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   BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R   

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https://dejure.org/1998,5490
BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R (https://dejure.org/1998,5490)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R (https://dejure.org/1998,5490)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 45/97 R (https://dejure.org/1998,5490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der vorzunehmenden Degressionskürzung - Rechtmäßigkeit der gesamtvertragliche Vereinbarung in Westfalen-Lippe zur Umsetzung des § 85 Absatz 4b Sätze 1 bis 4 und Absatz 4e des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) bzgl. der Ermittlung der degressionspflichtigen ...

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 4b bis Abs 4e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen Punktmengen, Zeitpunkt der Überschreitung des Grenzwertes der Punktmengengrenzen, keine Sonderregelung für Kieferorthopäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.

    Nur diese Gesetzesauslegung entspricht auch dem gesetzlichen Anliegen, mit der Regelung das als Sofortmaßnahme zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringende Einsparvolumen auf die umsatzstarken Praxen zu konzentrieren und zugleich iS der Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung Anreize für überdurchschnittliche Umsätze zu verringern (vgl hierzu im einzelnen Urteile des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 29/96

    Rechtmäßigkeit von zahnärztlichen Honorarbescheiden - Unterlassen einer gemäß §

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.

    Nur diese Gesetzesauslegung entspricht auch dem gesetzlichen Anliegen, mit der Regelung das als Sofortmaßnahme zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringende Einsparvolumen auf die umsatzstarken Praxen zu konzentrieren und zugleich iS der Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung Anreize für überdurchschnittliche Umsätze zu verringern (vgl hierzu im einzelnen Urteile des Senats vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - = BSGE 80, 223, 225 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R
    Das hat der Senat durch die Urteile vom 14. Mai 1997 (- 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - nicht veröffentlicht) entschieden.
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R
    Sie weist darauf hin, daß die Degression dem Zweck diene, eine übermäßige Punkteanforderung zu vermeiden, was der Situation bei der Kontingentierung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 21/97 - gewesen sei, entspreche.
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R

    Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung -

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R
    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muß die gesamte vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- bzw Abrechnungsstruktur, erfaßt werden (zur Berücksichtigung der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression - Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 6 KA 53/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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