Rechtsprechung
BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 95 Abs 2 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, § 95a Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 25 S 1 Ärzte-ZV vom 20.12.1988, Art 12 Abs 1 GG
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Würdigung einer Verhaltensänderung im Wiederzulassungsverfahren - Auswirkungen einer Aufhebung des Bescheides des Berufungsausschusses - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung für einen Arzt für radiologische Diagnostik zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Betrugs
- rewis.io
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Würdigung einer Verhaltensänderung im Wiederzulassungsverfahren - Auswirkungen einer Aufhebung des Bescheides des Berufungsausschusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 95 Abs. 6; Ärzte-ZV; GG Art 12 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung für einen Arzt für radiologische Diagnostik zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Betrugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf der Vertragsarztzulassung und das anschließende Wohlverhalten
- schulz-hillenbrand.de (Kurzinformation)
Wohlverhalten rettet nicht mehr die Zulassung
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Chancen auf Wiederzulassung nach Zulassungsentzug sinken
- auw.de (Kurzinformation)
"Wohlverhalten" rettet die Zulassung nicht mehr
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"Wohlverhalten" des Arztes rettet Zulassung nicht mehr
- rpmed.de (Kurzinformation)
Kehrtwende - Zulassungsentzug trotz Wohlverhaltens des Vertragsarztes
Besprechungen u.ä.
- lexmedblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein Wohlverhalten des Arztes rettet die Zulassung nicht mehr
Verfahrensgang
- SG München, 24.08.2007 - S 21 KA 523/07
- LSG Bayern, 26.01.2011 - L 12 KA 496/07
- BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Papierfundstellen
- BSGE 112, 90
Wird zitiert von ... (113) Neu Zitiert selbst (35)
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Abgesehen davon, dass es sich bei der Entscheidung über die Entziehung der Zulassung um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 5/01 B - Juris RdNr 7) , liegt es ausschließlich in der Kompetenz der Gerichte, über das Vorliegen von "Wohlverhalten" zu entscheiden (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 18-19) .Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13) .
Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können die Zulassungsentziehung rechtfertigen (… vgl BSGE 73, 234, 242 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 18; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10) , insbesondere deswegen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (…BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 35 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung iS von § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, 50 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats ist - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 54, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 20.10.2004 (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9) dahingehend vereinheitlicht, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung sowohl bei vollzogenen als auch bei nicht vollzogenen Entziehungsentscheidungen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist .
Zur Begründung hat der Senat (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15) darauf hingewiesen, dass ein Vertragsarzt, dem die Zulassung entzogen worden sei, in der Regel seine Praxis verliere und vielfach keine Chance habe, eine solche neu aufzubauen, oft auch dann nicht, wenn nach einer Zeit der Bewährung die erneute Zulassung für den bisherigen Ort der Niederlassung erfolge.
Hieran hat das BVerwG in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Senats (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9) ausdrücklich festgehalten und darauf verwiesen, dass es die Hindernisse, die einer Wiederzulassung als Kassenarzt entgegenstehen mögen, bei der Approbation als solcher nicht gebe (BVerwG Beschluss vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16 f) .
Der erneuten Zulassung am bisherigen Ort der Praxis stünden oftmals rechtliche Hindernisse wie die Sperrung des Planungsbereichs wegen Überversorgung und/oder die Überschreitung der Altersgrenze des § 25 Satz 1 Ärzte-ZV entgegen (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15) .
Der Senat hat zwar einerseits - zumindest in einigen Entscheidungen (vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 20 unter Hinweis auf BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22 sowie BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 5) - betont, dass es für "Wohlverhalten" nicht ausreicht, wenn sich der Arzt in der "Bewährungszeit" rein passiv verhalte .
Klar ist immer nur, was - abgesehen von Abrechnungsverstößen - der Annahme eines "Wohlverhaltens" entgegensteht: dies sind etwa berechtigte Beschwerden von Versicherten über Weigerung von Hausbesuchen, schleppende oder verzögerte Beantwortung von Anfragen der Kostenträger, unzureichende Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen oder Verweigerung der Kooperation bei Maßnahmen der Qualitätssicherung (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 17) .
Keine klaren Vorgaben hat die Rechtsprechung auch zur Ausfüllung des Grundsatzes machen können, dass dem "Wohlverhalten" eines Arztes während des Streits über die Zulassungsentziehung grundsätzlich geringeres Gewicht zukommt als schwerwiegenden Pflichtverletzungen in der Vergangenheit, die zur Zulassungsentziehung geführt haben (…vgl BSGE 73, 234, 243 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 19; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24) .
So geht der Gesichtspunkt einer Mitwirkung des Arztes an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 20) dann (weitgehend) ins Leere, wenn es seines Zutuns überhaupt nicht mehr bedarf, sondern er mit einem bereits vollständig aufgeklärten Sachverhalt konfrontiert wird.
Hinzu kommt, dass eine etwaige Mitwirkung an der Aufklärung in aller Regel - ja geradezu zwingend - vor einer Entscheidung des Beklagten liegen wird und daher im Rahmen einer Prüfung nachträglichen Wohlverhaltens nicht berücksichtigt werden könnte (zum Beginn der Wohlverhaltensfrist vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende; BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 15) .
Das Kriterium der Einsicht des Betroffenen in den Unrechtsgehalt seines Verhaltens (…BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 - SozR 4-2500 § 95 Nr. 18 RdNr 4; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 59/08 B - Juris RdNr 11;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 15; vgl auch BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24 sowie BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 7/01 B - Juris RdNr 11) führt ebenfalls zu zweifelhaften Ergebnissen.
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
So geht das BVerwG auch bei Maßnahmen, die - wie insbesondere der Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit - in ihren Auswirkungen der Zulassungsentziehung vergleichbar sind, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankommt (BVerwG Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 = NJW 1999, 3425; BVerwGE 105, 214, 220 mwN; BVerwG Beschluss vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16; zuletzt BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111; vgl auch BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10 - Widerruf der Berufserlaubnis von Logopäden) .Der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt sei durch das materielle Recht vorgegeben (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10) .
Der Widerruf der Approbation (bzw der Berufserlaubnis) sei ein auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens bezogener rechtsgestaltender Verwaltungsakt; vor allem aber sehe das materielle Recht die Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation vor, sodass der Widerruf deshalb eine Zäsur bilde, durch die eine Berücksichtigung nachträglicher Umstände dem Wiedererteilungsverfahren zugewiesen werde (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10; BVerwG Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - Juris RdNr 8) .
Darauf, ob das materielle Recht ausdrücklich ein eigenständiges Wiedererteilungsverfahren vorsehe, komme es nicht an; es genüge der Umstand, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf erneute Zuerkennung der Erlaubnis oÄ bestehe (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10) .
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebiete es daher nicht, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht abzustellen; die Lebensführung und berufliche Entwicklung des Betroffenen nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens seien in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Approbation zu berücksichtigen (BVerwGE 137, 1 RdNr 11 = Buchholz 418.1 Heilhilfsberufe Nr. 10; BVerwG Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6/11 - Juris RdNr 9 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111) .
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R
Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Abgesehen davon, dass es sich bei der Entscheidung über die Entziehung der Zulassung um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 5/01 B - Juris RdNr 7) , liegt es ausschließlich in der Kompetenz der Gerichte, über das Vorliegen von "Wohlverhalten" zu entscheiden (…vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 18-19) .Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).
a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats ist - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (…vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 54, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
a) Nach der Rechtsprechung des Senats zum sog "Wohlverhalten" ist zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Leistungserbringers in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (stRspr des BSG, vgl SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 f;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 54, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
Das LSG hat alle Umstände des Einzelfalls aufzuklären, die dafür und dagegen angeführt werden können, dass der Arzt sich künftig - anders als in der Vergangenheit - korrekt verhalten wird, und diese umfassend zu würdigen (vgl BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 17 f;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 14) .
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der normierten Pflicht zur …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Hinzu kommt, dass eine etwaige Mitwirkung an der Aufklärung in aller Regel - ja geradezu zwingend - vor einer Entscheidung des Beklagten liegen wird und daher im Rahmen einer Prüfung nachträglichen Wohlverhaltens nicht berücksichtigt werden könnte (…zum Beginn der Wohlverhaltensfrist vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende; BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 15) .Dies kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn - wie dem hier zu beurteilenden Verfahren - die vom Senat für ein "Wohlverhalten" vorausgesetzte "Bewährungszeit" von fünf Jahren (…vgl BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 55 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; zuletzt BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 15) seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen ist.
Wohlverhalten setzt eine zweifelsfreie nachhaltige Verhaltensänderung während eines Zeitraums von mehreren Jahren sowie eine zweifelsfreie Prognose künftig rechtmäßigen Verhaltens voraus (…in diesem Sinne zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 55 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; vgl auch BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19; zuletzt BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 16) .
Zwar hat der Senat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein "Wohlverhalten" - anders als etwa bei strafprozessualen Bewährungsfristen - nicht an einen bloßen Zeitablauf geknüpft ist (…vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 10; zuletzt BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 16) .
- BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Auch der BGH hat sich für den Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft in Ergebnis und Begründung der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Zulassungswiderrufs allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen und die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ist (grundlegend BGHZ 190, 187 RdNr 9 ff = NJW 2011, 3234 ff) .Seine frühere Rechtsprechung, die zwar grundsätzlich der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung folgte, aus prozessökonomischen Gründen jedoch eine Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände zuließ, hat der BGH unter Hinweis auf die zum 1.9.2009 erfolgte Änderung des Verfahrensrechts (Wechsel vom Recht der freien Gerichtsbarkeit zur Verwaltungsgerichtsordnung) ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 190, 187 RdNr 12 ff = NJW 2011, 3234 ff) .
Auch der Umstand, dass das BVerfG es in einer - die Amtsenthebung eines Notars betreffenden - Kammerentscheidung als problematisch erachtet hat, die gerichtliche Entscheidung allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung im Amtsenthebungsverfahren zu stützen und nachträgliche Veränderungen unberücksichtigt zu lassen (BVerfG Beschluss vom 31.8.2005 - 1 BvR 912/04 - BVerfGK 6, 156, 161 = NJW 2005, 3057, 3058; s hierzu auch BGHZ 190, 187 RdNr 18 = NJW 2011, 3234 ff) , erfordert kein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung.
- BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B
Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Wohlverhalten setzt eine zweifelsfreie nachhaltige Verhaltensänderung während eines Zeitraums von mehreren Jahren sowie eine zweifelsfreie Prognose künftig rechtmäßigen Verhaltens voraus (…in diesem Sinne zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 55 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; vgl auch BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19; zuletzt BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 16) .Damit soll jedoch allein verdeutlicht werden, dass ein Verstreichen der Wohlverhaltensfrist nicht genügt, sondern es darüber hinaus - wie vorstehend dargelegt - einer Würdigung des bisherigen und einer prognostischen Wertung des zukünftigen Verhaltens bedarf: eine an sich indizierte Ungeeignetheit kann nur dann durch eine bloße lange Zeitdauer relativiert werden, wenn ein künftiges rechtmäßiges Verhalten prognostiziert werden kann (BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19 unter Bezugnahme auf BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13).
Der Senat hat wiederholt dargelegt, dass es je nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein kann, welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, und dies generalisierender Prüfung nicht zugänglich ist (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87;… zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19) .
- BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können die Zulassungsentziehung rechtfertigen ( vgl BSGE 73, 234, 242 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 18;… BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10) , insbesondere deswegen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (…BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 35 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Senat bei der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt im Rahmen von Zulassungsentziehungsverfahren der Sachverhalt von den Tatsacheninstanzen aufzuklären ist, zwischen vollzogenen und nicht vollzogenen Entziehungsentscheidungen differenziert und angenommen, bei den Letzteren sei im Rahmen der reinen Anfechtungsklage für die Beurteilung des Klagebegehrens - über den ansonsten maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung hinausgehend - die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht und die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz maßgebend (vgl zB BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 f, mwN) .
Keine klaren Vorgaben hat die Rechtsprechung auch zur Ausfüllung des Grundsatzes machen können, dass dem "Wohlverhalten" eines Arztes während des Streits über die Zulassungsentziehung grundsätzlich geringeres Gewicht zukommt als schwerwiegenden Pflichtverletzungen in der Vergangenheit, die zur Zulassungsentziehung geführt haben (vgl BSGE 73, 234, 243 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 19;… BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24) .
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R
Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13) .Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).
gg) Damit wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl iS des Art. 12 Abs. 1 GG nahe kommt (vgl zB BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 70 mwN) .
- BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91
Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist allein der Bescheid des Berufungsausschusses Streitgegenstand (vgl BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 6;… BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S 39;… vgl schon BSG SozR 1500 § 96 Nr. 32 S 42) .Die Aufhebung des Bescheides des Berufungsausschusses führt nicht zu einer Wiederherstellung des Ausgangsbescheides; vielmehr ist die Entscheidung des Zulassungsausschusses in der Entscheidung des Berufungsausschusses aufgegangen (so ausdrücklich LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 2.2.2006 - L 5 KA 37/05 - NZS 2006, 609, 610;… Schallen, aaO, § 44 Ärzte-ZV RdNr 8 sowie Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, § 45 Ärzte-ZV RdNr 5, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 1500 § 96 Nr. 32; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 6) , ist also rechtlich nicht mehr existent.
Die Voraussetzungen für eine Entziehung der Zulassung lagen zum Zeitpunkt der - den alleinigen Streitgegenstand des Verfahrens bildenden (vgl BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1) - Entscheidung des Beklagten vor.
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …
Auszug aus BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13; zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können die Zulassungsentziehung rechtfertigen (… vgl BSGE 73, 234, 242 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 18;… BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10) , insbesondere deswegen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 35 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung iS von § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (…BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN; zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, 50 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
- BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B
Anerkennung von Wohlverhalten bei Pflichtverstößen eines Vertrags(zahn)arztes
- BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher …
- BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
- BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …
- BFH, 24.01.2006 - VII B 141/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das …
- BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95
Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe …
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/01 B
Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 59/08 B
Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes, Berücksichtigung strafprozessualer …
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen …
- BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04
Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch …
- BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
- BVerfG, 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08
- BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der …
- BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
- BVerfG, 18.04.2012 - 1 BvR 791/12
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung der Entziehung …
- BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92
Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung
- BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 5/01 B
Fünfmonatsfrist bei Entscheidungen der Gremien der vertrags(zahn)ärztlichen …
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 37/05
Zulässigkeit einer rückwirkenden Entziehung der Genehmigung zur Führung einer …
- SG Marburg, 12.03.2008 - S 12 KA 495/07
Vertragsärztliche Versorgung - Vertragspartner einer …
- BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV - …
Zwar habe das BSG diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 (B 6 KA 49/11 R) aufgegeben.Das LSG hat nicht übersehen, dass der Senat seine Rechtsprechung aufgegeben hat, nach der zu prüfen war, ob der Arzt bzw das MVZ im Laufe des - der Entscheidung des Berufungsausschuss folgenden - gerichtlichen Verfahrens seine Eignung für die vertragsärztliche Tätigkeit durch sog "Wohlverhalten" zurückgewonnen hat (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) .
Vielmehr hat der Senat den Vertrauensschutz weitergehend auf solche Fälle begrenzt, in denen die vom Senat für ein Wohlverhalten vorausgesetzte "Bewährungszeit" von im Regelfall fünf Jahren (…vgl BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 55 mwN) seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen war (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 56) .
Selbst der Zeitraum zwischen der Entscheidung des Beklagten vom 26.7.2010 und der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht als letzter Tatsacheninstanz am 20.11.2013 (…zur Bemessung des Zeitraums nur zwischen der Entscheidung des Berufungsausschusses bis zur Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz s BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 47;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 55) betrug deutlich weniger als fünf Jahre, sodass bereits nach den Maßstäben, die der Senat in seiner - inzwischen aufgegebenen - Rechtsprechung zum Wohlverhalten entwickelt hatte, eine Wiederherstellung der Vertrauensbasis durch eine nachhaltige Verhaltensänderung nicht in Betracht gekommen wäre.
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz …
Die Entscheidung des ZA geht in der Entscheidung des Berufungsausschusses auf (vgl zuletzt BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 18 mwN) , die wiederum alleiniger Gegenstand eines nachfolgenden Klageverfahrens wird (…vgl BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 6;… BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S 39;… vgl schon BSG SozR 1500 § 96 Nr. 32 S 42) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 2/17
Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen …
Davon sei nach der Rechtsprechung des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt werde und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig zerstört sei, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden könne (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).Der Kläger übersehe, dass die von ihm in Bezug genommene Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 49 /11 R -) von diesem inzwischen ausdrücklich aufgegeben worden sei (Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).
Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 - BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können dabei die Zulassungsentziehung rechtfertigen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 -).
Sie sind bereits in dem von ihm zugestandenen Umfang derart gravierend, dass sie die Entziehung der Zulassung tragen (hierzu BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.; Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - m.w.N.; Senat, Urteil vom 28.10.2009 - L 11 KA 60/08 - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Dabei wird nicht verkannt, dass eine Zulassungsentziehung die Berufsfreiheit in einem Maße einschränkt, das in seiner Wirkung der Beschränkung der Berufswahl i.S. des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nahe kommt (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER -).
Eine Privilegierung durch die "Wohlverhaltensrechtsprechung" ist daher nicht mehr durch Art. 12 Abs. 1 GG geboten (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).
Der Gesetzgeber hat zudem durch die Möglichkeit von Arztanstellungen in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sowie die Möglichkeit, hälftige Versorgungsaufträge zu übernehmen, die Aussichten von Ärzten, auch in fortgeschrittenem Lebensalter (neu oder wieder) vertragsärztlich tätig zu werden, ohne eine eigene Praxis eröffnen zu müssen, deutlich erweitert (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).
Auch rein privatärztlich tätige Ärzte und in anderen Gesundheitsberufen Tätige (etwa Apotheker, Logopäden), aber auch Rechtsanwälte und Notare müssen sich nach einem Verlust ihrer bisherigen Praxis unter mehr oder weniger großem finanziellen Aufwand und unter Schaffung eines neuen Kundenstamms eine neue Praxis aufbauen (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -.).
Im Übrigen müssen sich auch Ärzte - anderen Staatsbürgern vergleichbar, die infolge einer rechtskräftigen Verurteilung ihren Arbeitsplatz verlieren - nach Wiedererteilung der Approbation bzw. Wiedererlangung der Zulassung neu in ihrem Beruf einrichten, und zwar unter den dann herrschenden Bedingungen (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).
Das BSG hat seine Rechtsprechung, nach der im gerichtlichen Verfahren um die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung auch Umstände aus der Zeit nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu berücksichtigen sind, bereits mit Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - aufgegeben.
Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 6. ist nicht veranlasst, da diese keinen eigenen Antrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO; BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - m.w.N.).
- LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 20/13
Entzug der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung
Es hat die Klage durch Urteil vom 13. März 2013 (dem damaligen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestellt am 28. März 2013) abgewiesen: Streitgegenstand sei allein der Beschluss des beklagten Berufungsausschusses, der nicht über einen Widerspruch entschieden, sondern eine eigenständige Sachentscheidung getroffen habe, in der die - rechtlich nun nicht mehr existente - Entscheidung des Zulassungsausschusses aufgegangen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 18).Rechtsgrundlage der angefochtenen Entscheidung des Beklagten sei § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V. Die Klägerin habe jeden der dort enthaltenen möglichen Entziehungsgründen (Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen, Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit, und gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten) verwirklicht, so dass die Zulassung im Wege einer gebundenen Entscheidung (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 17) zu entziehen gewesen sei.
Davon sei auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt werde und dadurch das Vertrauen der vertragsarztrechtlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und/oder die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so tiefgreifend und nachhaltig gestört sei, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht zugemutet werden könne (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 20; BSG…, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, juris Rn. 23).
Auch wiederholt unkorrekte Abrechnungen könnten die Zulassungsentziehung rechtfertigen, insbesondere deswegen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaue und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstelle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 21).
Auf Verschulden komme es für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung im Sinne von § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V nicht an (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 21).
Eine Grundlage für eine Vertrauensbasis zwischen der Klägerin und den vertragsarztrechtlichen Institutionen habe im Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten nicht mehr bestanden, wodurch die Zulassungsentziehung trotz ihrer schwerwiegenden Folgen unabdingbar erforderlich geworden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 51, 58).
Die Klägerin erfülle aber auch nicht die Voraussetzungen, unter denen die inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berücksichtigung von Wohlverhalten noch übergangsweise anzuwenden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, juris Rn. 24 ff. und 56), denn die fünfjährige Bewährungszeit seit der Entscheidung des Beklagten sei noch nicht abgelaufen und ein Wohlverhalten lasse sich angesichts fortgesetzter nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung und bestandskräftiger Regresse hohen Umfangs wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise nicht feststellen.
Die Klägerin habe inzwischen auch Wohlverhalten gezeigt, zumal ihr trotz Änderung der einschlägigen Rechtsprechung Vertrauensschutz zuzubilligen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, Rn. 24, 56).
Denn da die Zulassungsgremien weder über einen Beurteilungsspielraum verfügen (zur Eignung des Arztes BSG…, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 6 RKa 34/83, juris, Rn. 13) noch ihnen Ermessen eingeräumt ist (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, juris, Rn. 17), nimmt das Gericht eine in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassende Prüfung vor und vermag die Entziehung einer Zulassung auch mit solchen Aspekten rechtfertigen, auf die sich der Beklagte nicht oder nicht in wesentlicher Hinsicht gestützt hat (…vgl. zum umgekehrten Fall des Nachschiebens von Gründen bei gebundenen Entscheidung Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 54 Rn. 149).
c) Die im vorliegenden Fall vorzunehmende Wohlverhaltensprüfung (allgemein dazu BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) führt zu keinem günstigeren Ergebnis.
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 36/13 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung …
Dass allein der Bescheid des Berufungsausschusses Gegenstand des nachfolgenden Klageverfahrens wird bzw dass der Bescheid des ZA mit der Entscheidung des Berufungsausschusses "rechtlich nicht mehr existent" (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 18) ist, hat nicht zur Folge, dass es dem Berufungsausschuss verwehrt wäre, auf die Inhalte des Bescheides des ZA Bezug zu nehmen.Der Bescheid des Berufungsausschusses schließt vielmehr den Bescheid des ZA ein, soweit er diesen bestätigt (…BSG SozR 1500 § 96 Nr. 32 S 42) und geht "in der Entscheidung des Berufungsausschusses auf" (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 18 mwN) .
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur …
Wie die Tatsachengerichte eine Würdigung vornehmen und welche Umstände sie zugrunde legen, ist grundsätzlich von ihnen zu entscheiden und entzieht sich - aus rechtlichen wie auch tatsächlichen Gründen - einer abschließenden revisionsgerichtlichen Festlegung (vgl BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 63) . - BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R
Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der …
Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 16/08 R - BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 6 KA 37/14 B - Juris RdNr 9) .Zu Recht hat das LSG als maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung des Tatbestandes des § 95 Abs. 6 S 1 SGB V auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung des Beklagten - hier am 28.1.2015 - abgestellt (BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - Juris; BSG Beschluss vom 17.1.2018 - B 6 KA 61/17 B; BSG Beschluss vom 22.3.2016 - B 6 KA 69/15 B;… BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 54 f) .
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - …
Danach ist eine Pflichtverletzung gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30;… vgl zuletzt BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 25/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR, RdNr 51) .
Ebenfalls durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass auch unverschuldete Pflichtverletzungen zur Zulassungsentziehung führen können (…stRspr, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23, 50 ff; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .
Nach der älteren Rechtsprechung des Senats war - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (…vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 54; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 25) .
Hierauf kann sich der Kläger jedoch schon deswegen nicht berufen, weil der Senat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) aufgegeben hat.
Es fehlt aber an der weiteren Voraussetzung für den Vertrauensschutz, nämlich daran, dass die vom Senat für ein "Wohlverhalten" vorausgesetzte "Bewährungszeit" von fünf Jahren seit der Entscheidung des Berufungsausschusses bereits verstrichen sein muss (siehe hierzu BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 56) .
Bereits in der og Entscheidung zur Aufgabe der sog Wohlverhaltensrechtsprechung hat der Senat ferner im Einzelnen aufgezeigt, dass den schwerwiegenden Folgen einer Zulassungsentziehung bereits bei der Entscheidung darüber Rechnung zu tragen ist, ob die Pflichtverletzungen eine Zulassungsentziehung unabdingbar erforderlich macht (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 51) .
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 37/14 B
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der …
Danach ist eine Pflichtverletzung gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30) .
Ebenfalls durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass persönliche Lebensumstände (wie etwa die Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme in Bezug auf Kinder oÄ) für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Entziehung der Zulassung vorliegen, ohne Bedeutung sind: Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung iS von § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (…stRspr, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23, 50 ff; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 21) .
Nach (bisheriger) Rechtsprechung des Senats war - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (…vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 54; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 25) .
Hierauf kann sich die Klägerin jedoch schon deswegen nicht berufen, weil der Senat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 17.10.2012 (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26) aufgegeben hat.
Hinzu kommt, dass auch nach der früheren Rechtsprechung des Senats als "Wohlverhalten" nur ein Verhalten Berücksichtigung finden konnte, welches durch Umstände begründet wurde, die während des Prozesses eingetreten waren (vgl BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 25 mwN) .
- LSG Bayern, 28.11.2018 - L 12 KA 127/16
Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen gröblicher Verletzung …
Zu Recht habe er angenommen, dass durch die von der Beigeladenen zu 1) mit dem Kläger abgeschlossenen Rückzahlungsvereinbarung in Höhe von 99.814,- Euro über die Rückzahlung der für die fehlerhaft abgerechneten Leistungen erzielten Honorare nicht zum Ausdruck gebracht worden sei, dass die Beigeladene zu 1) keine endgültige Störung des Vertrauensverhältnisses zum Kläger sehe (BSG vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R RdNr. 23).Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (…stRspr des BSG, vgl. BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr. 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr. 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr. 13, BSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 49/11 R -, BSGE 112, 90-108, SozR 4-2500 § 95 Nr. 2).
Eine gröbliche Pflichtverletzung, die das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen so tiefgreifend und nachhaltig stört, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann, wird nicht bereits durch eine bloß lange Zeitdauer relativiert (BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 62;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1).
Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles und namentlich die Einsicht des Betroffenen in den Unrechtsgehalt seines Verhaltens und eine hieraus resultierende Einstellungs- und Verhaltensänderung sowie die Bereitschaft zur Wiedergutmachung des Schadens von Bedeutung (vgl. BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 63 ff).
Allerdings gebietet der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Pflichtverletzungen, die länger als die übliche Bewährungszeit von fünf Jahren (vgl. BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 56;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 55; BSG, Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr. 15; BSG, Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr. 13) zurückliegen, nur noch dann zur Grundlage einer Zulassungsentziehung zu machen, wenn sie besonders gravierend sind oder wenn sie aus anderen Gründen fortwirken (…BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr. 14; BSG, Beschluss vom 5.5.2010 - B 6 KA 32/09 B - MedR 2011, 307 RdNr. 9, zuletzt BSG, Beschluss vom 02. April 2014 - B 6 KA 58/13 B -, juris).
Die Ausführungen des Klägerbevollmächtigten zur Berücksichtigung des Wohlverhaltens sind überholt (vgl. Urteil des BSG vom 17.10.12, B 6 KA 49/11 R).
- BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche …
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R
Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der …
- LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 5 KA 1165/16
Betrügerischer Arzt darf jetzt nur noch als Anwalt tätig sein
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für …
- LSG Bayern, 28.06.2017 - L 12 KA 130/16
Falschabrechnungen eines Vertragsarztesals Grund für eine Zulassungsentziehung
- BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 20/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zusicherung und Genehmigung eines weiteren …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 11 KA 14/16
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen …
- SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19
Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem …
- LSG Hessen, 02.04.2014 - L 4 KA 2/13
Hälftige Entziehung der Kassenzulassung einer Psychotherapeutin wegen zu geringem …
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R
Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben - …
- BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 6/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzung für Rüge einer …
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 11/19 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewerbung von Berufsausübungsgemeinschaften, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
- SG Kiel, 25.03.2015 - S 14 KA 347/14
- BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 - L 7 KA 4/20
Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche Verletzung …
- BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R
Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der …
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 3872/12
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 20/18 B
Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Verletzung der …
- BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher …
- BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 29/14 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Behandlung von Kindern und …
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur …
- SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
Beziehen rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen der Prüfung - Entzug der …
- BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18
Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose; …
- SG Berlin, 09.01.2019 - S 87 KA 77/18
Vertragsarzt - Abrechnungsprüfung - Prüfgremien - Beurteilungsspielraum
- OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15
Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 26/12
- BSG, 28.11.2013 - B 3 KS 2/12 R
Künstlersozialversicherung - selbstständiger Künstler - Einkommensprognose - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19
Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung
- SG Düsseldorf, 03.02.2016 - S 2 KA 165/15
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 P 2949/12
Soziale Pflegeversicherung - ambulanter Pflegedienst - Versorgungsvertrag - …
- SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16
Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2018 - L 11 KA 9/17
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 7 KA 24/12
Entziehung der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung - Dauer des …
- BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R
Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 11 KA 86/16
Anspruch auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen …
- LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 29/16
Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung; Nichtausübung der vertragsärztlichen …
- LSG Hessen, 24.07.2019 - L 4 KA 24/17
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund …
- SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17
Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen …
- VG München, 22.07.2014 - M 16 K 13.5215
Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht); …
- SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der …
- SG Berlin, 05.03.2020 - S 56 KR 2033/19
Krankenversicherung - Krankenhaus - Berechtigung zur Erbringung …
- OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20
Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche …
- SG Stuttgart, 29.11.2018 - S 5 KA 647/16
Vertragsärztliche Versorgung - gröbliche Pflichtverletzung iS von § 95 Abs 6 SGB …
- SG Marburg, 04.04.2016 - S 12 KA 827/15
Vertragsarztrecht
- SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 2933/12
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Prognose über künftig pflichtgemäßes …
- SG Marburg, 23.05.2016 - S 12 KA 2/16
Fortbildungspflicht: Ignoriert Arzt beharrlich Nachfristen und Warnungen, so ist …
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 71/15 B
- OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15
Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit; …
- LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 5 KA 5076/14
Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Nachbesetzung der Stelle eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 45/12
Wer bürgt im MVZ, das in der Gesellschaftsform einer GmbH firmiert?
- SG Nürnberg, 28.11.2023 - S 13 KA 5/20
Widerspruchsverfahren, Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, …
- BSG, 17.01.2018 - B 6 KA 61/17 B
Vertragsärztliche Versorgung - Entziehung der Zulassung wegen gröblicher …
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 45/13 B
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 31/13 B
- SG München, 27.07.2020 - S 28 KA 228/19
Zulassungsentzug mangels Fortbildung
- SG München, 19.02.2020 - S 38 KA 511/17
Vertragsarztangelegenheiten: Kein Entzug der Zulassung
- LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung bei nicht nachgewiesener Fortbildung
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 5 KA 17/15
- SG Gelsenkirchen, 14.11.2016 - S 16 KA 5/14
Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen …
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/16
Berechtigung des Sozialgerichts zur Aufhebung von Beschlüssen der Gemeinsamen …
- SG Nürnberg, 25.01.2017 - S 1 KA 4/16
Zur Berücksichtigung einer nicht fristgerechten Bewerbung um einen hälftigen …
- LSG Bayern, 19.03.2014 - L 12 KA 72/13
Schwierige private Lebensumstände können Vertragsärzte nicht von der Erfüllung …
- LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
Vertragsarztangelegenheiten; Keine rückwirkende Aufhebung einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - L 7 KA 12/20
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung - …
- SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine …
- SG Berlin, 06.05.2015 - S 79 KA 258/13
Einschränkbarkeit der einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erteilten …
- SG Hamburg, 27.08.2014 - S 27 KA 76/14
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14
Negative Konkurrentenklage
- LSG Bayern, 10.10.2018 - L 12 KA 10/18
Vertragsarztsitz, Ärzte-ZV, Hälftiger Versorgungsauftrag, Nebenbestimmung, …
- LSG Hamburg, 25.11.2015 - L 5 KA 1/15
Regressanspruch der Krankenkasse aufgrund einer Zielfeldprüfung für das …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15
Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der …
- LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 24/17
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen fehlendem Nachweis der Fortbildung - …
- LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
Vertragsarztrecht: Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der …
- LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 52/15
Ein Ruhen der Zulassung als Vertragsarzt kann nicht beantragt werden, wenn die …
- BSG, 12.05.2015 - B 6 KA 54/14 B
Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Zulassung zur privatrechtlichen Übertragung …
- LSG Hamburg, 25.11.2015 - L 5 KA 52/14
Überschreitung des Zielwerts bei der Verordnung inhalativer Glucocorticoide durch …
- LSG Bayern, 16.07.2014 - L 16 AS 518/13
Berufung, Grundsicherung, Arbeitsuchender, Leistungsausschluss, …
- SG Dresden, 16.04.2019 - S 25 KA 55/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
Vertragsarztrecht; Zulassungsanspruch; Teilnahme an der vertragsärztlichen …
- SG Berlin, 13.03.2019 - S 83 KA 328/17
Vertragsärztliche Versorgung - Prüfungsstelle ist nicht zuständig für reine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - L 11 KA 69/17
- SG Berlin, 09.01.2019 - S 87 KA 325/17
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verfahren vor den Prüfgremien - Bezug allein auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2017 - L 11 KA 38/17
Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit; …
- SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 879/11
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Entziehung des hälftigen …
- SG Düsseldorf, 20.09.2017 - S 2 KA 16/17
Wegen Betrugs verurteilter Arzt ist ungeeignet für die vertragsärztlche …
- SG Dortmund, 17.01.2018 - S 16 KA 115/15
- SG Hamburg, 17.10.2014 - S 3 KA 159/11
Rechtmäßigkeit eines gegenüber einer Berufsausübungsgemeinschaft von Fachärzten …
- SG Stuttgart, 20.11.2014 - S 11 KA 5763/14
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 11 KR 3290/12
- SG Nürnberg, 27.10.2021 - S 13 KA 9/17
Ermächtigung der Außenstelle einer psychiatrischen Institutsambulanz zur …
- SG Nürnberg, 27.10.2021 - S 13 KA 8/19
Ermächtigung der Außenstelle einer psychiatrischen Institutsambulanz zur …
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2018 - L 4 P 2655/18
- SG Dortmund, 10.01.2018 - S 16 KA 55/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 18/16
- SG München, 25.06.2013 - S 38 KA 5151/10
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
- SG Köln, 23.11.2020 - S 40 KA 8/19
- SG Hamburg, 30.04.2014 - S 27 KA 49/11
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Zielfeldprüfung gegenüber einem Vertragsarzt
- SG Hamburg, 30.04.2014 - S 27 KA 55/11
Rechtmäßigkeit einer Zielfeldprüfung bei einer ärztlichen …