Weitere Entscheidung unten: BSG, 01.05.2002

Rechtsprechung
   BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2341
BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R (https://dejure.org/2002,2341)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R (https://dejure.org/2002,2341)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R (https://dejure.org/2002,2341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer Leistungen ist rechtmäßig - keine Befristung von Ausnahmegenehmigung unter Sicherstellungsgesichtspunkten - Streitgegenstand - Umstellung - Anfechtungsantrag in Fortsetzungsfeststellungsbegehren - ...

  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung - Technische Intelligenz - DDR - Beitrittsgebiet - Zusatzversorgung - Anwartschaft - Pflichtbeitragszeiten - Rentenversicherung - AVItech - Volkseigener Produktionsbetrieb - Zugehörigkeit - Beschäftigungszeiten - Versorgungsanwartschaft

  • Judicialis

    EBM-Ä Abschnitt G II; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Neurologen von der Erbringung der psychiatrischen Leistungen rechtmäßig, Befristung von Ausnahmegenehmigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 11/99 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Januar 1999 (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8), 8. März 2000 (SozR 3-2500 § 72 Nr. 11) sowie vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - nicht veröffentlicht - näher ausgeführt.

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang in dem bereits zitierten Urteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - offen gelassen, ob für einen "Schwerpunkt der Praxistätigkeit" iS der Ergänzenden Vereinbarung zu fordern ist, dass ein Anteil von zumindest 20 % der von der Praxis des Arztes insgesamt abgerechneten Punktzahl auf die betroffenen Leistungen entfällt, wie es der Senat in seinen Urteilen vom 6. September 2000 grundsätzlich für eine Ausnahme von einzelnen Teilbudgets verlangt hat (BSGE 87, 112, 117 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 137).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass den Ausnahmeregelungen der Ergänzenden Vereinbarung trotz ihres Bezuges zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung nicht nur ein objektiv rechtlicher Charakter zukommt (Senatsurteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R -).

    Bei der Frage, ob eine Praxis einen entsprechenden Versorgungsschwerpunkt aufweist und die Erbringung der betreffenden Leistung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist, steht der KÄV mangels eines Erkenntnis- oder Einschätzungsvorrangs ein Beurteilungsspielraum nicht zu (zu alledem bereits Senatsurteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R -).

    Der Senat hat in seinem dem LSG bei Abfassung seiner Entscheidung noch nicht vorliegenden Urteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - die Regelung in Abschnitt 4a Nr. 7 Abs. 5 der Ergänzenden Vereinbarung in Anlehnung an die Nr. 4 der Vereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Weiterentwicklung der Reform des EBM vom 7. August 1996 (DÄ 1996 A-2815 f = C-1986 ) ausgelegt.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Nicht anders als beim Streit über befristete Ermächtigungen ist hier der Kläger berechtigt, seinen ursprünglichen Anfechtungsantrag umzustellen und in der Form eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG weiter zu verfolgen (vgl für das Recht der Ermächtigung beispielhaft Senatsurteile vom 12. September 2001 - B 6 KA 86/00 R = SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 - und vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 gültigen und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl Senatsurteile vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - und - B 6 KA 73/00 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Der Senat hat in diesem Zusammenhang in dem bereits zitierten Urteil vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - offen gelassen, ob für einen "Schwerpunkt der Praxistätigkeit" iS der Ergänzenden Vereinbarung zu fordern ist, dass ein Anteil von zumindest 20 % der von der Praxis des Arztes insgesamt abgerechneten Punktzahl auf die betroffenen Leistungen entfällt, wie es der Senat in seinen Urteilen vom 6. September 2000 grundsätzlich für eine Ausnahme von einzelnen Teilbudgets verlangt hat (BSGE 87, 112, 117 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 137).

    Zu diesem hat der Senat in seinen Urteilen vom 6. September 2000 (ua BSGE 87, 112, 119 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 140) ausgeführt, es handele sich nicht um eine tatbestandliche Voraussetzung, die von Seiten der KÄV im Einzelfall positiv in dem Sinne festgestellt werden müsse, dass etwa in jedem einzelnen Fall einer beantragten Freistellung von einem Teilbudget geprüft werden müsse, ob die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im betroffenen Leistungsbereich auch dann noch gewährleistet wäre, wenn der jeweils antragstellende Arzt die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen könne.

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Januar 1999 (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8), 8. März 2000 (SozR 3-2500 § 72 Nr. 11) sowie vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - nicht veröffentlicht - näher ausgeführt.

    Ein solcher Eingriff ist nach der Rechtsprechung des Senats nur gegeben, wenn Regelungen den Vertragsarzt von der Erbringung bzw Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließen, die für sein Fachgebiet wesentlich sind (zuletzt BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 88; SozR 3-2500 § 135 Nr. 15 S 76; SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S 30; SozR 3-2500 § 72 Nr. 8 S 20).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Januar 1999 (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8), 8. März 2000 (SozR 3-2500 § 72 Nr. 11) sowie vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - nicht veröffentlicht - näher ausgeführt.

    Ein solcher Eingriff ist nach der Rechtsprechung des Senats nur gegeben, wenn Regelungen den Vertragsarzt von der Erbringung bzw Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließen, die für sein Fachgebiet wesentlich sind (zuletzt BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 88; SozR 3-2500 § 135 Nr. 15 S 76; SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S 30; SozR 3-2500 § 72 Nr. 8 S 20).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 gültigen und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl Senatsurteile vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R - und - B 6 KA 73/00 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 76/00 R

    Korrektur unrichtiger Honorarbescheide

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Als "Rechtsvorschriften" iS der 1. Alternative des § 32 Abs. 1 SGB X kommen auch untergesetzliche Regelungen durch Rechtsverordnungen, Satzungen und autonomes Recht in Betracht (vgl Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - B 6 KA 76/00 R - ZfS 2002, 72 - sowie von Wulffen/ Engelmann, SGB X, 4. Aufl 2001, § 32 RdNr 9; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG], 7. Aufl 2000, § 36 RdNr 41).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanungsrecht - Identität - Arztgruppe -

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Diese Ärzte dürfen bisweilen nach Maßgabe des jeweiligen Weiterbildungsrechts auch die Bezeichnung "Nervenarzt" bzw "Arzt für Nervenheilkunde" führen, wie der Senat in einem zum Bedarfsplanungsrecht ergangenen Urteil näher ausgeführt hat (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Nicht anders als beim Streit über befristete Ermächtigungen ist hier der Kläger berechtigt, seinen ursprünglichen Anfechtungsantrag umzustellen und in der Form eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG weiter zu verfolgen (vgl für das Recht der Ermächtigung beispielhaft Senatsurteile vom 12. September 2001 - B 6 KA 86/00 R = SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 - und vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R
    Das hat der Senat für die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die nach § 31 Abs. 7 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) zu befristen ist, entschieden (BSGE 70, 167, 168 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10/11; vgl auch Senatsurteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 20/01 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen - zu einer auf § 20 Abs. 3 Ärzte-ZV gestützten Bedingung).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Statthafte Klageart gegen die Befristung als Nebenbestimmung des Verwaltungsakts (vgl § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X) war bei Klageerhebung die isolierte Anfechtungsklage (vgl zB BSG vom 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R - BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 13 ; BSG vom 30.1.2002 - B 6 KA 20/01 R - BSGE 89, 134, 135 = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 19; BSG vom 15.5.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 39 ) .

    Greift ein Kläger eine Befristung an, die durch Zeitablauf noch vor endgültiger Klärung der Rechtmäßigkeit ihre Wirkung verliert und schließt sich eine ebenfalls befristete Bewilligung durch den im Prozess bereits beteiligten Beklagten an, kommt regelmäßig ein Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr in Betracht, und zwar unabhängig davon, ob jeder der Folgezeiträume tatsächlich angegriffen ist (vgl etwa BSG vom 28.9.2005 - B 6 KA 60/03 R - SozR 4-1300 § 32 Nr. 1 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.5.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 39 mwN; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.6.2020 - L 15 AS 255/18 zur abschnittsweisen Bewilligung auf Grundlage von § 41 Abs. 3 SGB II) .

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher

    Eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs ergab sich in den folgenden Jahren zum einen aus einer Erweiterung der Qualifikationsanforderungen (vgl zB zur Beschränkung neurologischer und psychiatrischer Leistungen ab dem 1.1.1996 auf bestimmte Arztgruppen, zu denen Kinderärzte nicht zählten: BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 11/99 R - USK 2001-143, Juris RdNr 16 ff; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 46; BSG Beschluss vom 26.6.2002 - B 6 KA 4/02 B - Juris) und zum anderen aus der Einführung des § 73 Abs. 1a Satz 4 SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, der Kinderärzten mit Schwerpunktbezeichnung generell den Zugang zum fachärztlichen Versorgungsbereich eröffnete und damit eine Entscheidung des ZA nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V insoweit erübrigte.

    Entgegen der Auffassung des Beigeladenen zu 6. kann für die Frage, ob eine Leistung für ein Fachgebiet prägend ist, nicht auf die einzelne Arztpraxis abgestellt werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 41) .

    Unter den dargestellten Umständen ist nicht zu beanstanden, dass die Partner der Bundesmantelverträge - anders als bei vorangegangenen Umstrukturierungen des EBM-Ä, die Einschränkungen des Spektrums abrechenbarer Leistungen für bestimmte Arztgruppen zum Gegenstand hatten (zu Einschränkungen bei der Berechnung ua psychiatrischer Leistungen und der dazu ergangenen Übergangsregelung in Abschnitt 4a Nr. 7 Abs. 5 der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs vom 14.9.1995 vgl BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 46; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 11/99 R - USK 2001-143, Juris RdNr 16 ff; BSG Beschluss vom 26.6.2002 - B 6 KA 4/02 B - Juris RdNr 5; zur Übergangsregelung bezogen auf Neuregelungen im EBM-Ä mWv 1.4.2005, mit denen die Berechnung bestimmter Leistungen des internistischen Fachgebietes von einer Schwerpunktbezeichnung abhängig gemacht wurde vgl BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 4 RdNr 33; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 4 RdNr 16; vgl auch zum landesrechtlichen Facharzterfordernis bei der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen BVerfGE 98, 265, 309 ff) - im Zusammenhang mit den zum 1.1.2008 eingetretenen Änderungen bei den Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin keine Übergangsregelungen vorgesehen haben.

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei

    Der Kläger hat die Befristung der ihm erteilten Genehmigung zu Recht zunächst mit Widerspruch und Anfechtungsklage selbstständig angefochten (zur selbstständigen Anfechtbarkeit von Befristungen s zB BSGE 70, 167, 168 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10 f; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 38 f).

    Die auch 2002 und 2005 wiederum nur befristet erteilten Genehmigungen zeigen, dass die Klärung der im vorliegenden Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der Befristung von Genehmigungen nach § 121a SGB V für das Verhältnis der Beteiligten weiterhin relevant ist (zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit Befristungen s zB BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 40; SozR aaO § 116 Nr. 19 S 91, jeweils mwN).

    Als Rechtsvorschrift im Sinne des § 32 Abs. 1 SGB X kommen zwar auch andere normative Regelungen als die des Parlamentsgesetzes, nämlich Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstiges autonomes Recht, in Betracht (vgl BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 47 mwN; MedR 2002, 589, 590).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - L 5 KA 3000/01

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirtschaftlichkeitsbonus für überweisende

    Die Regelungen können demgegenüber nicht so ausgelegt werden, dass sie zum Ziel haben, die Laborärzte von einem Teil der von ihnen bisher erbrachten Leistungen auszuschließen und diese ausschließlich anderen Arztgruppen zu übertragen (vgl. dazu BSG Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R -).

    Wird eine Arztgruppe durch neue Regelungen von der Erbringung und Abrechnung bestimmter, zu dem Fachgebiet gehörender Leistungen ausgeschlossen, so liegt eine statusrelevante Ausübungsregelung nur dann vor, wenn diese Leistungen für das Fachgebiet wesentlich sind (BSG Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2012 - L 7 KA 121/08

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Die Kompetenz der Partner der Bundesmantelverträge hierfür ergibt sich aus § 82 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 72 Abs. 2 SGB V (vgl. Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008, § 13 Rdnr. 4; Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Mai 2002, B 6 KA 22/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20).

    Ein solcher Eingriff ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur gegeben, wenn Regelungen den Vertragsarzt von der Erbringung bzw. Berechnungsbefugnis solcher Leistungen ausschließen, die für sein Fachgebiet wesentlich sind (vgl. Urteil vom 15. Mai 2002, B 6 KA 22/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22).

  • LSG Bayern, 19.03.2014 - L 12 KA 3/13

    Waren Bestand oder Rechtswirkungen eines Verwaltungsaktes von vornherein für den

    Das BSG stellte mit Urteil vom 15.05.2002 (B 6 KA 22/01 R) fest, dass die Bescheide rechtswidrig gewesen seien, soweit die Beklagte die Genehmigung zur Erbringung von Leistungen nach Abschnitt G II EBM-Ä befristet hatte.

    Die dem Kläger zunächst befristet erteilten Ausnahmegenehmigungen (unbefristet durch Urteil des BSG vom 15.05.2002, B 6 KA 22/01 R) basierten auf der ergänzenden Vereinbarung zum damaligen EBM Abschn. 4a Nr. 7 Abs. 5 und waren als Übergangs- und Härtefallregelungen gedacht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 85/02

    Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens für vertragsärztliche Leistungen;

    Dagegen spricht allerdings, dass die KÄVen bei der Feststellung solcher Sicherstellungsgründe keinen Erkenntnis- oder Einschätzungsvorrang haben (vgl. BSG, Urt. v. 31.05.2001 - B 6 KA 53/00 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R) und dass sich die in § 7a Abs. 7 Buchst. d) Satz 2 HVM aufgeführten Beispielsfälle ohne Weiteres im Tatsächlichen nachprüfen lassen.
  • LSG Bayern, 02.10.2002 - L 12 KA 138/00

    Nachvergütung von Arztleistungen; Für das Fachgebiet der Internisten wesentliche

    Sie findet ihre Grundlage in den Vorschriften der §§ 72 Abs. 2, 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V (BSG, Urteil vom 15. Mai 2002, Az.: B 6 KA 22/01 R, BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8, BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11).

    Der Senat hat auch unter Bezugnahme auf das o.g. BSG-Urteil vom 15. Mai 2002 (a.a.O.) keine Bedenken, sich dieser Auffassung anzuschließen, kann dies im vorliegenden Fall aber letztlich dahingestellt sein lassen, denn der Kläger nimmt aufgrund seiner Zulassung (nur) als Internist an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung teil.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - besonderes Heilverfahren - H-Arzt-Verfahren -

    Ein dem - Zulassungsstatus eines Vertragsarztes vergleichbarer - Eingriff liegt beim Kläger im Übrigen schon deswegen nicht vor, weil der Ausschluss von der besonderen Heilbehandlung für sein Fachgebiet nicht wesentlich, dessen Kernbereich also nicht betroffen ist (vgl. zum Vertragsarztrecht BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 m.w.N.); dies gilt umso mehr, als ein Großteil der Unfallverletzten ohnehin beim Vertragsarzt/Hausarzt in allgemeiner Heilbehandlung verbleiben kann, mithin bei diesem Personenkreis eine besondere Heilbehandlung regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. Spier/Leuftink/Japtok, Arzt & BG, Anm. 4.2.3.1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 256/01

    Begrenzung des abrechenbaren Punktzahlvolumens für vertragsärztliche Leistungen;

    Dagegen spricht allerdings, dass die KÄVen bei der Feststellung solcher Sicherstellungsgründe keinen Erkenntnis- oder Einschätzungsvorrang haben (vgl. BSG, Urt. v. 31.05.2001 - B 6 KA 53/00 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R) und dass sich die in § 7a Abs. 7 Buchst. d) Satz 2 HVM auf geführten Beispielsfälle ohne Weiteres im Tatsächlichen nachprüfen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2019 - L 11 KA 28/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2014 - L 11 KA 44/12

    Streit über die Höhe vertragsärztlicher Honorare und die Rechtmäßigkeit des der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - L 7 KA 94/10

    Vergütung psychosomatischer Leistungen eines niedergelassenen Facharztes für

  • LSG Hamburg, 28.06.2006 - L 2 KA 4/06

    Anspruch auf Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung hinsichtlich der

  • LSG Hamburg, 09.02.2005 - L 2 KA 12/04

    Berechtigung einer hausärztlichen Internistin zur Erbringung und Abrechnungen von

  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 3683/03

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausgliederung weiterer Leistungen aus der

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B

    Erbringbarkeit psychiatrischer Leistungen und Konzentration des neurologischen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02

    Teilnahme an der seit dem 01.07.1997 geltenden Vereinbarung über die ambulante

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01

    Anspruch eines in freier Praxis niedergelassenen Vertragsarztes auf Teilnahme an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 17/02

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Erhöhung des für eine Praxis

  • LSG Bayern, 14.09.2005 - L 2 U 46/04

    Rechtmäßigkeit einer Befristung der Genehmigung des Gefahrtarifs;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 11 KA 16/01

    Vertragsarztrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 3 KA 1/07
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   BSG, 01.05.2002 - B 6 KA 22/01 R   

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https://dejure.org/2002,38738
BSG, 01.05.2002 - B 6 KA 22/01 R (https://dejure.org/2002,38738)
BSG, Entscheidung vom 01.05.2002 - B 6 KA 22/01 R (https://dejure.org/2002,38738)
BSG, Entscheidung vom 01. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R (https://dejure.org/2002,38738)
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