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   BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R   

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BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R (https://dejure.org/1999,434)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R (https://dejure.org/1999,434)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R (https://dejure.org/1999,434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto - Zwangsarbeit

  • Wolters Kluwer

    Altersruhegeld - Rente - Rentenversicherung - Beschäftigung - Beschäftigungsverhältnis - Zwangsarbeit - Zwangsarbeiter - Drittes Reich

  • Judicialis

    FRG § 4; ; FRG § 15 Abs 1 Satz 1; ; FRG § 17 Abs 1 Buchst. b

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3143
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Nichtselbständig ist die Arbeit, wenn sie in dem Sinne fremdbestimmt ist, daß die vom Arbeitnehmer hinsichtlich Ort, Zeit, Gegenstand und Art der Erbringung nach den Anordnungen des Arbeitgebers vorzunehmen ist (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Auszutauschende Werte sind die Arbeit einerseits sowie das dafür zu zahlende Arbeitsentgelt - der Lohn - andererseits (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Vielmehr ist die Frage, ob im Einzelfall ein freies oder unfreies Beschäftigungsverhältnis begründet worden ist, nicht nach den sonstigen Lebensumständen, unter denen der Beschäftigte leben mußte, zu beantworten, sondern daraufhin zu untersuchen, ob es "frei" im oben bezeichneten Sinne eines aus eigenem Antrieb begründeten Vertragsschlusses war (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Zum einen belegen die vom Senat bereits entschiedenen Fälle betreffend das Ghetto L. (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19), daß es durchaus einen "Ghetto-Arbeitsmarkt" gegeben haben kann, in dem die Nachfrage nach den jeweiligen Arbeitskräften aufgrund branchenspezifischer Anforderungen entstand und Arbeitskräfte je nach Arbeitsmarktlage im Ghetto in verschiedene Betriebe vermittelt worden sind.

    Hiernach ist die Annahme einer fiktiven Beitragszeit möglich, § 17 Abs. 1 Buchst b iVm Abs. 4, § 15 FRG, § 14 Abs. 2 WGSVG (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 68/95

    Anspruch auf Altersruhegeld unter Berücksichtigung von im Ghetto Lodz

    Auszug aus BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Nichtselbständig ist die Arbeit, wenn sie in dem Sinne fremdbestimmt ist, daß die vom Arbeitnehmer hinsichtlich Ort, Zeit, Gegenstand und Art der Erbringung nach den Anordnungen des Arbeitgebers vorzunehmen ist (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Auszutauschende Werte sind die Arbeit einerseits sowie das dafür zu zahlende Arbeitsentgelt - der Lohn - andererseits (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Vielmehr ist die Frage, ob im Einzelfall ein freies oder unfreies Beschäftigungsverhältnis begründet worden ist, nicht nach den sonstigen Lebensumständen, unter denen der Beschäftigte leben mußte, zu beantworten, sondern daraufhin zu untersuchen, ob es "frei" im oben bezeichneten Sinne eines aus eigenem Antrieb begründeten Vertragsschlusses war (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Zum einen belegen die vom Senat bereits entschiedenen Fälle betreffend das Ghetto L. (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19), daß es durchaus einen "Ghetto-Arbeitsmarkt" gegeben haben kann, in dem die Nachfrage nach den jeweiligen Arbeitskräften aufgrund branchenspezifischer Anforderungen entstand und Arbeitskräfte je nach Arbeitsmarktlage im Ghetto in verschiedene Betriebe vermittelt worden sind.

    Hiernach ist die Annahme einer fiktiven Beitragszeit möglich, § 17 Abs. 1 Buchst b iVm Abs. 4, § 15 FRG, § 14 Abs. 2 WGSVG (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

  • BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91

    2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).

    Demgemäß ist nicht entscheidend, ob Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, zwangsweise ortsgebunden sind (BSG Urteil vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Er hat eine solche Tätigkeit ausdrücklich einer versicherungspflichtigen Beschäftigung iS des § 25 Abs. 1 S 1 SGB III gleichgestellt (so zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung bereits: BSG Urteil vom 17.4.2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 27; ähnlich Erdmann, Die Beiträge 2006, 641, 643; Schuler, ZFSH/SGB 1999, 717, 721; Grüner/Dalichau, FSJG/FÖJH, § 1 FSJG 44, Stand Januar 1995; vgl auch Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 27 RdNr 102, Stand Dezember 2013).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Damit entspricht diese Regelung im wesentlichen der bis Ende 1991 geltenden Nachfolgevorschrift des § 1227 Abs. 1 Nr. 1 RVO, wonach alle Personen versichert wurden, die "als Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigt" waren, dh iS von § 7 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) "nichtselbständige Arbeit" verrichteten (vgl BSG, Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    Nichtselbständig ist die Arbeit, wenn sie derart fremdbestimmt ist, daß sie vom Arbeitnehmer hinsichtlich Ort, Zeit, Gegenstand und Art der Erbringung nach den Anordnungen des Arbeitgebers vorzunehmen ist (vgl BSGE 80, 250, 251 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG, Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    Diese Rechtsprechung hat auch durch die Entscheidungen des 5. Senats des BSG vom 18. Juni 1997 (BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 -), wonach im Ghetto Lodz verrichtete Arbeiten als versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anerkannt werden konnten, keine grundsätzliche Änderung erfahren (vgl die Entscheidungen des 5. Senats vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    In Übereinstimmung mit dem 5. Senat des BSG (vgl Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -) hält es der erkennende Senat für geboten, die von der Klägerin im streitigen Zeitraum in Krenau geleistete Arbeit auch in Anbetracht der Umstände nationalsozialistischer Gewaltherrschaft nach den allgemeinen Kriterien einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu beurteilen.

    Soweit für die große Zahl der Zwangsarbeiter, insbesondere aus den früheren Ostgebieten, die nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, bis heute weder eine rentenrechtliche Beitragsfiktion noch angemessene Entschädigungsleistungen vorgesehen worden sind, handelt es sich um gesetzgeberische Entscheidungen, die nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung korrigiert werden können (vgl hierzu ausführlich BSG, Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist § 14 Abs. 2 WGSVG aF jedoch entsprechend auch auf den Personenkreis anwendbar, der von § 17 Abs. 1 Satz 1 Buchst b FRG aF begünstigt wird (vgl BSGE 80, 250, 254 ff = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG, Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    Damit entspricht diese Regelung im wesentlichen der bis Ende 1991 geltenden Nachfolgevorschrift des § 1227 Abs. 1 Nr. 1 RVO, wonach alle Personen versichert wurden, die "als Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigt" waren, dh iS von § 7 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) "nichtselbständige Arbeit" verrichteten (vgl BSG, Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    Nichtselbständig ist die Arbeit, wenn sie derart fremdbestimmt ist, daß sie vom Arbeitnehmer hinsichtlich Ort, Zeit, Gegenstand und Art der Erbringung nach den Anforderungen des Arbeitgebers vorzunehmen ist (vgl BSGE 80, 250, 251 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG, Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    Diese Rechtsprechung hat auch durch die Entscheidungen des 5. Senats des BSG vom 18. Juni 1997 (BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 -), wonach im Ghetto Lodz verrichtete Arbeiten als versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anerkannt werden konnten, keine grundsätzliche Änderung erfahren (vgl die Entscheidungen des 5. Senats vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -).

    In Übereinstimmung mit dem 5. Senat des BSG (vgl Urteile vom 21. April 1999 - B 5 RJ 48/98 R - und - B 5 RJ 46/98 R -) hält es der erkennende Senat für geboten, die im Jahre 1940 vom Ehemann der Klägerin in Zagorow geleistete Arbeit auch in Anbetracht der Umstände nationalsozialistischer Gewaltherrschaft nach den allgemeinen Kriterien einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu beurteilen.

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   BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Altersruhegeld - Israelische Staatsangehörige - Anerkannte Verfolgte - Versicherungspflichtige Beschäftigung - Ghetto - Zwangsarbeit - Ersatzzeit - Wartezeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Nichtselbständig ist die Arbeit, wenn sie in dem Sinne fremdbestimmt ist, daß die vom Arbeitnehmer hinsichtlich Ort, Zeit, Gegenstand und Art der Erbringung nach den Anordnungen des Arbeitgebers vorzunehmen ist (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Auszutauschende Werte sind die Arbeit einerseits sowie das dafür zu zahlende Arbeitsentgelt - der Lohn - andererseits (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Vielmehr ist die Frage, ob im Einzelfall ein freies oder unfreies Beschäftigungsverhältnis begründet worden ist, nicht nach den sonstigen Lebensumständen, unter denen der Beschäftigte leben mußte, zu beantworten, sondern daraufhin zu untersuchen, ob es "frei" im oben bezeichneten Sinne eines aus eigenem Antrieb begründeten Vertragsschlusses war (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Zum einen belegen die vom Senat bereits entschiedenen Fälle betreffend das Ghetto L. (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19), daß es durchaus einen "Ghetto-Arbeitsmarkt" gegeben haben kann, in dem die Nachfrage nach den jeweiligen Arbeitskräften aufgrund branchenspezifischer Anforderungen entstand und Arbeitskräfte je nach Arbeitsmarktlage im Ghetto in verschiedene Betriebe vermittelt worden sind.

    Hiernach ist die Annahme einer fiktiven Beitragszeit möglich, § 17 Abs. 1 Buchst b iVm Abs. 4, § 15 FRG, § 14 Abs. 2 WGSVG (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 68/95

    Anspruch auf Altersruhegeld unter Berücksichtigung von im Ghetto Lodz

    Auszug aus BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Nichtselbständig ist die Arbeit, wenn sie in dem Sinne fremdbestimmt ist, daß die vom Arbeitnehmer hinsichtlich Ort, Zeit, Gegenstand und Art der Erbringung nach den Anordnungen des Arbeitgebers vorzunehmen ist (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Auszutauschende Werte sind die Arbeit einerseits sowie das dafür zu zahlende Arbeitsentgelt - der Lohn - andererseits (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Vielmehr ist die Frage, ob im Einzelfall ein freies oder unfreies Beschäftigungsverhältnis begründet worden ist, nicht nach den sonstigen Lebensumständen, unter denen der Beschäftigte leben mußte, zu beantworten, sondern daraufhin zu untersuchen, ob es "frei" im oben bezeichneten Sinne eines aus eigenem Antrieb begründeten Vertragsschlusses war (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

    Zum einen belegen die vom Senat bereits entschiedenen Fälle betreffend das Ghetto L. (Urteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19), daß es durchaus einen "Ghetto-Arbeitsmarkt" gegeben haben kann, in dem die Nachfrage nach den jeweiligen Arbeitskräften aufgrund branchenspezifischer Anforderungen entstand und Arbeitskräfte je nach Arbeitsmarktlage im Ghetto in verschiedene Betriebe vermittelt worden sind.

    Hiernach ist die Annahme einer fiktiven Beitragszeit möglich, § 17 Abs. 1 Buchst b iVm Abs. 4, § 15 FRG, § 14 Abs. 2 WGSVG (vgl Senatsurteile vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 [BSG 18.06.1997 - 5 RJ 66/95] = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und - 5 RJ 68/95 - ZfS 1998, 19).

  • BSG, 17.03.1993 - 8 RKnU 1/91

    2. Weltkrieg - UdSSR - Zwangsumsiedlung - Stalindekret - Freies Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).

    Demgemäß ist nicht entscheidend, ob Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, zwangsweise ortsgebunden sind (BSG Urteil vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).
  • Drs-Bund, 25.11.1997 - BT-Drs 13/9218
    Auszug aus BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    In der Begründung heißt es, es müsse nach einer Lösungsmöglichkeit außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gesucht werden (BT-Drucks 13/11142 vom 23. Juni 1998 zum Antrag aus der BT-Drucks 13/9218).
  • Drs-Bund, 23.06.1998 - BT-Drs 13/11142
    Auszug aus BSG, 20.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R
    In der Begründung heißt es, es müsse nach einer Lösungsmöglichkeit außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gesucht werden (BT-Drucks 13/11142 vom 23. Juni 1998 zum Antrag aus der BT-Drucks 13/9218).
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