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   BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B   

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BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B (https://dejure.org/1998,2198)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B (https://dejure.org/1998,2198)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B (https://dejure.org/1998,2198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Rente wegen vorstationären Übergangsgeldes - Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen - Schwere spezifische Leistungsbehinderung - Konkrete Verweisungstätigkeit - Gewöhnliche Leistungseinschränkung - Benennungspflicht

  • Judicialis

    SGG § 160a Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsachenfeststellungen bei der Prüfung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 352
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B
    Soweit der 13. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 19. August 1997 (13 RJ 1/94 und 91/96) die Auffassung vertrete, auch eine größere Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen könne zur Benennungspflicht führen, schließe sich das Gericht dieser Auffassung nicht an.

    Zur Begründung ihrer gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil erhobenen Beschwerde trägt die Klägerin vor: Das LSG weiche von den Urteilen des 13. Senats des BSG vom 19. August 1997 (13 RJ 1/94 und 91/96) ab.

    ... Es besteht deshalb auch keine Veranlassung, die Verhältnisse des Arbeitsmarktes näher zu erforschen" der Aussage des BSG in den Urteilen vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 (BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) und 13 RJ 91/96 (unveröffentlicht) - gegenübergestellt, "daß letztlich eine größere Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen zur Benennungspflicht führen kann".

    Danach liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - wie der 13. Senat ausführt (BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) - nur dann vor, wenn die Fähigkeit des Versicherten, zumindest körperlich leichte Arbeit vollschichtig zu verrichten, zusätzlich in erheblichem Umfang eingeschränkt ist.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG - insbesondere des Großen Senats in den Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 (GS 1 bis 4/95 - BSGE 80, 24) - umschreibe der Begriff der "gewöhnlichen" Leistungseinschränkungen nämlich solche qualitativen Leistungseinbußen, die die Fähigkeit zu körperlich leichter Tätigkeit nicht zusätzlich erheblich einschränkten.

    Der 13. Senat des BSG hat vielmehr in den genannten Entscheidungen - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 (GS 1 bis 4/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8) - ua folgendes ausgeführt: Die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen anzunehmen sei, könne nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden.

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 91/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B
    ... Es besteht deshalb auch keine Veranlassung, die Verhältnisse des Arbeitsmarktes näher zu erforschen" der Aussage des BSG in den Urteilen vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 (BSGE 81, 15, 18 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) und 13 RJ 91/96 (unveröffentlicht) - gegenübergestellt, "daß letztlich eine größere Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen zur Benennungspflicht führen kann".
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 184/98 B
    Das setzt begrifflich voraus, daß das LSG einen abstrakten Rechtssatz gebildet hat, der im Widerspruch zu einem vorhandenen Rechtssatz des BSG steht (BSG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 5b BJ 338/85 - SozR 1500 § 160 Nr. 61 mwN).
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 48/03 R

    Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen -

    Der Senat hat sich hierzu bereits mit Beschluss vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 geäußert und insoweit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG (Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 - BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23) angeschlossen.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Während noch in älteren Entscheidungen des BSG bzw des GS im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungseinschränkung ohne nähere Ausführungen auch die Beispielsfälle von Einarmigkeit und Einäugigkeit benannt worden sind (BSG GS, BSGE 80, 24, 33 mwN), wurden in späteren Entscheidungen die Umstände des Einzelfalls betont (vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 19; BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Der leicht mißverständliche Begriff der ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen umschreibt insofern grundsätzlich alle die Einschränkungen, die nicht bereits von dem Erfordernis "körperlich leichte Arbeit" erfaßt werden, also in dieser Hinsicht nicht als "gewöhnlich" angesehen werden können (vgl Loytved, NZS 1999, 276, 278; dazu auch BSG, Beschluß vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B ).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

    Der leicht mißverständliche Begriff der ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen umschreibt insofern grundsätzlich alle die Einschränkungen, die nicht bereits von dem Erfordernis "körperlich leichte Arbeit" erfaßt werden, also in dieser Hinsicht nicht als "gewöhnlich" angesehen werden können (vgl Loytved, NZS 1999, 276, 278; dazu auch BSG, Beschluß vom 14. Dezember 1998 - B 5 RJ 184/98 B - ).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Es ist aber Aufgabe des Tatsachengerichts bei der Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, die im Einzelfall vorliegenden qualitativen Leistungseinschränkungen insgesamt in ihrer konkreten Bedeutung für die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem Arbeitsmarkt abzuklären und zu bewerten (vgl Senatsurteil vom 19.8.1997 - BSGE 81, 15, 18 f = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 S 68 f sowie ergänzend BSG vom 14.12.1998 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 S 67 f).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 40/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Rente

    Der Kläger trägt lediglich vor, dass das Berufungsurteil "bewusst von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom vgl BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17, BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 19 und BSGE 81, 15 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 abgewichen" sei (S 10 Beschwerdebegründung) .
  • BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 65/99 R

    Amtsermittlungspflicht bei Epilepsieverdacht

    Der leicht mißverständliche Begriff der ungewöhnlichen Leistungseinschränkung umschreibt insofern grundsätzlich alle die Einschränkungen, die nicht bereits von dem Erfordernis "körperlich leichte Arbeit" erfaßt werden, also in dieser Hinsicht nicht als "gewöhnlich" angesehen werden können (vgl Loytved, NZS 1999, 276, 278; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 19).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 39/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung - ärztlicher

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 15/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung -

  • LSG Bayern, 27.04.2010 - L 6 R 21/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufunfähigkeit - Berufskraftfahrer

  • LSG Bayern, 09.04.2003 - L 13 RA 59/02

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beschäftigung als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 8 RJ 86/98

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 21.02.2001 - L 16 RJ 683/99

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berfusunfähigkeit einer Stepperin;

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 511/08 B
  • LSG Bayern, 11.04.2000 - L 5 RJ 181/97
  • SG Cottbus, 18.04.2012 - S 13 R 439/08

    Erwerbsminderung - Beweiserhebung - Beweiswürdigung - Kosten für die Einholung

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