Rechtsprechung
BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Rentenversicherung
- lexetius.com
Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - Rentenzahlung nach Österreich - Freizügigkeitsgebot
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Aussetzung des Verfahrens - Europäischer Gerichtshof (EuGH) - Vorlage - Hinterbliebenenrente - Reichsgebiets-Beitragszeiten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlung von Hinterbliebenenrente nach Österreich, Vereinbarkeit mit Europarecht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 09.11.1995 - C-475/93
Thévenon und Stadt Speyer-Sozialamt / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Für die Meinung der Beklagten könnte ferner sprechen, dass nach der Systematik des Art. 6 EWGV 1408/71 die bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 grundsätzlich abgelöst werden; dies könnte eine enge Auslegung der Ausnahmeregelungen nahe legen, zumal eine besondere Schutzbedürftigkeit eines Betroffenen aus dem außer Kraft getretenen bilateralen Abkommen, der nach Inkrafttreten der europäischen Gemeinschaftsnormen ins EWR-Ausland verzieht, nicht zu erkennen ist (vgl EuGH Urteile vom 7. Juni 1973 [Rs Walder] - 82/72 - EuGHE I 1993, 599 und vom 9. November 1995 [Rs Thévenon] - C 475/93 - EuGHE I 1995, 3813).a) Der Prüfungsmaßstab zu Vorschriften, die Vergünstigungen aus solchen bilateralen Vereinbarungen abschaffen, die durch Europarecht (hier durch die Bestimmungen der ab 1. Januar 1994 auch in Österreich geltenden EWGV 1408/71) abgelöst wurden (vgl Art. 6 Buchst a EWGV 1408/71), ergibt sich aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Thévenon (Urteil vom 9. November 1995 - C-475/93, EuGHE I 1995, 3813 RdNr 36 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 9).
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R
Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz …
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Vielmehr dienen die Vorschriften des FRG gerade der Eingliederung Versicherter mit FRG-Zeiten in das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wobei allein für so genannte Spätaussiedler zweifelhaft ist, ob das Eingliederungsprinzip - bei fraglichem Eigentumsschutz von FRG-Zeiten nach Art. 14 GG - einschränkungslos in alle Zukunft festzuschreiben ist (vgl Senatsurteile vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 und B 5 RJ 24/98 R sowie Zuleeg-Feuerhahn, EuroAS 1995, 204, 205 - zur Frage der Überprüfung der leistungsbegrenzenden Anhangsregelung). - EuGH, 16.02.1993 - C-107/91
ENU / Kommission
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Für die Meinung der Beklagten könnte ferner sprechen, dass nach der Systematik des Art. 6 EWGV 1408/71 die bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 grundsätzlich abgelöst werden; dies könnte eine enge Auslegung der Ausnahmeregelungen nahe legen, zumal eine besondere Schutzbedürftigkeit eines Betroffenen aus dem außer Kraft getretenen bilateralen Abkommen, der nach Inkrafttreten der europäischen Gemeinschaftsnormen ins EWR-Ausland verzieht, nicht zu erkennen ist (vgl EuGH Urteile vom 7. Juni 1973 [Rs Walder] - 82/72 - EuGHE I 1993, 599 und vom 9. November 1995 [Rs Thévenon] - C 475/93 - EuGHE I 1995, 3813).
- EuGH, 09.11.2000 - C-75/99
Thelen
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Solche "besonderen Umstände" hatte - wie mit dem Urteil Thévenon klargestellt - der EuGH zuvor (in der Rechtssache Rönfeldt…, Urteil vom 7. Februar 1991, EuGHE I 1981, 323 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 3) darin gesehen, dass ein Arbeitnehmer sein Recht auf Freizügigkeit bereits vor Inkrafttreten der EWGV 1408/71 für seine Fallgestaltung ausgeübt hatte; nur dann bewirke jenes Inkrafttreten einen Verlust an Vergünstigungen der sozialen Sicherheit (vgl zuletzt auch Rechtssache Thelen - EuGH Urteil vom 9. November 2000 - C-75/99 - EuGHE I 2000, 9399). - BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R
Jahr
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Vielmehr dienen die Vorschriften des FRG gerade der Eingliederung Versicherter mit FRG-Zeiten in das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wobei allein für so genannte Spätaussiedler zweifelhaft ist, ob das Eingliederungsprinzip - bei fraglichem Eigentumsschutz von FRG-Zeiten nach Art. 14 GG - einschränkungslos in alle Zukunft festzuschreiben ist (vgl Senatsurteile vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 und B 5 RJ 24/98 R sowie Zuleeg-Feuerhahn, EuroAS 1995, 204, 205 - zur Frage der Überprüfung der leistungsbegrenzenden Anhangsregelung). - EuGH, 22.02.1979 - 144/78
Tinelli
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Ebenso wenig dürfte es sich bei Leistungen aus Fremdrentenzeiten um Leistungen aus einem "Leistungssystem für Opfer des Krieges" handeln, auf das gemäß Art. 4 Abs. 4 EWGV 1408/71 die Verordnung - und damit auch deren Anhang III - keine Anwendung findet (vgl aber EuGH Urteil vom 22. Februar 1979 - 144/78 - EuGHE I 1979, 757 = SozR 6050 Allg Nr. 1). - EuGH, 07.02.1991 - C-227/89
Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
Solche "besonderen Umstände" hatte - wie mit dem Urteil Thévenon klargestellt - der EuGH zuvor (in der Rechtssache Rönfeldt, Urteil vom 7. Februar 1991, EuGHE I 1981, 323 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 3) darin gesehen, dass ein Arbeitnehmer sein Recht auf Freizügigkeit bereits vor Inkrafttreten der EWGV 1408/71 für seine Fallgestaltung ausgeübt hatte; nur dann bewirke jenes Inkrafttreten einen Verlust an Vergünstigungen der sozialen Sicherheit (vgl zuletzt auch Rechtssache Thelen - EuGH Urteil vom 9. November 2000 - C-75/99 - EuGHE I 2000, 9399).
- SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Belgien bei …
Zu dem hierdurch geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Arbeitnehmer im engeren Sinn, sondern auch Rentner, d.h. ehemalige Arbeitnehmer, vorausgesetzt, sie werden durch ein gesetzliches Sozialversicherungssystem erfasst (vgl. Langer in: Fuchs (Hg.), Europäisches Sozialrecht, Art. 42 EGVtr, Randziffer(Rz) 11 mit weiteren Nachweisen; Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R- Aktenzeichen des EuGH: C-156/02-, JURIS-Ausdruck S.6).Nach Auffassung der Kammer fällt die Rente, auch wenn in ihr im Ausland zurückgelegte Reichsgebiets-Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, unter das System der Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene im Sinne des Art. 4 Abs. 1 c und d EWGV 1408/71 (so auch Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R, Jurisauszug Seite 6, 7, das allerdings nicht zwischen Fremdrentenzeiten - nach dem Fremdrentengesetz - und Reichsgebiets-Beitragszeiten differenziert, obwohl auch dort Reichsgebiets-Beitragszeiten in Streit gewesen sein dürften).
- LSG Bayern, 06.12.2005 - L 5 R 676/05
Zahlung von auf Fremdrentengesetz-Zeiten beruhenden Renten ins Ausland …
Grund hierfür war das anhängige Verfahren beim Bundessozialgericht unter dem Az.: B 5 RJ 24/00 R.Angesichts der Einstellung des Vorlageverfahrens im Parallelfall B 5 RJ 24/00 R hat die Klägerin am 30.08.2004 beantragt, das Verfahren fortzusetzen.
- SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 4299/03
Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Spanien und …
Zu dem hierdurch geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Arbeitnehmer im engeren Sinn, sondern auch Rentner, d.h. ehemalige Arbeitnehmer, vorausgesetzt, sie werden durch ein gesetzliches Sozialversicherungssystem erfasst (vgl. Langer in: Fuchs (Hg.), Europäisches Sozialrecht, Art. 42 EGVtr, Randziffer(Rz) 11 mit weiteren Nachweisen; Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R- Aktenzeichen des EuGH: C-156/02-, JURIS-Ausdruck S.6).Nach Auffassung der Kammer fällt die Rente, auch wenn in ihr Reichsgebiets-Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, unter das System der Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene im Sinne des Art. 4 Abs. 1 c und d EWGV 1408/71 (so auch Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R, Jurisauszug Seite 6, 7, das allerdings nicht zwischen Fremdrentenzeiten und Reichsgebiets-Beitragszeiten differenziert, obwohl auch dort Reichsgebiets-Beitragszeiten in Streit gewesen sein dürften).
- BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 33/04 R
Aufhebung eines Vorlagebeschlusses zum Gerichtshof der Europäischen …
Der Beschluss des Senats vom 30. Januar 2002 (B 5 RJ 24/00 R) wird aufgehoben.