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   BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R   

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BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R (https://dejure.org/2004,438)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R (https://dejure.org/2004,438)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R (https://dejure.org/2004,438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bei vorzeitiger Inanspruchnahme - Herabsetzung des Zugangsfaktors - Gesetzliche Anhebung des Renteneintrittsalters für Arbeitslose - Abschlagsfreiheit bei Erfüllung der Voraussetzungen der sog. Sondertatbestände - ...

  • Judicialis

    SGB VI § 41 Abs 1; ; SGB VI § 237 Abs 3; ; SGB VI § 237 Abs 2; ; SGB VI § 237 Abs 4; ; GG Art 2; ; GG Art 3; ; GG Art 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit verfassungsgemäß, Vertrauensschutzregelung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Rentenabschlag bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 206
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Der Senat neigt zwar zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offengelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Ihm steht - wie dies das BVerfG erneut in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97, veröffentlicht in JURIS) zum Ausdruck gebracht hat - im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu.

    Wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (aaO) bereits ausgeführt hat, wurden für die Zukunft Beiträge von 26 bis 28 vH befürchtet.

    Vielmehr darf er - wie das BVerfG in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach dargestellt hat (vgl BVerfG Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68, 97 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 sowie Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97) - sein Konzept auch auf die ursprünglich nicht Betroffenen ausdehnen, wenn sich die für die Ausgestaltung der Regelung bzw Übergangsregelung ursprünglich maßgebenden Umstände nachträglich ändern: Dies gilt selbst dann, wenn das Interesse der Betroffenen an einem Fortbestand der Regelung schutzwürdig ist und ihm hinreichendes Gewicht zukommt; dann setzt ein Eingriff allerdings voraus, dass schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten sind, falls die geltende Übergangsregelung bestehen bleibt (BVerfG aaO).

    Diese Grundsätze gelten - wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97 mwN) bezogen auf die dort entschiedene Fallgestaltung (beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen) betont hat - auch für befristete Übergangsregelungen, die noch nicht zur Anwendung gekommen sind.

    Für die Zulässigkeit der Neuregelung spricht allerdings im vorliegenden Fall - ebenso wie in dem vom BVerfG aaO entschiedenen Fall -, dass geringere Anforderungen an die Änderung von Übergangsrecht (hier: Ausweitung eines den Kläger zunächst nicht erfassenden Übergangsrechts) zu stellen sind, wenn dieses - wie hier die Regelungen des RRG 1992 zum Auslaufen der Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit - langfristig (konkret: zwölf Jahre Auslaufzeit, vgl BT-Drucks 11/4124, S 144; im BVerfG-Kammerbeschluss - 1 BvR 2491/97 - wohl irrtümlich "2017" statt "2012") angelegt ist.

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Dass der Gesetzgeber nicht die EP als solche gekürzt hat, sondern die Altersgrenze angehoben und den Zugangsfaktor bei einem vorzeitigen Rentenbezug gemindert hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition - kürzere Laufzeit bzw geringerer Zahlbetrag der Rente - nichts (vgl zur Kürzung von EP Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).

    Welchem Kostendruck die Rentenversicherung hierdurch ausgesetzt war, wird durch die jetzt verfügbaren Daten im Nachhinein belegt, worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. Dezember 1999 hingewiesen hat (B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 173 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 33).

    Für diesen Personenkreis wird zwar in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass wegen des vorgerückten Alters eine Reaktion auf die veränderten Lebensumstände erschwert ist, ein erhöhter Vertrauensschutz diskutiert (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - sowie andererseits - einen erhöhten Vertrauensschutz für ältere Arbeitnehmer verneinend - Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161, 176 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 36 f).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Dass der Gesetzgeber nicht die EP als solche gekürzt hat, sondern die Altersgrenze angehoben und den Zugangsfaktor bei einem vorzeitigen Rentenbezug gemindert hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition - kürzere Laufzeit bzw geringerer Zahlbetrag der Rente - nichts (vgl zur Kürzung von EP Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).

    Für diesen Personenkreis wird zwar in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass wegen des vorgerückten Alters eine Reaktion auf die veränderten Lebensumstände erschwert ist, ein erhöhter Vertrauensschutz diskutiert (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - sowie andererseits - einen erhöhten Vertrauensschutz für ältere Arbeitnehmer verneinend - Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161, 176 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 36 f).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Dass der Gesetzgeber nicht die EP als solche gekürzt hat, sondern die Altersgrenze angehoben und den Zugangsfaktor bei einem vorzeitigen Rentenbezug gemindert hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition - kürzere Laufzeit bzw geringerer Zahlbetrag der Rente - nichts (vgl zur Kürzung von EP Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).

    Für diesen Personenkreis wird zwar in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass wegen des vorgerückten Alters eine Reaktion auf die veränderten Lebensumstände erschwert ist, ein erhöhter Vertrauensschutz diskutiert (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - sowie andererseits - einen erhöhten Vertrauensschutz für ältere Arbeitnehmer verneinend - Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161, 176 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 36 f).

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Demgemäss ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3, stRspr); entsprechendes gilt für eine Gleichbehandlung trotz Bestehens gewichtiger Unterschiede.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Vielmehr darf er - wie das BVerfG in seiner Rechtsprechung bereits mehrfach dargestellt hat (vgl BVerfG Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68, 97 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 sowie Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97) - sein Konzept auch auf die ursprünglich nicht Betroffenen ausdehnen, wenn sich die für die Ausgestaltung der Regelung bzw Übergangsregelung ursprünglich maßgebenden Umstände nachträglich ändern: Dies gilt selbst dann, wenn das Interesse der Betroffenen an einem Fortbestand der Regelung schutzwürdig ist und ihm hinreichendes Gewicht zukommt; dann setzt ein Eingriff allerdings voraus, dass schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten sind, falls die geltende Übergangsregelung bestehen bleibt (BVerfG aaO).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Eine einzelne Maßnahme ist zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels schließlich auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil nicht alle Betroffenen durch die gesetzlichen Vorkehrungen gleichmäßig belastet werden (vgl BVerfG Beschluss vom 20. März 2001 - 1 BvR 491/96 - BVerfGE 103, 172, 183 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 sowie Kammer-Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1103/03).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Denn der Gesetzgeber war - wie bereits ausgeführt - wegen der unterschiedlich langen Rentenlaufzeiten durchaus legitimiert, den Zugang zu einer abschlagsfreien Altersrente wegen Arbeitslosigkeit schwieriger erfüllbar zu gestalten als bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr (vgl BVerfG Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 330; BVerfG Beschluss vom 10. Januar 1995 - 1 BvL 20/87 und 20/88 - BVerfGE 91, 389, 401).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Dabei kann - wie vom BVerfG in seinem og Kammerbeschluss ausgeführt - offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BVerfGE 67, 1, 14 f).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
    Damit liegt auch kein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze der Normenklarheit und Widerspruchsfreiheit (vgl BVerfG Beschluss vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95 - BVerfGE 98, 106, 119) vor.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1103/03

    Zur Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch das

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
  • Drs-Bund, 14.08.1974 - BT-Drs 7/2484
  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Das vom Gesetzgeber gewählte Lebensalter von 55 Jahren selbst stellt - wie das BSG zu der rentenrechtlichen Übergangsregelung in § 237 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Einzelnen ausgeführt hat (BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - SozR 4-2600 § 237 Nr. 3; BSG Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 6) - eine sachgerechte Differenzierung dar, weil sich von diesem Zeitpunkt an die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zunehmend verschlechtern und folglich eine Reaktion auf veränderte Umstände erschwert ist.
  • LSG Hessen, 16.03.2007 - L 5 R 50/05

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Dieses Gesetz hat die mit dem RRG 1992 eingeleitete Entwicklung zur Begrenzung der vorgezogenen Altersrenten nochmals fortgeführt (zur historischen Entwicklung vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R; Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R = ">237%20SGB%20VI%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2600 § 237 SGB VI Nr. 1; Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R = ">237%20SGB%20VI%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2600 § 237 SGB VI Nr. 6).

    Dies hat das Bundessozialgericht zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen festgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - 5 B 8 KN 3/03 R; Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R = ">237%20SGB%20VI%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2600 § 237 SGB VI Nr. 6).

    Der Abschlag als solcher mit 0, 003 je Kalendermonat ist auch versicherungsmathematisch fair angesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R).

    Im Übrigen zählt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos, nämlich des Verlustes der Erwerbsfähigkeit (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R).

    Damit hat er berücksichtigt, dass das Interesse der Versicherten an der Beibehaltung der früheren Rechtslage umso schutzwürdiger ist, je weniger sie noch in der Lage sind, sich auf die neue Rechtslage einzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R).

    Mit der Anknüpfung an die Vollendung des 55. Lebensjahres hat der Gesetzgeber eine sachgerechte Differenzierung getroffen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R).

    Bei Wahl eines späteren Zeitpunkts, etwa dem allgemeinen In-Kraft-Treten des Gesetzes, wäre der beabsichtigte Einspareffekt gefährdet worden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Wegfall des Vertrauens bei Ankündigung einer Gesetzesänderung und zum Abstellen auf den Zeitpunkt eines Kabinettsbeschlusses als Stichtag zur Vermeidung eines Ankündigungseffekts).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R; Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R; Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Das vom Gesetzgeber gewählte Lebensalter von 55 Jahren selbst stellt - wie das BSG zu der rentenrechtlichen Übergangsregelung in § 237 SGB VI im Einzelnen ausgeführt hat (BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - SozR 4-2600 § 237 Nr. 3; BSG Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 40/03 R -SozR 4-2600 § 237 Nr. 6) - jedoch eine sachgerechte Differenzierung dar, weil sich ab diesem Alter die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zunehmend verschlechtern und folglich auch die Vermögenssicherung erschwert wird (vgl die Ausführungen in den Parallelsachen BSG Urteile vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R und B 14 AS 27/07 R; ferner zur Alhi bereits BSG Urteil vom 28. November 2007 - B 11a AL 59/06 R; s auch Gesetzesbegründung im Rahmen der Einführung des § 3 Abs. 2a SGB II: BT-Drucks 16/7460 S 12 - die über 58jährigen gelten unter den Bedingungen des § 53a Abs. 2 SGB II sogar nicht mehr als arbeitslos).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Nachdem bereits mit dem am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen RRG 1992 die vorgezogenen AlR stufenweise abgeschafft wurden und ein vorzeitiger Rentenbeginn zu einer dauerhaften Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 je Kalendermonat führte (vgl zur historischen Entwicklung der AlR wegen Arbeitslosigkeit BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), zog das RuStFöG die Anhebung der Altersgrenzen vor und beschleunigte sie.

    Unter diesen Voraussetzungen werden auch Versicherte, die vor dem 31. Dezember 1940 geboren sind, nicht von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen erfasst und bleiben abschlagsfrei (zum vorhergehenden BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat tendiert wie bereits der 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zwar ebenfalls zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) an und verweist auf dessen ausführliche Begründung.

    Im Übrigen zählt die AlR wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse an der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 14).

    Vor dem 1. Januar 1941 geborene Versicherte, die zum maßgeblichen Stichtag 14. Februar 1996 arbeitslos waren bzw entsprechende verbindliche Dispositionen im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz getroffen hatten, wurden von einer Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen (vgl BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 16 f) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf AlR wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl BSG, aaO, sowie Götz ua, DRV 1998, S 6).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit dem 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und dem 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) der Auffassung zu, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) an und verweist auf dessen ausführliche Begründung.

    Im Übrigen zählt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse an der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 14).

    Der Zeitpunkt entspricht dem Datum, an dem das Bundeskabinett das dem RuStFöG zu Grunde liegende (am 12. Februar 1996 in der sog Kanzlerrunde mit den Sozialpartnern abgestimmte) Eckpunktepapier beschlossen und die entsprechenden gesetzgeberischen Schritte angekündigt hatte (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 15 mwN).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 16 f) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl BSG, aaO, sowie Götz ua, DRV 1998, S 6).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Dabei ging es dem Gesetzgeber des RRErwerbG nur um eine "Anpassung" und nicht um eine "Gleichbehandlung"; denn bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der "Abschlag" bis zu 18 % betragen (vgl zur Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 mwN).

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 jeweils RdNr 44 mwN).

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 88/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Dabei ging es dem Gesetzgeber des RRErwerbG nur um eine "Anpassung" und nicht um eine "Gleichbehandlung"; denn bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der "Abschlag" bis zu 18 % betragen (vgl zur Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 mwN).

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 44 mwN).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 70/09 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - vorzeitige Inanspruchnahme -

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 45/03 R

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04

    Rentenkürzung wegen Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 98/07 R

    Anfrage - Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs -

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 121/08 R

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 59/06 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2007 - L 13 AS 3088/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 3/04 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04

    Verfassungsmäßigkeit der zu Abschlägen führenden gesetzlichen Regelungen zur

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 111/08 R

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03

    Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente wegen

  • LAG Köln, 25.01.2013 - 4 Sa 1004/12

    Ansprüche des Gesellschafters einer GmbH auf betriebliche Altersversorgung in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 10 R 10/06
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - L 10 RA 2884/02

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anwendung der

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 8 LA 118/05

    Berufsständische Versorgung; Heraufsetzung des Renteneintrittsalters

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01

    Unwirksamkeit einer Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen;

  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04

    Gewährung von Leistungen zur Pflegeversicherung; Beitragspflicht zur sozialen

  • SG Düsseldorf, 12.09.2007 - S 26 R 204/07

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 1 RA 243/03

    Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Art. 14 GG durch die Erhebung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RA 47/02

    Anspruch auf ungekürzte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Reichweite und Sinn

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2003 - L 10 RI 355/02

    Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 3266/07
  • VG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 K 6460/17

    Rentenanwartschaften in berufsständischem Versorgungswerk

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2003 - L 3 RA 42/02

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 243/03

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Zugangsfaktor - wiederaufgelebte Witwenrente -

  • LSG Berlin, 29.03.2004 - L 16 RA 42/03

    Streitigkeit über die Höhe des monatlichen Werts des Rechts auf Altersrente;

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 10 R 3438/16
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 3960/07
  • SG Düsseldorf, 17.01.2008 - S 26 R 304/06

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 16 R 639/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2006 - L 1 RA 31/04
  • VG Düsseldorf, 05.09.2005 - 23 K 4724/03

    Reduzierung von Anrechnungszeiten für die Berufsausbildung bei der Berechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 9 R 2640/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 1 KN 135/04
  • SG Oldenburg, 25.01.2005 - S 5 RA 199/04
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