Rechtsprechung
   BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 34/99 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8299
BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 34/99 B (https://dejure.org/1999,8299)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1999 - B 6 KA 34/99 B (https://dejure.org/1999,8299)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B (https://dejure.org/1999,8299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine hinreichende Darlegung der Zulassungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 34/99 B
    Der Senat hat mit Urteil vom 20. März 1996 entschieden, daß es im Hinblick auf die Steuerungsfunktion des EBM-Ä als bundesweit für alle Kassenarten verbindlicher Vergütungsgrundlage zulässig ist, über ergänzende Bewertungsformen wie Komplexgebühren, Gebührenpauschalen, Abstaffelungsregelungen und ähnliche mengen- oder fallzahlenbegrenzende Maßnahmen ua die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu fördern (BSGE 78, 98, 106 = SozR 3 - 2500 § 87 Nr. 12 S 41).

    das Praxisbudget für Laborleistungen (BSGE 78, 98 = SozR 3 2500 § 87 Nr. 12) aufgegriffen und speziell.

  • Drs-Bund, 29.01.1997 - BT-Drs 13/6887
    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 34/99 B
    wie im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. formuliert worden ist (BT-Drucks 13/6887 S 28).
  • LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 56/01

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung in Anwendung der

    Dieses Urteil sei rechtskräftig, da das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 34/99 B die gegen dieses Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen habe.

    Der Bewertungsausschuss hat sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung, über die Definition sowie Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (so schon z.B. BSG, SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S.41 - Abstaffelung von Basislaborleistungen -, BSG, SozR 3-2500 Nr. 14 S.49 und Nr. 18 S.88 - Teilbudgetierung von Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen; Beschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B und vom 18. Dezember 2000 - B 6 KA 35/00 B - Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen 1/96 bis 2/97 -).

    Nach alledem ist die fallzahlenbezogene Abstaffelung im Abschnitt Q I.2.1 EBM-Ä, die nur für die sechs Quartale vom 1. Januar 1996 bis zum 30. Juni 1997 gegolten hat, nicht zu beanstanden (so bereits Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 1999, Az.: L 5 KA 4550/98; die dagegen zum Bundessozialgericht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 34/99 B, zurückgewiesen).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2003 - L 5 KA 2312/02

    Berechnungsfähigkeit der Leistung nach Nr. 14 EBM-Ä in der vertragsärztlichen

    Der Bewertungsausschuss hat danach sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung, über die Definition sowie Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (so schon z.B. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 (Abstaffelung von Basislaborleistungen); SozR aaO Nr. 14; SozR aaO Nr. 18 (Teilbudgetierung von Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen); Beschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B - und vom 18. Dezember 2000 - B 6 KA 35/00 B - (Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen I/1996 bis II/1997)).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - L 5 KA 3000/01

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirtschaftlichkeitsbonus für überweisende

    Der Bewertungsausschuss hat danach sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung, über die Definition sowie Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (so schon z.B. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 (Abstaffelung von Basislaborleistungen); SozR aaO Nr. 14; SozR aaO Nr. 18 (Teilbudgetierung von Beratungs-, Betreuungs- und Untersuchungsleistungen); Beschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B - und vom 18. Dezember 2000 - B 6 KA 35/00 B - (Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen I/1996 bis II/1997)).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 57/99 B

    Unterschiedliche Behandlung von Gemeinschaftspraxen und Praxen mit

    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger im Hinblick darauf, daß die Beschwerde ausgelaufenes Recht betrifft (die in Frage stehende Regelung der Geb-Nr. 715 EBM-Ä hat nur für die Quartale I und II/1996 gegolten), ausdrücklicher hätte geltend machen müssen, daß noch eine erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage des außer Kraft getretenen Rechts zu entscheiden sei oder die Rechtsfrage aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine Bedeutung habe (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 19 und zB Senatsbeschlüsse vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B - und vom 25. November 1998 - B 6 KA 24/98 B - mwN).
  • BSG, 18.12.2000 - B 6 KA 35/00 B

    Zulässig der Abstaffelung vertragsärztlicher Leistungen, gerichtliche Aufhebung

    So hat der Senat die Abstaffelung vertragsärztlicher Leistungen und ähnliche mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen (zB Komplexgebühren, Gebührenpauschalen) wiederholt für zulässig erachtet (vgl nur BSGE 78, 98, 106 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 41 ; zuletzt Urteile vom 8. März 2000 - B 6 KA 16/99 R und B 6 KA 7/99 R , beide zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; speziell zur Unbedenklichkeit der hier streitigen Abstaffelung von Röntgenleistungen in den Quartalen I/1996 bis II/1997: Beschluß vom 29. September 1999 - B 6 KA 34/99 B -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht