Rechtsprechung
| BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- NWB SteuerXpert START
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei ausgelaufenem Recht; Voraussetzungen eines Härtefalls in einem Honorarverteilungsmaßstab
Verfahrensgang
- SG Marburg, 15.03.2006 - S 12 KA 40/05
- LSG Hessen, 11.02.2009 - L 4 KA 20/06
- BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10
Höhe der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; honorarrechtliche …
Selbst wenn man davon ausginge, dass die Frage der Anerkennung eines Härtefalles auch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war, ergäbe sich kein Anspruch der Klägerin, da ein Härtefall (vgl hierzu BSG 08.02.2006 B 6 KA 25/05 R, juris, Rn 40 mwN; BSG 16.12.2009 B 6 KA 13/09 B, juris Rn 11f) nicht vorliegt. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 7 B 158/07
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; generelle Tatsache; …
Bei ausgelaufenem Recht kann eine Klärungsbedürftigkeit nur anerkannt werden, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage dieses ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (…vgl. z.B. BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 = SozR 1500 § 160a Nr. 19 und BSG vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B: zuletzt BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2009, - B 6 KA 13/09 B - zitiert nach juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - L 7 B 156/07
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; generelle Tatsache; …
Bei ausgelaufenem Recht kann eine Klärungsbedürftigkeit nur anerkannt werden, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage dieses ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (…vgl. z.B. BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 = SozR 1500 § 160a Nr. 19 und BSG vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B: zuletzt BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2009, - B 6 KA 13/09 B - zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - L 5 KR 155/09
Krankenversicherung
Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache i.S.d. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG konnte schon deshalb nicht angenommen werden, weil § 6 Abs. 4 Satz 6 SGB V durch das GKV-Finanzierungsgesetz vom 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) mit Wirkung vom 31.12.2010 aufgehoben worden ist und der Senat davon ausgeht, dass allenfalls noch eine unbedeutende Zahl von Fällen auf der Grundlage dieser ausgelaufenen Regelung zu entscheiden ist (vgl. BSG, Beschluss v. 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B, juris Rdn. 7;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19, juris Rdn. 3). - LSG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - L 8 SO 3/09 Eine Klärungsbedürftigkeit setzt daher voraus, dass eine noch erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage dieses Rechts zu entscheiden sind oder die Prüfung der Rechtsnorm bzw. ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - B 6 KA 13/09 B - juris m.w.N.).
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2010 - L 8 SO 7/09 Im Übrigen handelt es sich bei der Regelung in § 21 Abs. 1a Nr. 2 BSHG um außer Kraft getretenes Recht, sodass eine Klärungsbedürftigkeit voraussetzt, dass eine noch erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage dieses Rechts zu entscheiden sind, oder die Prüfung der Rechtsnorm bzw. ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - B 6 KA 13/09 B - juris m.w.N.).
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 13/10
Höhe der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Nutzung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - L 19 AS 1311/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
In einem solchen Fall wird eine Klärungsbedürftigkeit nur angenommen, wenn noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des ausgelaufenen Rechts zu entscheiden ist oder wenn die Überprüfung der Rechtsnorm bzw. ihre Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung hat (BSG, Beschlüsse vom 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B -, vom 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B - und vom 20.06.2001 - B 10/14 KG 1/00 B - zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
