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   BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B   

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https://dejure.org/2002,18789
BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B (https://dejure.org/2002,18789)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B (https://dejure.org/2002,18789)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - B 6 KA 4/02 B (https://dejure.org/2002,18789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kassenärztliche Vereinigung - Gesetzliche Krankenversicherung - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines Anspruchs auf Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringbarkeit psychiatrischer Leistungen und Konzentration des neurologischen Gesamtstatus auf Nervenärzte und Neurologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Nürnberg, 24.09.2002 - S 6 KA 3/02
    Auszug aus BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B
    Die Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung der Beklagten ist Gegenstand des Berufungsurteils im Verfahren L 5 KA 1803/99 vom 28. November 2001 und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens B 6 KA 3/02 B.
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer

    Auszug aus BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B
    Der Senat hat diese Frage in seinen vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen Urteilen vom 20. Januar 1999 (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8) sowie vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - bejaht (bestätigt durch Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B
    Eine Leistungserbringung ohne erforderliche Genehmigung vollzieht sich außerhalb des Naturalleistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung und kann deshalb niemals rückwirkend als innerhalb des Systems erbracht beurteilt werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119; 3-1500 § 97 Nr. 3 S 5 f).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B
    Der Senat hat diese Frage in seinen vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen Urteilen vom 20. Januar 1999 (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8) sowie vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - bejaht (bestätigt durch Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 11/99 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 4/02 B
    Der Senat hat diese Frage in seinen vom Berufungsgericht zutreffend herangezogenen Urteilen vom 20. Januar 1999 (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8) sowie vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 11/99 R - bejaht (bestätigt durch Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R).
  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher

    Eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs ergab sich in den folgenden Jahren zum einen aus einer Erweiterung der Qualifikationsanforderungen (vgl zB zur Beschränkung neurologischer und psychiatrischer Leistungen ab dem 1.1.1996 auf bestimmte Arztgruppen, zu denen Kinderärzte nicht zählten: BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 11/99 R - USK 2001-143, Juris RdNr 16 ff; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 46; BSG Beschluss vom 26.6.2002 - B 6 KA 4/02 B - Juris) und zum anderen aus der Einführung des § 73 Abs. 1a Satz 4 SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, der Kinderärzten mit Schwerpunktbezeichnung generell den Zugang zum fachärztlichen Versorgungsbereich eröffnete und damit eine Entscheidung des ZA nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V insoweit erübrigte.

    Unter den dargestellten Umständen ist nicht zu beanstanden, dass die Partner der Bundesmantelverträge - anders als bei vorangegangenen Umstrukturierungen des EBM-Ä, die Einschränkungen des Spektrums abrechenbarer Leistungen für bestimmte Arztgruppen zum Gegenstand hatten (zu Einschränkungen bei der Berechnung ua psychiatrischer Leistungen und der dazu ergangenen Übergangsregelung in Abschnitt 4a Nr. 7 Abs. 5 der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs vom 14.9.1995 vgl BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 46; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 11/99 R - USK 2001-143, Juris RdNr 16 ff; BSG Beschluss vom 26.6.2002 - B 6 KA 4/02 B - Juris RdNr 5; zur Übergangsregelung bezogen auf Neuregelungen im EBM-Ä mWv 1.4.2005, mit denen die Berechnung bestimmter Leistungen des internistischen Fachgebietes von einer Schwerpunktbezeichnung abhängig gemacht wurde vgl BSG SozR 4-2500 § 121 Nr. 4 RdNr 33; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 4 RdNr 16; vgl auch zum landesrechtlichen Facharzterfordernis bei der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen BVerfGE 98, 265, 309 ff) - im Zusammenhang mit den zum 1.1.2008 eingetretenen Änderungen bei den Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin keine Übergangsregelungen vorgesehen haben.

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