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   BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R   

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https://dejure.org/2004,1586
BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R (https://dejure.org/2004,1586)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R (https://dejure.org/2004,1586)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R (https://dejure.org/2004,1586)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit ungemindertem Zugangsfaktor; Geringerer Zugangsfaktor wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente; Vertrauenschutzregelung des § 237 Abs. 4 Sechtses Sozialgesetzbuch (SGB VI); Vereinbarung über die Beendigung eines ...

  • Judicialis

    SGB VI § 237 Abs 4 Satz 1 Nr 1 Buchst b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarungen im Sinne von § 237 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. b SGB VI

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 213
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R
    Die Vereinbarungen vom 18. Februar 1994 bzw der Sozialplan vom 15. März 1994, an die die Kündigung des Klägers angeknüpft habe, seien keine Vereinbarung iS des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1b SGB VI. Zwar könnten nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Oktober 2001 (B 4 RA 15/00 R - SozR 3-2600 § 237 Nr. 1) auch kollektive Vereinbarungen unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen.

    Er hat auch nicht schon vor diesem Zeitpunkt einen ihn bindenden Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gestellt, der es ohne weiteres zu einem späteren Zeitpunkt beendet hätte, weil er damit auf ein bindendes Angebot seiner Arbeitgeberin reagiert hätte (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R - SozR 3-2600 § 237 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2003 - L 1 RA 138/01

    Betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Betriebsstillegung;

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R
    Eine solche Vereinbarung könne in Übereinstimmung mit dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23. Januar 2003 (L 1 RA 138/01) und der Gesetzesbegründung auch eine kollektiv-rechtliche Regelung wie ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung und ein Sozialplan sein; der Begriff sei nicht individualrechtlich zu verstehen.

    Die in Rechtsprechung und Literatur (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23. Januar 2003 - L 1 RA 138/01 - veröffentlicht in JURIS; Pabst/Welter, NZS 2001, 474, 475) teilweise vertretene Auffassung, im Sinne der Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 4 SGB VI könne es nicht schädlich sein, dass es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines individualrechtlichen Vollzugs bedürfe, wenn die Betriebsänderung, aus deren Anlass der Sozialplan erstellt worden sei, das Auslaufen aller Arbeitsverhältnisse zwingend vorgesehen habe, führt mithin hier schon deshalb nicht weiter, weil es an einer derartigen zwingenden Vorgabe fehlt.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R
    In seinem heutigen Urteil im Rechtsstreit zu dem Az B 5 RJ 44/02 R (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat im Fall eines im September 1939 geborenen Klägers, dessen Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen im Januar 1997 gekündigt wurde, diese Regelungen bereits als mit dem Eigentumsschutz aus Art. 14 Grundgesetz (GG), dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 113/00 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei Bestandsrenten im

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R
    Der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch bestimmt, durch das vom Kläger auf Grund eines konkreten Sachverhalts an das Gericht gerichtete und im Klageantrag zum Ausdruck gekommene Begehren sowie durch den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (stRspr, vgl BSG Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 113/00 R - veröffentlicht in JURIS, mwN).
  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R
    Zum einen sind Festlegungen in einem Interessenausgleich nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die zu der Frage getroffen werden, ob, wann und wie eine Betriebsänderung bzw Betriebsstilllegung erfolgt (vgl dazu BAG Beschluss vom 17. September 1991 - 1 ABR 23/91 - BAGE 68, 277, 286; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/ Schmidt, BetrVG-Komm, 21. Aufl 2002, §§ 112, 112a RdNr 12 mwN) ungeachtet der im Übrigen umstrittenen Rechtsnatur des Interessenausgleichs (vgl dazu Matthes in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Auflage 2000, Band 3, § 361 RdNr 27 ff) grundsätzlich und anders als der Sozialplan (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) keine Betriebsvereinbarung; diese Festlegungen wirken daher nicht als objektives Recht unmittelbar auf die einzelnen Arbeitsverträge ein (Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, aaO, §§ 112, 112a RdNr 52 mwN).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R
    Wie das LSG zutreffend festgestellt hat, richtet sich der Rentenanspruch des im Dezember 1940 geborenen Klägers nach den Vorschriften des SGB VI in der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns am 1. Januar 2001 geltenden Fassung (§ 300 Abs. 1 SGB VI; vgl Senatsurteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 28/98 R - SozR 3-2600 § 300 Nr. 14).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Der Streitgegenstand ist identisch mit dem erhobenen prozessualen Anspruch und wird bestimmt durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringende Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (stRspr, vgl hierzu nur BSG Beschluss vom 18.8.1999 - B 4 RA 25/99 B = SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 S 18 f und Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 62/02 R = SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 S 20; ebenso BVerwG vom 10.5.1994 - 9 C 501/93 = BVerwGE 96, 24, 25) .
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, dass bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit der Rentenabschlag auch noch nach Ausgleich der individuellen Vorteile aus einer längeren Rentenbezugsdauer weiter geführt wird (Anschluss an BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und Fortführung von BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und SozR 4-2600 § 237 Nr. 6).

    Der 5. Senat des BSG hat dies bereits für den Fall eines anderen Arbeitnehmers der Arbeitgeberin des Klägers entschieden (Urteil vom 25. Februar 2004, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 12 ff).

    Als Vereinbarungen in diesem Sinne sind regelmäßig nur individualrechtliche Verträge anzusehen (s insoweit BSG vom 25. Februar 2004, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 12 f).

    Denn der 4. Senat fordert für diesen Fall, dass die Betriebsvereinbarung einen Verpflichtungsvertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch des einzelnen Arbeitnehmers enthält; er hat überdies ausdrücklich ausgeführt, dass eine solche in dem vom 5. Senat entschiedenen Parallelfall zu dem des Klägers (SozR 4-2600 § 237 Nr. 2; s oben) nicht vorlag.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 an (SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 14).

    Der erkennende Senat hat bereits mehrere Entscheidungen zu den Regelungen des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 bzw des § 237 Abs. 3 SGB VI in der im Betreff genannten Fassung getroffen, jedoch keine Veranlassung zu einer Aussetzung der Verfahren und gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Vorlage an das BVerfG gesehen (Urteile vom 5. August 2004 - B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1, hierzu Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az 1 BvR 2836/04 und - B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6, hierzu Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az 1 BvR 2300/04; vgl ferner BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 2, hierzu gleichfalls Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az 1 BvR 1576/04).

    Denn ein Eingehen auf diese Argumentation würde bedeuten, den Kläger besser zu stellen als solche Arbeitnehmer, die einer "normalen" betriebsbedingten Kündigung ohne die großzügigen Regelungen eines Sozialplans wie im vorliegenden Falle anheim fallen (BSG 5. Senat, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 14).

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Abstrakt wird das Klagebegehren bestimmt durch den konkreten Sachverhalt und die auf Grund dessen an das Gericht gerichtete Klage sowie den Klagegrund, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (stRspr, vgl BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 113/00 R; SozR 4-2600 § 237 Nr. 2).
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