Rechtsprechung
   BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5451
BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R (https://dejure.org/2002,5451)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R (https://dejure.org/2002,5451)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 24/00 R (https://dejure.org/2002,5451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens - Europäischer Gerichtshof (EuGH) - Vorlage - Hinterbliebenenrente - Reichsgebiets-Beitragszeiten

  • Judicialis

    SGB VI §§ 110 bis 114; ; SGB VI § 272

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung von Hinterbliebenenrente nach Österreich, Vereinbarkeit mit Europarecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.11.1995 - C-475/93

    Thévenon und Stadt Speyer-Sozialamt / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Für die Meinung der Beklagten könnte ferner sprechen, dass nach der Systematik des Art. 6 EWGV 1408/71 die bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 grundsätzlich abgelöst werden; dies könnte eine enge Auslegung der Ausnahmeregelungen nahe legen, zumal eine besondere Schutzbedürftigkeit eines Betroffenen aus dem außer Kraft getretenen bilateralen Abkommen, der nach Inkrafttreten der europäischen Gemeinschaftsnormen ins EWR-Ausland verzieht, nicht zu erkennen ist (vgl EuGH Urteile vom 7. Juni 1973 [Rs Walder] - 82/72 - EuGHE I 1993, 599 und vom 9. November 1995 [Rs Thévenon] - C 475/93 - EuGHE I 1995, 3813).

    a) Der Prüfungsmaßstab zu Vorschriften, die Vergünstigungen aus solchen bilateralen Vereinbarungen abschaffen, die durch Europarecht (hier durch die Bestimmungen der ab 1. Januar 1994 auch in Österreich geltenden EWGV 1408/71) abgelöst wurden (vgl Art. 6 Buchst a EWGV 1408/71), ergibt sich aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Thévenon (Urteil vom 9. November 1995 - C-475/93, EuGHE I 1995, 3813 RdNr 36 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 9).

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Vielmehr dienen die Vorschriften des FRG gerade der Eingliederung Versicherter mit FRG-Zeiten in das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wobei allein für so genannte Spätaussiedler zweifelhaft ist, ob das Eingliederungsprinzip - bei fraglichem Eigentumsschutz von FRG-Zeiten nach Art. 14 GG - einschränkungslos in alle Zukunft festzuschreiben ist (vgl Senatsurteile vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 und B 5 RJ 24/98 R sowie Zuleeg-Feuerhahn, EuroAS 1995, 204, 205 - zur Frage der Überprüfung der leistungsbegrenzenden Anhangsregelung).
  • EuGH, 16.02.1993 - C-107/91

    ENU / Kommission

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Für die Meinung der Beklagten könnte ferner sprechen, dass nach der Systematik des Art. 6 EWGV 1408/71 die bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit dem Inkrafttreten der EWGV 1408/71 grundsätzlich abgelöst werden; dies könnte eine enge Auslegung der Ausnahmeregelungen nahe legen, zumal eine besondere Schutzbedürftigkeit eines Betroffenen aus dem außer Kraft getretenen bilateralen Abkommen, der nach Inkrafttreten der europäischen Gemeinschaftsnormen ins EWR-Ausland verzieht, nicht zu erkennen ist (vgl EuGH Urteile vom 7. Juni 1973 [Rs Walder] - 82/72 - EuGHE I 1993, 599 und vom 9. November 1995 [Rs Thévenon] - C 475/93 - EuGHE I 1995, 3813).
  • EuGH, 09.11.2000 - C-75/99

    Thelen

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Solche "besonderen Umstände" hatte - wie mit dem Urteil Thévenon klargestellt - der EuGH zuvor (in der Rechtssache Rönfeldt, Urteil vom 7. Februar 1991, EuGHE I 1981, 323 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 3) darin gesehen, dass ein Arbeitnehmer sein Recht auf Freizügigkeit bereits vor Inkrafttreten der EWGV 1408/71 für seine Fallgestaltung ausgeübt hatte; nur dann bewirke jenes Inkrafttreten einen Verlust an Vergünstigungen der sozialen Sicherheit (vgl zuletzt auch Rechtssache Thelen - EuGH Urteil vom 9. November 2000 - C-75/99 - EuGHE I 2000, 9399).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Vielmehr dienen die Vorschriften des FRG gerade der Eingliederung Versicherter mit FRG-Zeiten in das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, wobei allein für so genannte Spätaussiedler zweifelhaft ist, ob das Eingliederungsprinzip - bei fraglichem Eigentumsschutz von FRG-Zeiten nach Art. 14 GG - einschränkungslos in alle Zukunft festzuschreiben ist (vgl Senatsurteile vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 und B 5 RJ 24/98 R sowie Zuleeg-Feuerhahn, EuroAS 1995, 204, 205 - zur Frage der Überprüfung der leistungsbegrenzenden Anhangsregelung).
  • EuGH, 22.02.1979 - 144/78

    Tinelli

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Ebenso wenig dürfte es sich bei Leistungen aus Fremdrentenzeiten um Leistungen aus einem "Leistungssystem für Opfer des Krieges" handeln, auf das gemäß Art. 4 Abs. 4 EWGV 1408/71 die Verordnung - und damit auch deren Anhang III - keine Anwendung findet (vgl aber EuGH Urteil vom 22. Februar 1979 - 144/78 - EuGHE I 1979, 757 = SozR 6050 Allg Nr. 1).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-227/89

    Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R
    Solche "besonderen Umstände" hatte - wie mit dem Urteil Thévenon klargestellt - der EuGH zuvor (in der Rechtssache Rönfeldt, Urteil vom 7. Februar 1991, EuGHE I 1981, 323 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 3) darin gesehen, dass ein Arbeitnehmer sein Recht auf Freizügigkeit bereits vor Inkrafttreten der EWGV 1408/71 für seine Fallgestaltung ausgeübt hatte; nur dann bewirke jenes Inkrafttreten einen Verlust an Vergünstigungen der sozialen Sicherheit (vgl zuletzt auch Rechtssache Thelen - EuGH Urteil vom 9. November 2000 - C-75/99 - EuGHE I 2000, 9399).
  • SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Belgien bei

    Zu dem hierdurch geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Arbeitnehmer im engeren Sinn, sondern auch Rentner, d.h. ehemalige Arbeitnehmer, vorausgesetzt, sie werden durch ein gesetzliches Sozialversicherungssystem erfasst (vgl. Langer in: Fuchs (Hg.), Europäisches Sozialrecht, Art. 42 EGVtr, Randziffer(Rz) 11 mit weiteren Nachweisen; Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R- Aktenzeichen des EuGH: C-156/02-, JURIS-Ausdruck S.6).

    Nach Auffassung der Kammer fällt die Rente, auch wenn in ihr im Ausland zurückgelegte Reichsgebiets-Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, unter das System der Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene im Sinne des Art. 4 Abs. 1 c und d EWGV 1408/71 (so auch Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R, Jurisauszug Seite 6, 7, das allerdings nicht zwischen Fremdrentenzeiten - nach dem Fremdrentengesetz - und Reichsgebiets-Beitragszeiten differenziert, obwohl auch dort Reichsgebiets-Beitragszeiten in Streit gewesen sein dürften).

  • LSG Bayern, 06.12.2005 - L 5 R 676/05

    Zahlung von auf Fremdrentengesetz-Zeiten beruhenden Renten ins Ausland

    Grund hierfür war das anhängige Verfahren beim Bundessozialgericht unter dem Az.: B 5 RJ 24/00 R.

    Angesichts der Einstellung des Vorlageverfahrens im Parallelfall B 5 RJ 24/00 R hat die Klägerin am 30.08.2004 beantragt, das Verfahren fortzusetzen.

  • SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 4299/03

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Spanien und

    Zu dem hierdurch geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Arbeitnehmer im engeren Sinn, sondern auch Rentner, d.h. ehemalige Arbeitnehmer, vorausgesetzt, sie werden durch ein gesetzliches Sozialversicherungssystem erfasst (vgl. Langer in: Fuchs (Hg.), Europäisches Sozialrecht, Art. 42 EGVtr, Randziffer(Rz) 11 mit weiteren Nachweisen; Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R- Aktenzeichen des EuGH: C-156/02-, JURIS-Ausdruck S.6).

    Nach Auffassung der Kammer fällt die Rente, auch wenn in ihr Reichsgebiets-Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, unter das System der Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene im Sinne des Art. 4 Abs. 1 c und d EWGV 1408/71 (so auch Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R, Jurisauszug Seite 6, 7, das allerdings nicht zwischen Fremdrentenzeiten und Reichsgebiets-Beitragszeiten differenziert, obwohl auch dort Reichsgebiets-Beitragszeiten in Streit gewesen sein dürften).

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 33/04 R

    Aufhebung eines Vorlagebeschlusses zum Gerichtshof der Europäischen

    Der Beschluss des Senats vom 30. Januar 2002 (B 5 RJ 24/00 R) wird aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht