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BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 57/07 B |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme, …
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 57/07 B
7 Eine grundsätzliche Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN). - SG Schwerin, 30.05.2007 - S 3 KA 21/06
Vertragszahnarzt - Vergütung - Nichtanwendung des § 85 Abs 3d SGB 5
Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 57/07 B
L 3 KA 21/06 (LSG für das Saarland).
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige …
Welche dieser beiden Varianten bei Auseinanderfallen des Verordnungs- und des Einlösezeitpunkts einschlägig ist, kann in einer allgemein-abstrakten normativen Regelung, zB in der PrüfV, bestimmt werden (…vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 23 RdNr 23; zu insoweit differenzierenden Regelungen vgl BSG vom 6.2.2008 - B 6 KA 57/07 B - RdNr 2, 3, 8; vgl auch unten RdNr 35) .Solchen Besonderheiten wird nur eine Prüfung gerecht, die mehrere Quartale zusammenfasst, und zwar im Falle des SSB möglichst vier aufeinanderfolgende Quartale (so schon BSG vom 6.2.2008 - B 6 KA 57/07 B - RdNr 2, 3, 8 - hier mit Hinweis auf teilweise normierte weitere Differenzierungen für die Zuordnung der Fälle bei Auseinanderfallen von Verordnungs- und Einlösequartal;… - vgl dazu Clemens in Laufs/Kern, aaO, § 36 RdNr 133) .