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   BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B   

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https://dejure.org/2005,11556
BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B (https://dejure.org/2005,11556)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B (https://dejure.org/2005,11556)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2005 - B 6 KA 22/05 B (https://dejure.org/2005,11556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergütung - Wann sind Klagen gegen Honorarbescheide aussichtsreich?

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Durch die Urteile vom 9. Dezember 2004 (insbesondere B 6 KA 73/03 R) ist indessen klargestellt, dass jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum in den alten Bundesländern auch Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit von lediglich 12 000 EUR pro Quartal bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, insbesondere einer gewährleisteten vertragsärztlichen Versorgung im jeweiligen Fachgebiet, für die Jahre 1998 bis 2000 keinen Anlass zur Beanstandung bieten müssen (Urteilsumdruck S 46).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarrechtsstreit - keine Überprüfung der

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Im Honorarstreit des einzelnen Vertragsarztes ist aber eine gerichtliche Nachprüfung der vereinbarten Gesamtvergütung ausgeschlossen, weil die Krankenkassen die vereinbarte oder festgesetzte Gesamtvergütung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB V "mit befreiender Wirkung" leisten, sodass für Nachforderungen an die Krankenkassen grundsätzlich kein Raum ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 72 RdNr 120 im Anschluss an BSG, Urteil vom 14. Juli 1965, SozR Nr. 2 zu § 368h RVO = Breithaupt 1966, 16; s auch Beschluss vom 25. Mai 2005 - B 6 KA 27/04 B - und ferner das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 6/04 R).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Mai 2004 entschieden, dass dann, wenn nach Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde durch ein höchstrichterliches Urteil der Bedarf an rechtsgrundsätzlicher Klärung der im Rechtsstreit zu entscheidenden Fragen entfallen ist, die Revision zuzulassen ist, wenn sich im Lichte der (neuen) höchstrichterlichen Rechtsprechung das Berufungsurteil als fehlerhaft erweist (NJW 2004, 3188 [BGH 06.05.2004 - I ZR 197/03]).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    In der Rechtsprechung des Senats, insbesondere in den Urteilen zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen in den alten und in den neuen Bundesländern ist vorausgesetzt und nicht beanstandet worden, dass die vertragsärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern zumindest in dem hier zu beurteilenden Zeitraum hinter derjenigen in den alten Bundesländern zurückgeblieben ist bzw hat zurückbleiben dürfen (vgl BSGE 89, 1, 10 [BSG 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R] = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41 S 336).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 29/99 B

    Keine Zulassung der Revision bei Bestand des angefochtenen Urteils aus anderen

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    In anderem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass für die Zulassung der Revision kein Raum ist, wenn feststeht, dass das angefochtene Urteil unabhängig vom Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe aus anderen als den vom Berufungsgericht angestellten Erwägungen Bestand haben wird ( BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 28 S 51 ff ).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Durch das Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 (BSGE 93, 258 [BSG 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R] = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12) waren möglicherweise noch nicht alle in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen geklärt.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Der Senat hat mit zahlreichen Urteilen vom 9. Dezember 2004 (ua B 6 KA 44/03 R = GesR 2005, 307 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) eingehend dargelegt, nach welchen rechtlichen Kriterien zu beurteilen ist, ob die vertragsärztliche Vergütung für einen bestimmten Zeitraum gegenüber einer bestimmten Arztgruppe bzw für einen konkreten einzelnen Vertragsarzt oder eine Gemeinschaftspraxis noch angemessen ist und welche Prüfungsmaßstäbe insoweit zu beachten sind.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Kammerbeschluss vom 13. Juli 2005 (1 BvR 1041/05) für verfassungskonform gehalten.
  • BSG, 25.05.2005 - B 6 KA 27/04 B

    Rechtswirkung der Festsetzung der Gesamtvergütung, Nachzahlung für zurückliegende

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Im Honorarstreit des einzelnen Vertragsarztes ist aber eine gerichtliche Nachprüfung der vereinbarten Gesamtvergütung ausgeschlossen, weil die Krankenkassen die vereinbarte oder festgesetzte Gesamtvergütung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB V "mit befreiender Wirkung" leisten, sodass für Nachforderungen an die Krankenkassen grundsätzlich kein Raum ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 72 RdNr 120 im Anschluss an BSG, Urteil vom 14. Juli 1965, SozR Nr. 2 zu § 368h RVO = Breithaupt 1966, 16; s auch Beschluss vom 25. Mai 2005 - B 6 KA 27/04 B - und ferner das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 6/04 R).
  • BSG, 25.06.1980 - 7 BH 4/80

    Armenrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Erfolgsaussicht einer Beschwerde -

    Auszug aus BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren versagt wird, soweit feststeht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nach ihrer Zulassung die Revision keinen Erfolg haben würde (BSG SozR 1750 § 114 Nr. 5 S 6).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Ebenso hat er - einer Drittbindungswirkung im Ergebnis vergleichbar - unter Hinweis auf das gesetzliche Regelungskonzept ein Recht des einzelnen Vertragsarztes verneint, unmittelbar oder inzident im Rahmen eines Rechtsstreits über seinen Honoraranspruch die Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung der Gesamtvergütung überprüfen zu lassen (BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, jeweils RdNr 10 ff mwN; BSG, Urteil vom 27.4.2005, B 6 KA 23/04 R, juris RdNr 14 = USK 2005-115; BSG, Beschluss vom 31.8.2005, B 6 KA 22/05 B, juris RdNr 7).
  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auf die deutlich geringeren Erträge der Fachärzte für Chirurgie (44.937 Euro bzw 46.972 Euro) darf im Rahmen dieses Vergleichs hingegen nicht abgestellt werden, da berücksichtigt werden muss, dass diese neben ihren Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit durchweg über nennenswerte weitere Einnahmen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens (D-Arzt, H-Arzt) verfügen (vgl Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris RdNr 10).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 14/08 R

    Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig

    Ebenso hat er - einer Drittbindungswirkung im Ergebnis vergleichbar - unter Hinweis auf das gesetzliche Regelungskonzept ein Recht des einzelnen Vertragsarztes verneint, unmittelbar oder inzident im Rahmen eines Rechtsstreits über seinen Honoraranspruch die Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung der Gesamtvergütung überprüfen zu lassen (BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, jeweils RdNr 10 ff, mwN.; BSG, Urteil vom 27.4.2005, B 6 KA 23/04 R, juris RdNr 14 = USK 2005-115; BSG, Beschluss vom 31.8.2005, B 6 KA 22/05 B, juris RdNr 7).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

    Bei der Beurteilung, ob eine gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoßende flächendeckend unzureichende Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer bestimmten Arztgruppe vorliegt, sind neben den Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit auch die Einnahmen aus privatärztlicher sowie sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 23.5.2007 - B 6 KA 27/06 B - sowie vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B -: Chirurgen mit Einnahmen aus berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren; die gegen den Beschluss vom 31.8.2005 erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 14.3.2006 - 1 BvR 2293/05 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 1456/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten -

    Sie sind deshalb nicht zu einer entsprechenden Inzidentprüfung befugt (zur Bindungswirkung eines Bescheides über den Wegfall der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Bereich Kieferorthopädie im Rahmen eines Streits um die Wiederzulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung BSG, Urteil vom 17.06.2009, B 6 KA 14/08 R, juris; BSG, Urteil vom 17.06.2009, B 6 KA 16/08 R, juris; zur Bindungswirkung eines dem Versorgungsausgleichsberechtigten erteilten Rentenbescheides im Rahmen eines Streits um die Versorgungsausgleichsverpflichtung BSG, Urteil vom 25.11.1986, 11a RA 18/85, juris; zur Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides der Krankenkasse über das Nichtbestehen einer Mitgliedschaft einer schwerbeschädigten Person in der Krankenversicherung der Rentner im Rahmen eines Streits um eine Kriegsopferversorgung BSG, Urteil vom 06.02.1992, 12 RK 15/90, juris; zur Bindungswirkung eines Arztregistereintrags im Rahmen eines Zulassungsverfahrens BSG, Urteil vom 13.12.2000, B 6 KA 26/00 R, juris; zur Bindungswirkung einer Vereinbarung der Gesamtvergütung im Rahmen eines Streits über einen Honoraranspruch BSG, Urteil vom 31.08.2005, B 6 KA 6/04 R, juris; BSG, Beschluss vom 31.08.2005, B 6 KA 22/05 B, juris; BSG, Urteil vom 27.04.2005, B 6 KA 23/04 R, juris; zur Bindungswirkung eines Arbeitslosengeld II bewilligenden Verwaltungsaktes im Rahmen eines Streits um die Voraussetzungen einer freiwilligen Krankenversicherung BSG, Urteil vom 24.06.2008, B 12 KR 29/07 R, juris; zur Bindungswirkung der Aufnahme einer Klinik in einen Krankenhausplan im Rahmen eines Streits um die Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz BSG, Urteil vom 28.01.2009, B 6 KA 61/07 R, juris).
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - neue Bundesländer -

    Durch die Einnahmen im D- und H-Arzt-Verfahren, die nur in geringfügigem Umfang auch anderen Arztgruppen zur Verfügung stehen, weisen die typischerweise für die Erstversorgung von Arbeits- und Schulunfällen zuständigen Chirurgen gegenüber anderen Arztgruppen eine Besonderheit auf, die es rechtfertigen kann, dass ihre Umsätze aus vertragsärztlicher Tätigkeit hinter denjenigen anderer Arztgruppen in gewissem Umfang zurückbleiben (vgl Beschluss des Senats vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Nach der Senatsrechtsprechung ist eine (inzidente) Prüfung einer Gesamtvergütungsvereinbarung in einem Rechtsstreit über den Honoraranspruch eines Vertragsarztes ausgeschlossen (BSG Urteil vom 27.4.2005 - B 6 KA 23/04 R - Juris RdNr 14 = USK 2005-115; BSGE 95, 86 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 21, RdNr 9 ff; BSG Beschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B - Juris; s schon BSG SozR Nr. 2 zu § 368h, Bl Aa 6) .
  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 8/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

    Auf die deutlich geringeren Erträge der Fachärzte für Chirurgie (44.937 Euro bzw 46.972 Euro) darf im Rahmen dieses Vergleichs hingegen nicht abgestellt werden, da berücksichtigt werden muss, dass diese neben ihren Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit durchweg über nennenswerte weitere Einnahmen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens (D-Arzt, H-Arzt) verfügen (vgl Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris RdNr 10).
  • SG Marburg, 02.07.2008 - S 12 KA 445/07

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget - Anknüpfen an frühere Quartale -

    Dabei ist für die Prüfung einer ausreichenden Honorierung auf alle Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit abzustellen, also insbesondere auch unter Einbeziehung der Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit, nicht nur auf die Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit (vgl. BSG, Beschl. v. 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris Rdnr. 10; BSG, Beschl. v. 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B - juris Rdnr. 10).

    Jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum in den alten Bundesländern hat es auch in Überschüssen aus vertragsärztlicher Tätigkeit von lediglich 12.000 EUR pro Quartal bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, insbesondere einer gewährleisteten vertragsärztlichen Versorgung im jeweiligen Fachgebiet, für die Jahre 1998 bis 2000 keinen Anlass zur Beanstandung gesehen (vgl. BSG, Beschl. v. 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris Rdnr. 9).

  • SG Marburg, 02.07.2008 - S 12 KA 836/05

    Klage eines Neurologen und Psychiaters auf Änderung von Honorarbescheiden;

    Dabei ist für die Prüfung einer ausreichenden Honorierung auf alle Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit abzustellen, also insbesondere auch unter Einbeziehung der Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit, nicht nur auf die Einnahmen aus vertragsärztlicher Tätigkeit (vgl. BSG, Beschl. v. 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris Rdnr. 10; BSG, Beschl. v. 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B - juris Rdnr. 10).

    Jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum in den alten Bundesländern hat es auch in Überschüssen aus vertragsärztlicher Tätigkeit von lediglich 12.000 EUR pro Quartal bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, insbesondere einer gewährleisteten vertragsärztlichen Versorgung im jeweiligen Fachgebiet, für die Jahre 1998 bis 2000 keinen Anlass zur Beanstandung gesehen (vgl. BSG, Beschl. v. 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B - juris Rdnr. 9).

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Beurteilung einer flächendeckend

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 17/06 R

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Praxiskostensätze für die Berechnung der

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 10/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 11/07 R

    Vorgaben des Bewertungsausschusses für eine angemessene Vergütung der

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Festlegung von

  • LSG Hessen, 17.11.2010 - L 4 KA 69/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bindungswirkung eines

  • SG Berlin, 02.05.2012 - S 83 KA 399/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Festsetzung der Honorarverteilungsquoten in den

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 5415/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 47/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 16.12.2011 - B 4 AS 234/11 B
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 86/06 B
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 15/07 B
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