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   BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B   

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https://dejure.org/2016,4261
BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B (https://dejure.org/2016,4261)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B (https://dejure.org/2016,4261)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 50/15 B (https://dejure.org/2016,4261)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 1 S 2 SGG, § 136 Abs 1 Nr 6 SGG, § 106a Abs 2 S 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Vergleich mit hypothetischer Gemeinschaftspraxis - Berechnungsweise für die sachlich-rechnerische Richtigstellung - sozialgerichtliches Verfahren - Urteil - Entscheidungsgründe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Plausibilitätsprüfung - Vergleich mit hypothetischer Gemeinschaftspraxis - Berechnungsweise für die sachlich-rechnerische Richtigstellung - sozialgerichtliches Verfahren - Urteil - Entscheidungsgründe

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Richtigstellung | Patientenbezogene Plausibilitätsprüfung: Honorarkürzung/Schätzung/Kein Verschulden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Soweit der Kläger Rechtsprechungsabweichungen geltend macht, ist die Rüge unbegründet, weil das LSG nicht vom Urteil des BSG vom 22.3.2006 (B 6 KA 76/04 R - BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) abgewichen ist.

    Der Senat hat bereits in seinem grundlegenden Urteil vom 22.3.2006 darauf hingewiesen, dass die Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen grundsätzlich kein Verschulden voraussetzt (BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 28-29) .

  • BSG, 04.07.2008 - B 7 AL 189/07 B
    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, inwieweit ein Gericht seine Rechtsauffassung in den einzelnen Abschnitten seiner Entscheidung begründen muss (vgl BSG Beschluss vom 4.7.2008 - B 7 AL 189/07 B - BSG Beschluss vom 26.5.2011 - B 11 AL 145/10 B - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 43/12 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisgemeinschaft - gemeinsame Behandlung von

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Der Vergleich mit einer hypothetischen Gemeinschaftspraxis stellt damit eine mögliche, aber keine zwingende Berechnungsweise für die sachlich-rechnerische Richtigstellung dar (in diesem Sinne auch BSG Beschluss vom 6.2.2013 - B 6 KA 43/12 B - RdNr 6 - Juris: "ausgeführt, dass ... auf die Abrechnungsregelungen für die Gemeinschaftspraxis zurückgegriffen werden kann") .
  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 634/12

    Möglichkeit der Korrektur von Honorarbescheiden bei missbräuchlicher Nutzung der

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Dies ist aber nicht im Sinne einer Obergrenze für die sachlich-rechnerische Richtigstellung zu verstehen (vgl auch SG Marburg Urteil vom 2.4.2014 - S 12 KA 634/12 - RdNr 44 - Juris) .
  • BSG, 05.04.2006 - B 12 KR 9/05 B

    Darlegung der Zulassungsgründe bei mehrfach begründeten Entscheidungen im

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    § 128 Abs. 1 Satz 2 SGG konkretisiert die Vorschrift des § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG und regelt den Umfang des in der Entscheidung zu erörternden Streitstoffs (vgl hierzu BSG Beschluss vom 5.4.2006 - B 12 KR 9/05 B - Juris) .
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Da Vertrauensschutz eine wissentliche Duldung unberechtigter Leistungserbringung und deren Vergütung über längere Zeit voraussetzte und eine länger andauernde Verwaltungspraxis allein nicht ausreichend ist (siehe BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 1 RdNr 24) , ist der Verweis des LSG darauf, dass der Kläger selbst nicht behaupte, dass ihm die Beklagte freigestellt habe, seine Praxisgemeinschaft wie eine ungenehmigte Gemeinschaftspraxis zu führen, als Begründung ausreichend.
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Im Gerichtsverfahren war (bislang) zu Recht nicht problematisiert worden, dass die Beklagte die Ausschlussfrist eingehalten hat, weil diese Frist - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht mit Ablauf des geprüften Quartals, sondern mit dem Tag der Bekanntgabe des entsprechenden Honorarbescheides beginnt (stRspr des Senats, vgl BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 17, 18; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 30; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 10 RdNr 13) ; der Honorarbescheid für das Quartal III/2003 wurde am 16.3.2004 versandt.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Im Übrigen hat der Senat in einer späteren Entscheidung, der ein Fall einer vorgetäuschten Gemeinschaftspraxis zugrunde lag, eine Verpflichtung des Arztes zur vollständigen Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Honorare gebilligt und betont, diese Rechtsfolge sei unvermeidlich, um die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten (BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 66 f) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 11 AL 145/10 B

    Revisionszulassung - Verfahrensmangel - mangelnde Begründung des Urteils

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, inwieweit ein Gericht seine Rechtsauffassung in den einzelnen Abschnitten seiner Entscheidung begründen muss (vgl BSG Beschluss vom 4.7.2008 - B 7 AL 189/07 B - BSG Beschluss vom 26.5.2011 - B 11 AL 145/10 B - Juris RdNr 3) .
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beklagte den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal allein wegen der Unrichtigkeit der Abrechnungssammelerklärung aufhebt (siehe hierzu BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    In der Folgezeit hat der Senat aber auch für die Zusammenarbeit eines Facharztes für Allgemeinmedizin und eines fachärztlich tätigen Internisten die Grundsätze des Gestaltungsmissbrauchs angewandt (Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - GesR 2016, 311).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein Zusammenhang zwischen einer Richtigstellung infolge eines Gestaltungsmissbrauchs und einer unrichtigen Abrechnungssammelerklärung (Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - GesR 2016, 311).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R

    Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der

    Das Gericht muss die wesentlichen Fragen abhandeln, dabei aber nicht notwendig auf alle Einzelheiten eingehen, sondern nur die Leitgedanken wiedergeben (BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - Juris RdNr 9; ebenso bereits BSG Urteil vom 10.8.1995 - 11 RAr 91/94 - BSGE 76, 233, 234 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 37/21 B

    Rechtmäßigkeit von Honorarrückforderungen wegen missbräuchlicher Nutzung der

    Die Klägerin verweist insofern selbst auf den - auch vom LSG herangezogenen - Senatsbeschluss vom 17.2.2016 (B 6 KA 50/15 B) , wonach der Senat die KÄV als berechtigt ansieht, das verbleibende Honorar im Wege der Schätzung zu ermitteln und dieser Schätzung nicht zwingend einen Vergleich mit einer hypothetischen Gemeinschaftspraxis zugrunde liegen muss (aaO juris RdNr 7 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 66 f) .

    Die Verpflichtung zur vollständigen Erstattung des zu Unrecht Erlangten besteht selbst dann, wenn bei Wahl der rechtmäßigen Gestaltungsform der Honoraranspruch ebenso hoch gewesen wäre (BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - juris RdNr 7) .

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 302/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Der maßgebliche Inhalt einer Entscheidung ergibt sich indes stets aus ihren Gründen und nicht aus dem Leitsatz, der die wesentlichen Aussagen notwendigerweise verkürzt wiedergibt (vgl BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - juris RdNr 6; zur rechtsähnlichen Frage des Verhältnisses zwischen Terminbericht und Entscheidung s BSG Beschluss vom 29.10.2015 - B 12 KR 11/15 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 12 RdNr 4).
  • SG Marburg, 11.04.2018 - S 12 KA 34/17

    Vertragsarztrecht

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besteht aber kein Zusammenhang zwischen einer Richtigstellung infolge eines Gestaltungsmissbrauchs und einer unrichtigen Abrechnungssammelerklärung (vgl. BSG, Beschl. v. 11.10.2017 - B 6 KA 29/17 B - juris Rdnr. 9; BSG, Beschl. v. 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - GesR 2016, 311, juris Rdnr. 12 f.; vgl. LSG Hessen, Urt. v. 30.11.2016 - L 4 KA 22/14 - juris Rdnr. 54).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2018 - L 11 KR 268/17

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Nur die Leitgedanken sind wiederzugeben (BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 6 KA 50/15 B - Keller, a.a.O., § 128 Rn. 16).
  • BSG, 22.09.2021 - B 8 SO 41/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Verfahrensrüge im

    Nach § 128 Abs. 1 Satz 2 SGG sind zwar in dem Urteil die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, jedoch muss es nicht notwendig auf alle Einzelheiten eingehen, sondern nur die Leitgedanken wiedergeben (vgl BSG vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - RdNr 9; BSG vom 26.5.2011 - B 11 AL 145/10 B) .
  • BSG, 13.08.2021 - B 5 R 156/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Zur Begründung seiner Entscheidung (§ 128 Abs. 1 Satz 2, § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ) muss das Gericht alle wesentlichen Fragen abhandeln, dabei aber nicht notwendig auf alle Einzelheiten eingehen, sondern nur die Leitgedanken wiedergeben (vgl zB BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 11.08.2021 - B 5 R 142/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Das Gericht muss alle wesentlichen Fragen abhandeln, dabei aber nicht notwendig auf alle Einzelheiten eingehen, sondern nur die Leitgedanken wiedergeben (vgl BSG Beschluss vom 17.2.2016 - B 6 KA 50/15 B - RdNr 9 mwN) .
  • AG Dortmund, 11.04.2018 - 762 Ls 111/15
    (z.B. BSG, Beschluss vom 06. Februar 2013 - B 6 KA 43/12 B -, juris, zuletzt Beschluss vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 50/15 B).
  • BSG, 08.07.2021 - B 5 R 48/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

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