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   BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R   

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BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R (https://dejure.org/1998,318)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R (https://dejure.org/1998,318)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R (https://dejure.org/1998,318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer Angelernter - Pförtner mit Fernsprechvermittlungsdienst

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Berufsunfähigkeitsrente - Erwerbsunfähigkeit - Erlernter Beruf - Anderer - Beruf - Altersrente - Hausmeister

  • Judicialis

    RVO § 1246

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTB 2; RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Zumutbare Verweisungstätigkeit für einen Pförtner mit Fernsprechvermittlungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 531 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung des § 1246 RVO und trägt vor: Die Entscheidung des LSG stehe im, Widerspruch zum Urteil des BSG vom 12. Dezember 1979 (1 RJ 132/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 55), wonach ein Facharbeiter grundsätzlich nicht auf die Tätigkeit eines Pförtners nach Lohngruppe IV des Manteltarifvertrags für Arbeiter der Länder (MTB II) verwiesen werden könne.

    In dem vom Kläger zum Beleg der von ihm behaupteten Divergenz im angefochtenen Urteil herangezogenen Urteil des BSG vom 12. Dezember 1979 (1 RJ 132/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 55) hat das BSG bereits ausgeführt, daß die Formulierung (hier: der Lohngruppe IV MTL II), die Lohngruppe erfasse "angelernte Arbeiter, das sind Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung erfordern", jedenfalls dann keine Tätigkeit auf der Stufe des Angelernten iS der Rechtsprechung des BSG bezeichne, wenn die übrigen in dieser Lohngruppe genannten Berufe sowie der Vergleich mit der nächst höheren Lohngruppe deutlich machten, daß dort unter Anlernung offensichtlich das verstanden werde, was die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 1246 Abs. 2 RVO vielmehr unter einer kurzfristigen "Einweisung und Einarbeitung" verstehe.

  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Diese Rechtsprechung hat das BSG seither weder geändert noch modifiziert (vgl Urteile vom 26. November 1981 - 4 RJ 67/80 - und - 4 RJ 79/80 - SozR 2200 § 1241 d Nr. 5, vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 124/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 86, vom 21. April 1982 - 4 RJ 5/81 -, vom 26. Januar 1983 - 1 RJ 52/81 -, vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 137, vom 28. Mai 1981 - 13/5 RJ 29/89 -).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66).
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Aus diesem Grunde war es für die Bezeichnung der Divergenz nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG auch unschädlich, daß der Kläger nicht auf die aktuelle Rechtsprechung des BSG abgestellt hat (vgl Beschluß des BSG vom 16. Oktober 1986 - 5b BJ 338/85 - SozR 1500 § 160 Nr. 61).
  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Sie sind charakterisiert durch den Beruf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters mit einer Einweisung von weniger als drei Monaten (vgl Senatsurteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - ">1246%20RVO%20Nr.%2050#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 50).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 50/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Tarifliche Einordnung der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Die Frage, ob eine Tätigkeit - wie hier die des Pförtners mit Fernsprechvermittlungsdienst - die Anforderungen erfüllt, die das BSG an die Tätigkeit eines oberen Angelernten stellt, ist aufgrund einer genauen Analyse der jeweiligen Lohn- bzw Tarifgruppe und des gesamten Gefüges der verschiedenen Lohn- bzw Tarifgruppen zueinander zu ermitteln (vgl Senatsurteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 50/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 71).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Diese umfaßt nicht nur die Einordnung eines bestimmten Berufs in eine bestimmte Lohngruppe des Tarifvertrags (vgl Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 - 5 RJ 28/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 123), sondern auch die Beschreibung von Tätigkeitsmerkmalen, die alle Tätigkeiten einer bestimmten Lohngruppe charakterisieren (BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 - BSGE 70, 56 ff, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 29/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Diese Rechtsprechung hat das BSG seither weder geändert noch modifiziert (vgl Urteile vom 26. November 1981 - 4 RJ 67/80 - und - 4 RJ 79/80 - SozR 2200 § 1241 d Nr. 5, vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 124/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 86, vom 21. April 1982 - 4 RJ 5/81 -, vom 26. Januar 1983 - 1 RJ 52/81 -, vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 137, vom 28. Mai 1981 - 13/5 RJ 29/89 -).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Sie sind charakterisiert durch den Beruf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters mit einer Einweisung von weniger als drei Monaten (vgl Senatsurteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - ">1246%20RVO%20Nr.%2050#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 50).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 124/80

    Zulässigkeit der Verweisung - Facharbeiter als gehobener Pförtner -

  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 55/84

    Verweisbarkeit eines Facharbeiters - Tätigkeit eines Pförtners

  • BSG, 26.01.1983 - 1 RJ 52/81
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 67/80
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 5/81
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 28/84

    Postzusteller - Facharbeiter - Berufsunfähigkeitsrente

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl BSG Urteile vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 9/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 158, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61 mwN).

    Entsprechend diesem Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61, jeweils mwN).

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG Urteile vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140, vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143, vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 46/89 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Entsprechend diesem Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl zB BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; jeweils mwN).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Darunter ist im allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl BSG Urteile vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 9/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 158 und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1256 Nr. 55; Senatsurteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61 mwN).

    Entsprechend diesem Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl Senatsurteile vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61 und BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, jeweils mwN).

    Davon ausgehend darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf grundsätzlich auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG Urteile vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140 und vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 143; Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 46/89 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und vom 18. Februar 1998 - ? 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61).

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG ist beim Wechsel von einer qualitativ höherwertigen zu einer geringerwertigen Tätigkeit zu differenzieren: Eine zuletzt ausgeübte geringerwertige Tätigkeit kommt als bisheriger Beruf nicht in Betracht, wenn für ihre Aufnahme gesundheitliche Gründe verantwortlich waren; in diesem Fall bleibt der Berufsschutz erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl BSG Urteile vom 9. Februar 1956 - 5 RKn 7/55 - BSGE 2, 182, 187, vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 71/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38; Senatsurteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61).

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