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   BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R   

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BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R (https://dejure.org/2016,1906)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R (https://dejure.org/2016,1906)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 3/15 R (https://dejure.org/2016,1906)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 S 1 SGB 5, § 12 Abs 1 S 2 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 SGB 5, § 28 Abs 1 S 1 SGB 5, § 70 Abs 1 S 2 SGB 5
    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels durch den Vertragsarzt ist Bestandteil der ärztlichen Behandlung - Anwendung des Minimalprinzips bei zwei therapeutisch gleichwertigen aber unterschiedlich ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte; Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels durch das Einbringen von monoklonalen Antikörpern in eine Kochsalzlösung durch den behandelnden Arzt

  • rewis.io

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels durch den Vertragsarzt ist Bestandteil der ärztlichen Behandlung - Anwendung des Minimalprinzips bei zwei therapeutisch gleichwertigen aber unterschiedlich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte; Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels durch das Einbringen von monoklonalen Antikörpern in eine Kochsalzlösung durch den behandelnden Arzt

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte; Gebrauchsfertigmachen eines Arzneimittels durch das Einbringen von monoklonalen Antikörpern in eine Kochsalzlösung durch den behandelnden Arzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Zubereitung gebrauchsfertiger Arzneimittel ist vertragsärztliche Leistungspflicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.03.2016)

    Arzneimittel-Zubereitung: Darf der Arzt, was sonst der Apotheker macht?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Bezogen auf die Krankenversicherung bestimmt der Begriff - als Kernbestandteil des Wirtschaftlichkeitsgebots im engeren Sinne (BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44) - die Relation zwischen dem Kostenaufwand und dem Nutzen in Form des Heilerfolgs (vgl BSGE 52, 134, 139 = SozR 2200 § 182 Nr. 76 S 147) .

    Entsprechend dem Minimalprinzip ist der Vertragsarzt bei zwei zur Behandlung einer bestimmten Gesundheitsstörung zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen im Regelfall verpflichtet, den kostengünstigeren zu wählen (BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 38; vgl auch BSG Beschluss vom 31.5.2006 - B 6 KA 68/05 B - Juris RdNr 11; ebenso zB Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 01/00, § 12 RdNr 23; Roters in Kasseler Kommentar, 2016, § 12 SGB V RdNr 41) .

    Das Minimalprinzip ist grundsätzlich auch im Verhältnis zweier therapeutisch gleichwertiger, aber unterschiedlich teurer Arzneimittel zu beachten (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 38 unter Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.10.2009 - L 7 KA 131/06 - Juris RdNr 52; in diesem Sinne auch BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 28; BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6 RdNr 14) .

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Danach hat die Zulassung des Vertragsarztes zur Folge, dass er alle wesentlichen Leistungen des Fachgebiets auch tatsächlich anbieten und erbringen muss (BSGE 88, 20, 25 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S 71) .

    Hingegen ist ein Vertragsarzt nicht berechtigt, sein Leistungsspektrum aus sachfremden - namentlich finanziellen - Erwägungen zu beschränken, weil er mit der Zulassung die Pflicht übernimmt, die Versorgung der Versicherten im Rahmen seines Versorgungsauftrags sicherzustellen (vgl BSGE 88, 20, 26 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S 72) .

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung -

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Über diese Prüfungsarten hinaus können die Landesverbände der Krankenkassen mit den KÄVen gemäß § 106 Abs. 2 Satz 4 SGB V andere arztbezogene Prüfungsarten vereinbaren; diese Prüfvereinbarungen ermächtigen regelmäßig auch zu Einzelfallprüfungen (s zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 12 bis 14 mwN) .

    Einzelfallprüfungen sind insbesondere dann sachgerecht - und ihre Auswahl daher rechtmäßig -, wenn das individuelle Vorgehen eines Arztes in einem bestimmten Behandlungsfall hinsichtlich des Behandlungs- und Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (s BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 16; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 14) .

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 22/11 R

    Krankenversicherung - Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Sinne des Minimalprinzips bedingt den Beleg, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher sind (vgl zB BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6, RdNr 14; BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7, RdNr 16; BSG Urteil vom 7.5.2013 - B 1 KR 53/12 R - Juris RdNr 19 = USK 2013-67; BSGE 116, 138 = SozR 4-2500 § 12 Nr. 4, RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 8 RdNr 26; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 37) .

    Das Minimalprinzip ist grundsätzlich auch im Verhältnis zweier therapeutisch gleichwertiger, aber unterschiedlich teurer Arzneimittel zu beachten (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 38 unter Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.10.2009 - L 7 KA 131/06 - Juris RdNr 52; in diesem Sinne auch BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 28; BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6 RdNr 14) .

  • BayObLG, 29.04.1998 - 4St RR 12/98

    Eigenblut- und Eigenurinzubereitungen als Arzneimittel

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Eine Abgabe setzte die Einräumung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch körperliche Überlassung des Arzneimittels voraus, bedeutete also einen Wechsel in der Verfügungsmacht (ganz hM, vgl die Nachweise im Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.4.1998 - 4St RR 12/98 - Juris RdNr 10 = NJW 1998, 3430 ff; Hartl, Die Herstellung von Infusionslösungen durch Arzt und medizinisches Hilfspersonal - Arzneimittelrechtliche Überlegungen zur Zulässigkeit, PharmaRecht 1986, S 97, 98; Rehmann aaO) .
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Diese Regelung geht auf das Urteil des BVerfG vom 16.2.2000 (BVerfGE 102, 26 ff) zurück, wonach der Gesetzgeber - nach damaligem Rechtszustand - zur Regelung der Herstellung von Arzneimitteln nur berechtigt war, soweit diese dazu bestimmt waren, in den Verkehr gebracht zu werden; Arzneimittel, die der Arzt herstellte und selbst anwendete, unterfielen der Regelungskompetenz somit nicht.
  • SG Berlin, 27.04.2011 - S 71 KA 93/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress wegen der Verordnung onkologischer

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Nicht zu folgen ist auch der Auffassung des SG Berlin (Urteil vom 27.4.2011 - S 71 KA 93/11 WA - Juris RdNr 31) , dass es schon zur Vermeidung von Medikationsfehlern und damit (allgemein) zur Patientensicherheit erforderlich ist, die patientenindividuelle Herstellung aller im Rahmen einer onkologischen Therapie eingesetzten parenteralen Zubereitungen durch eine Apotheke durchführen zu lassen.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Dass der Bewertungsmaßstab eine abschließende Regelung der Leistungen darstellt, die Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind (vgl zB BSGE 81, 86, 92 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 87 f) , bedeutet jedoch nicht, dass damit jede einzelne ärztliche (Teil-)Leistung in diesem aufgeführt sein muss, um als ärztliche Behandlung angesehen zu werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 5 B 2.12

    Sterile parenterale Arzneimittel; patientenindividuelle Herstellung in der

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    Für onkologische Zytostatika-Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln wird hingegen das Vorliegen einer "Rekonstitution" verneint, weil es sich dabei nicht um einen einfachen Prozess handelt und die Zytostatika in der Regel auch nicht anhand der Angaben auf der Packungsbeilage zuzubereiten sind (so Koyuncu aaO RdNr 118 unter Hinweis auf Dettling/Kieser/Ulshöfer in PharmR 2009, 546 ff; einschränkend auch OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.10.2014 - OVG 5 B 2.12 - Juris RdNr 37) .
  • BSG, 14.07.1965 - 6 RKa 50/64

    Kassenärztliche Versorgungseinrichtung - Orthopädiewerkstätte - Vergütung der

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R
    So mag man darin, dass eine ärztliche Tätigkeit in der "Gebührenordnung" aufgeführt ist, ein Indiz für das Vorliegen einer ärztlichen Tätigkeit sehen (so Fahlbusch in jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 28 RdNr 23) , weil diese die allgemeine Auffassung der Ärzteschaft darüber widerspiegeln, was zur ärztlichen Tätigkeit gehört (Fahlbusch aaO unter Hinweis auf BSGE 23, 176, 180) .
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R

    Krankenversicherung - Reichweite des Anspruchs auf Kostenerstattung -

  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06

    Wirtschftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte Einzelfallprüfung;

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln,

  • BSG, 22.09.1981 - 11 RK 10/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit von Hippotherapie

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 8.10

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Traditionelle Chinesische Medizin; TCM;

  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 28/21 R

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    Neben der KK ist auch der Vertragsarzt dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet und hat deshalb bei mehreren zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen im Regelfall verpflichtend den kostengünstigeren zu wählen (§ 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V; BSG vom 31.5.2006 - B 1 KR 13/05 R - BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 44; BSG vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 19) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 9 KR 213/16

    Krankenversicherung - Schiedsstelle - Bildung des Erstattungsbetrags -

    Entsprechend dem Minimalprinzip als Ausfluss des Wirtschaftlichkeitsgebots ist mit dem geringstmöglichen Aufwand die erforderliche - ausreichende und zweckmäßige - Leistung zu erbringen, d.h. der Vertragsarzt ist bei zwei zur Behandlung einer bestimmten Gesundheitsstörung zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen im Regelfall verpflichtet, den kostengünstigeren zu wählen; das Minimalprinzip ist grundsätzlich auch im Verhältnis zweier therapeutisch gleichwertiger, aber unterschiedlich teurer Arzneimittel zu beachten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2016, B 6 KA 3/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19; Urteil vom 13. Mai 2015, B 6 KA 18/14 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37f.; Urteil vom 31. Mai 2006, B 6 KA 13/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 44; Urteil vom 20. Oktober 2004, B 6 KA 41/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 44; Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 22/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, L 7 KA 131/06, zitiert nach juris, dort Rdnr. 52).

    Um offenkundig bestehenden Missverständnissen zu begegnen (vgl. nur das "Statement" des stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 26. April 2017, http://www.kbv.de/html/2017_28482.php), weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass selbstverständlich die Wahl des teureren von zwei gleichwertigen Arzneimitteln nicht regressbehaftet sein kann, wenn es hierfür objektive medizinische Gründe gibt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2016, B 6 KA 3/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr.57), etwa wenn die Anwendung des kostengünstigeren Arzneimittels wegen Kontraindikationen oder unzumutbarer Nebenwirkungen ausgeschlossen ist.

  • BSG, 27.01.2021 - B 6 A 1/20 R

    Rechtmäßigkeit eines "Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über

    Der Begriff der "Wirtschaftlichkeit" im engeren Sinne fordert, entsprechend dem Minimalprinzip mit dem geringstmöglichen Aufwand die erforderliche - ausreichende und zweckmäßige - Leistung zu erbringen (BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 37; BSG Urteil vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 18) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 9 KR 72/16

    Krankenversicherung - Vereinbarung über Erstattungsbeträge für Arzneimittel ohne

    Entsprechend dem Minimalprinzip als Ausfluss des Wirtschaftlichkeitsgebots ist mit dem geringstmöglichen Aufwand die erforderliche - ausreichende und zweckmäßige - Leistung zu erbringen, d.h. der Vertragsarzt ist bei zwei zur Behandlung einer bestimmten Gesundheitsstörung zur Verfügung stehenden, medizinisch gleichwertigen Therapieansätzen im Regelfall verpflichtet, den kostengünstigeren zu wählen; das Minimalprinzip ist grundsätzlich auch im Verhältnis zweier therapeutisch gleichwertiger, aber unterschiedlich teurer Arzneimittel zu beachten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2016, B 6 KA 3/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19; Urteil vom 13. Mai 2015, B 6 KA 18/14 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37f.; Urteil vom 31. Mai 2006, B 6 KA 13/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 44; Urteil vom 20. Oktober 2004, B 6 KA 41/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 44; Urteil vom 3. Juli 2012, B 1 KR 22/11 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, L 7 KA 131/06, zitiert nach juris, dort Rdnr. 52).

    Um offenkundig bestehenden Missverständnissen zu begegnen (vgl. nur das "Statement" des stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 26. April 2017, http://www.kbv.de/html/2017_28482.php), weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass selbstverständlich die Wahl des teureren von zwei gleichwertigen Arzneimitteln nicht regressbehaftet sein kann, wenn es hierfür objektive medizinische Gründe gibt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2016, B 6 KA 3/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr.57), etwa wenn die Anwendung des kostengünstigeren Arzneimittels wegen Kontraindikationen oder unzumutbarer Nebenwirkungen ausgeschlossen ist.

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 14/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Unwirtschaftlichkeit

    Das Verfahren nach § 106 SGB V dient damit der Feststellung, ob die vertragsärztliche Versorgung in Bezug auf die Behandlungs- wie auch die Verordnungsweise den gesetzlichen Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebots genügt (BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 36; BSG Urteil vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 17) .

    Die Verpflichtung des Vertragsarztes zu wirtschaftlichem Handeln gilt für jedwede ärztliche Tätigkeit (BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 39; BSG Urteil vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 20) .

    Dies folgt aus dem umfassenden Geltungsanspruch dieses Gebots (BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 39; BSG Urteil vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 20).

  • BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 4/22 R

    Kann die Krankenkasse dem Vergütungsanspruch eines Großhändlers, der zur

    Für einen Ausschluss nicht bezuschlagter Lieferanten von der Leistungserbringung und damit faktisch für einen entsprechenden Verordnungsausschluss gegenüber Vertragsärzten in Abweichung von den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen bedürfte es im Rahmen des hoch ausdifferenzierten Regelungssystems der Versorgung und Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung einer dahin gehenden näheren normativen Konkretisierung des abstrakt formulierten Wirtschaftlichkeitsgebots, aus dem allenfalls in besonders gelagerten Konstellationen konkrete Vorgaben abgeleitet werden können (vgl - in unterschiedlichen Zusammenhängen - BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 35 ff; BSG vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 45 f; BSG vom 27.1.2021 - B 6 A 1/19 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 39 RdNr 31 ff) .

    Dies kann nur Gegenstand einer nachgelagerten vertragsarztrechtlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung sein, der indes keine rechtlichen Vorwirkungen mit Blick auf die Lieferberechtigung und den Vergütungsanspruch nicht bezuschlagter Lieferanten zuzukommen vermögen (vgl zur nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Verordnungen von Sprechstundenbedarf nur BSG vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 8, 12 = juris RdNr 24, 28; BSG vom 6.5.2009 - B 6 KA 2/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 14, 20; BSG vom 11.12.2019 - B 6 KA 23/18 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 62 RdNr 22, 29; vgl zum Prüfungsmaßstab ua des Minimalprinzips auch mit Blick auf den Bezugsweg BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 37 ff; BSG vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 18 ff; BSG vom 27.1.2021 - B 6 A 1/20 R - BSGE 131, 215 = SozR 4-2500 § 140a Nr. 3, RdNr 67; in diesem Sinne auch BSG vom 4.7.2018 - B 3 KR 20/17 R - BSGE 126, 149 = SozR 4-2500 § 130b Nr. 1, RdNr 35; vgl allgemein zur nachgelagerten Kontrolle im Abrechnungsverhältnis zum Vertragsarzt BSG vom 27.1.2021 - B 6 A 1/19 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 39 RdNr 28) .

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1566/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress -

    Nach § 70 Abs. 1 Satz 2 SGB V muss die Versorgung der Versicherten ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muss wirtschaftlich erbracht werden (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

    Der Begriff der "Wirtschaftlichkeit" im engeren Sinne fordert, entsprechend dem Minimalprinzip mit dem geringstmöglichen Aufwand die erforderliche - ausreichende und zweckmäßige - Leistung zu erbringen (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vertragsarzt, umfassend - also in jedem Teilbereich - wirtschaftlich zu handeln; dies folgt aus dem umfassenden Geltungsanspruch des Wirtschaftlichkeitsgebots (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

    Aus welchem Grund sich die Leistung im Ergebnis als unwirtschaftlich darstellt, spielt daher keine Rolle (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - L 5 KA 15/21

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnung von in das

    Danach konnte zwar grundsätzlich ein Regress wegen unwirtschaftlicher Verordnung im Einzelfall festgesetzt werden, jedoch hatte insoweit die Richtgrößenprüfung nach § 106 Abs. 5a Satz 3 SGB V aF Vorrang (vgl. BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 21/19 R, Rn. 31; 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R, Rn. 44).

    Verbandmittel gehören zu den Leistungen nach § 31 SGB V, die gemäß § 84 Abs. 6 Satz 1 SGB V aF in das Richtgrößenvolumen einbezogen waren (vgl. BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R, Rn. 46); eine Ausnahmeregelung (vgl. dazu BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R, Rn. 44) für die hier in Rede stehenden Verbandmittel enthielten die Richtgrößenvereinbarungen für die Jahre 2012 bis 2016 nicht.

    Ein Regress wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise setzt indes im Regelfall eine Konkretisierung der allgemeinen Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsprinzips voraus, die es dem Arzt ermöglicht, seine Behandlungsweise daran auszurichten, und die ihn davor schützt, dass eine nicht offensichtlich regelwidrige Behandlungsweise im Nachhinein auf der Grundlage ganz allgemeiner Erwägungen zu möglichen Alternativen als unwirtschaftlich bewertet wird (vgl. BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 44/15 R, Rn. 24; 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R, Rn. 46).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - L 5 KA 897/18
    Diese Maßnahme sei ebenso zwingend für die Infusion und stehe ebenso in unmittelbarem Zusammenhang mit der Applikation wie die Nachbetreuungszeit (unter Verweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 -, in juris Rn. 42).

    Sie gölten auch als ärztliche "Behandlung", obwohl sie teilweise von Arzthelferinnen erbracht werden könnten (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 -, in juris Rn. 26).

    Dies ergibt sich bereits aus der Leistungslegende selbst (vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2013 - L 24 KA 31/12 -, in juris Rn. 48) und auch daraus, dass mit der GOP 01510 EBM der mit der Betreuung verbundene Mehraufwand vergütet werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris Rn. 42; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2015 - L 11 KA 62/12 -, in juris Rn. 43).

    Diese Maßnahmen sind zwingend für die Infusion und stehen ebenso wie die Nachbetreuungszeit im unmittelbaren Zusammenhang mit der Applikation (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R -, in juris Rn. 42), die neben GOP 01510 EBM nicht gesondert abrechnungsfähig ist (s. für die Infusion GOP 02100 EBM).

  • BSG, 21.09.2023 - B 3 KR 6/22 R

    Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch pharmazeutischen

    Für einen Ausschluss nicht bezuschlagter Lieferanten von der Leistungserbringung und damit faktisch für einen entsprechenden Verordnungsausschluss gegenüber Vertragsärzten in Abweichung von der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bedürfte es im Rahmen des hoch ausdifferenzierten Regelungssystems der Versorgung und Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung einer dahin gehenden näheren normativen Konkretisierung des abstrakt formulierten Wirtschaftlichkeitsgebots, aus dem allenfalls in besonders gelagerten Konstellationen konkrete Vorgaben abgeleitet werden können (vgl - in unterschiedlichen Zusammenhängen - BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 35 ff; BSG vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 45 f; BSG vom 27.1.2021 - B 6 A 1/19 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 39 RdNr 31 ff) .

    Dies kann nur Gegenstand einer nachgelagerten vertragsarztrechtlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung sein, der indes keine rechtlichen Vorwirkungen mit Blick auf die Lieferberechtigung und den Vergütungsanspruch nicht bezuschlagter Lieferanten zuzukommen vermögen (vgl zur nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Verordnungen von Sprechstundenbedarf nur BSG vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 8, 12 = juris RdNr 24, 28; BSG vom 6.5.2009 - B 6 KA 2/08 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 24 RdNr 14, 20; BSG vom 11.12.2019 - B 6 KA 23/18 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 62 RdNr 22, 29; vgl zum Prüfungsmaßstab ua des Minimalprinzips auch mit Blick auf den Bezugsweg BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 37 ff; BSG vom 17.2.2016 - B 6 KA 3/15 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 54 RdNr 18 ff; BSG vom 27.1.2021 - B 6 A 1/20 R - BSGE 131, 215 = SozR 4-2500 § 140a Nr. 3, RdNr 67; in diesem Sinne auch BSG vom 4.7.2018 - B 3 KR 20/17 R - BSGE 126, 149 = SozR 4-2500 § 130b Nr. 1, RdNr 35; vgl allgemein zur nachgelagerten Kontrolle im Abrechnungsverhältnis zum Vertragsarzt BSG vom 27.1.2021 - B 6 A 1/19 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 39 RdNr 28) .

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 21/19 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtbeachtung der normativen Vorgaben für die

  • LSG Bayern, 26.07.2017 - L 12 KA 57/16

    Regress wegen der Anforderung Monoklonaler Antikörper (MAK) als Rezepturen von

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 9 S 1071/16

    Erlaubnispflicht für die Herstellung eines Wirkstoffs tierischer Herkunft durch

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

  • SG München, 30.04.2019 - S 38 KA 850/10

    Vertrags(zahn) arztangelegenheiten

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 23/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - L 7 KA 19/22

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Rahmenvorgaben nach §

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/19 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KR 454/19

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Barthaarnadelepilation -

  • LSG Bayern, 09.11.2016 - L 12 KA 140/15

    Unwirtschaftliche Verordnungsweise beim Sprechstundenbedarf

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 10/15

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelfallprüfung von Verordnungen kostenintensiver

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2018 - L 4 KA 13/15

    (Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelfallprüfung von Verordnungen kostenintensiver

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - L 7 KA 41/14

    Krankenversicherung - Arzneikostenregress - Off-Label-Use - hier: Gabe von

  • SG Schwerin, 13.09.2017 - S 3 KA 1/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Aufhebung von

  • LSG Bayern, 20.08.2018 - L 12 KA 3/17

    Gesetzliche Krankenversicherung: Arzneimittelregress wegen Verstoß gegen das

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