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   BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R   

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https://dejure.org/2012,34427
BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R (https://dejure.org/2012,34427)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R (https://dejure.org/2012,34427)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R (https://dejure.org/2012,34427)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, § 44 Abs 5 S 2 BMV-Ä, AllgBest 7.1 Ss 1 EBM-Ä 2005
    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares ärztliches Instrument durch Gebührenordnungsposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen - keine gesonderte Kostenerstattung eines Einmal-Instruments

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verordnungsfähigkeit einer i.R. einer Koloskopie verwendeten Einmal-Polypektomieschlinge in der vertragsärztlichen Versorgung

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares ärztliches Instrument durch Gebührenordnungsposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen - keine gesonderte Kostenerstattung eines Einmal-Instruments

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnungsfähigkeit einer im Rahmen einer Koloskopie verwendeten Einmal-Polypektomieschlinge in der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Einmal-Instrumente nicht gesondert abzurechnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 RdNr 12; SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN) .

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R

    Pathologe - Gewebeuntersuchung - Mehrfachabrechnung - Versandpauschale -

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11; BSG MedR 2000, 201, 202; SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Die Beteiligten stehen sich dabei in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber (vgl BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 RdNr 10 für das Verhältnis einer Krankenkasse zu einem freiberuflich tätigen Apotheker; BSGE 90, 1, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 S 20 für das Verhältnis zu einem Krankenhaus) .
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Die Beteiligten stehen sich dabei in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber (vgl BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 1 RdNr 10 für das Verhältnis einer Krankenkasse zu einem freiberuflich tätigen Apotheker; BSGE 90, 1, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3 S 20 für das Verhältnis zu einem Krankenhaus) .
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 RdNr 12; SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Das Ergebnis, dass jedenfalls dann, wenn Kosten für mehrfach verwendbare ärztliche Instrumente als Kostenanteil in den Honoraren für die jeweils berechnungsfähigen Leistungen enthalten sind, eine gesonderte Kostenerstattung für anstelle der mehrfach verwendbaren Instrumente eingesetzte Einmal-Artikel ausscheidet, entspricht auch den Vorgaben des § 72 Abs. 2 SGB V einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standards der medizinischen Erkenntnisse bei Gewährleistung einer angemessenen Vergütung der ärztlichen Leistung, die auch bei der Auslegung der Abrechnungsbestimmungen des EBM-Ä zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 5 RdNr 19) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - L 11 KA 44/06

    Keine Zuordnung der Kosten der Einmal-Abdecksets zu den Praxiskosten - als

    Auszug aus BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
    Im Gegensatz zu den Einmal-Polypektomieschlingen handelte es sich bei den Einmal-Abdecksets, deren Kosten Gegenstand der Entscheidung des LSG NRW vom 16.1.2008 (L 11 KA 44/06 - MedR 2010, 65) sowie des anschließenden Revisionsverfahrens B 6 KA 6/08 R waren, nicht um Instrumente, sondern um Materialien, die zur Gewährleistung der Hygiene im Zusammenhang mit der Anwendung ärztlicher Instrumente verwendet wurden.
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Nur in Ausnahmekonstellationen ist ein Rechtsstreit direkt zwischen KK und Arzt zulässig (vgl BSG vom 15.8.2012 - B 6 KA 34/11 R - SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 10 f zum Kostenverlangen für Sprechstundenbedarf) .
  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche

    Dieser Wortlaut ist nach stRspr des BSG in erster Linie maßgebend für die Auslegung von Vergütungsbestimmungen (vgl BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 15/14 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 13 RdNr 21; BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 6 KA 34/97 R - SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4 mwN; BSG Urteil vom 16.5.2001 - B 6 KA 20/00 R - BSGE 88, 126, 127 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 146; BSG Urteil vom 15.8.2012 - B 6 KA 34/11 R - SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 14/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11) .

    Raum für eine systematische Interpretation im Sinne einer Gesamtschau der in innerem Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Leistungstatbestände ist nur dann, wenn der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es einer Klarstellung bedarf (BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 14/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11 mwN; BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 6 KA 19/03 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 6 KA 80/03 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; BSG Urteil vom 15.8.2012 - B 6 KA 34/11 R - SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13) .

  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Raum für eine systematische Interpretation im Sinne einer Gesamtschau der in innerem Zusammenhang stehenden vergleichbaren oder ähnlichen Leistungstatbestände ist nur dann, wenn der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es einer Klarstellung bedarf (BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 14/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11 mwN; BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 6 KA 19/03 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 6 KA 80/03 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; BSG Urteil vom 15.8.2012 - B 6 KA 34/11 R - SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; zuletzt: BSG Urteil vom 15.5.2019 - B 6 KA 63/17 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 26) .
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