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   BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R   

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https://dejure.org/1999,6015
BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R (https://dejure.org/1999,6015)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R (https://dejure.org/1999,6015)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 1/98 R (https://dejure.org/1999,6015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Information des weiterbehandelnden Arztes über Notfallbehandlung - keine gesonderte Abrechnung als ärztlicher Bericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorarabrechnung - Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - Ersatzkassen-Gebührenordnung - Ärztlicher Notfalldienst - Leistungen der Erstversorgung - Leistungen der Behandlung während des organisierten Notfalldienstes - ...

  • Judicialis

    BMÄ/E-GO Nr 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung einer Notfallbehandlung als ärztlicher Bericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 20/94

    Keine Vergütung für Eintragungen in das Bonusheft

    Auszug aus BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R
    Diese als abschließend zu bewertende Regelung schließt einen Rückgriff auf eine bestimmte - ihrem Leistungsinhalt nach möglicherweise in Einzelfällen erfüllte - Position der Gebührenordnung aus (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 6 S 19, 21).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R

    Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen

    Diese Leistungen sind von allen anderen vertragsärztlichen Leistungen dadurch unterscheidbar, daß sie über den besonderen Behandlungsausweis "Muster 19" der Vordruckvereinbarung (vgl dazu BSG SozR 3-5540 § 36 Nr. 1) abgerechnet werden und deshalb ohne besonderen Verwaltungsaufwand von den übrigen Behandlungen abgegrenzt werden können.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 34/99 R

    Berechnungsfähigkeit von kommentierenden Erläuterungen und Therapieempfehlungen

    Mit dieser Regelung ist mit verbindlicher Wirkung für den Ersatzkassenbereich festgelegt, daß Befundmitteilungen nicht gesondert berechnungsfähig sind, soweit nicht in den Gebührenpositionen Nr. 71 ff EBM-Ä oder in den besonderen Vereinbarungen über das Ausfüllen von Vordrucken der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich eine gesonderte Honorierung vorgesehen ist (vgl zum Vorrang vertraglicher Regelungen BSG SozR 3-5540 § 36 Nr. 1 sowie BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 6 S 19, 21 für den zahnärztlichen Bereich).
  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 12 KA 83/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Ärzte für Labormedizin - zwingendes

    Insofern gibt die Vordruckvereinbarung (zur Bedeutung vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R - SozR 3-5540 § 36 Nr. 1 = USK 9999, juris Rdnr. 11 ff.) als Teil der Bundesmantelverträge mit Muster 10 für die Streitbeteiligten rechtlich verbindlich vor, wie eine Überweisung auszusehen hat.
  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 11 KA 101/12
    Insofern gibt die Vordruckvereinbarung (zur Bedeutung vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 1/98 R - SozR 3-5540 § 36 Nr. 1 = USK 9999, juris Rdnr. 11 ff.) als Teil der Bundesmantelverträge mit Muster 10 für die Streitbeteiligten rechtlich verbindlich vor, wie eine Überweisung auszusehen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2961/10
    Die Einzelheiten sind in der Vordruckvereinbarung (als Teil der Bundesmantelverträge) "Abrechnungsschein für ambulante/belegärztliche Behandlung (Muster 5)" festgelegt (zur Bedeutung der Vordruckvereinbarung BSG, Urt. v. 20.1.1999, - B 6 KA 1/98 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 3777/11
    Die Einzelheiten sind in der Vordruckvereinbarung (als Teil der Bundesmantelverträge) "Abrechnungsschein für ambulante/belegärztliche Behandlung (Muster 5)" festgelegt (zur Bedeutung der Vordruckvereinbarung BSG, Urt. v. 20.1.1999, - B 6 KA 1/98 R -).
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