Rechtsprechung
   BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung der Einkünfte eines Kommanditisten auf Rente wegen Todes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: Auch KG-Gewinnanteile kürzen die Witwerrente

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2005, 210



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R  

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.

    Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

    Diesem entspricht es gerade, sie neben einer Rente wegen BU zu zahlen (vgl auch Tiemann in jurisPR-SozR 35/2004 Anm 4 zum Urteil des BSG vom 25. Februar 2004, BSG SozR 4-2400 § 15 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2006 - L 10 R 5066/02  

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Einkünfte aus Gewerbebetrieb als

    Sie verweist auf zwischenzeitlich ergangene weitere Urteile des BSG (Urteil vom 25.2.2004, B 5 RJ 56/02 R in SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 und Urteil vom 7.10.2004, B 13 RJ 13/04 R in SozR 4-2400 § 15 Nr. 2), wonach das Urteil des 4. Senats leicht missverstanden werden könne und für die Frage, ob Arbeitseinkommen vorliege, allein die steuerrechtliche Bewertung maßgebend sei.

    Der Begriff "selbstständige Tätigkeit" in § 15 SGB IV umfasst, wie von der Rechtsprechung wiederholt entschieden (hierzu und zum Nachfolgenden Urteil des 5. Senats des BSG vom 25.2.2004, a. a. O. m. w. N.), alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten; das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie diesen gleichgestellte Einkünfte.

    Diesem Urteil ist nicht zu entnehmen, dass der 4. Senat entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate des BSG die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" an die Systematik und Bewertung durch das Steuerrecht aufgegeben hätte (siehe zum Ganzen Urteil des 5. Senats vom 25.2.2004, a. a. O. m. w. N. und Urteil des 13. Senat vom 7.10.2004, a. a. O. m. w. N.).

    Der 4. Senat behält sich lediglich vor, im Einzelfall unter Beachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge eine andere Bewertung vorzunehmen, wenn das Steuerrecht auch Ersatz- und Nachfolgeeinkünfte der Hinterbliebenen von Gesellschaftern weiterhin den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuordne, obwohl diese Zahlungen dem Charakter von Unterhaltszahlungen bzw. einer Zusatzversorgung aus einem privaten System gleichkämen (BSG, Urteil vom 25.2.2004, a. a. O. und vom 7.10.2004, a. a. O.).

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R  

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung -

    Der Begriff des Arbeitseinkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist nicht deckungsgleich mit demjenigen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iS des § 18 EStG, vielmehr umfasst er, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate (einschließlich des erkennenden Senats) entschieden hat (vgl BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 mwN; BSG, Urteil vom 27.1.1999 - B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 16 f mwN; BSG, Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10; BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 13; BSG, Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27), alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten.

    Der 5. Senat ist in seiner Entscheidung vom 25.2.2004 (B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 13) der Ansicht, dass dem vorgenannten Urteil des 4. Senats nicht zu entnehmen sei, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate des BSG die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" an die steuerrechtliche Systematik und die Bewertung aufgegeben habe.

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  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R  

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Zwar ist die Entscheidung des 4. Senats zum Teil dahingehend missverstanden worden, dass die Wertung von "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeitskraft voraussetze (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02; vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R ).

    Indes ist dem Urteil des 4. Senats nicht zu entnehmen, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" an die steuerrechtliche Bewertung aufgegeben hätte (so auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - aaO).

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R  

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Auffassung der Revision dem Urteil des BSG vom 27. Januar 1999 (B 4 RA 17/98 R, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6, vgl aber auch BSG, Urteile vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 56/02 R, SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 ff, vom 7. Oktober 2004, B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 RdNr 9 ff = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 RdNr 9 ff und vom 17. Februar 2005, B 13 RJ 43/03 R, BSGE 94, 174 RdNr 12 ff = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5 RdNr 12 ff) entnommen werden kann, dass ein steuerrechtlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnender Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils dann nicht zum Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV zählt, wenn die Veräußerung nicht im Zusammenhang mit der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt, und ob der Berücksichtigung als Arbeitseinkommen entgegensteht, dass es sich bei solchen Einkünften dem Wesen nach um Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen handelt (vgl hierzu Klattenhoff: in Hauck/Haines, SGB IV, Stand Juli 2003, K § 15 RdNr 19).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R  

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Der Begriff der "selbstständigen Tätigkeit" in § 15 SGB IV umfasst, wie das BSG in diesem Zusammenhang wiederholt entschieden hat, alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten; das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) sowie diesen gleichgestellte Einkünfte (vgl BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 7; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 und 6).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R  

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Verweisungsnorm muss dem Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV hier zusätzlich das im Steuerrecht unbekannte Merkmal des persönlichen Einsatzes hinzugefügt werden (vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 6 S 15 ff; in Abgrenzung hierzu BSG SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 mit Anmerkung von Thiemann in jurisPR-SozR 35/2004 Anm 4; kritisch zur Rechtsprechung Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB IV, Stand Dezember 2005, § 15 RdNr 7 mwN).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R  

    Einkommensanrechnung bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei

    Das LSG hat die Entscheidung dahingehend missverstanden, dass die Wertung "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit" iS des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV nF die Ausübung einer eigenständigen Tätigkeit und damit den Einsatz eigener Arbeit voraussetze (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. August 2003 - L 8 RJ 156/02 - vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R - demnächst veröffentlicht in SozR 4-2400 § 15 Nr. 4 mwN).

    Indes ist dem Urteil des 4. Senats nicht zu entnehmen, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" an die steuerrechtliche Bewertung aufgegeben hätte (so auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - aaO).

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB VII und die Regelung des "Arbeitseinkommens" in § 15 Abs. 1 SGB IV sollen es zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ermöglichen, den Gewinn eines selbstständig Tätigen unmittelbar dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen (BT-Drucks 12/5700 S 92 zu Art. 3 Nr. 2; BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 56/02 R - SozR 4-2400 § 15 Nr. 1 RdNr 10 mwN; Fischer in jurisPK-SGB IV § 15 RdNr 40).
  • LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 445/07  

    Hinzuverdienst - Einkünfte eines Kommanditisten ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Das BSG hat daher im Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R - aufgrund dieser Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht entschieden, dass Gewinnanteile, die ein Kommanditist, der keine dem Regelstatut des Handelsgesetzbuchs (HGB) abweichende gesellschaftsrechtliche Stellung inne hat, als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erzielt, als Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit zu berücksichtigen sind, auch wenn der Kommanditist nicht aktiv in der Gesellschaft mitarbeitet.

    Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, wobei schon die Möglichkeit der Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, wie sie einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 56/02 R) als ausreichend angesehen wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2005 - L 4 KR 2530/04  

    Freiwillig Krankenversicherter - Beitragsbemessung - selbstständige Tätigkeit -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 5 A 2907/06  
  • LSG Hamburg, 19.01.2005 - L 1 LW 1/02  
  • VG Düsseldorf, 22.08.2012 - 20 K 4812/11  

    Berücksichtigung von Einkünften aus kommunalen Aufsichts- und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 1 R 226/07  

    Modedesignerin macht Kunst

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 17 B 372/11  

    Verfassungsmäßigkeit der §§7, 11 Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung NRW

  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 1 R 4078/03  
  • VG Köln, 28.04.2005 - 3 K 6147/02  
  • SG Aachen, 17.08.2005 - S 11 (14) LW 2/05  

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 22 R 389/10  

    Einkommensanrechnung

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