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BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Information des weiterbehandelnden Arztes über Notfallbehandlung - keine gesonderte Abrechnung als ärztlicher Bericht
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Honorarabrechnung - Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - Ersatzkassen-Gebührenordnung - Ärztlicher Notfalldienst - Leistungen der Erstversorgung - Leistungen der Behandlung während des organisierten Notfalldienstes - ...
- Judicialis
BMÄ/E-GO Nr 74
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnung einer Notfallbehandlung als ärztlicher Bericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 20/94
Keine Vergütung für Eintragungen in das Bonusheft
Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R
Diese als abschließend zu bewertende Regelung schließt einen Rückgriff auf eine bestimmte - ihrem Leistungsinhalt nach möglicherweise in Einzelfällen erfüllte - Position der Gebührenordnung aus (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 6 S 19, 21).
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R
Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen …
Diese Leistungen sind von allen anderen vertragsärztlichen Leistungen dadurch unterscheidbar, daß sie über den besonderen Behandlungsausweis "Muster 19" der Vordruckvereinbarung (vgl dazu BSG SozR 3-5540 § 36 Nr. 1) abgerechnet werden und deshalb ohne besonderen Verwaltungsaufwand von den übrigen Behandlungen abgegrenzt werden können. - BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 34/99 R
Berechnungsfähigkeit von kommentierenden Erläuterungen und Therapieempfehlungen …
Mit dieser Regelung ist mit verbindlicher Wirkung für den Ersatzkassenbereich festgelegt, daß Befundmitteilungen nicht gesondert berechnungsfähig sind, soweit nicht in den Gebührenpositionen Nr. 71 ff EBM-Ä oder in den besonderen Vereinbarungen über das Ausfüllen von Vordrucken der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich eine gesonderte Honorierung vorgesehen ist (vgl zum Vorrang vertraglicher Regelungen BSG SozR 3-5540 § 36 Nr. 1 sowie BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 6 S 19, 21 für den zahnärztlichen Bereich). - SG Marburg, 20.03.2013 - S 12 KA 83/12
Vertragsärztliche Versorgung - Ärzte für Labormedizin - zwingendes …
Insofern gibt die Vordruckvereinbarung (zur Bedeutung vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R - SozR 3-5540 § 36 Nr. 1 = USK 9999, juris Rdnr. 11 ff.) als Teil der Bundesmantelverträge mit Muster 10 für die Streitbeteiligten rechtlich verbindlich vor, wie eine Überweisung auszusehen hat.
- SG Marburg, 20.03.2013 - S 11 KA 101/12 Insofern gibt die Vordruckvereinbarung (zur Bedeutung vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R - SozR 3-5540 § 36 Nr. 1 = USK 9999, juris Rdnr. 11 ff.) als Teil der Bundesmantelverträge mit Muster 10 für die Streitbeteiligten rechtlich verbindlich vor, wie eine Überweisung auszusehen hat.
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2961/10 Die Einzelheiten sind in der Vordruckvereinbarung (als Teil der Bundesmantelverträge) "Abrechnungsschein für ambulante/belegärztliche Behandlung (Muster 5)" festgelegt (zur Bedeutung der Vordruckvereinbarung BSG, Urt. v. 20.1.1999, - B 6 KA 1/98 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 3777/11 Die Einzelheiten sind in der Vordruckvereinbarung (als Teil der Bundesmantelverträge) "Abrechnungsschein für ambulante/belegärztliche Behandlung (Muster 5)" festgelegt (zur Bedeutung der Vordruckvereinbarung BSG, Urt. v. 20.1.1999, - B 6 KA 1/98 R -).