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   BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 44/00 R   

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https://dejure.org/2001,6159
BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 44/00 R (https://dejure.org/2001,6159)
BSG, Entscheidung vom 06.09.2001 - B 5 RJ 44/00 R (https://dejure.org/2001,6159)
BSG, Entscheidung vom 06. September 2001 - B 5 RJ 44/00 R (https://dejure.org/2001,6159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeit - Rentenanspruch - Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    SGB VI § 43; ; SGB VI § 44; ; SGG § 62; ; SGG § 103; ; SGG § 128; ; SGG § 136 Abs 1 Nr 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 44/00 R
    Wenn nein, bleibt zu untersuchen, ob eine schwere spezifische Leistungseinschränkung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen anzunehmen ist und dem Kläger deswegen auch bei grundsätzlicher Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für ungelernte Tätigkeiten nach der stRspr des BSG (vgl Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; Senatsurteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 mwN) zum Ausschluß von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine gesundheitlich vollschichtig zumutbare Berufstätigkeit (Verweisungstätigkeit) konkret benannt werden muß.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 44/00 R
    Wenn nein, bleibt zu untersuchen, ob eine schwere spezifische Leistungseinschränkung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen anzunehmen ist und dem Kläger deswegen auch bei grundsätzlicher Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für ungelernte Tätigkeiten nach der stRspr des BSG (vgl Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; Senatsurteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R - SozR 3-2600 § 44 Nr. 12 mwN) zum Ausschluß von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine gesundheitlich vollschichtig zumutbare Berufstätigkeit (Verweisungstätigkeit) konkret benannt werden muß.
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76

    Erfüllung der Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 44/00 R
    c) Das Leistungsvermögen des Versicherten ist iS von § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI aber bereits dann auf nicht absehbare Zeit aufgehoben, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als sechsundzwanzig Wochen dauert (BSG Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16).
  • LSG Sachsen, 25.01.2010 - L 7 R 582/08

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verschlossenheit des

    Dies ergibt sich ebenso aus § 101 Abs. 1 SGB VI (sog. Systemabgrenzung zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) und ist (auch) rückblickend festzustellen (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 6. September 2001 - B 5 RJ 44/00 R, Rn 18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2017 - L 3 R 331/14

    Berufsschutz eines Zerspanungsfacharbeiters - Pflicht zur Benennung einer

    Von einer rentenrelevanten Leistungseinschränkung ist erst auszugehen, wenn diese unverändert mindestens sechsundzwanzig Wochen andauert (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2001 - B 5 RJ 44/00 R -, juris RdNr. 18 m.w.N.).
  • BSG, 24.03.2015 - B 5 R 38/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Der Kläger macht geltend, der von dem LSG aufgestellte Rechtssatz "Vor diesem Hintergrund kommt es insbesondere nicht auf eine tatsächliche Vermittelbarkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an" weiche von den Urteilen des BSG vom 21.7.1992 (4 RA 13/91 - Juris RdNr 17) und vom 6.9.2001 (B 5 RJ 44/00 R - Juris) ab.
  • BSG, 03.02.2020 - B 13 R 234/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Anders als nach § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG erforderlich, versäumt es die Klägerin, die einschlägige Rechtsprechung des BSG darauf zu untersuchen, ob diese ggf ausreichende Hinweise für die Beantwortung der von ihr aufgeworfenen Frage enthält (vgl etwa BSG Urteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 31/05 R - BSGE 96, 147 = SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, juris RdNr 14 ff; BSG Urteil vom 6.9.2001 - B 5 RJ 44/00 R - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 12.10.1993 - 13 RJ 75/92 - juris RdNr 28) .
  • VG Halle, 06.11.2014 - 1 A 162/11

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Sicherung des

    Dies wird auch auf absehbare Zeit so bleiben, wobei unter "absehbar" ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu verstehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2001 - B 5 RJ 44/00 R -, Juris).
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