Weitere Entscheidung unten: BSG, 30.08.2001

Rechtsprechung
   BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren Rechtsanwendungsfehlern - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Ermächtigung zur Erbringung qualifikationsgebundener Leistungen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Institutsermächtigung im Vertragsarztrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • SG Freiburg, 09.05.2001 - S 1 KA 3177/00
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 90, 207
  • NZS 2003, 670



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R  

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Daher ließe sich die Erfüllung des Merkmals der Teilnahmeeröffnung allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer Erweiterung der Teilnahme begründen, wie dies der Senat für den Fall einer Ermächtigungserweiterung in Erwägung gezogen hat (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils RdNr 24; vgl zu dieser Fallgestaltung auch BSGE 90, 207 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47).

    aa) Nach älterer Rechtsprechung des Senats (BSGE 90, 207 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 mwN; s auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40) ist eine "Anfechtungsbefugnis" bei willkürlicher Erteilung einer Ermächtigung durch die Zulassungsgremien dem Grunde oder dem Umfang nach anzuerkennen (BSGE 90, 207, 210 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 105 mwN).

    Für den betroffenen Vertragsarzt folge danach eine Klagebefugnis aus Art. 12 Abs. 1 GG in den Fällen, in denen er plausibel geltend machen könne, dass er durch die Erteilung der Ermächtigung willkürlich in seinen beruflichen Chancen beeinträchtigt werde (BSGE 90, 207, 211 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 105 f).

    bb) Der Maßstab für die Beurteilung behördlicher Entscheidungen in Zulassungssachen (oder vergleichbaren Genehmigungsverfahren) als willkürlich ist dabei nach der Senatsrechtsprechung (BSGE 90, 207, 211 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 105 f, aaO) den Grundsätzen zu entnehmen, die das BVerfG aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Willkürverbot entwickelt und insbesondere im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen näher ausgeformt hat.

    Von einer krassen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BSGE 90, 207, 211 f = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 106 unter Hinweis auf BVerfGE 87, 273, 278f und 96, 189, 203).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00  

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Die Maßstäbe für die Willkürlichkeit einer Entscheidung in Zulassungssachen entnimmt das Bundessozialgericht den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot entwickelt hat (vgl. BSGE 90, 207 ).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R  

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Dies ist lediglich der Fall in der besonderen Konstellation, dass den Bestimmungen, auf die sich die Rechtseinräumung an den Konkurrenten stützt, ein Gebot der Rücksichtnahme auf die Interessen derer zu entnehmen ist, die schon eine Position am Markt innehaben, wenn also die einschlägigen Bestimmungen diesen einen sog Drittschutz vermitteln (zum Erfordernis drittschützender Wirkung als Voraussetzung für die Anfechtungsbefugnis im Fall defensiver Konkurrentenklagen vgl zB BSGE 88, 6, 8 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 39 f; BSGE 90, 207, 209 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 104).

    Eine Berechtigung zur Anfechtung mit der Folge gerichtlicher Überprüfung kann - entgegen der Auffassung des LSG - nicht allein darauf gestützt werden, dass die Genehmigungserteilung nach Ansicht des Klägers gegen das sog Willkürverbot verstößt, dh auf gravierenden Rechtsverstößen beruht und ihn schwer beeinträchtigt (zu dieser Konkretisierung des Willkürmaßstabs siehe - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerwG - vor allem BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 85; vgl ferner BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 23; s auch zuletzt BSGE 90, 207, 210-212 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 105 f).

    Eine inhaltliche Überprüfung auf solche schweren Rechtsfehler setzte schon nach der früheren Rechtsprechung des BSG stets voraus, dass der angegriffenen Rechtseinräumung ein grundsätzlicher Nachrang gegenüber der Position des Anfechtenden innewohnte (s BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 zur Anfechtung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 zur Anfechtung einer Sonderbedarfszulassung; BSGE 90, 207 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 zur Anfechtung einer Institutsermächtigung; vgl ferner BSGE 88, 6, 9 ff, 14 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 41 ff, 46 ff zur Anfechtung der Auswahl eines Belegarztes).

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Rechtsprechung
   BSG, 30.08.2001 - B 6 KA 32/01 B   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG Mainz, 02.02.1998 - S 1 Ka 72/98
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.03.2001 - L 5 KA 57/00
  • BSG, 30.08.2001 - B 6 KA 32/01 B
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