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   BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R   

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BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R (https://dejure.org/2003,1710)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R (https://dejure.org/2003,1710)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R (https://dejure.org/2003,1710)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung sachlich-rechnerischer Richtigstellungen; Abrechnung von fachgebietsfremden Leistungen durch Orthopäden; Fachfremde Anästhesieleistung bzw. Schmerztherapie im Bereich der Orthopädie

  • Wolters Kluwer

    Vergütung schmerztherapeutischer Leistungen; Zulassung als Orthopäde zur vertragsärztlichen Versorgung ; Leistungen für fachgebietseigene Indikationen; Gegenstand der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Anästhesien zur Schmerztherapie eine für ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarberichtigung bei fachfremden oder ungeeigneten Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Die Bindung an die Grenzen seines Fachgebietes trifft den Arzt, wie der Senat mehrfach aufgezeigt hat, auch in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 ff; BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86).

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass Gynäkologen - unter dem Gesichtspunkt der für sie fachfremden Zielsetzung - an der Vornahme von Schilddrüsenhormonbestimmungen, auch soweit sie der Behandlung der weiblichen Sterilität dienten, gehindert sind, weil die Therapie von Schilddrüsenfehlfunktionen Bestandteil der inneren Medizin ist und deshalb auch die Diagnostik diesem Fachgebiet zuzurechnen ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).

    Das kann selbst dann angezeigt sein, wenn die KÄV Anlass zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis hatte (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38); insoweit ist ggf auch von Bedeutung, wann der Kläger - wie er angegeben hat - Kenntnis davon erlangt hat, dass der Vorstand der Beklagten diesbezüglich zwischenzeitlich seine Auffassung geändert hatte und aus welchem Grund er sich gleichwohl für berechtigt hielt, die im Streit stehenden Leistungen weiter zu erbringen.

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Bei fachfremd erbrachten Leistungen kann die Befugnis der KÄVen zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen zudem Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes unterliegen, wenn die KÄV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (BSGE 89, 90, 101 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 14).

    Sollte sich das ergeben, wird es nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Maßstäben (vgl zusammenfassend zuletzt BSGE 89, 90, 101 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 14 mwN) ggf näher zu prüfen haben, ob sich der Kläger zu Recht auf Vertrauensschutz beruft bzw ob ihm nach den Umständen des Falles eine Auslauffrist zuzubilligen ist.

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Sie soll der Bevölkerung wie den in der gebietsärztlichen Arbeitsteilung zusammenarbeitenden Ärzten die Gewähr dafür bieten, dass Gebietsärzte sich auf die Spezialgebiete beschränken, deren Bezeichnung sie "führen", und keine Leistungen an sich ziehen, zu denen andere Gebietsärzte besser qualifiziert sind (zum Ganzen vgl BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125).

    Einschränkungen wegen der Fachgebietsgrenzen müssen sich an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen und können deshalb abgewehrt werden, wenn sie nicht auf einer sachgerechten Abgrenzung beruhen und/oder dem einzelnen Arzt keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage belassen (vgl BVerfGE 33, 125, 167; daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f).

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Unter dem Gesichtspunkt der Fachfremdheit (auch) des behandelten Körperteils ist ein Arzt, der ursprünglich als praktischer Arzt zugelassen war und nach Genehmigung chirotherapeutische Leistungen erbringen durfte, nach seiner (Um-)Zulassung als Anästhesist von der Durchführung dieser Leistungen ausgeschlossen worden (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7).

    Erst das Führen der Gebietsbezeichnung bewirkt die Gebietsbeschränkung, die nur für Allgemeinärzte nicht gilt (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Die Bindung an die Grenzen seines Fachgebietes trifft den Arzt, wie der Senat mehrfach aufgezeigt hat, auch in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 ff; BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86).

    In diesem Sinne hat der Senat wegen Fachfremdheit der Methode bestätigt, dass einem als Schmerztherapeut zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Anästhesiologen die Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren verwehrt ist (vgl BSGE 84, 290 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21).

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Einschränkungen wegen der Fachgebietsgrenzen müssen sich an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen und können deshalb abgewehrt werden, wenn sie nicht auf einer sachgerechten Abgrenzung beruhen und/oder dem einzelnen Arzt keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage belassen (vgl BVerfGE 33, 125, 167; daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R

    Ermächtigung - Krankenhausarzt

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Die zu der Muster-WBO geschaffenen Richtlinien der Bundesärztekammer konkretisieren dies (vgl zu deren Funktion BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 150).
  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Einschränkungen wegen der Fachgebietsgrenzen müssen sich an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen und können deshalb abgewehrt werden, wenn sie nicht auf einer sachgerechten Abgrenzung beruhen und/oder dem einzelnen Arzt keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage belassen (vgl BVerfGE 33, 125, 167; daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Sie soll der Bevölkerung wie den in der gebietsärztlichen Arbeitsteilung zusammenarbeitenden Ärzten die Gewähr dafür bieten, dass Gebietsärzte sich auf die Spezialgebiete beschränken, deren Bezeichnung sie "führen", und keine Leistungen an sich ziehen, zu denen andere Gebietsärzte besser qualifiziert sind (zum Ganzen vgl BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R

    Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
    Die Berufsfreiheit und die von ihr umfasste ärztliche Therapiefreiheit können nur bei medizinisch vertretbaren Diagnose- oder Therapieentscheidungen betroffen sein (vgl zur Reichweite der Therapiefreiheit des Vertragsarztes BSG SozR 3-5533 Nr. 3512 Nr. 1 S 3; SozR 3-2500 § 13 Nr. 23 S 112 mwN).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Dementsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zB bei der Abrechnung fachfremder Leistungen (vgl ua BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) oder qualitativ mangelhafter Leistungen angewandt, aber auch bei Leistungen eines nicht genehmigten Assistenten (BSG SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S 3 f) sowie bei der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs mit Hilfe eines Assistenten (BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2) , bei der Abrechnung von Leistungen, die nach stationärer Aufnahme erbracht werden (BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 8; s hierzu auch die Nachweise bei BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 11), bei der Nichtbeachtung der bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Abrechnung (BSGE 102, 134 = SozR 4-2500 § 295 Nr. 2, RdNr 15) und schließlich bei einem Missbrauch vertragsarztrechtlicher Kooperationsformen (BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6; zuletzt BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) .
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Der Begriff der "gebietsbezogenen Sonographie" ergebe die Zugehörigkeit zum Fachgebiet der Neurologie anhand der Kriterien des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 5. Februar 2003 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 1).

    Sie sind rechtmäßig, soweit die betroffenen Leistungen für das Fachgebiet nicht wesentlich und nicht prägend sind, die Abgrenzung vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht ist und der Facharzt in der auf sein Fachgebiet beschränkten Tätigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage finden kann (BSG, Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 12; BVerfGE 33, 126, 167; 106, 181, 196 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 S 175; BVerfG , Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 16, 22 ff).

    Die Inhalte werden in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt und können durch Richtlinien (die sog WB-RL) konkretisiert - aber nicht beschränkt - werden (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 150 und 151; SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 8).

    Im Urteil vom 5. Februar 2003 (- B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) ist ausgeführt, dass Orthopäden Schmerzen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane durch Anästhesien in anderen Körperbereichen behandeln dürfen; die Behandlung darf also außerhalb der dem Fachgebiet zugeordneten Bereichen stattfinden (BSG aaO RdNr 9: Analgesien von Hirnnerven).

    Dies allein reicht nach den dargestellten Grundsätzen (s BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 9; ebenso BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 36 f) für eine Fachzugehörigkeit zur Neurologie nicht aus.

    Sie betrifft nur Leistungen, die nicht in den Kernbereich ihres Fachgebiets fallen bzw für das Fachgebiet nicht wesentlich und nicht prägend sind; deren Ausgrenzung ist - wie dargelegt - vom fachlich medizinischen Standpunkt aus sachgerecht und entzieht dem Facharzt auch nicht die ausreichende Lebensgrundlage (vgl dazu die oben zitierte BVerfG-Rspr und BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 12; ferner BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 88 f - Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG , SozR 4-2500 § 135 Nr. 2).

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Der Kläger hat der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1; BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8) den folgenden Rechtssatz entnommen:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der

    Da im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Chirotherapie nach den erläuterten Bestimmungen auch "besondere" Kenntnisse und Erfahrungen in der Radiologie unter chirotherapeutischen Gesichtspunkten zu erwerben und nachzuweisen sind, darf der Kläger weiterbildungsrechtlich auch Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule fertigen, wenn und soweit er diese für eine geplante chirotherapeutische Behandlung der Halswirbelsäule benötigt (vgl. auch BSG, Urt. v. 05. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -: Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Fachfremdheit sind auch in der Form gegeben, dass der subjektive Behandlungsanlass stets auf Leistungen für fachgebietseigene [im vorliegenden Zusammenhang also: zusatzbezeichnungsrelevante] Indikationen bezogen sein muss; denn selbst wenn objektive Grenzen nicht bestehen, dürfen Gebietsärzte Leistungen nicht aus Anlässen erbringen, die für sie fachfremd sind).

    Sie zielt auf die Absicherung gebietsärztlicher Spezialisierung und soll der Bevölkerung wie den in der gebietsärztlichen Arbeitsteilung zusammenarbeitenden Ärzten die Gewähr dafür bieten, dass Gebietsärzte sich auf die Spezialgebiete beschränken, deren Bezeichnung sie "führen", und keine Leistungen an sich ziehen, zu denen andere Gebietsärzte besser qualifiziert sind (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Abgrenzung des hno-ärztlichen Fachgebietes den HNO-Ärzten keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage beläßt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 33, 125, 167; daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Auch bei fachfremd erbrachten Leistungen unterliegt die Befugnis der KÄVen zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes, soweit über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

    Dies kann selbst dann angezeigt sein, wenn die KÄV Anlaß zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis hatte (vgl. BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38); dabei kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, wann der Kläger Kenntnis davon erlangt hat, dass der Vorstand der Beklagten hinsichtlich der Fachgebietszugehörigkeit der streitigen Leistungen zwischenzeitlich seine Auffassung geändert hatte (BSG, Urt. v. 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -).

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 33/16 R

    Vertragsarzt - Honorarabrechnung für belegärztlich erbrachte stationäre

    In diesem Sinne hat der Senat den Anwendungsbereich für sachlich-rechnerische Richtigstellungen des vertragsärztlichen Honorars als eröffnet angesehen im Fall der Erbringung fachfremder Leistungen (BSG Urteil vom 5.2.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1 RdNr 6) oder von Leistungen, die das Mitglied einer versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis außerhalb seines hausärztlichen Versorgungsbereichs erbracht hat (BSG Urteil vom 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 8 RdNr 10 ff) , der Abrechnung ambulanter Operationen trotz anschließender Einweisung der Patienten in eine Privatklinik, was dazu führte, dass rechtlich eine stationäre Leistung vorlag (BSG Urteil vom 8.9.2004 - B 6 KA 14/03 R - SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 8) , der Abrechnung von Leistungen außerhalb des Rahmens der vom Krankenhaus zu erbringenden ambulanten Notfallversorgung (BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R - SozR 4-2500 § 115 Nr. 1 RdNr 13) oder auch von Leistungen, mit denen die vom Zulassungsausschuss festgesetzte quartalsbezogene Gesamtpunktzahl für Job-sharing-Partner überschritten wurde (BSG Urteil vom 28.8.2013 - B 6 KA 43/12 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 11 RdNr 13 f).
  • BSG, 17.03.2016 - B 6 KA 60/15 B

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Streichung von

    Einen abstrakten Rechtssatz aus der Entscheidung des LSG, der den von ihr zitierten Entscheidungen des BSG vom 1.7.1998 (B 6 KA 48/97 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10) , vom "5.2.2015" (richtig: 5.2.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) und vom 27.4.2005 (B 6 KA 39/04 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 10) widerspricht, bezeichnet die Klägerin nicht, sondern sie macht geltend, dass bestimmte aus dem Urteil des LSG abgeleitete - ausdrücklich so bezeichnete (vgl S 12 der Beschwerdebegründung unter II. am Ende) - "Schlussfolgerungen" von der Rechtsprechung des BSG abweichen würden.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - L 5 KA 4385/07
    Eine sachlich-rechnerische Berichtigung sei deshalb nur dann zulässig, wenn der Test offenkundig dem Stand der medizinischen Wissenschaft widerspreche oder sonst erkennbar ohne Nutzen sei (Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 1).

    Nach dem BSG komme eine sachlich-rechnerische Richtigstellung trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der Leistungslegende nur dann in Betracht, wenn die Leistung im konkreten Behandlungszusammenhang im offenkundigen Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft stehe oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht werde (Evidenzschwelle - mit Hinweis auf Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R - in SozR 4-2500 § 95 Nr. 1).

    Eine Leistungspflicht der GKV bestehe auch bei solchen Leistungen nicht, die sich in konkretem Behandlungszusammenhang in offenkundigem Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft befänden oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht worden seien (BSG B 6 KA 15/02 R).

    Eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht bei solchen Leistungen, die sich im konkreten Behandlungszusammenhang in offenkundigem Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft befinden oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht werden (BSG Urt. v. 05.05.2003 - B 6 KA 15/02 R).

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

    Die Bindung an die Grenzen seines Fachgebietes trifft den Arzt, wie der Senat mehrfach aufgezeigt hat, auch in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt (vgl eingehend dazu BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 ff; BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86; zuletzt Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Zweck der Fachgebietsbindung, nämlich die Sicherung der Qualität der ärztlichen Behandlung und eine möglichst große Transparenz der ärztlichen Qualifikation gerade gegenüber den Patienten (dazu zuletzt Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 15/02 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 BvR 525/99 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 35 unter Hinweis auf BVerfGE 33, 125, 166 ff), wird dadurch nicht in Frage gestellt.

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 23/09 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

    Insgesamt gesehen stehe die Abrechnungsweise in offenkundigem Widerspruch zum Stand der medizinischen Wissenschaft, was zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen berechtige, wie das Bundessozialgericht (BSG) dies im Urteil vom 5.2.2003 (SozR 4-2500 § 95 Nr. 1) ausgeführt habe.
  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 301/13

    Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von Männern durch eine Fachärztin für

    Zum anderen liegen Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Fachfremdheit darin, dass der subjektive Behandlungsanlass stets auf Leistungen für fachgebietseigene Indikationen bezogen sein muss; denn selbst wenn objektive Grenzen nicht bestehen, dürfen Gebietsärzte Leistungen nicht aus Anlässen erbringen, die für sie fachfremd sind (vgl. BSG, Urt. v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1, juris Rdnr. 15).

    Nach dem Bundessozialgericht sollen sachlich-rechnerische Richtigstellungen Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes unterliegen, wenn die KV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (vgl. BSG, Urt. v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1, juris Rdnr. 20; BSG, Urt. v. 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R - BSGE 89, 90 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 m.w.N., juris Rdnr. 39).

    Die Kassenärztliche Vereinigung muss Anlass zu einer Vertrauensbetätigung gegeben haben und beim Arzt muss insoweit Schutzwürdigkeit bestehen (vgl. BSG v. 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 1, juris Rdnr. 19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09

    Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung;

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R

    Vertragsarzt

  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 9/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung nach einem Berufsverbot

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018

  • SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 137/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - reine Anfechtungsklage - Sach- und Rechtslage im

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 82/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsausschluss - Sauerstoffdruckmessung -

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 84/11 B
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 12/20 B

    Richtigstellung einer vertragszahnärztlichen Honorarabrechnung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 345/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Urologie - keine Berechtigung zur

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 633/09

    Vertragszahnarzt - Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen - Beseitigung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 351/04
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04

    Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 39/04 B

    Erweiterung von Fachgebietsumgrenzungen

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13

    Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit

  • SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 8/12

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Überprüfung des Bescheids der Prüfungsstelle -

  • BSG, 09.09.2004 - B 6 KA 82/03 R
  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 9/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Einhaltung der

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05

    Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 373/03

    Prüfung der Berechtigung eines Dermatologen zur Abrechnung dermatohistologischer

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 768/09

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Rechtfertigung einer sachlich-rechnerischen

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 325/09

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

  • LSG Hessen, 28.10.2015 - L 4 KA 31/14

    Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten für eine

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05

    Parteistellung einer Abrechnungsgemeinschaft von ermächtigten Ärzten - Befugnis

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06

    Vertragsarzt - Zulässigkeit von sachlich-rechnerischer Berichtigung bezüglich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KA 25/19

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 167/10

    Klagefrist - tatsächlicher Zugang des Widerspruchsbescheids - Formverstoß seitens

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 19/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Implantation eines Herzschrittmachers - Abrechnung

  • SG Schwerin, 19.02.2020 - S 3 KA 35/18

    Vertragszahnärztin - Leistungserbringung unter Verwendung in ihrer Praxis

  • SG Marburg, 27.03.2019 - S 12 KA 71/18
  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 440/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 212/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

  • LSG Bayern, 15.10.2003 - L 12 KA 115/03
  • SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 70/13

    Vertragszahnarzt - Abrechnung von intravenösen Infusionen nach Nr 8272 GOÄ 1982 -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 107/12

    Krankenversicherung - Untersuchungsleistung durch ermächtigten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 65/09
  • SG Marburg, 04.06.2007 - S 12 KA 250/06

    Belegarzt - Abrechnung einer gesteigerten Hyposensibilisierungsbehandlung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - L 11 KA 142/01

    Feststellung, dass die Abrechnung der EBM-Ziffer 720 nicht fachfremd ist;

  • SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 284/12

    Vertragszahnarzt - Abrechnung einzelner Ausnahmefälle zur isolierten Behandlung

  • SG Düsseldorf, 02.12.2009 - S 14 KA 250/07

    Abrechnung von Leistungen von Vertragsärzten und Vornahme einer Nachvergütung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2007 - L 3 KA 3/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 3 KA 81/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 61/07
  • SG München, 13.03.2005 - S 38 KA 1341/02

    Anfechtung der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Absetzung der GOP 8651

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 3 KA 62/09
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