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   BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R   

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BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R (https://dejure.org/1999,1045)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R (https://dejure.org/1999,1045)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - B 6 KA 37/98 R (https://dejure.org/1999,1045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanungsrecht - Identität - Arztgruppe - Fachgebiet - ärztliches Berufs- und Weiterbildungsrecht - Zugehörigkeit von Psychiatern und Neurologen zur Arztgruppe der Nervenärzte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Zulassung für ein ärztliches Fachgebiet wegen einer bestehenden Überversorgung - Führen der Bezeichnung "Nervenarzt" - Arztgruppe der "Nervenärzte" im Sinne der Bedarfsplanung-Richtlinien-Ärzte - Vergleichbarkeit zwischen "Nervenärzten" und Ärzten für ...

  • Judicialis

    SGB V § 95; ; SGB V § 98; ; SGB V § 101; ; SGB V § 103; ; Ärzte-ZV § 19 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arztgruppen und Fachgebiete i.S. des ärztlichen Berufs- und Weiterbildungsrechts im Bedarfsplanungsrecht, Zugehörigkeit von Psychiatern und Neurologen zur Arztgruppe der Nervenärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Gruppe der Nervenärzte: Zugehörigkeit von Psychiatern und Neurologen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1813 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R

    Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung -

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R
    In den Entscheidungen des Senats zum Fachgebietswechsel bei Zulassungsbeschränkungen (BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 3), zur Einhaltung der Fachgebietsgrenzen im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit und zur Zuordnung bestimmter Leistungen der Vertragsgebührenordnungen zu einzelnen ärztlichen Disziplinen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9) stand eine (mögliche) Differenz zwischen beiden Tatbestandsmerkmalen nicht im Raum, weil die Zugehörigkeit des jeweils betroffenen Arztes zu einem bestimmten Fachgebiet und der mit diesem Fachgebiet im konkreten Fall identischen Arztgruppe im bedarfsplanungsrechtlichen Sinne offenkundig war.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R
    In den Entscheidungen des Senats zum Fachgebietswechsel bei Zulassungsbeschränkungen (BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 3), zur Einhaltung der Fachgebietsgrenzen im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit und zur Zuordnung bestimmter Leistungen der Vertragsgebührenordnungen zu einzelnen ärztlichen Disziplinen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9) stand eine (mögliche) Differenz zwischen beiden Tatbestandsmerkmalen nicht im Raum, weil die Zugehörigkeit des jeweils betroffenen Arztes zu einem bestimmten Fachgebiet und der mit diesem Fachgebiet im konkreten Fall identischen Arztgruppe im bedarfsplanungsrechtlichen Sinne offenkundig war.
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R
    Der Senat hat mehrfach bekräftigt, daß die Zusammenschau der zulassungsrechtlichen Vorschriften des SGB V und der Ärzte-ZV zu dem Schluß zwingt, daß der Gesetzgeber des GRG und des GSG von der klaren Vorstellung einer nach einzelnen ärztlichen Fachgebieten gegliederten ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit ausgegangen ist und sich insoweit auf die landesrechtlichen Vorschriften zur Abgrenzung der einzelnen "Arztgruppen" gestützt hat (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 27).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R
    Die mit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen verbundenen Einschränkungen des Grundrechts der betroffenen Ärzte aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz sind nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundgesetz vereinbar (zuletzt Urteil vom 18. März 1998, BSGE 82, 41 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Diese umfasst auch die Bestimmung der Arztgruppen, für die Verhältniszahlen festgelegt werden (BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 10 RdNr 25; aA Heun, VSSR 2015, 215, 221 ff) sowie deren Zusammensetzung (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 15 ff) .
  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 40/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Vielmehr werden teilweise verschiedene Fachgebiete mit übereinstimmender Versorgungsausrichtung bedarfsplanungsrechtlich zu einer Arztgruppe zusammengefasst (vgl BSGE 116, 173 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 14, RdNr 20; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 16 f) .
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    b) Die Bildung der Arztgruppen im Rahmen der Bedarfsplanung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Bedarfsplanungs-RL-Ärzte nach ihrer Versorgungsausrichtung oder in Anlehnung an die Weiterbildungsordnung und entspricht demnach nicht vollständig der Unterteilung in ärztliche Fachgebiete (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 16 f) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Die Bezeichnung im Arztregister muss nicht mit derjenigen einer Arztgruppe im Bedarfsplanungsrecht nach § 101, § 103 Abs. 2 Satz 3 SGB V iVm § 12 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV übereinstimmen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 17).

    Für die Arztgruppe der Herzchirurgen (zum planungsrechtlichen Begriff der Arztgruppe näher BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 17) sind Zulassungsbeschränkungen iS des § 103 Abs. 2 SGB V, § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV nicht angeordnet.

    Die Vorschriften über einen allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), über mehrere Facharztbezeichnungen innerhalb desselben Fachgebietes (Satz 2) und über die "Änderung" der fachlichen Ordnung der Arztgruppen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) lassen erkennen, dass der Gesetzgeber von der klaren Vorstellung einer nach einzelnen ärztlichen Fachgebieten gegliederten ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit ausgegangen ist und sich insoweit auf die landesrechtlichen Vorschriften zur Abgrenzung der Arztgruppen stützt (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 17).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Dieses hat zum Bedarfsplanungsrecht am Beispiel der darin in Bezug genommenen Arztgruppe der Nervenärzte entschieden, dass die Arztgruppe iS des Bedarfsplanungsrechts nicht notwendigerweise mit dem Fach- bzw Teilgebiet iS des landesrechtlich geregelten ärztlichen Weiterbildungsrechts identisch sein muss, dh dass einem vertragsarztrechtlichen Begriff (zB "Nervenärzte") kein entsprechender - bundeseinheitlich festgelegter - berufsrechtlicher Begriff korrespondieren muss (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 16 ff).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Erst wenn der Beklagte zur Diättherapie Regelungen in den Heilmittel- und Hilfsmittel-RL getroffen hat, kann eine den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG genügende Regelung der Berufsausübung vorliegen und erst dann kann geprüft werden, ob die RL in Einklang mit den weiteren verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung der Berufsfreiheit stehen (vgl insoweit etwa BVerfGE 7, 377, 405 ff; 11, 30, 44 ff; 82, 209, 230 ff; zu den Vorgaben des GG für Richtlinien des Beklagten allgemein vgl BSGE 78, 70, 83 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 38 f; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 3; BSGE 81, 207, 210 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S 10; BSGE 82, 41, 43 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 7 mwN; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 15 f).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Sie gilt insbesondere dann nicht, wenn für den bedarfsplanungsrechtlichen Begriff der "Arztgruppe" kein korrespondierender bundeseinheitlich verwendeter Begriff des Fachgebietes (zB in der Muster-WBO) existiert, denn die Auslegung und Anwendung des planungsrechtlichen Begriffs der "Arztgruppe" kann nicht von Bundesland zu Bundesland variieren (BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 10 RdNr 20; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 17 f zum Nervenarzt) .

    b) Im Bereich der bedarfsgesteuerten vertragsärztlichen Versorgung (§ 99 SGB V) erfolgt die Abgrenzung der Planungsbereiche ebenfalls in Anlehnung an die kommunalen Gliederungen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3) .

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Sie umfasst die Neurologen, die Psychiater sowie diejenigen Ärzte, die beide Bezeichnungen führen dürfen (vgl unter dem Aspekt der Bedarfsplanung BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 1/10 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Geltung der Änderung des

    b) Diese Verhältniszahlen sind - auch wenn sich dies nicht unmittelbar aus der Norm ergibt, vielmehr deren Wortlaut ("einheitliche" Verhältniszahlen) eher das Gegenteil erwarten ließe - arztgruppenspezifisch festzulegen (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 15; BSGE 82, 41 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 10; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 15) .

    Auch die Vorschriften über einen allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V), über mehrere Facharztbezeichnungen innerhalb desselben Fachgebiets (Satz 2 aaO) und über die Änderung der fachlichen Ordnung der Arztgruppen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 aaO) lassen erkennen, dass der Gesetzgeber von der klaren Vorstellung einer nach ärztlichen Fachgebieten gegliederten ambulanten ärztlichen Tätigkeit ausgegangen ist und sich insoweit auf die landesrechtlichen Vorschriften zur Abgrenzung der Arztgruppen stützt (BSGE 104, 128 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 15, RdNr 25, unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 17).

    Die Arztgruppe im Sinne des Bedarfsplanungsrechts muss allerdings nicht notwendig mit den Fach- bzw Teilgebiet im Sinne des landesrechtlich geregelten Weiterbildungsrechts identisch sein (BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 17; so auch Wenner, GesR 2002, 1, 3) .

    Nichts anderes gilt für die Bestimmung der Arztgruppen und ihrer Zusammensetzung; auch die Bestimmung der Arztgruppen, für die Verhältniszahlen festgelegt werden, gehört zu den Grundlagen, die einer bundeseinheitlichen Festlegung bedürfen (in diesem Sinne wohl schon BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 15 ff) .

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Die Festlegung der Planungsbereiche und die Berechnung der Überversorgung, die Grundlage für die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sind, bezwecken bundesweit einheitlich, den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Zugang von Ärzten in die vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten (in diesem Sinne auch BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 S 15 ff betr bundeseinheitliche Definition von Arztgruppen).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 36/08 R

    Zulassungsfähigkeit von Ärzten für Herzchirurgie zur vertragsärztlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - L 5 KA 2537/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie -

  • SG Marburg, 11.10.2006 - S 12 KA 732/06

    Nachfolgezulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/09 R

    Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Trägerorganisation des

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

  • SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04

    Voraussetzungen des Anspruchs einer vormaligen Privatärztin auf Zulassung zur

  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 3/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Einbeziehung der Berufsgruppe der

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Bedarfsplanungsrichtlinien -

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 53/03 R

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Rechtswidrigkeit des Beschlusses des

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R

    Befugnisse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei den Festlegungen

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 23/03 R

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Rechtswidrigkeit des Beschlusses des

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2245/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Verbesserung der

  • LSG Hessen, 27.01.2016 - L 4 KA 68/13
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 52/02 B

    Verstoß gegen § 110 Abs. 1 SGG

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 69/08 B

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit von

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 52/03 B

    Arithmetischer Mittelwert bei Doppelzulassung in der Vertragsärztlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 126/12

    Vertragsärztliche Versorgung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2003 - L 5 KA 148/03
  • LSG Bayern, 25.10.2006 - L 12 KA 187/05

    Anspruch auf Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut und als Kinder- und

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 3484/04

    Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung in der vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 2348/08
  • SG Stuttgart, 29.07.2004 - S 5 KA 7223/03

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Regelungen über

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