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   BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R   

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https://dejure.org/1998,2351
BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R (https://dejure.org/1998,2351)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R (https://dejure.org/1998,2351)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 41/97 R (https://dejure.org/1998,2351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des Vergütungsanspruchs um 30 Prozent

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notfallbehandlung - Abschlag auf die kassenzahnärztlichen Vergütungssätze - Zwecke von Forschung und Lehre - Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung - Teilnahme an der ambulanten kassenzahnärztlichen Versorgung - Investitionskostenabschlag

  • Judicialis

    SGB V § 120 Abs 1 Satz 1 sowie Abs 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierte Vergütung für zahnärztliche Notfallbehandlung in Poliklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 84
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95

    Vertretung von Krankenhausträgern vor dem BSG durch Geschäftsführer der

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat jedoch den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, daß es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

    Solche hat der Senat etwa für den Ausschluß der Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen der Gebührenordnung ebensowenig erkannt wie für einen gesamtvertraglich vereinbarten generellen Abschlag von weiteren 15 vH der für die vertragsärztliche Vergütung vereinbarten Sätze (vgl BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 sowie Senatsurteil vom 19. März 1997 aaO).

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat jedoch den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, daß es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

    Solche hat der Senat etwa für den Ausschluß der Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen der Gebührenordnung ebensowenig erkannt wie für einen gesamtvertraglich vereinbarten generellen Abschlag von weiteren 15 vH der für die vertragsärztliche Vergütung vereinbarten Sätze (vgl BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 sowie Senatsurteil vom 19. März 1997 aaO).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 31/93

    Krankenversicherung - Ambulante Behandlung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat jedoch den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, daß es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

    Die frühere wie die nunmehr geltende Regelung sollte bzw soll verhindern, daß die Krankenkassen mit den von den Bundesländern zu tragenden Kosten für Einrichtungen von Forschung und Lehre an den Hochschulen belastet werden (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 25 sowie BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 6 S 32, 34).

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 6/91

    Ambulante Notfallbehandlung - Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen -

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß sich der Anspruch der Klägerin auf Vergütung der in ihrer Notfallambulanz durchgeführten Behandlungen nur aus den Rechtsgrundsätzen ergeben kann, die der Senat vor allem aus dem Regelungszusammenhang der Vorschriften über die vertragsärztliche Versorgung und der Berechtigung der Versicherten entwickelt hat, in Notfällen auch nicht zugelassene Ärzte bzw Zahnärzte in Anspruch zu nehmen (grundlegend BSGE 71, 117, 119 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2 S 12/13).

    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat jedoch den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, daß es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 36/93

    Vergütungsvereinbarungen für poliklinische Leistungen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Deshalb kann sie aus der Vorschrift des § 120 Abs. 1 Satz 1 SGB V, die die Vergütung von ermächtigten (zahn-)ärztlich geleiteten Einrichtungen wie zB den Polikliniken regelt (vgl BSGE 76, 48, 51 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 29), von vornherein nichts für sich herleiten.

    Diese poliklinischen Leistungen werden grundsätzlich nach den für Vertragsärzte geltenden Grundsätzen aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vergütet (§ 120 Abs. 1 Satz 1 SGB V), wobei § 120 Abs. 3 Satz 1 SGB V die Pauschalierung der Vergütung gestattet (vgl dazu BSGE 76, 48, 50 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 29).

  • BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 2/93

    Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Das Honorar für poliklinische Leistungen ist gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V zusätzlich zu dem Investitionskostenabschlag in Höhe von 10 vH um einen Abschlag in Höhe von 20 vH für Forschung und Lehre, also um insgesamt 30 vH, gegenüber den für Vertragsärzte geltenden Grundsätzen iS des § 120 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu reduzieren (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 6 S 31).

    Die frühere wie die nunmehr geltende Regelung sollte bzw soll verhindern, daß die Krankenkassen mit den von den Bundesländern zu tragenden Kosten für Einrichtungen von Forschung und Lehre an den Hochschulen belastet werden (vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 25 sowie BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 6 S 32, 34).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 7/92

    Ehemalige DDR - Fachambulanz - Krankenhaus - Kirchliche Trägerschaft

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Das ist etwa in § 311 Abs. 2 SGB V hinsichtlich bestimmter Gesundheitseinrichtungen geschehen (vgl dazu BSGE 74, 64, 66 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 2 S 12).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 12/93

    Vertragsarzt - Zulassung - Entscheidungszeitraum

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
    Die Vorschriften über die Ermächtigung von (Zahn-)Ärzten bzw (zahn-)ärztlich geleiteten Einrichtungen zur Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung in den §§ 116 ff SGB V weisen ungeachtet der jeweils unterschiedlichen tatbestandlichen Ermächtigungsvoraussetzungen die Gemeinsamkeit auf, daß die Ermächtigung durch statusbegründenden Bescheid des Zulassungsausschusses (§ 96 SGB V) erfolgt (vgl nur BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 5 S 33 zur Unzulässigkeit rückwirkender Ermächtigungen).
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungspauschale des ärztlichen

    Daraus hat der Senat den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich-geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Vertragsärzte andererseits generell gerechtfertigt sei, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 % gegenüber den Sätzen der vertragsärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSG Urteil vom 19.8.1992 - 6 RKa 6/91 - BSGE 71, 117 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSG Urteil vom 12.10.1994 - 6 RKa 31/93 - BSGE 75, 184, 186 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 25/95 - SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 6 KA 41/97 R - SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 33/00 R - SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S 4; BSG Urteil vom 13.3.2002 - B 6 KA 4/01 R - SozR 3-2500 § 120 Nr. 12 S 54; vgl zuletzt BSG Urteil vom 25.1.2017 - B 6 KA 2/16 R - Juris RdNr 38 zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigte Hochschulambulanz keine

    Bezogen auf den einzelnen Behandlungsfall ist eine Abgrenzung des Forschungs- und Lehranteils nicht möglich (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43 f) .
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat in Bezug auf den 10%igen Investitionskostenabschlag für Krankenhausambulanzen den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, dass es im Hinblick auf die Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung erbrachten Notfallbehandlungen gegenüber den vertragsärztlichen Sätzen um 10 % zu reduzieren (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 12 S 54) .
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 4/01 R

    Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlung -

    Der Anspruch des Klägers als Träger des BUK auf Vergütung der in diesem Krankenhaus gegenüber Versicherten der Primär- und Ersatzkassen durchgeführten Notfallbehandlungen ergibt sich aus den Rechtsgrundsätzen, die der Senat vor allem aus dem Regelungszusammenhang der Vorschriften über die vertragsärztliche Versorgung und die Berechtigung der Versicherten entwickelt hat, in Notfällen auch nicht zugelassene Ärzte bzw Krankenhäuser für ambulante Behandlungen in Anspruch zu nehmen (BSGE 71, 117, 119 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2 S 12/13; zuletzt BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 41).

    Die Leistungen von Nichtvertragsärzten bzw von Krankenhäusern im Rahmen der Notfallbehandlung sind jedoch grundsätzlich so zu vergüten, als wenn sie von zugelassenen Vertragsärzten bzw ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen erbracht worden wären (zuletzt BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 41/42).

    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat allerdings den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich-geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Vertragsärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertragsärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSGE 75, 184, 186 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42; BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 47/98 R

    Zulassung einer Fachambulanz mit Dispensaireauftrag an einer Hochschulklinik zur

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 41/97 R - die Anwendbarkeit des § 120 Abs. 3 SGB V auch für solche Hochschuleinrichtungen bejaht, deren Betrieb nicht den Zwecken von Forschung und Lehre diene, sondern in denen ausschließlich Krankenbehandlung durchgeführt werde.

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 13. Mai 1998 (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8) im einzelnen dargelegt, daß in § 120 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SGB V eine generelle Festlegung der Vergütung der in poliklinischen Ambulanzen von Hochschulkliniken als Institutsleistung erbrachten Leistungen zu sehen ist.

    Aus dem Wortlaut der Norm und ihrer Entstehungsgeschichte ist abzuleiten, daß die Polikliniken in die Regelung über den Abzug des Investitionskostenanteils im Hinblick auf die auch bei ihnen stattfindende öffentliche Förderung von Investitionskosten neben der Förderung des laufenden Betriebs bezüglich Forschung und Lehre eingeschlossen sein sollten (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43 sowie aaO, Nr. 6 S 32).

  • BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R

    Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage

    Bei der Kostenentscheidung ist vor allem die bisherige Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen, dh welcher der Beteiligten ohne das zur Erledigung führende Ereignis (hier: das Senatsurteil vom 13. Mai 1998, SozR 3-2500 § 120 Nr. 8) voraussichtlich obsiegt hätte bzw unterlegen wäre.

    Der Senat hat im Urteil vom 13. Mai 1998 (SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43 ff) den Sinn und Zweck der Regelung des § 120 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch derart beschrieben, daß die Krankenkassen nicht mit den von den Bundesländern zu tragenden Kosten für Einrichtungen der Forschung und Lehre an den Hochschulen belastet werden sollen.

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Krankenhaus - Nicht-Vertragsarzt - Abzug eines

    Die im Krankenhaus der Klägerin im streitbefangenen Quartal IV/1995 erbrachten Notfallleistungen sind nach den Rechtsgrundsätzen zu vergüten, die der Senat vor allem aus dem Regelungszusammenhang der Vorschriften über die vertragsärztliche Versorgung und die Berechtigung der Versicherten entwickelt hat, in Notfällen auch nicht zugelassene Ärzte bzw Krankenhäuser für ambulante Behandlungen in Anspruch zu nehmen (BSGE 71, 117, 118, 119 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2 S 12, 13; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42 und Nr. 12 S 53 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 3138/12
    Sie gelte aber entsprechend (BSG, Urteil vom 19.08.1992, - 6 RKa 6/91 -, in juris Rdnr. 21; Urteil vom 12.10.1994, - 6 RKa 31/93 -, in juris Rdnr. 15; Urteil vom 13.05.1998, - B 6 KA 41/97 R -, in juris Rdnr. 19, 20; Urteil vom 31.01.2001, - B 6 KA 33/00 R -, in juris Rdnr. 21; zuletzt für die hier streitgegenständlichen Quartale auch: BSG, Urteil vom 17.09.2008, - B 6 KA 46/07 R -, in juris Rdnr. 30).

    Das gelte für alle in den Krankenhäusern als Institutsleistungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen und damit auch für diejenigen, die nicht in Ausübung einer Ermächtigung erbracht worden seien, sondern für die sich ein Vergütungsanspruch allein aus der Anwendung der Grundsätze über die Vergütung von Notfallbehandlungen durch Nicht-Vertragsärzte (§ 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V) ergebe (BSG, Urteil vom 13.05.1998, - B 6 KA 41/97 R -, in juris Rdnr. 20; vgl. auch BSG, Urteil vom 13.01.2001, - B 6 KA 33/00 R -, in juris Rdnr. 21 sowie Urteil vom 13.03.2002, - B 6 KA 4/01 R -, in juris Rdnr. 13).

    Nur wenn dort entsprechende Regelungen (gänzlich) fehlten, komme die entsprechende Anwendung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V a.F. in Betracht (vgl. etwa BSG, Urteile vom 19.08.1992, - 6 RKa 6/91 - vom 12.10.1994, - 6 RKa 31/93 - vom 13.05.1998, - B 6 KA 41/97 R - vom 31.01.2011, - B 6 KA 33/00 R - vom 13.03.2002, - B 6 KA 4/01 R - vom 24.09.2003, - B 6 KA 51/02 R - vom 06.09.2006, - B 6 KA 31/05 R -, alle in juris).

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist es gerechtfertigt, bei zugelassenen Landeskrankenhäusern wegen der Mitfinanzierung der Investitionen durch die Bundesländer die Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen in entsprechender Anwendung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V um einen Investitionskostenabschlag von 10 % zu mindern (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37, mit Bezugnahme auf BSGE 75, 184, 186 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42 mwN).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R

    Ausbildungsstätte für Psychotherapeuten - keine Trägerschaft von Hochschule oder

    Zutreffend ist indessen allein das institutionelle Verständnis des Vergütungsabschlags, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Mai 1998 für zahnärztliche Notfallbehandlungen in einer Poliklinik entschieden hat (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 39).

    Solche sind im Hinblick auf die bewusst generalisierende und typisierende Regelung auch nicht geboten (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43/44).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 27/97 R

    Vertragsarzt - Aufgliederung in haus- und fachärztliche Versorgung - onkologisch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2017 - L 11 KA 54/16

    Vertragsarzthonorar

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 226/13

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zulässigkeit des Abzugs des

  • LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 17/11

    Vergütung für im Krankenhaus erbrachte ambulante Notfallbehandlungen

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 25/97 R

    Vertragsarzt - fachgebietsübergreifende Gemeinschaftspraxis - Aufgliederung in

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 82/97 R

    Vereinbarung - Pauschalvergütung - ärztlich geleitete Einrichtung - Orientierung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 97/00

    Honorarverteilungsregelungen einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ; Grundsatz

  • LSG Bayern, 24.11.2004 - L 12 KA 269/04

    Zulassung zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung; Verfassungsmäßigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2002 - L 5 KA 626/02

    Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs

  • LSG Brandenburg, 09.04.2003 - L 11 KA 122/02

    Honorarfestsetzung für die auf Grund von Institutsermächtigungen erbrachten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 11 KA 122/02

    Rechtmäßigkeit einer Honorarfestsetzung für die aufgrund von

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