungsfähige Gesamtzeitraum mit dem Kalendermonat vor Beginn der Rentenzahlung (Aufgabe von BSG vom 24.7.2007 - B 4 RA 45/99 R = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).

    Im Dezember 2001 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.7.2001 (B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) eine Neuberechnung der Rente gemäß § 44 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Die Kammer folge damit nach eigener Prüfung den Ausführungen des BSG im Urteil vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Beschwer bereits dann zu bejahen ist, wenn die Entgeltpunkte (EP) fehlerhaft berechnet worden sind, ohne dass sich die fehlerhafte Berechnung auf die Rentenhöhe auswirkt (so wohl Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 - B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 15).

    Damit weicht der Senat zwar vom Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) ab; dennoch ist er an der Entscheidung nicht gehindert.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Allerdings verengt sich seine Gestaltungsfreiheit in dem Maß, in dem Rentenansprüche und -anwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind (BVerfGE 100, 1, 38 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 51).

    Diese Norm ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 100, 1, 38 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 52 mwN).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Rentenansprüche und -anwartschaften weisen zwar einen hohen personalen Bezug auf, stehen aber zugleich in einem ausgeprägt sozialen Bezug (vgl im Einzelnen BVerfGE 53, 257, 292 f = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 4).

    Deswegen verleiht Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetzgeber auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl BVerfGE 53, 257, 293 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 4 f).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 17/08 S
    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Zwar hat der 4. Senat des BSG diese Wirkung seines Verständnisses vom Begriff "Rentenbeginn" iS von § 72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bestritten (vgl Beschluss vom 20.12.2007 - B 4 R 27/07 S - RdNr 38, 44; ebenso 13. Senat vom 21.8.2008 - B 13 R 17/08 S - RdNr 18), ohne auf die einschlägigen Vorschriften einzugehen.

    Der 13. Senat hat auf die Anfrage des erkennenden Senats am 21.8.2008 beschlossen (B 13 R 17/08 S), an der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 24.7.2001 nicht festzuhalten (vgl § 41 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGG).

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Dieses bezweckte eine Flexibilisierung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die Neueinführung von Altersrenten als Teilrenten sowie die Anhebung der Altersgrenzen mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten oder des Hinausschiebens ihrer Inanspruchnahme bei Ausgleich der unterschiedlichen Bezugsdauer mittels eines Zugangsfaktors (BT-Drucks 11/4124 S 163 zu §§ 41, 42).

    Denn die amtliche Begründung zu § 71 des Entwurfs des RRG 1992 (= § 72 SGB VI) enthält diesen Hinweis nicht (vgl BT-Drucks 11/4124 S 171 zu § 71).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Die für die Berechnung einer Rente notwendigen Rechenoperationen bilden rechtlich eine untrennbare Einheit, auch wenn sie die Rentenhöhe in gegensätzlicher Richtung (im Sinne der Minderung bzw der Erhöhung) beeinflussen; entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung ist allein der dem Versicherten schließlich zuzubilligende Rentenbetrag (vgl BVerfGE 117, 272, 293 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 51 mwN).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Insoweit ist die Intensität, die Schwere und Tragweite der Rechtsbeeinträchtigung bedeutsam (BVerfGE 31, 229, 243).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Zu den eigentumsrelevanten Eigenleistungen der Versicherten gehören sowohl die von ihnen selbst gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch der Beitragsanteil der Arbeitgeber (vgl BVerfGE 69, 272, 302 = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 127).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Zudem kommt den Gesetzesmaterialien keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn - wie hier - Wortlaut, systematischer Zusammenhang, Sinn und Zweck der Regelung sowie verfassungsrechtliche Erwägungen die Auslegung einer Norm in einem anderen Sinn tragen (vgl BVerfGE 111, 54, 91 mwN).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 27/07 S

    Rentenversicherung: Wer nach 65 Rentner wird, muss keine Nachteile befürchten

    Auszug aus BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
    Zwar hat der 4. Senat des BSG diese Wirkung seines Verständnisses vom Begriff "Rentenbeginn" iS von § 72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bestritten (vgl Beschluss vom 20.12.2007 - B 4 R 27/07 S - RdNr 38, 44; ebenso 13. Senat vom 21.8.2008 - B 13 R 17/08 S - RdNr 18), ohne auf die einschlägigen Vorschriften einzugehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Der Kläger erfüllte allerdings zum Zeitpunkt des begehrten Rentenbeginns am 01.09.2014 (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Bundessozialgericht , Urteil vom 25.11.2008, B 5 RJ 15/04 R, Juris) nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 236b Abs. 1 SGB VI für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Sie bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente am 1.7.2002 hatte die im Juni 1944 geborene Klägerin erst das 58. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsurteil vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R, zur Veröffentlichung bestimmt; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    b) Diese Antwort auf die Rechtsfrage 1 entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Denn zum Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums hat der 5. Senat des BSG bereits entschieden, dass der Aufenthalt im Ausland einer Einbeziehung in den belegungsfähigen Gesamtzeitraum nach § 72 Abs. 2 S 1 SGB VI nicht entgegen steht (BSG SozR 4-2600 § 72 Nr. 2 RdNr 15 ff).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R   

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https://dejure.org/2007,10141
BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R (https://dejure.org/2007,10141)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R (https://dejure.org/2007,10141)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2007 - B 5 RJ 15/04 R (https://dejure.org/2007,10141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente - Rentenzahlbeginn - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Höhe der Regelaltersrente unter Berücksichtigung eines früheren Endes des belegungsfähigen Gesamtzeitraums im Sinne von § 72 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedeutung der Multiplikation der unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, des Rentenartfaktors und des aktuellen Rentenwerts; Zulässigkeit der Auslegung des Begriffs Rentenbeginn im Sinne des Rentenzahlbeginns; Befugnis des Gesetzgebers zur ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Im Dezember 2001 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.7.2001 (B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) eine Neuberechnung der Rente gemäß § 44 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Die Kammer folge damit nach eigener Prüfung den Ausführungen des BSG im Urteil vom 24.7.2001 (aaO).

    Er sieht sich hieran jedoch durch das Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 (B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) gehindert; würde er die Rechtsauffassung, auf der dieses Urteil beruht, auch im vorliegenden Fall zu Grunde legen, wäre die Revision der Beklagten zurückzuweisen (hierzu im Folgenden unter 2).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Beschwer bereits dann zu bejahen ist, wenn die Entgeltpunkte (EP) fehlerhaft berechnet worden sind, ohne dass sich die fehlerhafte Berechnung auf die Rentenhöhe auswirkt (so wohl Urteil des 4. Senats vom 24.7. 2001 - B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 15).

    Eine Entscheidung in diesem Sinne ist dem Senat jedoch nicht ohne Abweichung von dem Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) möglich.

    Dabei hat er unter anderem ausgeführt (Urteilsumdruck S 5 f = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 17 f):.

    Insoweit führt der 4. Senat aus (Umdruck S 3 f = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 15):.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe zu Ziff 4 (Umdruck S 15 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 27 f) ist der Tenor jedoch so zu verstehen, dass die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger eine höhere Altersrente mindestens nach Maßgabe seiner am 31.12.1991 erlangten Rangstelle zu zahlen.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Allerdings verengt sich seine Gestaltungsfreiheit in dem Maß, in dem Rentenansprüche und -anwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind (BVerfGE 100, 1, 38 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 51).

    Diese Norm ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 100, 1, 38 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 52 mwN).

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Dieses bezweckte eine Flexibilisierung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die Neueinführung von Altersrenten als Teilrenten sowie die Anhebung der Altersgrenzen mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten oder des Hinausschiebens ihrer Inanspruchnahme bei Ausgleich der unterschiedlichen Bezugsdauer mittels eines Zugangsfaktors (BT-Drucks 11/4124 S 163 zu §§ 41, 42).

    Denn die amtliche Begründung zu § 71 des Entwurfs des RRG 1992 (= § 72 SGB VI) enthält diesen Hinweis nicht (vgl BT-Drucks 11/4124 S 171 zu § 71).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Rentenansprüche und -anwartschaften weisen zwar einen hohen personalen Bezug auf, stehen aber zugleich in einem ausgeprägt sozialen Bezug (vgl im Einzelnen BVerfGE 53, 257, 292 f = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 4).

    Deswegen verleiht Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetzgeber auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl BVerfGE 53, 257, 293 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 4 f).

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Zudem kommt den Gesetzesmaterialien keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn - wie hier - Wortlaut, systematischer Zusammenhang, Sinn und Zweck der Regelung sowie verfassungsrechtliche Erwägungen die Auslegung einer Norm in einem anderen Sinn tragen (vgl BVerfGE 111, 54, 91 mwN).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Insoweit ist die Intensität, die Schwere und Tragweite der Rechtsbeeinträchtigung bedeutsam (BVerfGE 31, 229, 243).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Zu den eigentumsrelevanten Eigenleistungen der Versicherten gehören sowohl die von ihnen selbst gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch der Beitragsanteil der Arbeitgeber (vgl BVerfGE 69, 272, 302 = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 127).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
    Die für die Berechnung einer Rente notwendigen Rechenoperationen bilden rechtlich eine untrennbare Einheit, auch wenn sie die Rentenhöhe in gegensätzlicher Richtung (im Sinne der Minderung bzw der Erhöhung) beeinflussen; entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung ist allein der dem Versicherten schließlich zuzubilligende Rentenbetrag (vgl BVerfG vom 27.2. 2007 - 1 BvL 10/00 - NJW 2007, 1577 RdNr 51 mwN).
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.7.2004 hatte der im Februar 1952 geborene Kläger erst das 52. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.3.2005 hatte der im Dezember 1953 geborene Kläger erst das 51. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wegen voller Erwerbsminderung hatte der Kläger das 52. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns s Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.11.2003 hatte der im Juli 1948 geborene Kläger erst das 55. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 88/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wegen voller Erwerbsminderung hatte der Kläger das 55. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns s Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • SG Berlin, 19.05.2008 - S 10 RA 6710/04

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Ghetto Bendzin -

    Hinsichtlich des belegungsfähigen Gesamtzeitraums verweist sie auf das Urteil des BSG vom 17.04.2007, Az. B 5 RJ 15/04 R.

    Vielmehr ist der Beginn der Rente" i.S.v. § 72 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI der Rentenzahlbeginn (vgl. BSG Beschluss v. 17.04.2007, Az. B 5 RJ 15/04 R), wie auch von der Beklagten in ihrem Bescheid angenommen.

    Die Kammer schließt sich der überzeugenden Begründung im Beschluss des BSG v. 17.04.2007, Az. B 5 RJ 15/04 R vollumfänglich an.

  • BSG, 04.04.2013 - B 13 R 40/12 BH
    Das BSG hat aus der Normstruktur von § 75 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI geschlossen, dass § 75 SGB VI jene Endzeitpunkte bestimmt, bis zu denen erworbene Entgeltpunkte bei den Renten berücksichtigt werden können, zB bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit dem Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (vgl BSG vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R - Juris RdNr 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 3266/07
    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.7.2004 hatte der im Februar 1952 geborene Kläger erst das 52. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 17/08 S
    3 Der 5a. Senat vertritt die Ansicht, der Begriff "Beginn der zu berechnenden Rente" in § 72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sei als "Rentenzahlbeginn" zu verstehen (Anfragebeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, Juris RdNr 15; Anfragebeschluss vom 22.4.2008 - B 5a/5 RJ 15/04 R, RdNr 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 3960/07
    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.7.2004 hatte der im Februar 1952 geborene Kläger erst das 52. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
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