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   BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B   

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https://dejure.org/2004,22354
BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B (https://dejure.org/2004,22354)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B (https://dejure.org/2004,22354)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B (https://dejure.org/2004,22354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung, Raucherentwöhnungs-Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 37/01 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztregistereintragung - approbierter

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B
    Unzulässig ist die Beschwerde, soweit sie auf eine Divergenz zwischen den das Berufungsurteil tragenden Rechtssätzen und Rechtsausführungen des BSG im Urteil vom 6. November 2002 - B 6 KA 37/01 R - gestützt wird.

    Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung in anderen Behandlungsverfahren absolviert oder solche in der Vergangenheit ausschließlich angewandt hätten, dürften zwar außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Psychotherapie anbieten und durchführen, sollten aber nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen werden können ( SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 3 ).

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B
    Nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist die Revision nur zuzulassen, wenn eine Rechtsfrage vorliegt, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist ( vgl Bundesverfassungsgericht [Kammer], SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 ff; Nr. 30 S 57 ff ).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls die Rechtsfrage schon beantwortet ist, ebenso dann, wenn Rechtsprechung zu dieser Konstellation zwar noch nicht vorliegt, sich aber die Antwort auf die Rechtsfrage aus dem Gesetz und/oder anhand der zu Teilaspekten vorliegenden Rechtsprechung klar ergibt ( s dazu näher BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38 ).
  • BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95

    Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit als Zulassungsgrund für die Revision

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B
    Nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ist die Revision nur zuzulassen, wenn eine Rechtsfrage vorliegt, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist ( vgl Bundesverfassungsgericht [Kammer], SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 ff; Nr. 30 S 57 ff ).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, falls die Rechtsfrage schon beantwortet ist, ebenso dann, wenn Rechtsprechung zu dieser Konstellation zwar noch nicht vorliegt, sich aber die Antwort auf die Rechtsfrage aus dem Gesetz und/oder anhand der zu Teilaspekten vorliegenden Rechtsprechung klar ergibt ( s dazu näher BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38 ).
  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 125/03 B
    Diese Anforderungen sind insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich ( vgl zB BVerfG , Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 BvR 791/01 -, und früher schon BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 ff ).
  • BFH, 26.08.2014 - XI R 19/12

    Steuerfreiheit der Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren

    cc) Dem steht nicht entgegen, dass die Krankenkassen, welche die Kosten der Teilnahme an den Seminaren zur Raucherentwöhnung zum Teil übernommen haben, die streitbefangenen Leistungen der Klägerin als sog. Leistungen zur Primärprävention qualifiziert haben, die (lediglich) den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen, und somit in den Anwendungsbereich von § 20 SGB V fallen (vgl. dazu auch Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. April 2004 B 6 KA 125/03 B, juris, Rz 14).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, besteht allerdings im Hinblick auf die von der Approbationserteilung ausgehende Bindungswirkung keine unbeschränkte Befugnis der KÄV zur Prüfung der Fachkunde (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4 RdNr 12 f; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 4 ff; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - L 5 KR 62/15

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Verhaltenstherapie zur

    Auch das Bundessozialgericht hat bereits in einem Beschluss vom 28. April 2004 (B 6 KA 125/03 B) im Leitsatz deutlich hervorgehoben, dass eine Raucherentwöhnungstherapie kein Behandlungsverfahren darstellt, dass nach den Psych-RL als Leistung der Krankenkassen anerkannt ist.
  • FG Köln, 08.03.2012 - 10 K 2389/09

    Frage der Erfassung von Seminaren zur Raucherentwöhnung als steuerfreie

    Ob dem eine seelische Erkrankung zu Grunde liegt oder ob auch nur die Notwendigkeit besteht, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, oder ob dies lediglich als Erleichterung auf dem Weg zur Nikotinabstinenz gesehen worden ist, lässt sich allein aus der Teilnahme an einer Raucherentwöhnungsbehandlung nicht folgern (BSG-Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B, BSG-Intern RegNr 26639, in Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Oktober 2003 - L 5 KA 3590/02).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, besteht allerdings im Hinblick auf die von der Approbationserteilung ausgehende Bindungswirkung keine unbeschränkte Befugnis der KÄV zur Prüfung der Fachkunde (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4 RdNr 12 f; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 4 ff; BSG Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B - juris).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat, besteht allerdings im Hinblick auf die von der Approbationserteilung ausgehende Bindungswirkung keine unbeschränkte Befugnis der KÄV zur Prüfung der Fachkunde (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4 RdNr 12 f; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1 S 4 ff; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B - juris).
  • SG Düsseldorf, 18.10.2006 - S 2 (17) KA 88/05
    Die Beklagte als für die Führung des Arztregisters zuständige Registerbehörde (§ 98 Abs. 2 Nr. 5 SGB V i.V.m. § 1 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte) hat zu prüfen, ob die genannten Qualifikationsanforderungen in einem Richtlinienverfahren erfüllt worden sind (zum Umfang der Fachkundeprüfung im Hinblick auf die Bindungswirkung der Approbation vgl. BSG SozR 4- 2500 § 95 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B-).

    Eben deshalb besteht auch eine enge Bindung der Kassenärztlichen Vereinigung an die durch die Approbationsbehörde attestierte Grundqualifikation (vgl. BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 125/03 B -).

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