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   BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 210/02 B   

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https://dejure.org/2003,16477
BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 210/02 B (https://dejure.org/2003,16477)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2003 - B 5 RJ 210/02 B (https://dejure.org/2003,16477)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2003 - B 5 RJ 210/02 B (https://dejure.org/2003,16477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtzustellung einer so genannten Anhörungsmitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 62 § 153 Abs. 4 S. 2
    Rechtliches Gehör bei nicht erhaltener Anhörungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 71/99 R

    Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

    Auszug aus BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 210/02 B
    Wenigstens hätte das LSG vor Erlass der ohne mündliche Verhandlung ergehenden Entscheidung, zB durch einen Anruf beim Prozessbevollmächtigten der Klägerin, sich Gewissheit darüber verschaffen müssen, dass allen Beteiligten das Anhörungsschreiben zugegangen ist (vgl mwN BSG Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 71/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 11).

    Es kann (ebenso wie in der Entscheidung des 4. Senats vom 21. Juni 2000, aaO) offen bleiben, ob wegen der in der Anhörungsmitteilung gesetzten richterlichen Frist zur Äußerung nach § 63 Abs. 1 SGG ohnehin eine formelle Zustellung erforderlich gewesen wäre (bejahend zB BVerwG vom 17. November 1994 - 1 B 42/94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11, Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 153 RdNr 21).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 42.94

    Anhörungsmitteilung - Unterzeichnung der gesetzten Frist - Nichterfolgen einer

    Auszug aus BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 210/02 B
    Es kann (ebenso wie in der Entscheidung des 4. Senats vom 21. Juni 2000, aaO) offen bleiben, ob wegen der in der Anhörungsmitteilung gesetzten richterlichen Frist zur Äußerung nach § 63 Abs. 1 SGG ohnehin eine formelle Zustellung erforderlich gewesen wäre (bejahend zB BVerwG vom 17. November 1994 - 1 B 42/94 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11, Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 153 RdNr 21).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Dem entspricht die Rechtslage auch für andere Schreiben der Leistungsträger an Versicherte, zB ein Arbeitsangebot (BSG vom 3.6.2004, B 11 AL 71/03 R, SGb 2004, 479) und für gerichtliche Hinweise in weiteren Zusammenhängen (zB zur Anhörung vor der Entscheidung über eine Berufung im vereinfachten Beschlussverfahren: BSG vom 21.6.2000, SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 mwN und vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B; Bundesverwaltungsgericht vom 25.4.2005, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 72 mwN).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Will das LSG den Beteiligten mit formlosen Anhörungsschreiben rechtliches Gehör gewähren, kann es bei fehlender Rückmeldung nicht davon ausgehen, dass alle Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben; in solchen Fällen hat sich das Gericht vor Erlass einer ohne mündliche Verhandlung ergehenden Endentscheidung Gewissheit darüber zu verschaffen, dass das Anhörungsschreiben allen Beteiligten zugegangen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 LS und S 33; s ferner BSG Beschluss vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 17.2.2009 - B 2 U 194/08 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 253/13 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 11.08.2022 - B 8 SO 100/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    So liegt der Fall hier, wobei offenbleiben kann, ob Anhörungsmitteilungen, die - wie hier - eine Frist in Gang setzen, zuzustellen sind (so BVerwG vom 17.11.1994 - 1 B 42/94 - RdNr 4 zu § 130a Verwaltungsgerichtsordnung; ebenso offengelassen von BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B; BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 71/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 S 33) .

    Da der Prozessbevollmächtigte des Klägers lediglich die Akteneinsicht bestätigt hat, jedoch auf das Anhörungsschreiben nicht inhaltlich reagiert hat - was insbesondere nicht aus der Ankündigung einer Berufungsbegründung folgt - hätte sich das LSG vor seiner Entscheidung auf andere Weise - zB durch einen Anruf - Gewissheit darüber verschaffen müssen, dass der Prozessbevollmächtigten Kenntnis von dem Anhörungsschreiben genommen hat (BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 253/13 B - RdNr 10; BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B - RdNr 5; BVerfG vom 21.3.2006 - 2 BvR 1104/05 - NJW 2006, 2248 f; BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 210/02 B - RdNr 4; BSG vom 21.6.2000 - B 4 RA 71/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 11) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 748/10

    Regelaltersrente, Rentenbeginn, verspätete Antragstellung, Hinweispflicht,

    Dem entspricht die Rechtslage auch für andere Schreiben der Leistungsträger an Versicherte, z. B. ein Arbeitsangebot (Urteil des BSG vom 03. Juni 2004 - B 11 AL 71/03 R - in SGb 2004, 479) und für gerichtliche Hinweise in weiteren Zusammenhängen (z. B. zur Anhörung vor der Entscheidung über eine Berufung im vereinfachten Beschlussverfahren: Urteil des BSG vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 71/99 R - in SozR 3-1500 § 153 Nr. 11 und Beschluss vom 09. April 2003 - B 5 RJ 210/02 B - in Juris).
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