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   BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R   

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https://dejure.org/2013,23885
BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R (https://dejure.org/2013,23885)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R (https://dejure.org/2013,23885)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - B 6 KA 29/12 R (https://dejure.org/2013,23885)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin) - Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis - Bewertung über Versorgungsverbesserung ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 98 Abs 2 Nr 13 SGB 5, § 121a Abs 1 S 1 SGB 5, § 121a Abs 4 SGB 5, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 Ärzte-ZV, § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin) - Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis - Bewertung über Versorgungsverbesserung ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis zur Durchführung künstlicher Befruchtungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Betrieb einer Zweigpraxis - Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin) - Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis - Bewertung über Versorgungsverbesserung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis zur Durchführung künstlicher Befruchtungen in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrieb einer vertragsärztlichen Zweigpraxis

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Der Schutz des BSG greift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 113, 291
  • NZS 2013, 875
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Die inhaltliche Bewertung, ob sich durch den Betrieb der Zweigpraxis eine Versorgungsverbesserung am Ort der geplanten Zweigpraxis und/oder eine Versorgungsbeeinträchtigung am Ort der Hauptpraxis ergeben, erfordert Abwägungen, bei denen der KÄV bzw den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 53 f; BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 22 iVm 27; BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 5 RdNr 12) .

    Eine quantitative Erweiterung des bestehenden Versorgungsangebots kommt dann als Verbesserung im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Ärzte-ZV in Betracht, wenn durch das erhöhte Leistungsangebot Wartezeiten verringert oder wenn Abend- und Wochenend-Sprechstunden angeboten werden, uU auch dann, wenn die Zweigpraxis besser erreichbar ist als die bereits bestehenden Praxen (vgl zu alledem BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 18 f) .

    Der Senat hat weiter ausgeführt, dass regelmäßig auch zu berücksichtigen ist, ob eine Zweigpraxis außer gewissen Verbesserungen nicht auch zugleich Nachteile mit sich bringt: Da der Arzt in seiner Zweigpraxis nur zeitlich eng limitiert für die Versorgung zur Verfügung steht und dadurch die von ihm betreuten Patientinnen für evtl erforderliche Nachbehandlungen und ggf auch Notfallbehandlungen andere Ärzte aufsuchen müssen, die die bereits erhobenen Befunde nicht kennen und diese deshalb neu erheben müssen, entstehen zusätzlicher Aufwand und Kosten, was Unwirtschaftlichkeit bedeuten kann (zu alledem vgl BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 27-30, 32; BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 5 RdNr 12-14) .

    Wie bereits ausgeführt, stellt das bloße Hinzutreten eines weiteren Behandlers - ungeachtet der damit verbundenen Erweiterung der Möglichkeiten der Arztwahl - noch keine Verbesserung der Versorgung dar (BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 18) .

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit stellen ergänzende Versorgungen durch andere Ärzte keinen gleichwertigen Ersatz für ein fehlendes vollständiges eigenes Leistungsangebot dar (vgl oben RdNr 27 mit Hinweis auf BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 27-30, 32; BSG SozR 4-5520 § 24 Nr. 5 RdNr 13 f und 21) .

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 28/12 R

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Um solche Leistungen auch in der hessischen Stadt K. durchführen zu können, beantragte sie die Erteilung einer weiteren Genehmigung gemäß § 121a SGB V bei der LÄK Hessen - was Gegenstand des am 5.6.2013 ebenfalls entschiedenen Verfahrens B 6 KA 28/12 R gewesen ist - und eine Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis bei dem Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Hessen.

    Überdies ist die von der LÄK ausgesprochene Versagung der Genehmigung gemäß § 121a SGB V aufgrund der inzwischen erfolgten rechtskräftigen Zurückweisung ihrer Revision im Verfahren B 6 KA 28/12 R durch das am 5.6.2013 verkündete Senatsurteil rechtskräftig geworden.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Eine Erstattung der Kosten für Beigeladene ist nicht veranlasst; sie haben im Revisionsverfahren keine Sachanträge gestellt (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl dazu BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, RdNr 16) .
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 38/12 B
    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Die Frage der Versorgungsverbesserung ist nicht für die spezielle Patientenschaft einer Praxis zu beurteilen, sondern abstrakt bezogen auf die im Einzugsbereich lebenden Versicherten als solche (vgl die Rspr-Zusammenfassung in BSG vom 6.2.2013 - B 6 KA 38/12 B - RdNr 8 f zur Frage einer Versorgungsverbesserung) .
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Zuerkennung einer zulassungsrechtlichen Position nur in Betracht kommen kann, wenn und soweit der Arzt "tatsächlich und rechtlich in der Lage (ist), die Leistungen ... zu erbringen" (so zum Standort-Erfordernis als Voraussetzung für eine Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; ebenso zB zur Fachgebietszugehörigkeit als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Anästhesisten zur Erbringung schmerztherapeutischer Leistungen BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149: zum Großgeräte-Befähigungsnachweis als Voraussetzung für die Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 12 am Ende; zur Schwerpunktbezeichnung Pneumologie als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Internisten zur Erbringung pneumologischer Leistungen BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 15; vgl auch zur Voraussetzung der LÄK-Kinderzahnfachkunde für die Genehmigung eines darauf bezogenen Zweigpraxisbetriebs BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 21 und 27) .
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R

    Ermächtigung - Krankenhausarzt

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Zuerkennung einer zulassungsrechtlichen Position nur in Betracht kommen kann, wenn und soweit der Arzt "tatsächlich und rechtlich in der Lage (ist), die Leistungen ... zu erbringen" (so zum Standort-Erfordernis als Voraussetzung für eine Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; ebenso zB zur Fachgebietszugehörigkeit als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Anästhesisten zur Erbringung schmerztherapeutischer Leistungen BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149: zum Großgeräte-Befähigungsnachweis als Voraussetzung für die Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 12 am Ende; zur Schwerpunktbezeichnung Pneumologie als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Internisten zur Erbringung pneumologischer Leistungen BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 15; vgl auch zur Voraussetzung der LÄK-Kinderzahnfachkunde für die Genehmigung eines darauf bezogenen Zweigpraxisbetriebs BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 21 und 27) .
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Die wesentlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (vgl BSGE 89, 62, 64 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344 = Juris RdNr 19) .
  • BSG, 25.03.2004 - B 12 KR 1/03 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - erfolgreicher Widerspruch - ursächlicher

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Sie können ihr Verfahren entweder im Einverständnis mit dem Antragsteller stillschweigend oder ausdrücklich ruhen lassen (entsprechend § 202 Satz 1 SGG iVm § 251 Satz 1 ZPO; unstreitig, vgl zB BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 1 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 49 und Nr. 29 RdNr 40; von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 8 RdNr 5) , oder sie können das Verfahren wegen vorgreiflicher Entscheidung einer anderen Behörde aussetzen (entsprechend § 114 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 SGG; unstreitig, vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 53 RdNr 25 mwN; von Wulffen aaO) .
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Zuerkennung einer zulassungsrechtlichen Position nur in Betracht kommen kann, wenn und soweit der Arzt "tatsächlich und rechtlich in der Lage (ist), die Leistungen ... zu erbringen" (so zum Standort-Erfordernis als Voraussetzung für eine Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; ebenso zB zur Fachgebietszugehörigkeit als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Anästhesisten zur Erbringung schmerztherapeutischer Leistungen BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149: zum Großgeräte-Befähigungsnachweis als Voraussetzung für die Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 12 am Ende; zur Schwerpunktbezeichnung Pneumologie als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Internisten zur Erbringung pneumologischer Leistungen BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 15; vgl auch zur Voraussetzung der LÄK-Kinderzahnfachkunde für die Genehmigung eines darauf bezogenen Zweigpraxisbetriebs BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 21 und 27) .
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 29/12 R
    Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Zuerkennung einer zulassungsrechtlichen Position nur in Betracht kommen kann, wenn und soweit der Arzt "tatsächlich und rechtlich in der Lage (ist), die Leistungen ... zu erbringen" (so zum Standort-Erfordernis als Voraussetzung für eine Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 14 S 76; ebenso zB zur Fachgebietszugehörigkeit als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Anästhesisten zur Erbringung schmerztherapeutischer Leistungen BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 149: zum Großgeräte-Befähigungsnachweis als Voraussetzung für die Ermächtigung zur Erbringung von Großgeräte-Leistungen BSGE 97, 158 = SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, RdNr 12 am Ende; zur Schwerpunktbezeichnung Pneumologie als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Internisten zur Erbringung pneumologischer Leistungen BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 15; vgl auch zur Voraussetzung der LÄK-Kinderzahnfachkunde für die Genehmigung eines darauf bezogenen Zweigpraxisbetriebs BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 21 und 27) .
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Ob wegen der in der Zukunft liegenden Erfüllung aller Voraussetzungen überhaupt nur Nebenbestimmungen denkbar sind, die sich auf geringfügige tatbestandliche Voraussetzungen beziehen (vgl zB BSG vom 5.6.2013 - B 6 KA 29/12 R - BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 21; BSG vom 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R - BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344) - wozu das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung nicht gehört - , oder ob es insbesondere im Existenzsicherungsrecht auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage möglich ist, eine vorläufige Gewährung bis zum Abschluss von Ermittlungen in einem Bewilligungsbescheid durch eine Nebenbestimmung zu regeln (dazu BSG vom 2.11.2012 - B 4 KG 2/11 R - BSGE 112, 126 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 4, RdNr 13 ff) , kann offenbleiben.
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Auch auf die Genehmigung bzw Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis nach § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV hat der Vertragsarzt unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch (§ 24 Abs. 3 Satz 5 und 6 Ärzte-ZV; BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 11) .

    Der Senat billigt in ständiger Rechtsprechung den Zulassungsgremien bei der Beurteilung, ob bzw inwieweit die bereits zugelassenen Ärzte eine ausreichende Versorgung gewährleisten oder ob in diesem Versorgungsbereich der Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zu (vgl zB BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 14 ; BSGE 102, 21 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 3, RdNr 16 mwN ; BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7, RdNr 15 ; BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 54-55 ; BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 22 ; BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 25 ).

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 40/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Die Annahme einer "Auflage" kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil nicht lediglich eine noch fehlende geringfügige tatbestandliche Voraussetzung sichergestellt werden sollte (vgl dazu BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 21; BSGE 89, 62, 64 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 37/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Zweigpraxisermächtigung - notwendige

    Den Zulassungsgremien steht - ebenso wie den KÄVen im Rahmen der von ihnen zu erteilenden Genehmigung nach § 24 Abs. 3 Satz 5 Ärzte-ZV - bei der Beurteilung, ob die Genehmigung bzw die Ermächtigung zu einer Verbesserung bzw Beeinträchtigung der Versorgung führen würde, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (stRspr des Senats, vgl BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 54-55; BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 12; BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 22; zuletzt BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 25) .

    Was unter einer "Verbesserung der Versorgung" im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Ärzte-ZV zu verstehen ist und welche Gesichtspunkte in den Abwägungsprozess einzubeziehen sind, hat der Senat bereits wiederholt dargelegt: Außer Frage steht zunächst, dass das bloße Hinzutreten eines weiteren Behandlers - ungeachtet der damit verbundenen Erweiterung der Möglichkeiten der Arztwahl - noch keine Versorgungsverbesserung darstellt (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 47 und 50; BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 13; BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 18; BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 26) .

    Gesichtspunkte der Bedarfsplanung im Sinne der Bedarfsplanungsrichtlinie spielen keine Rolle (ausführlich hierzu BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 35 ff, 49; siehe auch BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 18; zuletzt BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 26) .

    Eine qualitative Versorgungsverbesserung kann etwa dann gegeben sein, wenn der in der Zweigpraxis tätige Vertragsarzt im Vergleich zu den bereits vor Ort tätigen Ärzten über andere qualifikationsgebundene Genehmigungen nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügt , ein differenzierteres Leistungsspektrum anbietet oder wenn er eine besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethode anwenden kann, die etwa besonders schonend ist oder bessere Diagnoseergebnisse liefert (BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 52; BSG SozR 4-5525 § 24 Nr. 1 RdNr 14; BSGE 107, 230 = SozR 4-5525 § 24 Nr. 2, RdNr 19; vgl auch BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 26) .

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

    Welche Zwecke mit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der Voraussetzungen eines VA im Sinne des § 32 Abs. 1 2. Alt SGB X verfolgt werden dürfen, ist allerdings umstritten: Im Ausgangspunkt besteht noch weitgehend Einigkeit, dass eine Nebenbestimmung jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn zwar wesentliche, aber noch nicht alle tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl etwa BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344; in diesem Sinne auch: BSGE 42, 184, 190 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 112, 126 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 4, RdNr 13; BSG, Urteil vom 5.6.2013, B 6 KA 29/12 R RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 24 Nr. 9 vorgesehen; Engelmann in v.Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 32 RdNr 10; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, K § 32 RdNr 36) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 11/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewerbung von Berufsausübungsgemeinschaften,

    Für die Beurteilung des räumlichen Versorgungsbedarfs ist nicht auf das spezielle Patientenklientel einer Praxis, sondern abstrakt auf die im Einzugsbereich der Praxis lebenden Versicherten abzustellen (vgl BSG Urteil vom 5.6.2013 - B 6 KA 29/12 R - BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 30; BSG Beschluss vom 6.2.2013 - B 6 KA 38/12 B - RdNr 8 f zur Frage einer Versorgungsverbesserung bei einer Zweigpraxis; vgl auch Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 16b Ärzte-ZV RdNr 48) .
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 28/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit um die Genehmigung zur Erbringung

    Dafür erteilte ihr die Landesärztekammer (LÄK) Niedersachsen die Genehmigung gemäß § 121a SGB V. Um Leistungen der Reproduktionsmedizin auch in der hessischen Stadt K. erbringen zu können, begehrt sie eine weitere solche Genehmigung der LÄK Hessen und ferner - was Gegenstand des am 5.6.2013 ebenfalls entschiedenen Verfahrens B 6 KA 29/12 R ist - eine Zweigpraxisermächtigung des Zulassungs- bzw Berufungsausschusses für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Hessen.

    Ein Fall notwendiger Beiladung ist aber bei Rechtsstreitigkeiten um eine Genehmigung gemäß § 121a SGB V hinsichtlich der Zulassungsgremien nicht gegeben, weil deren Entscheidung über die zulassungsrechtliche Position grundsätzlich erst nach der Erteilung der Genehmigung gemäß § 121a SGB V erfolgt (vgl hierzu unten RdNr 20-24 und das Senatsurteil vom 5.6.2013 im Verfahren B 6 KA 29/12 R in RdNr 13-19; - anders BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 26 S 68 f = Juris RdNr 9-11 betr KÄV: notwendige Beiladung vor allem wegen der sie treffenden Honoraransprüche) .

    Die Frage, ob eine Befugnis zur Erbringung der betroffenen Leistungen besteht, muss deshalb vorrangig geklärt werden vor der Entscheidung über die Zuerkennung der dafür erforderlichen zulassungsrechtlichen Position (zu Letzterem siehe noch die Ausführungen im Parallelverfahren, Urteil vom 5.6.2013 - B 6 KA 29/12 R - RdNr 13-19 zur Ermächtigung für eine Zweigpraxis) .

  • LSG Bayern, 28.04.2017 - L 8 SO 206/15

    Zur Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen (hier:

    In Fällen der Leistungsbewilligung stellen sich die Nebenbestimmungen dann nicht als Leistungsbeschränkungen, sondern als Leistungsermöglichungen dar und sind eine anwendungsorientierte Umsetzung der Verpflichtung gem. § 2 Abs. 2 HS 2 SGB I, wonach sicherzustellen ist, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (Siewert/Dirk Waschull, Sozialgesetzbuch X, 4. Auflage 2016, § 32 Rn. 3, BSGE 113, 291; 89, 62).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

    Eine Nebenbestimmung ist grundsätzlich darauf beschränkt, die Erfüllung geringfügiger tatbestandlicher Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes sicherzustellen (vgl BSG SozR 4-1300 § 47 Nr. 1 RdNr 17 zum Widerrufsvorbehalt hinsichtlich einer Sonographie-Genehmigung; BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, RdNr 21; BSGE 89, 62, 65 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 344 mwN) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV -

    Ein Abwägungsprozess im Sinne der Gewichtung und Bewertung verschiedener konträrer Gesichtspunkte, aufgrund derer den KÄVen ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum einzuräumen wäre, besteht daher nicht (anders zum Beurteilungsspielraum bezogen auf die Frage der Versorgungverbesserung bei Genehmigung einer Zweigpraxis, vgl BSG Urteil vom 5.6.2013 - B 6 KA 29/12 R - BSGE 113, 291 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, LS 2).
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 60/13 B

    Zweigpraxis nur bei besserer Versorgung

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 5/13 R

    Krankenversicherung - Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen künstlicher

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 43/14 B

    Krankenversicherung - Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen künstlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2016 - L 11 KA 30/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 69/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 48/14
  • SG Marburg, 06.01.2016 - S 16 KA 479/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 09.03.2016 - S 16 KA 73/15

    Anforderungen an die Genehmigung einer Zweigpraxis

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 738/12
  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 258/16

    Sonderbedarfszulassung Arzt: maßgeblich ist der Einzugsbereich der Praxis

  • SG Marburg, 15.01.2020 - S 12 KA 230/18

    1. Nach der unterschiedlichen Gestaltung der Planungsbereiche ist für die Prüfung

  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 345/15

    Vertragsarztrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - L 7 KA 30/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Wechsel eines Facharztes für

  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 1/15

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 539/13

    1. Ein Job-Sharing-Verhältnis begründet nur dann einen vorrangigen Anspruch auf

  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 262/16

    Vertragsarztrecht

  • SG Marburg, 06.05.2020 - S 12 KA 166/20
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 5180/15
  • SG Marburg, 04.06.2014 - S 12 KA 12/14

    Konkurrentenklage um die Vergabe eines Vertragsarztsitzes für einen

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.06.2023 - L 4 KA 49/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung eines Anspruchs auf Belegarztanerkennung

  • SG Düsseldorf, 23.05.2018 - S 2 KA 188/17
  • SG Marburg, 17.06.2015 - S 16 KA 460/12

    Eine Zweigpraxis mit dem Angebot radiologischer Diagnostik, Computertomographien

  • SG Berlin, 27.09.2023 - S 83 KA 203/21

    Fachgruppenwechsel, Ermittlungsdefizit der Zulassungsbehörden,

  • SG München, 27.09.2023 - S 20 KA 103/22

    Vertragsärztliche Versorgung - Antrag auf hälftige Sonderbedarfszulassung

  • SG Düsseldorf, 09.12.2014 - S 2 KA 424/14

    Befreiung eines Facharztes vom organisierten ärztlichen Notfalldienst in einem

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12
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