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   BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R   

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BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R (https://dejure.org/1999,3303)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R (https://dejure.org/1999,3303)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1999 - B 6 KA 39/99 R (https://dejure.org/1999,3303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    SGG § 169; ; SGG § 164 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Zustellung trotz ungenauer Adressierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.03.1986 - III B 6/85

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Einkommensteuerbescheid - Folgebescheid -

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn aus dem Schriftstück in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen der gemeinte Adressat mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (vgl zB BGH NJW 1985, 2651 betr Rechtsmittelschrift; BFHE 146, 225, 228 betr Verwaltungsakt mit nur Sammel- oder Kurzbezeichnung im Adressenfeld; BFHE 140, 22, 26 betr Klageschrift mit nur Kurzbezeichnung, aber beigefügtem Bescheid mit allen Angaben; BFHE 126, 114, 119; 150, 331, 334; 162, 4, 7 f, jeweils betr Verwaltungsakt mit ungenauer Adressierung, aber beigefügter Anlage mit weiteren Angaben).
  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn aus dem Schriftstück in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen der gemeinte Adressat mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (vgl zB BGH NJW 1985, 2651 betr Rechtsmittelschrift; BFHE 146, 225, 228 betr Verwaltungsakt mit nur Sammel- oder Kurzbezeichnung im Adressenfeld; BFHE 140, 22, 26 betr Klageschrift mit nur Kurzbezeichnung, aber beigefügtem Bescheid mit allen Angaben; BFHE 126, 114, 119; 150, 331, 334; 162, 4, 7 f, jeweils betr Verwaltungsakt mit ungenauer Adressierung, aber beigefügter Anlage mit weiteren Angaben).
  • BFH, 07.04.1987 - VIII R 259/84

    Bekanntgabe eines kombinierten positiv-negativen Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn aus dem Schriftstück in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen der gemeinte Adressat mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (vgl zB BGH NJW 1985, 2651 betr Rechtsmittelschrift; BFHE 146, 225, 228 betr Verwaltungsakt mit nur Sammel- oder Kurzbezeichnung im Adressenfeld; BFHE 140, 22, 26 betr Klageschrift mit nur Kurzbezeichnung, aber beigefügtem Bescheid mit allen Angaben; BFHE 126, 114, 119; 150, 331, 334; 162, 4, 7 f, jeweils betr Verwaltungsakt mit ungenauer Adressierung, aber beigefügter Anlage mit weiteren Angaben).
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 203/81

    Feststellungsbescheid - Klage - Gesellschaft

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn aus dem Schriftstück in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen der gemeinte Adressat mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (vgl zB BGH NJW 1985, 2651 betr Rechtsmittelschrift; BFHE 146, 225, 228 betr Verwaltungsakt mit nur Sammel- oder Kurzbezeichnung im Adressenfeld; BFHE 140, 22, 26 betr Klageschrift mit nur Kurzbezeichnung, aber beigefügtem Bescheid mit allen Angaben; BFHE 126, 114, 119; 150, 331, 334; 162, 4, 7 f, jeweils betr Verwaltungsakt mit ungenauer Adressierung, aber beigefügter Anlage mit weiteren Angaben).
  • BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74

    Wegfall behaupteter Ausgleichsansprüche - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn aus dem Schriftstück in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen der gemeinte Adressat mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (vgl zB BGH NJW 1985, 2651 betr Rechtsmittelschrift; BFHE 146, 225, 228 betr Verwaltungsakt mit nur Sammel- oder Kurzbezeichnung im Adressenfeld; BFHE 140, 22, 26 betr Klageschrift mit nur Kurzbezeichnung, aber beigefügtem Bescheid mit allen Angaben; BFHE 126, 114, 119; 150, 331, 334; 162, 4, 7 f, jeweils betr Verwaltungsakt mit ungenauer Adressierung, aber beigefügter Anlage mit weiteren Angaben).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Nach der Rechtsprechung reicht es aus, wenn aus dem Schriftstück in Verbindung mit den beigefügten Unterlagen der gemeinte Adressat mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (vgl zB BGH NJW 1985, 2651 betr Rechtsmittelschrift; BFHE 146, 225, 228 betr Verwaltungsakt mit nur Sammel- oder Kurzbezeichnung im Adressenfeld; BFHE 140, 22, 26 betr Klageschrift mit nur Kurzbezeichnung, aber beigefügtem Bescheid mit allen Angaben; BFHE 126, 114, 119; 150, 331, 334; 162, 4, 7 f, jeweils betr Verwaltungsakt mit ungenauer Adressierung, aber beigefügter Anlage mit weiteren Angaben).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus BSG, 30.11.1999 - B 6 KA 39/99 R
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozeßvertretung übernimmt, wird die Wahrung der prozessualen Fristen eine seiner wesentlichen Aufgaben, der er seine besondere Sorgfalt widmen muß (BVerwG NJW 1995, 2122, 2122/2123).
  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03

    Verfahrensrecht: Ersatzzustellung

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  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2003 - L 13 KN 2951/02

    Begründung für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Die Voraussetzungen dieser Bestimmung waren nicht erfüllt, weil die Vorschrift nur die Ersatzzustellung bei juristischen Personen (vgl. BSG SozR 3-1500 § 63 Nr. 6) oder rechtsfähigen Gesellschaften regelt; um eine solche hat es sich weder bei dem als Zustellungsadressaten aufgeführten Beschwerdeführer noch bei dem nicht als Zustellungsadressat genannten Institut für orthopädische Begutachtung gehandelt.
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 4 P 43/03

    Antrag auf Beitritt zur freiwilligen Pflegeversicherung; Klageabweisung bei

    Für die Wiedereinsetzung kann ein Verschulden nach der Rechtsprechung nur dann ausgeschlossen werden, wenn durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür gesorgt ist, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden (BSG vom 30.11.1999 SozR 3-1500 § 63 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 19.07.2006 - L 2 U 352/04

    Überprüfung der Wirksamkeit der Zustellung eines Widerspruchsbescheides im

    Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass Urteile bzw. Bescheide nach Erhalt an die für die Berechnung der Rechtsbehelfs- bzw. -mittelfristen zuständige Person weitergeleitet und die Fristen dann notiert werden sowie ihre Einhaltung überwacht wird (vgl. BSG, Beschluss vom 30.11.1999, SozR 3-1500 § 63 Nr. 6 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 26. August 1999, Eildienst: Bundesgerichtliche Entscheidungen/Bundesgerichtshof 1999, 228 betr. Sicherstellung der Weiterleitung der Akten zur Fristennotierung).
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