Rechtsprechung
BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit - Gewährung einer Vollrente oder Teilrente - Hinzuverdienstgrenze - Rumpfwirtschaftsjahr
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Selbständiger - Arbeitseinkommen - Einkommen - Gewinn - Gewinnermittlung - Einkommensteuer
- Judicialis
SGB VI § 34 Abs 2 Satz 2; ; SGB VI § 37; ; SGB IV § 15; ; EStG § 4a; ; EStG § 11 Abs 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit in einem Rumpfwirtschaftsjahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 03.06.1998 - 8 J 296/96
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.1998 - L 6 J 170/98
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R
Papierfundstellen
- BSGE 84, 277
- NZS 2000, 194
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R
Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten
Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R
Denn § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV (entspricht § 15 Satz 1 SGB IV aF) schließt es aus, daß der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit für die Zwecke der Sozialversicherung anders ermittelt wird als im Einkommensteuerrecht (BSG Urteil vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 17/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BFH, 23.08.1979 - IV R 95/75
Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Vorweggenommene Erbfolge - Übertragnug eines …
Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R
Denn schon nach den "Gesetzen der Logik" kann in derartigen Fällen der Gewinn nicht für das volle Wirtschaftsjahr ermittelt werden, sondern nur für das Rumpfwirtschaftsjahr (BFH Urteil vom 23. August 1979 - IV R 95/75 - BFHE 128, 533, 535 = BStBl II 1980, 8, 9). - BFH, 10.02.1989 - III R 11/86
1. Bei Berechnung des Vergleichszeitraums gelten Rumpfwirtschaftsjahre als volle …
Auszug aus BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R
Ein Rumpfwirtschaftsjahr entsteht nur dann nicht, wenn Veräußerung oder Aufgabe zum bisherigen Bilanzstichtag - bei einem Gewerbebetrieb also zum 31. Dezember eines Jahres- durchgeführt werden (vgl BFH Urteil vom 10. Februar 1989 - III R 11/86 - BFHE 156, 315 = BStBl II 1989, 520; Blümich, EStG-Komm, Bd I, Stand April 1984, RdNr 25 zu § 4a).
- BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb - …
Dabei ist nach § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG bei Gewerbetreibenden, deren Firma nicht in das Handelsregister eingetragen ist, das Wirtschaftsjahr stets identisch mit dem Kalenderjahr (vgl Senatsurteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 2). - BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem …
Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2;… SozR 4-2400 § 15 Nr. 1;… Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird. - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2/12 R 113/12
Arbeitseinkommen; Betriebsaufgabe; Hinzuverdienst; Jahressteuerbescheid
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des BSG auch im Grundsatz geklärt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV es ausschließt, dass der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit für die Zwecke der Sozialversicherung anders ermittelt wird als im Einkommensteuerrecht (BSG, Urteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R -, BSGE 84, 277).Soweit das BSG im Urteil vom 22. September 1999 (- B 5 RJ 54/98 R -, BSGE 84, 277) darauf abgestellt hat, dass die Finanzverwaltung im Jahreseinkommensteuerbescheid "faktisch von einem Rumpfwirtschaftsjahr" ausgegangen sei, erschließt sich anhand der Entscheidungsgründe nicht abschließend, auf welche konkreten in diesem Steuerbescheid getroffenen Feststellungen sich diese Wertung beziehen soll.
- SG Mainz, 27.11.2015 - S 15 R 389/13
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
Aus anderen Quellen stammende Einkommen zählen nicht zum Arbeitseinkommen in diesem Sinne (vgl BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 2). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - L 3 RJ 111/04
Rentenversicherung
Für die Ermittlung des vom Kläger in den Monaten von Februar bis Dezember 2000 erzielten Gewinns aus der selbständigen Tätigkeit als Dachdecker sind die Feststellungen aus dem Einkommenssteuerbescheid des Jahres 2000 heranzuziehen (vgl. BSG Urteil vom 22.09.1999, B 5 RJ 54/98 R, in: SozR 3-2600 § 34 Nr. 2).Diese Feststellungen des Finanzamtes sind unverändert aus dem Steuerbescheid zu übernehmen, denn § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV schließt es aus, dass für die Zwecke der Sozialversicherung der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit anders ermittelt wird als im Einkommenssteuerrecht (…BSG Urteil vom 27.01.1999, 4 RA 17/98 R, in: SozR 3-2600 § 15 Nr. 3; Urteil vom 22.09.1999, B 5 RJ 54/98, in: SozR 3-2600 § 34 Nr. 2).
Auch hier ist wegen der Parallelität von Einkommenssteuerrecht und dem Recht der Sozialversicherung allein ihre steuerliche Berücksichtigung im Jahre 2000 ausschlaggebend (vgl. BSG Urteil vom 22.09.1999, B 5 RJ 54/98 R a.a.O.).
- BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R
Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten
§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB VI beschränkt sich schon nach seinem Wortlaut auf die dort ausdrücklich aufgeführten Einkommensarten, wonach allein relevant das Arbeitsentgelt aus einer unselbständigen Beschäftigung und der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit ist (…Senatsurteile vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 ff, 79 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 S 35 und vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 8 R 667/10 Es bestehe eine monatliche Abgrenzungspflicht bei abweichendem Wirtschaftsjahr gegenüber dem Kalenderjahr (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 22.9.1999, B 5 RJ 54/98 R).
Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des BSG v. 22.9.1999, B 5 RJ 54/98 R, juris, kann er für seinen Rechtsstandpunkt nichts herleiten.
- LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 445/07
Hinzuverdienst - Einkünfte eines Kommanditisten ohne tatsächliche Arbeitsleistung …
Damit würde die praktische Durchführung des Gesetzes erschwert, was gerade durch die Maßgeblichkeit der Höhe des steuerlichen Gewinns für die Feststellung anrechenbaren Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit vermieden werden soll (vgl. BSG vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R -, zitiert nach juris, Rdnr.19). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - L 3 R 47/17
Wegfall des Anspruchs auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei …
58 Für die Annahme einer steuerrechtlichen Betriebsaufgabe (§ 16 EStG) hat die Gewerbeabmeldung nur Indizfunktion, hingegen erlangt die Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit maßgebende Bedeutung (BSG…, Urteil vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, juris Rn. 30, Urteil vom 22. September 1999, B 5 RJ 54/98 R, BSGE 84, 277, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, und vom 07. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, beide in juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2012 - L 1 KR 412/11 Zur Begründung verweist sie auf ihren Widerspruchsbescheid vom 10. Juni und trägt weiter vor, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 22. September 1999 - AZ.: B 5 RJ 54/98 R - entschieden, dass ein Wirtschaftsjahr auch weniger als 12 Monate umfassen könne, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht über das ganze Jahr ausgeübt worden sei.
Dass dieses Vorgehen bei der Gewinnermittlung auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu erfolgen hat, ist so vom BSG in dem von der Antragsgegnerin zitierten Urteil vom 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R- entschieden worden.
- LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 341/05
Rücknahme der Altersruhegeldbewilligung für die Vergangenheit - Überschreitung …
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2006 - L 10 R 5066/02
Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Einkünfte aus Gewerbebetrieb als …
- LSG Bayern, 08.07.2003 - L 5 RJ 388/02
Anrechnung eines Berufsunfähigkeitsrentenbezugs aus einem privatrechtlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - L 2 R 40/18
Umschlagen der teilweisen Erwerbsminderung bei verschlossenem …
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.07.2013 - L 3 R 173/11
Altersrente - Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen - Einkünfte aus Vermietung …
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - L 10 R 3040/11
- LSG Thüringen, 26.08.2021 - L 6 KR 993/20
Kranken- und Pflegeversicherung - wirksame Beitragsfestsetzung - freiwilliges …
- SG Stuttgart, 28.01.2004 - S 5 RJ 6188/01
Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches …
- SG Aachen, 17.08.2005 - S 11 (14) LW 2/05
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 280/00
Rückforderung eines Vorschusses auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2017 - L 2 R 427/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2019 - L 2 R 466/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2017 - L 2 R 45/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15
- SG Altenburg, 18.06.2020 - S 23 KR 142/19
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - L 10 R 2058/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2008 - L 2 R 314/08
- SG Hildesheim, 12.04.2007 - S 4 R 240/06
- SG Osnabrück, 16.12.2004 - S 11 RJ 138/01
- SG Karlsruhe, 21.07.2003 - S 15 RJ 4117/02
Altersrente - Hinzuverdienst - Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit - …