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   BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R   

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BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R (https://dejure.org/2003,4656)
BSG, Entscheidung vom 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R (https://dejure.org/2003,4656)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 24/02 R (https://dejure.org/2003,4656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Doppelbelastung durch Degressionsregelung und Honorarverteilungsmaßstab!

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Doppelbelastung durch Degressionsregelung und Honorarverteilungsmaßstab!

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben diese Regelungen als verfassungsgemäß beurteilt (grundlegend BSGE 80, 223, 229 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 140 ff; zuletzt Urteile vom 28. April 1999, MedR 2000, 49, 50, und vom 15. Mai 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; vgl auch die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch BVerfG , Beschluss vom 12. Juli 2000, NJW 2000, 3413).

    Die an die KKn abzuführenden Beträge verringern die zur Verteilung an die Vertragszahnärzte zur Verfügung stehenden Gesamtvergütungen (s BSG, Urteil vom 15. Mai 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383).

    Es hält sich im Rahmen zulässiger Regelungen weiterer Einzelheiten gemäß § 85 Abs. 4e Satz 5 SGB V, der Degression den Punktwert zu Grunde zu legen, der sich als Mischpunktwert aus der Anwendung der HVM-Honorarbegrenzungen ergibt, wie dies in der in Niedersachsen zwischen der KZÄV und den KKn-Verbänden abgeschlossenen Degressionsvereinbarung (Nr. 3 iVm Anlage 1 Buchst a) vorgesehen ist (aA LSG Niedersachsen, Urteil vom 30. Mai 2001 - L 3/5 KA 65/99 -, ; zu § 85 Abs. 4e Satz 5 SGB V s BSG, Urteil vom 15. Mai 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 386-388).

    Auf diese Art der Bemessung hat der Senat schon im Urteil vom 15. Mai 2002 Bezug genommen (s BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 387-389; vgl auch BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, USK 98 151 S 902, zur Zulässigkeit der Degressionsberechnung nach vereinheitlichten Punktwerten).

    Soweit das Senatsurteil vom 15. Mai 2002 (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 385) dahin zu verstehen sein könnte, zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt der Degressionsberechnung stünden sämtliche dafür erforderlichen Berechnungselemente stets bereits abschließend fest, ist klarzustellen, dass das nicht zutreffen muss.

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Der Abzugsbetrag ist an die KKn weiterzugeben (§ 85 Abs. 4e Satz 1 nF SGB V; sinngemäß ebenso schon die bis zum 30. Juni 1997 geltende Fassung, s § 85 Abs. 4e Satz 3 SGB V und dazu BSG USK 96 150 S 901 f und BSGE 80, 223, 227 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 138; - zur bloßen Klarstellungsfunktion des neuen Satz 1 s auch BT-Drucks 14/157 S 34 f).

    Das Bundessozialgericht (BSG) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben diese Regelungen als verfassungsgemäß beurteilt (grundlegend BSGE 80, 223, 229 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 140 ff; zuletzt Urteile vom 28. April 1999, MedR 2000, 49, 50, und vom 15. Mai 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 383; vgl auch die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch BVerfG , Beschluss vom 12. Juli 2000, NJW 2000, 3413).

    Nach den den Gesetzgeber leitenden Vorstellungen (zu den Motiven für die Regelungen und zur Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens s BSGE 80, 223, 226 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff) sollten die KKn an Stelle der ursprünglich vorgesehenen globalen Absenkung der Punktwerte für die zahnärztlichen Leistungen bei Zahnersatz um 20 vH durch die Degressionsregelung - mit einem Volumen von rund 300 Millionen DM im Jahr 1993 - entlastet werden (vgl dazu BSGE 80, 223, 226 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 137 f).

    Praxen mit einem Leistungsaufkommen oberhalb der Degressionsschwellenwerte sollte durch die Punktwertdegression der Anreiz vermittelt werden, Patienten an andere, die Punktmengengrenzen nicht erreichende Praxen abzugeben und so die mit übermäßiger Leistungserbringung uU verbundenen Qualitätsdefizite zu vermeiden (vgl zum Ganzen schon BSGE 80, 223, 229 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 139 f).

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Die Regelungen - insbesondere § 85 Abs. 4b Satz 1 SGB V - stellen auf die - rechtmäßig - abgerechneten Punktmengen und nicht auf die zu vergütenden Punktzahlen ab, die durch Punktzahlobergrenzen im HVM begrenzt sein können (s hierzu BSG, Urteil vom 11. September 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S 410 f mwN).

    Dies bedeutet zwar nicht, dass die Leistungen nach ihrer Art und ihrem Umfang stets gleichmäßig honoriert werden müssten (s zusammenfassend BSG, Urteil vom 11. September 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S 410 f mwN).

  • LSG Niedersachsen, 30.05.2001 - L 3/5 KA 65/99

    Degressierende Punktmenge; Vergütungsanspruch eines Vertragszahnarztes;

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Dieses Verfahren sei entgegen der Auffassung, die das LSG inzident in einem Urteil vom 30. Mai 2001 geäußert habe (Az L 3/5 KA 65/99 - ), nicht zu beanstanden.

    Es hält sich im Rahmen zulässiger Regelungen weiterer Einzelheiten gemäß § 85 Abs. 4e Satz 5 SGB V, der Degression den Punktwert zu Grunde zu legen, der sich als Mischpunktwert aus der Anwendung der HVM-Honorarbegrenzungen ergibt, wie dies in der in Niedersachsen zwischen der KZÄV und den KKn-Verbänden abgeschlossenen Degressionsvereinbarung (Nr. 3 iVm Anlage 1 Buchst a) vorgesehen ist (aA LSG Niedersachsen, Urteil vom 30. Mai 2001 - L 3/5 KA 65/99 -, ; zu § 85 Abs. 4e Satz 5 SGB V s BSG, Urteil vom 15. Mai 2002, SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 386-388).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Dies könnte die Folgerung nahe legen, die Beklagte habe deshalb bei der Honorarbemessung den gemäß § 85 Abs. 4b Satz 1 SGB V mit 20 vH zu berechnenden Degressionsabzug teilweise, nämlich in Höhe von 20 vH von ca 13.500 Punkten = ca 2.700 Punkten, nicht anrechnen müssen (zu weiteren Einzelfragen s das Urteil vom heutigen Tage Az B 6 KA 25/02 R).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 47/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ermittlung - Fallpunktzahlen für

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Damit standen die Kläger honorarmäßig so, als hätten sie von ihren ca 878.000 Punkten einen Anteil von ca 8 % = ca 70.500 Punkten nicht vergütet erhalten bzw insgesamt nur Honorar für ca 808.500 Punkte bekommen (vgl zu einem ähnlichen Berechnungsmodell BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 30 S 185 ).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Da mithin in dem Zeitpunkt, in dem die KZÄV den Degressionsbetrag zu berechnen und ggf gegenüber dem Vertragszahnarzt festzusetzen hat, noch nicht alle Berechnungselemente für die Höhe des endgültigen Honorarabzugs feststehen, führt dies verwaltungsverfahrensrechtlich dazu, dass die KZÄV entsprechende Bescheide nach den Grundsätzen der Entscheidungen des Senats vom 31. Oktober und 12. Dezember 2001 (BSGE 89, 62, 67 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 346 ff und BSGE 89, 90, 93 ff = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 ff) als teilweise vorläufig erlassen kann.
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Zunächst wurde der Anstieg der Gesamtvergütungen zugleich mit der Einführung der Degressionsregelung durch das GSG durch § 85 Abs. 3-3c SGB V begrenzt (vgl zu den Einzelheiten BSGE 81, 213, 218 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 153).
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung -

    Auszug aus BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 24/02 R
    Der Senat hat insbesondere entschieden, dass die Beschränkung von Honoraransprüchen auf HVM-Ebene im Wege individueller Bemessungsgrenzen grundsätzlich zulässig ist, weil die KZÄV mit diesen Maßnahmen einerseits den begrenzten Anstieg der Gesamtvergütungen umsetzt, andererseits den Vertragszahnärzten mit der Absicherung einer bestimmten Vergütungshöhe die Kalkulierbarkeit der Einnahmen aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit verbessert (vgl BSG, Urteil vom 13. März 2002, BSGE 89, 173, 177 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 45 S 372 mwN).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

  • BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Substantiierung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 156/04

    Ermächtigung des Landesschiedsamtes zum Erlass eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Mit Urteil vom 30. Juni 2004 hat das SG den Bescheid der Beklagten vom 05. April 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. April 2001 abgeändert und die Beklagte verurteilt, "den Honoraranspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Berücksichtigung der Degressionsabzüge im Rahmen der Honorarverteilung (BSG, Urteil vom 21. Mai 2003, Az. B 6 Ka 24/02 R) neu zu bescheiden".

    Denn der diesbezügliche Urteilsausspruch, wonach die Beklagte verurteilt wird, "den Honoraranspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berücksichtigung der Degressionsabzüge im Rahmen der Honorarverteilung (BSG Urteil vom 21. Mai 2003, Az. B 6 Ka 24/02 R) neu zu bescheiden", ist inhaltlich nicht ausreichend bestimmt, damit nichtig und kann nicht in materielle Rechtskraft erwachsen.

    Diese Auffassung ist in den nachfolgenden Revisionsverfahren vom BSG bestätigt worden (SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 24/02 R, n.v.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 280/04
    Mit Urteil vom 29. September 2004 hat das SG den Bescheid der Beklagten vom 28. März 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. April 2002 abgeändert und die Beklagte verurteilt, "den Honoraranspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 21. Mai 2003 (B 6 KA 24/02) zur Berücksichtigung der Degressionsabzüge im Rahmen der Honorarverteilung neu zu bescheiden".

    Denn der diesbezügliche Urteilsausspruch, wonach die Beklagte verurteilt wird, "den Honoraranspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 21. Mai 2003 (B 6 KA 24/02 R) zur Berücksichtigung der Degressionsabzüge im Rahmen der Honorarverteilung neu zu bescheiden", ist inhaltlich nicht ausreichend bestimmt, damit nichtig und kann nicht in materielle Rechtskraft erwachsen.

    Diese Auffassung ist in den nachfolgenden Revisionsverfahren vom BSG bestätigt worden (SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 24/02 - juris.).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 4277/07
    Die von der Beklagten auf der Grundlage des von ihr unter Beachtung der im Gesetz vorgegebenen Vorgaben zur Budgetierung der Gesamtvergütung beschlossenen HVM für das Jahr 2001, insbesondere dessen Anlage 2, getroffenen Entscheidungen, u. a. auch auf Grundlage der gem. § 4 Ziff. 3 letzter Absatz der Anlage 2 zum HVM beschlossenen nachträglichen Absenkung aller IBG im Bereich KfO im Primärkassenbereich um 2 % und im Ersatzkassenbereich um 23 % und die auf dieser Grundlage berechnete Überzahlung von 38.166,45 EUR sei rechtswidrig, da sie gegen die vom BSG in seinen Urteilen vom 21. Mai 2003 (B 6 KA 24/02 R, B 6 KR 25/02 R = SozR 4 - 2500 § 85 Nr. 2, B 6 KA 35/02 R) aufgestellten Grundsätze verstoße.

    Die Beklagte hat bis zum Ergehen des auszugsweise wiedergegebenen BSG-Urteils vom 21. Mai 2003 (a. a. O.) offensichtlich die beiden Honorarkürzungsmechanismen "HVM-Kürzung" und "Degressionskürzung" in der Weise angewandt, dass sie zunächst die HVM-Kürzung errechnet und nur das danach bereits entsprechend gekürzte Honorar der Degressionskürzung unterworfen hat.

    Bei Anwendung von HVM-Honorarbegrenzungen ist zu beachten, ob und inwieweit dadurch die "honorarmäßige Grundlage" für einen Degressionsabzug beseitigt wird (BSG, Urt. v. 21. Mai 2003, a. a. O.).

    Daraus ist abzuleiten: Wenn das BSG im Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 24/02 den Degressionsbetrages in voller Höhe von der Honorarkürzung abgezogen hat, so erfolgte dies nicht auf Grund eines (nicht näher ausformulierten) Rechtsgrundsatzes, sondern ist schlicht zufällige Folge der Zahlenverhältnisse der vom BSG entschiedenen Sachverhaltskonstellation.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 4806/10
    Zur Begründung trug er vor, bei der Berechnung der Budgetüberschreitung müssten die Degressionsabzüge berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urt. v. 21.5.2003, - B 6 KA 24/02 R - u.a.).

    Beide Kürzungsmodalitäten beruhten auf der Vorschrift des § 85 SGB V. Das BSG habe zwar im Urteil vom 21.5.2003 (- B 6 KA 24/02 R - u.a.) gefordert, dass die Degressionskürzung vor der Budgetkürzung zu erfolgen habe, habe damit aber zugleich bestätigt, dass beide Kürzungen durchzuführen seien.

    Die Beklagte legte den Beschluss des Vorstandes über die Absenkung der individuellen Bemessungsgrundlagen für die Jahre 2000 und 2001 vor (SG-Akte S. 43) und machte abschließend geltend, die Berechnungsmethode des BSG im Urteil vom 21.5.2003 (- B 6 KA 24/02 R - u. a.) könne der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

    Dies sei rechtswidrig, da die Berechnung gegen die vom BSG aufgestellten Grundsätze verstoße (Urt. vom 21.5.2003, - B 6 KA 24/02 R - u.a.).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 5414/07
    Die Beklagte hat bis zum Ergehen des auszugsweise wiedergegebenen BSG-Urteils vom 21. Mai 2003 (a. a. O.) die beiden Honorarkürzungsmechanismen "HVM-Kürzung" und "Degressionskürzung" in der Weise angewandt, dass sie zunächst die HVM-Kürzung errechnet und nur das danach bereits entsprechend gekürzte Honorar der Degressionskürzung unterworfen hat.

    Bei Anwendung von HVM-Honorarbegrenzungen ist zu beachten, ob und inwieweit dadurch die "honorarmäßige Grundlage" für einen Degressionsabzug beseitigt wird (BSG, Urt. v. 21. Mai 2003, a. a. O.).

    Daraus ist abzuleiten: Wenn das BSG im Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 24/02 den Degressionsbetrages in voller Höhe von der Honorarkürzung abgezogen hat, so erfolgte dies nicht auf Grund eines (nicht näher ausformulierten) Rechtsgrundsatzes, sondern ist schlicht zufällige Folge der Zahlenverhältnisse der vom BSG entschiedenen Sachverhaltskonstellation.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 5432/07
    Die Beklagte hat bis zum Ergehen des auszugsweise wiedergegebenen BSG-Urteils vom 21. Mai 2003 (a. a. O.) die beiden Honorarkürzungsmechanismen "HVM-Kürzung" und "Degressionskürzung" in der Weise angewandt, dass sie zunächst die HVM-Kürzung errechnet und nur das danach bereits entsprechend gekürzte Honorar der Degressionskürzung unterworfen hat.

    Bei Anwendung von HVM-Honorarbegrenzungen ist zu beachten, ob und inwieweit dadurch die "honorarmäßige Grundlage" für einen Degressionsabzug beseitigt wird (BSG, Urt. v. 21. Mai 2003, a. a. O.).

    Daraus ist abzuleiten: Wenn das BSG im Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 24/02 den Degressionsbetrages in voller Höhe von der Honorarkürzung abgezogen hat, so erfolgte dies nicht auf Grund eines (nicht näher ausformulierten) Rechtsgrundsatzes, sondern ist schlicht zufällige Folge der Zahlenverhältnisse der vom BSG entschiedenen Sachverhaltskonstellation.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2006 - L 3 B 9/05
    Die Beklagte wird verurteilt, den Honoraranspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 21. Mai 2003 (B 6 KA 24/02 R) zur Berücksichtigung von Degressionskürzungen im Rahmen der Honorarverteilung zu beachten.

    "den Honoraranspruch des Klägers unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 21. Mai 2003 (B 6 KA 24/02 R) zur Berücksichtigung von Degressionskürzungen im Rahmen der Honorarverteilung zu bescheiden.".

    "Die Beklagte war aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 21. Mai 2003 (Az.: B 6 KA 24/02 R) verpflichtet, Degressionsabzüge bei der Honorarverteilung zu berücksichtigen.

  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 39/08 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsregelung - Vereinbarung zur

    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 21/10 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab (HVM) - kein

    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R) .
  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 40/08 R

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen in der vertragsärztlichen Versorgung;

    Grundlegend ist insoweit das Urteil vom 21.5.2003 (B 6 KA 25/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2; - vgl auch die Parallelurteile vom selben Tag B 6 KA 33/02 R - USK 2003-135 = MedR 2004, 172, sowie B 6 KA 24/02 R und B 6 KA 35/02 R) .
  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 33/08 R

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen in der vertragsärztlichen Versorgung;

  • BSG, 15.12.2009 - B 6 KA 40/08 R
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 4805/10
  • SG Hannover, 25.10.2006 - S 35 KA 1291/02
  • SG Hannover, 11.10.2006 - S 35 KA 1178/02
  • SG Hannover, 11.10.2006 - S 35 KA 1513/02
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