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   BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B   

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BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B (https://dejure.org/2006,21658)
BSG, Entscheidung vom 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B (https://dejure.org/2006,21658)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 1/06 B (https://dejure.org/2006,21658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Honorarverteilung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung, Vorgabe fallwert- und honorarvolumenbezogener Bemessungsgrenzen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B
    Das Landessozialgericht (LSG) hat ausgeführt, der HVM der Beklagten für das Jahr 1999 stehe mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang und beachte die Grundsätze, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 21. Oktober 1998 (ua B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28) zu dem 1995 geltenden HVM der Beklagten aufgestellt habe.

    Die Beschwerde lässt erkennen, dass die Klägerin der Auffassung ist, das LSG habe aus den Senatsurteilen vom 21. Oktober 1998 - ua B 6 KA 71/97 R - falsche Schlussfolgerungen vor allem hinsichtlich der unerlässlichen Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen gezogen.

    Für die Honorierung vertragszahnärztlicher Leistungen ist in der Rechtsprechung des Senats - ausgehend von den Urteilen vom 3. Dezember 1997 (BSGE 81, 213 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23) und 21. Oktober 1998 (BSGE 83, 52 = SozR aaO, Nr. 28) - hinreichend geklärt, dass die KZÄVen berechtigt sind, im Rahmen der Honorarverteilung fallwert- oder honorarvolumenbezogene Bemessungsgrenzen vorzugeben, bis zu deren Erreichen die zahnärztlichen Leistungen mit den vollen, mit den Krankenkassen vereinbarten Punktwerten vergütet werden.

    Durch die vom LSG zutreffend herangezogenen Senatsurteile vom 21. Oktober 1998 (aaO) ist darüber hinaus geklärt, dass unterdurchschnittlichen Praxen ermöglicht werden muss, bis zum Fachgruppendurchschnitt zu wachsen.

    Der Senat hat mehrfach ausdrücklich bekräftigt, dass das Wachstum, das unterdurchschnittlichen Praxen durch Gestaltungen der Honorarverteilung nicht verbaut werden darf, nicht durch reine Leistungsausweitungen, sondern durch eine Erhöhung der Zahl der behandelten Patienten erzielt werden muss (BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 207 ff; BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9 RdNr 18 bis 20, für den ärztlichen Bereich).

    In den darstellenden Teilen seiner Urteile ua vom 21. Oktober 1998 (aaO), vom 10. Dezember 2003 (BSGE 92, 10 = SozR 4 aaO) und vom 10. März 2004 (BSGE 92, 233 = SozR 4 aaO) hat der Senat häufig die Begriffe des "Patienten" und der "Patientenzahl" bzw des "Zuwachs an Patienten" gebraucht, um deutlich zu machen, dass Vertragsärzte wie Vertragszahnärzte Patienten behandeln und keine Fälle.

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B
    Der Senat hat mehrfach ausdrücklich bekräftigt, dass das Wachstum, das unterdurchschnittlichen Praxen durch Gestaltungen der Honorarverteilung nicht verbaut werden darf, nicht durch reine Leistungsausweitungen, sondern durch eine Erhöhung der Zahl der behandelten Patienten erzielt werden muss (BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 207 ff; BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9 RdNr 18 bis 20, für den ärztlichen Bereich).

    In den darstellenden Teilen seiner Urteile ua vom 21. Oktober 1998 (aaO), vom 10. Dezember 2003 (BSGE 92, 10 = SozR 4 aaO) und vom 10. März 2004 (BSGE 92, 233 = SozR 4 aaO) hat der Senat häufig die Begriffe des "Patienten" und der "Patientenzahl" bzw des "Zuwachs an Patienten" gebraucht, um deutlich zu machen, dass Vertragsärzte wie Vertragszahnärzte Patienten behandeln und keine Fälle.

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B
    Der Senat hat mehrfach ausdrücklich bekräftigt, dass das Wachstum, das unterdurchschnittlichen Praxen durch Gestaltungen der Honorarverteilung nicht verbaut werden darf, nicht durch reine Leistungsausweitungen, sondern durch eine Erhöhung der Zahl der behandelten Patienten erzielt werden muss (BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 207 ff; BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9 RdNr 18 bis 20, für den ärztlichen Bereich).

    In den darstellenden Teilen seiner Urteile ua vom 21. Oktober 1998 (aaO), vom 10. Dezember 2003 (BSGE 92, 10 = SozR 4 aaO) und vom 10. März 2004 (BSGE 92, 233 = SozR 4 aaO) hat der Senat häufig die Begriffe des "Patienten" und der "Patientenzahl" bzw des "Zuwachs an Patienten" gebraucht, um deutlich zu machen, dass Vertragsärzte wie Vertragszahnärzte Patienten behandeln und keine Fälle.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B
    Die Kostenentscheidung ergeht in entsprechender Anwendung des § 193 SGG Abs. 1 und 4 in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B
    Für die Honorierung vertragszahnärztlicher Leistungen ist in der Rechtsprechung des Senats - ausgehend von den Urteilen vom 3. Dezember 1997 (BSGE 81, 213 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23) und 21. Oktober 1998 (BSGE 83, 52 = SozR aaO, Nr. 28) - hinreichend geklärt, dass die KZÄVen berechtigt sind, im Rahmen der Honorarverteilung fallwert- oder honorarvolumenbezogene Bemessungsgrenzen vorzugeben, bis zu deren Erreichen die zahnärztlichen Leistungen mit den vollen, mit den Krankenkassen vereinbarten Punktwerten vergütet werden.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B
    Das hat der Senat zuletzt in drei Urteilen vom 8. Februar 2006 (ua B 6 KA 25/05 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) dargelegt, die der Klägerin allerdings erst nach Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zugestellt worden sind.
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