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Rechtsprechung
   BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B   

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https://dejure.org/2006,22683
BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B (https://dejure.org/2006,22683)
BSG, Entscheidung vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B (https://dejure.org/2006,22683)
BSG, Entscheidung vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B (https://dejure.org/2006,22683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Rechtsstreit über Genehmigung einer Vorbereitungsassistentin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95

    Rechtsstreit über Anstellung eines Arztes, Gegenstandswertfestsetzung

    Auszug aus BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B
    An dem im Beschluss vom 7. Januar 1998 (MedR 1998, 186) aufgestellten Grundsatz, im Streit um die Genehmigung zur Anstellung eines Assistenten sei pauschal ein Zeitraum von zwei Jahren heranzuziehen (damals noch auf der Basis eines in Zulassungssachen regelmäßig anzusetzenden Fünf-Jahres-Zeitraums), hält der Senat nicht mehr fest.

    Von den auf diese Weise zu ermittelnden potenziellen Einnahmen, die der Kläger und das Sozialgericht auf 88.247 EUR pro Jahr bezifferten (wobei es sich tatsächlich um die von der bereits genehmigten Halbtags-Vorbereitungsassistentin C. im Jahr 2004 zusätzlich erwirtschafteten Einnahmen aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit handeln dürfte), sind zunächst die durchschnittlichen Praxiskosten und sodann das für die Assistentin zu zahlende Gehalt in Abzug zu bringen (vgl BSG MedR 1998, 186 f).

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B
    Dabei ist - entsprechend der Vorgehensweise in Zulassungssachen (vgl BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 RdNr 6 f; BSG MedR 2006, 236) - von den zusätzlichen Einnahmen des Klägers aus einer Tätigkeit der Assistentin im vertragszahnärztlichen Bereich unter Zugrundelegung eines Zeitraums von drei Jahren auszugehen, es sei denn, die Genehmigung wurde lediglich für einen kürzeren Zeitraum beantragt.
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B
    Dabei ist - entsprechend der Vorgehensweise in Zulassungssachen (vgl BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 RdNr 6 f; BSG MedR 2006, 236) - von den zusätzlichen Einnahmen des Klägers aus einer Tätigkeit der Assistentin im vertragszahnärztlichen Bereich unter Zugrundelegung eines Zeitraums von drei Jahren auszugehen, es sei denn, die Genehmigung wurde lediglich für einen kürzeren Zeitraum beantragt.
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 37/06 R

    Zahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem

    Auszug aus BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B
    Der genannte Zeitraum von zweieinhalb Jahren ist allerdings im Hinblick auf den Umstand, dass bei Einleitung des Beschwerdeverfahrens dem Kläger die Beschäftigung der Zahnärztin B. als Vorbereitungsassistentin ab Januar 2005 genehmigt war und somit nur noch eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Streit stand, welche die entgangenen Erwerbsmöglichkeiten im Zeitraum November 2003 bis Dezember 2004 betraf, hier auf 14 Monate zu reduzieren (vgl Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2006 - B 6 KA 37/06 B).
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen

    Dabei ist grundsätzlich - entsprechend der üblichen Vorgehensweise in Zulassungssachen (vgl BSG Beschluss vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - MedR 2006, 236; vgl zuletzt BSG Beschluss vom 16.2.2021 - B 6 KA 19/20 B - juris RdNr 15) - von den zusätzlichen Einnahmen der Klägerin aus einer auf einen vollen Versorgungsauftrag erweiterten Tätigkeit des Dr. B unter Zugrundelegung eines Zeitraums von drei Jahren (zur Aufgabe der Begrenzung auf zwei Jahre bei angestellten Ärzten vgl BSG Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B - MedR 2007, 202 = juris RdNr 1) auszugehen, dh von der Höhe des von dem MVZ in diesem Zeitraum durch den Erhalt eines (weiteren) hälftigen Versorgungsauftrages erzielbaren Umsatzes abzüglich des Praxiskostenanteils.

    Soweit der Senat dabei in der Vergangenheit bei einem Rechtsstreit über die Anstellung eines Arztes auch das für den angestellten Arzt zu zahlende Gehalt in Abzug gebracht hat (BSG Beschluss vom 7.1.1998 - 6 RKa 84/95 - MedR 1998, 186 = juris RdNr 2; vgl auch BSG Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B - MedR 2007, 202 = juris RdNr 2) , hält er hieran nicht mehr fest.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19

    Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung eines

    Dafür ist nach mittlerweile stRspr des Senats das mit der beantragten Genehmigung der Anstellung von Dr. N. zu erwartende Einkommen der Klägerin aus vertragsärztlicher Tätigkeit für einen Zeitraum von drei Jahren maßgebend (grundlegend hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juli 2005 - L 3 KA 360/03; vgl ferner BSG, Beschluss vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B, juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - L 11 KA 33/17

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigungserklärung der Antragsteller in einem

    Von den auf diese Weise zu ermittelnden potenziellen Einnahmen wären dann die durchschnittlichen Praxiskosten und das für den Assistenten zu zahlende Gehalt abzuziehen (Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - L 11 KA 66/17

    Streitwertbeschwerde

    Von den auf diese Weise zu ermittelnden potenziellen Einnahmen wären dann die durchschnittlichen Praxiskosten und das für den Angestellten zu zahlende Gehalt abzuziehen (zur Vorbereitungsassistentin: Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B -).
  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 22 C 09.2568

    Fortbildungsprüfung zum Fachagrarwirt; Streitwert; im Zeitpunkt der Klageerhebung

    Die Streitwertfestsetzung muss sich dann an deren Umfang orientieren (vgl. BSG vom 27.11.2006 - Az. B 6 KA 38/06 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 3 KA 119/15
    Das entspricht der zu Hauptsacheverfahren auf Erteilung einer Genehmigung der Anstellung einer Dauer- bzw Vorbereitungsassistentin ergangenen Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 7. Januar 1998 aaO, Rn 2; Beschluss vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B, juris Rn 2 - MedR 2007, 202) und gilt auch für das Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem der anstellende Arzt - wie hier - die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer von den Zulassungsgremien bereits erteilten Genehmigung erreichen möchte, nachdem ein anderer Arzt Widerspruch gegen die Genehmigung erhoben hat, die nunmehr aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht vollzogen werden darf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 50/19
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist insoweit das mit der beantragten Zulassung zu erwartende Einkommen des Klägers aus vertragsärztlicher Tätigkeit für einen Zeitraum von drei Jahren maßgebend (grundlegend hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juli 2005 - L 3 KA 360/03; vgl ferner BSG, Beschluss vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2019 - L 3 KA 18/19
    Da bei der Streitwertbemessung in Statusverfahren von den zu erwartenden Mehreinnahmen für drei Jahre auszugehen ist (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B - juris), bemisst sich schließlich die Bedeutung der Sache für die Klägerin (gerundet) auf insgesamt 134.967 Euro.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 3 KA 25/15
    Zudem ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage ebenso zu bewerten wie die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, aus der sie hervorgegangen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, - 1 B 06.518 - BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2008, -3 B 120/07; BSG, Beschluss vom 27. November 2006, - B 6 KA 38/06 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 59/18
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist insoweit die mit der (Sonderbedarfs-) Anstellungsgenehmigung zu erwartende Steigerung des Einkommens des Klägers aus vertragsärztlicher Tätigkeit für einen Zeitraum von drei Jahren maßgebend (grundlegend hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juli 2005 - L 3 KA 360/03; vgl ferner BSG, Beschluss vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B, juris).
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   BSG, 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29574
BSG, 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B (https://dejure.org/2006,29574)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B (https://dejure.org/2006,29574)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - B 6 KA 38/06 B (https://dejure.org/2006,29574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2 § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan werden und es ist darüber hinaus darzulegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kapitel IX RdNr 202 ff).

    Denn der Kläger benennt keinen hierauf bezogenen Beweisantrag, den er in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG noch aufrechterhalten hätte (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 f, mwN, insbesondere zur Warnfunktion des Beweisantrags).

  • BSG, 26.01.1977 - 11 BA 184/76

    Zulassung der Revision - Verfahrensmangel - Zulassungsgrund - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B
    Mit einem solchen Vorbringen kann aber gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ein Verfahrensmangel nicht in zulässiger Weise dargelegt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 26 S 21; Krasney/Udsching, aaO, RdNr 126).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 42/20 B

    Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Verletzung der

    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan werden und es ist darüber hinaus darzulegen, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; BSG Beschluss vom 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B - juris RdNr ) .
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 73/16 B

    Kassenarztvergütung; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Abrechnung;

    In Betracht käme insoweit allenfalls ein Verfahrensmangel, der jedoch gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG nicht auf eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (Grundsatz der freien Beweiswürdigung) gestützt werden kann (vgl BSG Beschluss vom 27.10.2006 - B 6 KA 38/06 B - Juris) .
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