Rechtsprechung
   BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Off-label-use-Verordnung kann: Regress nach sich ziehen

  • kvberlin.de (Kurzinformation)

    Off-Label-Use: BSG-Urteil stützt Ärzte in Zweifelsfällen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (30)  

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R  

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich

    Verhindert ein Vertragsarzt durch diesen Weg der vertragsärztlichen Verordnung bei einem medizinisch umstrittenen Off-Label-Use eine Vorab-Prüfung durch die KK und übernimmt er damit das Risiko, dass später die Leistungspflicht der KK verneint wird, so kann der Arzt einem darauf gestützten Regress nicht erfolgreich entgegentreten (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 53/05 B - RdNr 13).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R  

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Nach alledem war Wobe Mugos E, jedenfalls seit der Ablehnung der Zulassungsverlängerung durch den Bescheid des BfArM vom 9.6.1998, nicht mehr verordnungsfähig iS des SGB V. Fehlt die Verordnungsfähigkeit, so ist Unwirtschaftlichkeit gegeben (zu dieser Gleichsetzung s zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52 S 281 f; vgl auch BSG MedR 2007, 557).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    2006 dargestellt hat (B 6 KA 53/05 B, MedR 2007, 557, 560), muss er hinnehmen, dass die Einhaltung der Vorgaben der vertragsärztlichen Versorgung im Nachhinein geprüft wird.

    2006 (MedR 2007, 557), der diesen Weg aufgezeigt hat, ist zu Off-Label-Use-Verordnungen aus dem Jahr 1997 ergangen.

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