Rechtsprechung
   BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B   

Volltextveröffentlichungen

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    EBM-Ä; SGB V § 85 Abs. 4 § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2
    Ausgestaltung eines Honorarverteilungsmaßstabes durch die Kassenärztliche Vereinigung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • SG Berlin, 12.10.2011 - S 83 KA 395/10  

    Krankenversicherung/vertragsärztliche Versorgung - Vergütung der Leistungen einer

    Die Bildung von Honorartöpfen unter Anknüpfung an frühere Abrechnungsquartale ist vom BSG seit langem grundsätzlich anerkannt (vgl. die Nachweise bei BSG, Beschluss vom 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B, bei juris Rdnr. 8).

    Auch Höherbewertungen im EBM-Ä (wie vorliegend in dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 16.12.2009) verpflichten grundsätzlich nicht dazu, im HVM Korrekturen bei den Honorarkontingenten vorzunehmen (BSG, Urteil vom 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R; ferner BSG, Beschluss vom 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 61/07 B  

    Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer im

    Der Senat hat in seinem von der Beschwerdebegründung zutreffend herangezogenen Beschluss vom 20.10.2004 ( B 6 KA 13/04 B) seine ständige Rechtsprechung zur Bildung und Anpassung von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten dahin zusammengefasst, dass die KÄV Honorartöpfe für Arztgruppen in Anknüpfung an die in einem früheren Jahr ausbezahlten Abrechnungsvolumina bilden darf, und dass die so gebildeten Honorarkontingente nicht allein dadurch rechtswidrig werden, dass nach der Festlegung ihres Zuschnitts eine Höherbewertung von solchen Leistungen im EBM-Ä erfolgt, die aus einem derartigen festen Honorarkontingent vergütet werden (vgl bereits BSGE 86, 16, 26 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 125).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 53/07  

    Vertragsarztangelegenheiten

    In der Rechtsprechung des BSG (u.v.a. Urteil vom 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R - vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 20.10.2004 - B 6 KA 13/04 B - und vom 17.09.2008 - B 6 KA 62/07 B -) ist geklärt, dass der Normgeber des HVM für Arztgruppen und/oder Leistungsbereiche Honorarkontingente festlegen und bei deren Bemessung an Leistungs- und Honorarmengen vergangener Zeiträume anknüpfen darf.
  • BSG, 08.04.2005 - B 6 KA 60/04 B  

    Unterlassungsanspruch gegen die in einer Meinungsäußerung enthaltenen wertende

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das tatsächliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in seine Entscheidung einfließen lässt, auch wenn sich dies nicht ausdrücklich aus dem Urteil ergibt (vgl zuletzt Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2004, B 6 KA 13/04 B und Beschluss vom 4. August 2004, B 13 RJ 167/03 B - jeweils in JURIS dokumentiert; BSGE 88, 193, 204 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13; BVerfGE 70, 288, 293; 79, 51, 61; 87, 1, 33; 96, 205, 216 f; Bundesverfassungsgericht - BVerfG - >Kammer<, NJW-RR 2002, 68, 69).
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