Rechtsprechung
BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei Fallzahl unter 20 % des Fallzahldurchschnitts der Vergleichsgruppe
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kürzung eines Honorars für Sonderleistungen - Kürzung eines Honorars für eingehende Untersuchungen - Gesamtfallwert - Unwirtschaftliche Behandlungsweise - Ermessensfehler - Statistische Vergleichsprüfung - Arztbezogene Prüfung
- Judicialis
SGB V § 106 Abs 2 Satz 1 Nr 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Berücksichtigung von Fallzahlen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 900 (Ls.)
- NZS 1999, 310
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 8/94
Krankenversicherung - Kassenärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Diese Annahme ist aber nur gerechtfertigt, wenn für den Vergleich einerseits eine hinreichend große Anzahl vergleichbarer Ärzte und andererseits bei dem zu prüfenden Arzt eine hinreichende Zahl von Behandlungsfällen zur Verfügung stehen (vgl Senatsurteil vom 15. März 1995 - 6 RKa 8/94 - MedR 1996, S 134 f).Die Beschränkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf die Behandlungsfälle einer einzelnen Krankenkasse ist daher vom Senat nur mit der Einschränkung zugelassen worden, daß diese mindestens 20 vH der Durchschnittsfallzahl der Fachgruppe ausmachen (Urteil vom 15. März 1995, aaO, MedR 1996, 136).
Unterschiede hinsichtlich der Behandlungskosten bei den Versicherten einer bestimmten Kassenart haben demgegenüber Bedeutung nur in dem Sinne, daß so Hinweise darauf gewonnen werden können, bei welcher Patientengruppe der Arzt möglicherweise besonders unwirtschaftlich behandelt bzw verordnet hat (vgl auch dazu Senatsurteil vom 15. März 1995, aaO, MedR 1996, 136).
- BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90
Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von …
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Diese Mindestfallquote im Rahmen der Prüfung nach Durchschnittswerten bei Versicherten nur einer einzelnen Kasse ist von der ebenfalls 20 % betragenden Quote zu unterscheiden, die im Rahmen der Prüfmethode der "repräsentativen Einzelfallprüfung mit anschließender Hochrechnung" einzuhalten ist (vgl BSGE 70, 246, 255 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 53).Gegen eine starre Grenzziehung etwa bei 100 Fällen, wie sie nach der Entscheidung des Senats zur eingeschränkten Einzelfallprüfung (BSGE 70, 246, 255 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 53) naheliegt (…so tendenziell Hesral, aaO, RdNr 68;… Raddatz, aaO, WKR 6.1 S 6 sieht die Zweifelszone bei 40 bis 50 Fällen), spricht, daß dann die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei kleineren Arztpraxen aus solchen Arztgruppen, deren Durchschnittsfallzahlen unter 500 liegt, häufig nicht als statische Vergleichsprüfung durchgeführt werden könnte.
- BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94
Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen …
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Mit der Entscheidung für die arztbezogene Prüfung ärztlicher Leistungen nach Durchschnittswerten als Regelprüfmethode haben die von der Rechtsprechung des BSG zum früheren Rechtszustand formulierten Grundsätze der statistischen Vergleichsprüfung eine nachhaltige Bestätigung erfahren, wie sich insbesondere aus der Bezugnahme darauf in der Begründung zum Entwurf des GRG (BT-Drucks 11/2237, S 196 zu § 114) ergibt (BSGE 77, 53, 57 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 188).Im Hinblick auf die den anderen Methoden der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung, insbesondere der strengen Einzelfallprüfung sowie der eingeschränkten bzw repräsentativen Einzelfallprüfung (dazu BSGE 77, 54 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 186), innewohnenden Nachteile sowie im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung bedarf es im Einzelfall zwingender Gründe, wenn die Prüfgremien berechtigt oder sogar verpflichtet sein sollen, von einer Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten Abstand zu nehmen.
- BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 13/84
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Soweit der Senat dagegen im Urteil vom 19. November 1985 - 6 RKa 13/84 - (USK 85215 S 1147) die Prüfgremien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums zumindest dann für berechtigt gehalten hat, die Behandlungsweise eines Kinderarztes mit 44 Behandlungsfällen anhand des statistischen Vergleichs zu prüfen, wenn im näheren zeitlichen Zusammenhang mit dem streitbefangenen Quartal noch in fünf weiteren Quartalen erhebliche Überschreitungen festzustellen sind (…aaO S 1149), hält er daran nicht uneingeschränkt fest.Eine Prüfung nach Durchschnittswerten wäre nach dem oben Ausgeführten von vornherein nur zulässig gewesen, wenn - was im Rechtsstreit 6 RKa 13/84 nicht festgestellt worden ist, aber wenig naheliegend erscheint - die Fallzahl des damaligen Klägers die Grenze von 20 % der Durchschnittsfallzahlen der Vergleichsgruppe der Kinderärzte im Ersatzkassenbereich erreicht hätte.
- BSG, 02.09.1987 - 6 RKa 8/87
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kassenarzt - Vergleichsgruppe - Honorarkürzung
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Als ein solcher Grund ist in der Rechtsprechung des Senats seit langem anerkannt, daß die Fallzahl des zu prüfenden Arztes so gering ist, als sie (Fall-)Zahlenbereiche unterschreitet, unterhalb derer ein statistischer Vergleich nicht mehr aussagekräftig ist (vgl BSG SozR 2200 § 368n Nr. 50 S 171;… BSG SozR 2200 § 368n Nr. 44 S 149 unter Hinweis auf BSGE 46, 145, 151 = SozR 5550 § 14 Nr. 2 sowie die Analyse bei Raddatz, Die Wirtschaftlichkeit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Versorgung in der Rechtsprechung - WKR -, 1995, Abschn 6.1).Jedenfalls darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die in der früheren Rechtsprechung des Senats im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit kleiner Arztpraxen diskutierten Fallzahlen jeweils allein den Ersatzkassenbereich (…BSG SozR 2200 § 368n Nr. 44 sowie BSG USK 8215) oder nur den Primärkassenbereich (BSG SozR 2200 § 368n Nr. 50 S 169) betrafen.
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 42/96
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt - Ersatzkassenbereich
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Spätestens seit dem 1. Januar 1995 wird jedoch die Wirtschaftlichkeit der (nunmehr einheitlichen) vertragsärztlichen Versorgung für den (früheren) RVO-Kassen- und den Ersatzkassenbereich einheitlich geprüft (§ 106 Abs. 3 Satz 1 SGB V iVm Abs. 2 Satz 3 sowie Art. 27 GSG; vgl Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 42/96 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 40). - BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93
Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen …
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) die in der Praxis der Prüfgremien entwickelte und durch die Rechtsprechung bestätigte Methode des statistischen Kostenvergleichs als Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Tätigkeit anerkannt und als Regelprüfmethode übernommen (vgl BSGE 76, 53, 54 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 145). - BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 14/77
Ersatzkassen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Auswahl-Richtlinien - Anwendbarkeit …
Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R
Als ein solcher Grund ist in der Rechtsprechung des Senats seit langem anerkannt, daß die Fallzahl des zu prüfenden Arztes so gering ist, als sie (Fall-)Zahlenbereiche unterschreitet, unterhalb derer ein statistischer Vergleich nicht mehr aussagekräftig ist (…vgl BSG SozR 2200 § 368n Nr. 50 S 171; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 44 S 149 unter Hinweis auf BSGE 46, 145, 151 = SozR 5550 § 14 Nr. 2 sowie die Analyse bei Raddatz, Die Wirtschaftlichkeit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Versorgung in der Rechtsprechung - WKR -, 1995, Abschn 6.1).
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine …
Für einen aussagekräftigen Vergleich hat der Senat auf eine Fallzahl des geprüften Arztes von mindestens 20 % der Vergleichsgruppe und dabei mindestens 100 Behandlungsfälle abgestellt (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 244 ff;… vgl auch zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 44 S 149 f und Nr. 50 S 171) . - BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 36/98 R
Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Praktischer Arzt - Homöopathie - …
Mit der Entscheidung des Gesetzgebers für die arztbezogene Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten als Regelprüfmethode haben die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum früheren Rechtszustand formulierten Grundsätze der statistischen Vergleichsprüfung eine nachhaltige Bestätigung erfahren (stRspr, vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 243).Deshalb ist der Senat auch für die spätere Rechtslage seit der Geltung des SGB V davon ausgegangen, daß die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise auf die Versicherten einer KK beschränkt werden kann (siehe BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 245 für 1994/95).
Hiervon geht die Rechtsprechung aus, wenn die beim geprüften Arzt zugrunde gelegte Fallzahl weniger als 20 % der durchschnittlichen der Fachkollegen beträgt (vgl dazu zB BSG USK 95 117 S 622 f = MedR 1996, 134, 135 f; zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 244 f mwN).
Die Quote wird nach den Fallzahlen im konkret geprüften Kassenbereich ermittelt (s BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 245/246 mit Berechnung nur anhand des Ersatzkassenbereichs).
- BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung - …
Zudem ist es erforderlich, pro Quartal einen prozentualen Anteil von mindestens 20 % der abgerechneten Fälle - bezogen auf die Gesamtzahl der vom geprüften Arzt behandelten Patienten (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 245) - zu überprüfen, die zugleich mindestens 100 Behandlungsfälle umfassen müssen (…BSGE 70, 246, 255 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 53; ebenso BSG Urteil vom 14.7.1993 - 6 RKa 13/91 - Juris RdNr 19 = USK 93115;… s auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 16) .
- BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen …
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Prüfung die Regelprüfmethode (hierzu zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 243 und Nr. 42 S 233 oben mwN).Dies gilt nicht nur für strenge Einzelfallprüfungen, bei denen für jeden Behandlungsfall nachträgliche Feststellungen über die Berechtigung des Behandlungsausmaßes getroffen werden, sondern auch für sog eingeschränkte Einzelfallprüfungen, bei denen der Behandlungsumfang lediglich anhand der Diagnoseangaben auf seine Plausibilität überprüft wird, und ebenso für sog repräsentative Einzelfallprüfungen mit Hochrechnung (…zu diesen Prüfungsarten vgl BSGE 77, 53, 55 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 185 bis 187; siehe auch BSG SozR aaO Nr. 45 S 243 f).
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 18/11 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …
Für einen aussagekräftigen Vergleich hat der Senat auf eine Fallzahl des geprüften Arztes von mindestens 20 % der Vergleichsgruppe und dabei mindestens 100 Behandlungsfälle abgestellt (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 244 ff;… vgl auch zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 44 S 149 f und Nr. 50 S 171) . - BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen …
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Prüfung die Regelprüfmethode (hierzu zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 243 und Nr. 42 S 233). - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 46/99 R
Festsetzung eines Arzneimittelregresses - Prüfungsausschuß - Wirtschaftlichkeit …
Die Zahl von 72 Scheinen aus der Gruppe der Familienversicherten, auf die die Kläger zu 1. bis 4. ihren Prüfantrag gestützt hatten, erlaubte mit Rücksicht auf die Gesamt-Durchschnittsfallzahl der Fachgruppe von 918 keine Prüfung nach Durchschnittswerten; denn um bei dieser Prüfungsart zu statistisch zuverlässigen Aussagen gelangen zu können, wäre es nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats bereits erforderlich gewesen, daß die bei dem geprüften Arzt zugrunde gelegte Fallzahl mindestens 20% der durchschnittlichen Fallzahl seiner Fachkollegen - hier mithin 184 - betrug (so BSG USK 95117 S 622 f = MedR 1996, 134, 135 f; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 244 f mwN für die Beschränkung der Prüfung auf die Versicherten einer Krankenkasse). - LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
Befangenheit eines ehrenamtliche Richters - Vorbefassung im Verwaltungsverfahren …
Der Kläger verkenne, dass es nach der Rechtsprechung des BSG (z. B. 9.9.1998 - B 6 KA 50/97 R) statistisch genau so wahrscheinlich wie unwahrscheinlich sei, dass der zu prüfende Arzt mit geringer Fallzahl die selbe Patientenstruktur aufweise wie die Ärzte der Vergleichsgruppe, so dass die Relation von behandlungsintensiven und weniger aufwändigen Fällen nicht notwendig abweichen müsste.Eine statistische Vergleichbarkeit war damit gegeben, wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat (vgl. BSG 9.9.1998 - B 6 KA 50/97 R = SozR 3-2500 § 106 Nr. 45).
- SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 808/08
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kein erhöhter …
Angesichts der ständig verbesserten statistischen Auswertung der Abrechnungen (z. B. Gewichtung des Rentneranteils, Beschränkung des Vergleichs auf Ärzte, die die fraglichen Leistungen abrechnen) ist es nicht gerechtfertigt, generell Ärzte mit Fallzahlen oberhalb der Grenze von 20 % des Durchschnitts von der Prüfung nach Durchschnittswerten auszunehmen, wenn ihre Fallzahl die absolute Grenze von 100 nicht erreicht (vgl. BSG, Urt. v. 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 = NZS 1999, 310 = Breith 1999, 664 = USK 98174, juris Rdnr. 15 bis 19).Die klägerische Praxis konnte trotz geringerer Fallzahl mit der Vergleichsgruppe statistisch verglichen werden, da die Praxis in allen streitbefangenen Quartalen für die Durchführung einer statistischen Vergleichsprüfung hinreichend groß war (vgl. BSG, Urt. v. 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R - SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 = NZS 1999, 310 = Breith 1999, 664 = USK 98174, juris Rdnr. 15 bis 19).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2012 - L 11 KA 93/08 Nach den zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch arztbezogene Prüfungen ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (u.v.a. BSG, Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R -, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R -, 06.09.2000 - B 6 KA 46/99 R -, 12.12.2001 - B 6 KA 7/01 R - und vom 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R -).
Eine in Relation zur Vergleichsgruppe besonders niedrige Fallzahl des zu prüfenden Arztes kann nämlich zur Folge haben, dass einzelne schwere, besonders aufwändige Behandlungsfälle den Fallwert des betroffenen Arztes überproportional in die Höhe treiben, weswegen der mit einer sehr geringen Fallzahl einhergehenden Vergröberung des Aussagewerts der statistischen Vergleichsprüfung durch die Einführung einer Mindestquote der in die Prüfung einzubeziehenden Fälle zu begegnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R -).
- LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 565/02
- SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 137/09
Kürzung des vertragsärztlichen Honorars wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 46/10
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Marburg, 07.12.2005 - S 12 KA 48/05
Vertragszahnärztliche Versorgung - Honorarberichtigung - Vertagung des Termins …
- LSG Hessen, 12.06.2019 - L 4 KA 62/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 11 KA 19/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 11 KA 18/13
Nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung kieferorthopädischer Tätigkeiten (Ä 928 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - L 11 KA 21/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 11 KA 4/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 11/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2006 - L 4 KA 29/05
Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistischer Kostenvergleich - Regelprüfmethode - …
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 313/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - Zulässigkeit der statistischen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 47/10
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Hessen, 13.06.2016 - L 4 KA 27/14
Abrechnung von Konsultationen zur Unzeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - L 11 KA 43/05
Zahnarzt muss Praxisbesonderheit nachweisen
- SG Marburg, 15.06.2011 - S 12 KA 295/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsbehelfsbelehrung - Entbehrlichkeit eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 23/10
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 1166/05
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine …
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 110/99
Kürzung eines vertragsärztlichen Honorars für Sonderleistungen wegen …
- SG Marburg, 19.03.2014 - S 12 KA 536/13
Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise im Bereich der Nr. 01100 …
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 98/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich …
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 111/99
Kürzung einer ärztlichen Honorarforderung bei Unwirtschaftlichkeit; …
- SG Marburg, 07.09.2011 - S 10 KA 913/09
Wirtschaftlichkeitsprüfung - implausible Abrechnungen aufgrund von Zeitprofilen - …
- SG Marburg, 13.06.2007 - S 12 KA 1080/06
Honorarberichtigung wegen unwirtschaftlicher Betrachtungsweise
- SG Marburg, 13.06.2007 - S 12 KA 770/06
Honorarberichtigung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 3559/11
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 139/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - Sanierungsbedürftigkeit der Zähne …
- SG Düsseldorf, 14.01.2009 - S 2 (14) KA 153/07
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 11 KA 41/16
- SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 61/12
Vertragszahnarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Geltendmachung von Ersparnissen …
- SG Marburg, 16.06.2010 - S 12 KA 215/09
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kein erhöhter …
- SG Marburg, 05.12.2007 - S 12 KA 197/07
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - geringe Fallzahl - …
- SG Marburg, 13.06.2007 - S 12 KA 769/06
Honorarberichtigung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise
- SG Marburg, 13.12.2006 - S 12 KA 842/06
Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Vergleichsprüfung - Oralphobiker - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 11 KA 90/99
Festsetzung von Heilmittelregressen durch den Prüfungsausschuss der Ärzte und …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 5 KA 3307/11
- SG Marburg, 13.12.2006 - S 12 KA 797/06
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleich der Gesamtfallwerte - unterschiedliche …
- SG München, 12.06.2015 - S 21 KA 661/13
Regress nach einer ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung der Verordnungsweise …
- SG Marburg, 29.04.2009 - S 12 KA 112/08
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragszahnarzt - besonders zahnerhaltende …
- SG Marburg, 13.09.2006 - S 12 KA 212/06
Vertragszahnarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleichsgruppe - Zulässigkeit …
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 113/99
Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen; Als Internist zur vertragsärztlichen …
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 172/98
Prüfung und Anerkennung von Praxisbesonderheiten; Rechtmäßigkeit der von einer …
- SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10
Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht alle im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur …
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 114/99
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 115/99
- SG Marburg, 23.10.2013 - S 12 KA 161/13
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Praxisbesonderheit - Prüfung von …
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 4791/11
- LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 112/99
Formelle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Praxisbesonderheiten einer …
- SG München, 06.11.2019 - S 38 KA 5038/19
Anerkennung, Leistung, Innenbereich, Wirtschaftlichkeitsprüfung, …
- SG München, 24.07.2019 - S 38 KA 5036/19
Wirtschaftlichkeitsprüfung einer MKG-Kleinpraxis