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   BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R, B 6 KA 19/97 R   

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https://dejure.org/1998,3014
BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R, B 6 KA 19/97 R (https://dejure.org/1998,3014)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R, B 6 KA 19/97 R (https://dejure.org/1998,3014)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1998 - B 6 KA 18/97 R, B 6 KA 19/97 R (https://dejure.org/1998,3014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gynäkologische Zytodiagnostik (Krebsfrüherkennung); Genehmigung zur Durchführung von zytologischen Untersuchungen im Rahmen der Früherkennung des Zervix-Karzinoms; Verlängerung der Abrechnungsgenehmigung; Prüfungspflicht für Altrechtsinhaber (Nachprüfung); ...

  • Judicialis

    GG Art 12 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Zytologische Untersuchungen: Präparatebezogene Prüfung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R
    Soweit zum Erlaß untergesetzlicher Normen ermächtigt wird, muß die gesetzliche Regelung so gefaßt sein, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (BSGE 78, 91, 94 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2; 76, 59, 61= SozR 3-5520 § 26 Nr. 1 mwN; BVerfGE 33, 125, 160; 58, 257, 268; 82, 209, 224).

    § 135 Abs. 2 Satz 1 SGB V genügt auch dem Erfordernis, daß der Regelung vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls zugrunde liegen müssen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muß, wobei die Gemeinwohlbelange, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je nachhaltiger die Freiheitsbeschränkung wirkt und je stärker die Berufsausübung oder gar der Zugang zum Beruf reglementiert wird (BSGE 70, 285, 302; 76, 59, 63, jeweils mwN).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R
    Ihm steht dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit sowie ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl BVerfGE 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 226 f, 229 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4 f, 7; BSGE 80, 9.14 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 13).

    Nur wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, daß sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können, wenn also die Einschätzung des Gesetzgebers unvertretbar ist, können die Gerichte diese beanstanden (BVerfGE 91, 1, 29; 77, 84, 106; BSGE 73, 223, 227 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 4).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R
    Soweit zum Erlaß untergesetzlicher Normen ermächtigt wird, muß die gesetzliche Regelung so gefaßt sein, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (BSGE 78, 91, 94 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2; 76, 59, 61= SozR 3-5520 § 26 Nr. 1 mwN; BVerfGE 33, 125, 160; 58, 257, 268; 82, 209, 224).

    Die für Berufsausübungsregelungen erforderlichen vernünftigen Gründe des Gemeinwohls (vgl nur BVerfGE 33, 125, 167) liegen hier vor.

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auf der Grundlage dieser Vorschrift durften die Partner der Bundesmantelverträge für die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen den Nachweis einer besonderen Fachkundeprüfung verlangen (vgl zur Zytologie-Vereinbarung Urteile des Senats vom 18. März 1998 - BSGE 82, 55 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 sowie B 6 KA 18/97 R und B 6 KA 19/97 R).
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