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   BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R   

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BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R (https://dejure.org/1998,3376)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R (https://dejure.org/1998,3376)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 39/97 R (https://dejure.org/1998,3376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragszahnarzt - Punktwertdegression ist verfassungsgemäß - Erfassung der Gesamtpunktmenge unter Berücksichtigung der Eigenanteile - Mitteilung zur Grenzwertüberschreitung - keine Sonderregelung für Kieferorthopäden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berechnung der degressionspflichtigen Punktmengen unter Einbeziehung der Eigenanteile der Versicherten - Rechtswidrigkeit der Einbeziehung der Zahntechnikkosten in die degressionspflichtige Punktmenge - Rechtmäßigkeit der gesamtvertragliche ...

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 4b Satz 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen Punktmengen, Zeitpunkt der Überschreitung des Grenzwertes der Punktmengengrenzen, keine Sonderregelung für Kieferorthopäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.

    Nur diese Gesetzesauslegung entspricht auch dem gesetzlichen Anliegen, mit der Regelung das als Sofortmaßnahme zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringende Einsparvolumen auf die umsatzstarken Praxen zu konzentrieren und zugleich iS der Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung Anreize für überdurchschnittliche Umsätze zu verringern (vgl hierzu im einzelnen Urteile des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 14. Mai 1997 (aaO) ausgeführt, daß der Gesetzgeber nicht gehalten gewesen ist, eine Sonderregelung für Kieferorthopäden vorzusehen, welche die Herausnahme der in den Punktzahlen nach Nrn 126 und 127 Bema-Z mitabgegoltenen Materialkosten für das Behandlungsgerät aus der degressionsrelevanten Punktmenge ermöglichte.

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 29/96

    Rechtmäßigkeit von zahnärztlichen Honorarbescheiden - Unterlassen einer gemäß §

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.

    Nur diese Gesetzesauslegung entspricht auch dem gesetzlichen Anliegen, mit der Regelung das als Sofortmaßnahme zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringende Einsparvolumen auf die umsatzstarken Praxen zu konzentrieren und zugleich iS der Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung Anreize für überdurchschnittliche Umsätze zu verringern (vgl hierzu im einzelnen Urteile des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R

    Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung -

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R
    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muß die gesamte vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- bzw Abrechnungsstruktur, erfaßt werden (zur Berücksichtigung der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression - Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 6 KA 53/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R
    Sie weist darauf hin, daß die Degression dem Zweck diene, eine übermäßige Punkteanforderung zu vermeiden, was der Situation bei der Kontingentierung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 21/97 - gewesen sei, entspreche.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 61/00 B

    Verfassungsmäßigkeit der Degressionsvorschriften des § 85 Abs. 4b - f SGB V

    Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften bereits mehrfach geprüft und bejaht (Urteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff sowie Urteile vom selben Tag 6 RKa 29/96, 6 RKa 30/96, 6 RKa 49/96, 6 RKa 50/96 sowie Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 -, Urteile vom 13. Mai 1998 B 6 KA 39/97 R, B 6 KA 38/97 R, B 6 KA 42/97 R und B 6 KA 45/97 R, sowie Urteil vom 28. April 1999 - B 6 KA 60/98 R).

    Der Senat hat sich insbesondere in den Urteilen vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - sowie vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 39/97 R -, die beide in Verfahren von Kieferorthopäden ergangen sind, mit der Verfassungsmäßigkeit der Degressionsregelung gerade gegenüber kieferorthopädisch tätigen Zahnärzten befaßt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 1012/05

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsregelung - Wirksamkeit -

    Weiter ist die Stichtagsregelung mit der Folge unterschiedlicher Kürzungsbeträge zutreffend angewendet worden, die von den Versicherten gemäß § 30 Abs. 2 SGB V geleisteten Zuzahlungen sind rechtsfehlerfrei nicht bei der ersten Stufe, der Feststellung der die Grenzwerte des § 85 Abs. 4b SGB V übersteigenden Punktmengen, sondern bei der Berechnung des Kürzungsbetrages auf der zweiten Stufe der Degression, bei der Punktwertminderung berücksichtigt worden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, - B 6 KA 39/97 R -).

    Aus den Berechnungsunterlagen der Beklagten ist im Fall des Klägers ersichtlich, dass die Überschreitung der 350.000-Punkte-Grenze erst im November 2000 erfolgte, so dass auch erst ab diesem Monat mit der Absenkung zu beginnen ist (in diesem Sinn auch BSG, Urteil vom 13. Mai 1998, - B 6 KA 39/97 R -).

  • LSG Hessen, 28.11.2007 - L 6/7 KA 624/03

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnung von physikalisch-therapeutischen

    Auch das BSG hat dies grundsätzlich bestätigt und hiervon nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen eine Ausnahme gemacht: Nur wenn bereits im Verwaltungsverfahren der Prüfgremien geltend gemacht worden ist, dass die Zusammenstellung der Abrechnungsgrundlagen, welche dem Regress zu Grunde gelegt worden waren, fehlerhaft sind und der Nachweis der Fehlerhaftigkeit in einer Größenordnung von +/- 5 % gelingt, wird der Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen und als unwirtschaftlich zu qualifizierenden Mehrkosten unverzichtbar und sind gegebenenfalls auch die in maschinenlesbaren Form aufbereiteten Daten vom Beklagten selbst zu prüfen und auszuwerten (anders der 4. Senat des Hess. LSG, der generell die Vorlage sämtlicher Verordnungsblätter bei den Prüfgremien bzw. mindestens der maschinenlesbaren Verzeichnisse aller Krankenkassen für erforderlich hält; vgl. z.B. Urteil vom 23. Mai 2007 - L 4 KA 31/06 - Revision vom BSG zugelassen zum Az.: B 6 KA 38/07 B und anhängig beim BSG; vgl. im Übrigen die Urteile des 4. Senats des Hess. LSG vom 25. April 2007 - L 4 KA 34/06 - = BSG - B 6 KA 36/07 B - und vom 23. Mai 2007 - L 4 KA 25/96 - = BSG - B 6 KA 39/97 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 86/03

    Vereinbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Punktwertdegression mit der

    Sie hält das erstinstanzliche Urteil für zutreffend und verweist hinsichtlich der Einbeziehung der Eigenanteile der Versicherten bei der Erfassung der Punktmenge auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Mai 1998 (B 6 KA 39/97 R).

    Soweit der Kläger eine Verletzung von Art. 12 GG rügt, schließt sich der Senat der Auffassung des BSG im Urteil vom 13.05.1998 (B 6 KA 39/97 R) an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 29/04

    Abänderung von Bescheiden über degressionsbedingte Honorarkürzungen; Eintritt in

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 14.05.1997, Az.: 6 RKA 25/96 und Urteil vom 13.05.1998, Az.: B 6 KA 39/97 R) bejaht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über die Punktwertdegression.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 31/04

    Degressionsbedingte Honorarkürzungen; Überschreitung der Punktmengengrenzen;

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 14.05.1997, Az.: 6 RKa 25/96 und Urteil vom 13.05.1998, Az.: B 6 KA 39/97 R) bejaht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über die Punktwertdegression.
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 50/99 B

    Verfassungsmäßigkeit der Punktwertdegression, Ermächtigung zur verwaltungsmäßigen

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen eingehend zur Verfassungsmäßigkeit des § 85 SGB V Stellung genommen und mit Urteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - (BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 ff) entschieden, daß die bei Überschreiten der Punktmengengrenzen des § 85 Abs. 4b Satz 1 SGB V idF des GSG aus vertragszahnärztlicher Versorgung vorgeschriebenen Absenkung des Punktwertes verfassungsgemäß ist (ebenso Urteile vom selben Tage - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 sowie Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 , Urteile vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 39/97 R sowie 38/97 R, 42/97 R und 45/97 R, ferner Urteil vom 28. April 1999 - B 6 KA 60/98 R -).
  • BSG, 22.11.2004 - B 6 KA 55/04 B

    Punktwertdegression bei vertragszahnärztlichen Leistungen, Degressionsberechnung

    Das gebietet die Einbeziehung sowohl der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degressionsberechnung (Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 53/97 R - = SozR 3-2500 § 85 Nr. 25) wie auch der Eigenanteile der Versicherten (Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 39/97 R -).
  • SG München, 25.11.2013 - S 38 KA 5002/12

    Rechtmäßigkeit einer zeitanteiligen Degressionskürzung gegenüber einem

    Die Beklagte begründete die Degressionskürzung unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage für die Degressionsberechnung (§ 85 Abs. 4b SGB V) und die hierzu ergangene Rechtsprechung der Obergerichte (BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2001, Az. 1 BvR 1762/00; BSG, Urteil vom 14.03.1997, Az. 6 RKa 25/96; BSG, Urteil vom 13.05.1998, Az. B 6 KA 39/97; BSG, Urteil vom 21.05.2003, Az. B 6 KA 25/02 R; BSG, Urteil vom 16.12.2009, Az. B 6 KA 10/09 R ; BSG, Urteil vom 13.10.2010, Az. B 6 KA 32/09 R).
  • LSG Niedersachsen, 25.11.1998 - L 3/5 KA 6/99
    Diese Auslegung gebietet sich auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG, wonach § 85 Abs. 4c SGB V a. F. alle Leistungen des Zahnarztes im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig davon erfasst, in welcher Form und durch wen deren Vergütung an den Zahnarzt erfolgt ist (vgl. BSG, Urteil vom 13.5.1998, Az. B 6 KA 39/97 R).
  • SG Hannover, 25.10.2006 - S 35 KA 1291/02
  • SG Hannover, 11.10.2006 - S 35 KA 1178/02
  • SG Hamburg, 29.05.2002 - S 3 KA 1585/00
  • SG Hannover, 11.10.2006 - S 35 KA 1513/02
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