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   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R   

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BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R (https://dejure.org/2011,5772)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R (https://dejure.org/2011,5772)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 5/10 R (https://dejure.org/2011,5772)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - unzulässige Arzneimittelverordnungen - Klageantrag - Auslegung - Einzelpraxis - Gemeinschaftspraxis

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht; notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis; Krankenkasse ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 SGG, § 123 SGG, § 106 Abs 2 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beiladung des berechtigten und verpflichteten Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis als Gesamtschuldner für die Gemeinschaftspraxis bei dessen persönlicher Haftung ist notwendig; Notwendigkeit der Beiladung des berechtigten und verpflichteten Mitglieds einer ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2; SGG § 123; SGG § 75 Abs. 2
    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Arzneimittelregress wegen der Verordnung des Arzneimittels Polyglobin; notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte, des Vertragsarztrechts, des Vertragszahnarztrechts und der Vertragszahnärzte

  • auw.de (Kurzinformation)

    Bei Regressansprüchen gilt das "Verursacher-Prinzip"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Der Senat hat bereits im Streit um einen Verordnungsregress gegen die Beigeladene zu 2. für das Quartal IV/2000 dargelegt, dass das Gericht nach § 123 SGG über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheidet, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein (Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R) .

    Er ist zu keinem Zeitpunkt förmlich beigeladen worden, eine konkludente Beiladung ist nicht möglich (Urteil des Senats vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - RdNr 15) .

    Die Formulierung des Antrags, auch für dieses Quartal "eine Schadensersatzverpflichtung gegenüber Dr. K. festzusetzen", beruhte ganz offensichtlich auf einem Irrtum (vgl Urteil des Senats vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - RdNr 19) .

    Vielmehr kommt eine Regressfestsetzung sowohl gegen die Gemeinschaftspraxis als auch gegen deren Mitglieder in Betracht (vgl Urteil des Senats vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - RdNr 24) .

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Dementsprechend sind Regress- bzw Rückforderungsbescheide, die nur gegen einen Partner der Gemeinschaftspraxis gerichtet sind, nicht zu beanstanden (BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6; BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - RdNr 30, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen).

    Darauf, ob die Gemeinschaftspraxis noch fortbesteht oder bereits aufgelöst ist, kommt es auch insoweit nicht an (vgl § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB; siehe dazu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; s auch BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R, GesR 2010, 615, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen; zuletzt BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Dementsprechend sind Regress- bzw Rückforderungsbescheide, die nur gegen einen Partner der Gemeinschaftspraxis gerichtet sind, nicht zu beanstanden (BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6; BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - RdNr 30, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen).

    Umgekehrt hat der Senat dem einzelnen Praxispartner das Recht eingeräumt, Forderungen, die gegenüber der Gemeinschaftspraxis geltend gemacht werden, wahlweise zusammen mit seinen Praxispartnern gemeinschaftlich abzuwehren, oder sie - sowohl wenn sie nur gegenüber der Gemeinschaftspraxis als auch wenn sie auch ihm selbst gegenüber geltend gemacht werden - allein abzuwehren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16 unter Hinweis auf BSGE 89, 90, 92 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 5 und BSG, MedR 2004, 172) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Dieser Umstand fiel, offenbar weil hier kein quartalsweise festzusetzender Regress wegen unwirtschaftlichen Verordnungsverhaltens, sondern ein Regress wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen zu Gunsten eines einzelnen Patienten über mehrere Quartale hinweg betroffen war (zu den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Konsequenzen näher BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 22 ff) , auch weder der antragstellenden Krankenkasse noch dem Prüfungsausschuss bzw dem beklagten Beschwerdeausschuss auf.

    Der Senat hat bereits mit Urteilen vom 5.5.2010 (B 6 KA 6/09 R - BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27 - und B 6 KA 20/09 R) in Verfahren, die ebenfalls Regresse wegen der Verordnung von Polyglobin durch Mitglieder der früheren Gemeinschaftspraxis betrafen, bestätigt, dass in derartigen Fällen ein Ersatzanspruch der Krankenkasse besteht .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R

    Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Diese selbstverständliche Rechtsfolge hat der Senat in dem am 5.5.2010 entschiedenen Parallelverfahren B 6 KA 20/09 R, das ebenfalls die hier streitigen Quartale betraf, ausdrücklich zur Klarstellung in den Tenor seines Urteils aufgenommen.

    Der Senat hat bereits mit Urteilen vom 5.5.2010 (B 6 KA 6/09 R - BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27 - und B 6 KA 20/09 R) in Verfahren, die ebenfalls Regresse wegen der Verordnung von Polyglobin durch Mitglieder der früheren Gemeinschaftspraxis betrafen, bestätigt, dass in derartigen Fällen ein Ersatzanspruch der Krankenkasse besteht .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Zutreffend ist zwar, dass im Regelfall die Gemeinschaftspraxis Regresse wie auch etwaige Honorarkürzungen zu tragen hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 15; s auch BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17 sowie BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1 RdNr 15).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass für Regressansprüche der Institutionen der vertragsärztlichen Versorgung nicht nur die Gemeinschaftspraxis selbst einzustehen hat, sondern auch jedes ihrer Mitglieder (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 22; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Zutreffend ist zwar, dass im Regelfall die Gemeinschaftspraxis Regresse wie auch etwaige Honorarkürzungen zu tragen hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 15; s auch BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17 sowie BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1 RdNr 15).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass für Regressansprüche der Institutionen der vertragsärztlichen Versorgung nicht nur die Gemeinschaftspraxis selbst einzustehen hat, sondern auch jedes ihrer Mitglieder (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 22; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Im Übrigen muss dann, wenn der Wortlaut eines Antrags nicht eindeutig ist, im Wege der Auslegung festgestellt werden, welches das erklärte Prozessziel ist (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180; Keller aaO) .

    Allerdings können nur solche Umstände bei der Ermittlung des wirklichen Willens berücksichtigt werden, die für das Gericht und die anderen Prozessbeteiligten erkennbar sind (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 1, 7).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Das LSG habe auch die Voraussetzungen für eine fristgerecht erhobene Klage verkannt, denn nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 20.1.1993 - 7 B 158/92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24) sei eine geänderte Klage selbst dann nicht unzulässig, wenn ein neuer Beklagter erst nach Ablauf der Klagefrist in das Verfahren einbezogen worden sei.
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Darauf, ob die Gemeinschaftspraxis noch fortbesteht oder bereits aufgelöst ist, kommt es auch insoweit nicht an (vgl § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB; siehe dazu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; s auch BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R, GesR 2010, 615, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen; zuletzt BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvL 9/79
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R

    Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94

    Anspruch auf Erteilung des Nachteilsausgleiches "RF" - Auslegung eines Schreibens

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Diese gilt für schwebende Auseinandersetzungen um Forderungen und Verbindlichkeiten als fortbestehend (vgl § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB; s dazu zuletzt BSG vom 8.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - RdNr 11 mwN; BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - RdNr 23) .
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R

    Nachstationäre Leistungen - Abgeltung mit Fallpauschale - kein Gegenstand der

    Bei sachgerechter Auslegung des Beschlusses des Zulassungsausschusses vom 31.10.2006, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 16; BSGE 48, 56, 58) , wollte der Zulassungsausschuss mit dem Zusatz: "Eine Abrechnung innerhalb der ersten 14 Tage nach der Entlassung ist nur dann möglich, wenn eine Abrechnungsmöglichkeit nach § 115a SGB V nicht von den Fallpauschalen umfasst ist" ausschließen, dass der Kläger Leistungen in solchen Fällen erbrachte, in denen die nachstationäre Behandlung eines Versicherten von der Fallpauschale umfasst wäre, im Fall einer nachstationären Behandlung im Krankenhaus mithin keine über die Fallpauschale hinausgehenden Kosten entstanden wären.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Danach ist jedes Mitglied der BAG berechtigt, Forderungen, die gegenüber der BAG geltend gemacht werden, wahlweise zusammen mit seinen Praxispartnern gemeinschaftlich oder allein abzuwehren (BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R -, MedR 2011, 823, Juris RdNr 25; BSG Urteil vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R -, USK 2011-10, Juris RdNr 23; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16) .
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Bei sachgerechter Auslegung dieses Bescheides, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - RdNr 17 mwN) , will die Beklagte dem Kläger damit aufgeben, sich während der Zeiten des Notdienstes nicht von dem Gelände der zentralen Notfallpraxis zu entfernen und sich nicht etwa (doch) in seiner Privatwohnung aufzuhalten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 194/16

    Zahlungspflicht für rückständige Unfallversicherungsbeiträge; Inanspruchnahme

    Dabei erstreckt sich die persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR grundsätzlich auch auf solche Verpflichtungen der Gesellschaft, die ihren Rechtsgrund in der Anwendung öffentlich-rechtlicher Normen haben (vgl Bundesfinanzhof , Beschluss vom 3. März 2011 - V B 17/10, juris; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 11/14, BVerwGE 153, 109; Bundessozialgericht , Urteil vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 5/10 R, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2014 - L 22 SF 28/09 B E, juris) ; das gilt auch für die hier streitbefangenen Beitragsforderungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2013 - L 4 P 5153/12

    Soziale Pflegeversicherung - Versorgungsvertrag - Geltendmachung eines erhöhten

    Im Zweifel wird dieser den Antrag stellen wollen, der ihm am besten zum Ziel verhilft, wobei anzunehmen ist, dass er alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (z.B. BSG, Urteile vom 13. März 1991 - 6 RKa 20/89 - und 9. Februar 2011 - B 6 KA 5/10 R -, beide in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.11.2011 - L 5 AS 413/11

    Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzung der Zulässigkeit einer Beschwerde im

    Dabei ist anzunehmen, dass alles beantragt wird, was dem Leistungsbezieher aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (BSG, Urteil vom 9. Februar 2011, B 6 KA 5/10 R, (11, 12); Urteil vom 24. Februar 2011, B 14 AS 49/10 R (12,14), juris).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 62/11 B
    Die Klägerin benennt zwar eine konkrete Entscheidung des BSG (Urteil vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 12), von der das LSG abgewichen sei.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2011 - L 2 AS 292/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Wertes einer Beschwer bei

    Deshalb ist auch anzunehmen, dass alles beantragt wird, was dem Leistungsberechtigten aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (vgl. BSG v. 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris Rn. 11, 12; BSG v. 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R - Juris Rn. 12, 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - L 5 AS 186/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Ermittlung des

    Dabei ist anzunehmen, dass alles beantragt wird, was dem Leistungsbezieher aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (BSG, Urteil vom 9. Februar 2011, B 6 KA 5/10 R, (11, 12); Urteil vom 24. Februar 2011, B 14 AS 49/10 R (12,14), juris).
  • BSG - B 6 KA 14/12 (anhängig)
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2015 - L 3 KA 100/14
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