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   BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B   

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https://dejure.org/2017,35919
BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B (https://dejure.org/2017,35919)
BSG, Entscheidung vom 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B (https://dejure.org/2017,35919)
BSG, Entscheidung vom 02. August 2017 - B 6 KA 11/17 B (https://dejure.org/2017,35919)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1b S 1 SGB 5 vom 16.07.2015, Art 1 Nr 29 Buchst b GKV-VSG
    Kassenärztliche Vereinigung - Einrichtung von zentralen Notfallpraxen auch an Krankenhäusern

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hausärzte müssen zum Notdienst auch in Klinik antreten

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst; Divergenzrüge; Einander widersprechende abstrakte Rechtssätze; Begriff der Praxis; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; ...

  • rewis.io

    Kassenärztliche Vereinigung - Einrichtung von zentralen Notfallpraxen auch an Krankenhäusern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Teilnahme von Vertragsärzten am ärztlichen Notdienst in einem Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Kassenärztliche Vereinigung - Einrichtung von zentralen Notfallpraxen auch an Krankenhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

    Auszug aus BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B
    Das hat jedoch keinen Bezug zu der von den Klägern angeführten Divergenz bei der Auslegung des Praxisbegriffs zwischen dem Berufungsgericht und dem Senat in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 28.9.2005 - B 6 KA 73/04 R.
  • LSG Sachsen, 18.02.2019 - L 1 KA 11/18

    Zulässigkeit der Heranziehung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst

    Auch Einrichtungen von zentralen Notfallpraxen, deren Anschriften bekannt sind und die Patienten ohne größeren Aufwand aufsuchen können, entsprechen der Sicherstellungsverpflichtung der Kassenärztliche Vereinigung für die Versorgung der Versicherten auch zu sprechstundenfreien Zeiten gemäß § 75 Abs. 1b Satz 1 SGB V (BSG, Beschluss vom 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B - juris Rn. 8).

    Schon wegen des Umfang ihrer Heranziehung an zwei Tagen im Quartal erscheint dies fernliegend (so auch BSG, Beschluss vom 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B - juris Rn.10).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - L 5 KA 2858/17

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Finanzierung des Notfalldienstes

    Angesichts dieser normgeberischen Gestaltungsfreiheit der Kassenärztlichen Vereinigung und der ihr obliegenden Verantwortung für eine angemessene Versorgung der Versicherten auch zu den sprechstundenfreien Zeiten kann der einzelne Arzt durch die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung für oder gegen fachärztliche Bereitschaftsdienste nur in seinen Rechten verletzt sein, wenn die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung nicht mehr von sachbezogenen Erwägungen getragen wird und einzelne Arztgruppen oder Ärzte willkürlich benachteiligt werden (BSG, Urteile vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - in juris, dort Rn. 14; vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - in juris, dort Rn. 17, Beschluss vom 02.08.2017 - B 6 KA 11/17 B - in juris, dort Rn. 8, Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.02.2019 - L 1 KA 11/18 B ER -, in juris).
  • SG München, 25.01.2023 - S 28 KA 276/21

    Klage gegen die Neustrukturierung eines Kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes

    In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung zentraler Bereitschaftspraxen nicht zu beanstanden, wie es auch gesetzlich gemäß § 75 Abs. 1b Satz 3 SGB V vorgesehen ist (vgl. SG München, Urteil vom 8.2.2017, Az. S 38 KA 1121/15, Rn. 22; vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 17.6.2016, Az. L 12 KA 28/16 B EE, Umdruck S. 7; BSG, Beschluss vom 02.08.2017, Az. B 6 KA 11/17 B, Rn. 8).
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