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   BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R   

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https://dejure.org/1999,1267
BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R (https://dejure.org/1999,1267)
BSG, Entscheidung vom 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R (https://dejure.org/1999,1267)
BSG, Entscheidung vom 03. März 1999 - B 6 KA 10/98 R (https://dejure.org/1999,1267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung - Honorarbescheid - KÄV - Ablehnung - Befassung - Widerspruchsbescheid - Notwendigkeit - Erlaß

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Diplom-Psychologin - Psychotherapeutische Leistungen - Delegationsverfahren - Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid

  • Judicialis

    SGG § 170 Abs 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Honorarbescheiden durch psychologische Psychotherapeuten, Widerspruchsbescheid trotz Klageabweisungsantrag notwendig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R
    Nach der deshalb gebotenen Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht wird dieses auch Gelegenheit haben, mit den Beteiligten zu erörtern und ggf zu entscheiden, ob die Einbeziehung der Folgebescheide für einzelne Quartale des Jahres 1994 im Wege einer grundsätzlich auch im Berufungsverfahren möglichen Klageerweiterung iS des § 99 SGG geboten ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 75).

    Ein Widerspruch zu der im Senatsurteil vom 7. Februar 1996 (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 = Breithaupt 1996, 973) vertretenen Rechtsauffassung liegt ebenfalls nicht vor (aA Meyer-Ladewig, aaO, § 78 RdNr 3d).

    Schließlich entspricht die Rechtsauffassung des Senats zur Notwendigkeit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens der im Urteil vom 7. Februar 1996 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 76) zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG).

  • BSG, 12.02.1998 - B 6 SF 1/97 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche

    Auszug aus BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R
    Die Rechtsnatur des Anspruchs ändert sich durch die Abtretung - ebensowenig wie durch die Pfändung (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 22 S 49) - nicht.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R
    Dieses befaßt sich mit Konstellationen, in denen ein Verwaltungsakt, zu dem bereits ein Widerspruchsbescheid ergangen ist, ersetzt wird, und läßt zu, daß der ersetzende Verwaltungsakt ohne erneutes Widerspruchsverfahren gerichtlich überprüft wird (BVerwGE 32, 247; BVerwG DVBl 1982, 692).
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

    Auszug aus BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R
    Der Senat hat die Rechtsstellung der im Delegationsverfahren tätigen psychologischen Psychotherapeuten dahin gekennzeichnet, daß sie zwar nicht zur eigenverantwortlichen Behandlung von Erkrankungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, daß ihnen aber eine Möglichkeit zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet worden ist (BSGE 72, 227, 236 = SozR 3-2500 § 15 Nr. 2 S 20).
  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil

    Auszug aus BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R
    Sofern die Beklagte dazu nicht bereit sein sollte, ist ihr durch ein Zwischenurteil (§ 202 SGG iVm § 303 ZPO) eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen (BSG SozR 1500 § 78 Nr. 16 S 27).
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über

    Dazu hat der Senat im Urteil vom 3.3.1999 (BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1) entschieden, dass der neue Gläubiger eines vertragsärztlichen Honoraranspruchs berechtigt ist, die Rechtmäßigkeit eines Bescheides der Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) über das dem abtretenden Vertragsarzt zustehende Honorar unabhängig von diesem und ohne dessen Zustimmung klären zu lassen.

    Diese zum bürgerlichen Recht entwickelten Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Abtretung vertrags(zahn)ärztlicher Honoraransprüche (vgl BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 5) .

    cc) Der Senat hat in seinem oben erwähnten Urteil vom 3.3.1999 (SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1) bereits dargelegt, dass die Abtretung bestimmter Ansprüche durch Normen des öffentlichen Rechts ausgeschlossen oder an Genehmigungen gebunden werden kann.

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Diese Praxis war auf die frühere Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen zurückzuführen (s zB Urteil vom 19.11.1997), der das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 3.3.1999 (SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1) entgegengetreten ist.

    Hierfür könne nicht darauf abgestellt werden, dass sie bereits Mitte 1999 von ihrem Berufsverband im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 3.3.1999 (SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1) aufgefordert worden sei, selbst Widerspruch einzulegen.

    Die Folgen dieser Rechtsauffassung, die später vom BSG dahin korrigiert worden ist, dass der Delegationspsychotherapeut eigenständig anfechtungsberechtigt ist (BSG, Urteil vom 3.3.1999 - SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1) , bedürfen einer differenzierenden Lösung: Unsicherheiten über die Person des Anfechtungsberechtigten in der Zeit bis Ende 1998 müssen zu Lasten der Beklagten gehen; haben dagegen die betroffenen Psychotherapeuten und die an sie delegierenden Ärzte es unterlassen, überhaupt einen Rechtsbehelf gegen Honorarbescheide einzulegen, so ist dies dem Verantwortungsbereich der Psychotherapeuten selbst zuzurechnen.

    Arglist und Treuwidrigkeit sind schon deshalb zu verneinen, weil die Rechtsansicht der Beklagten auch von Kollegialgerichten vertreten worden ist (s Urteil des LSG Niedersachsen vom 19.11.1997, das später durch das BSG-Urteil vom 3.3.1999 - SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 - aufgehoben worden ist) .

    Das in ihrem Fall maßgebliche Hindernis, nämlich die von ihr geltend gemachten Unklarheiten darüber, ob der delegierende Arzt oder sie selbst zur Anfechtung von Honorarbescheiden berechtigt war, entfiel mit Bekanntwerden des Urteils des BSG vom 3.3.1999 (SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1) , das die Rechtslage klargestellt hat.

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Die beklagte prozessführende Behörde ist nämlich mit der zur Entscheidung berufenen Widerspruchsbehörde (vgl § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG) nicht identisch (zur Kritik im Übrigen vgl zB BSGE 97, 47 = SozR 4-2700 § 34 Nr. 1, RdNr 29 mwN; BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 10 f).
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