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   BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R   

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https://dejure.org/1998,5244
BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R (https://dejure.org/1998,5244)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R (https://dejure.org/1998,5244)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1998 - B 6 KA 57/97 R (https://dejure.org/1998,5244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regressanspruch wegen unrichtige Anwendung der Vertragsgebührenordnung; Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkassen; Sprechstundenbedarf eines Arztes

  • Judicialis

    EBM-Ä Gebühren Nr 2445; ; EBM-Ä Gebühren Nr 2447

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß der Verordnung von Sprechstundenbedarf, Zuständigkeit zur Feststellung der Ersatzpflicht wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -).

    Die Vorschrift des § 106 SGB V schließt jedoch nicht aus, daß den Wirtschaftlichkeitsprüfungsgremien durch gesamtvertragliche Vereinbarung gemäß §§ 82, 83 SGB V andere Zuständigkeiten insbesondere zur sachlich-rechnerischen Honorarberichtigung und zur Festsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen übertragen werden können (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-533 Nr. 3512 Nr. 1).

    Die Übertragung von Entscheidungskompetenzen, die zwar nicht der eigentlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuzurechnen sind, sich aber im weitesten Sinne noch innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten halten, ist zu billigen (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 mwN).

    Das gilt insbesondere, wenn die Kosten für ein verordnetes Mittel bereits in den Leistungsansätzen der vertragsärztlichen Gebührentarife enthalten sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29 S 164).

    Anders als der vom Senat in seinem Urteil vom 20. September 1995 (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29) als abschließend bewertete Katalog der als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig bezeichneten Mittel der Regelung V.3.

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beurteilt sich die Frage, ob eine Streitigkeit zwischen einem Vertragsarzt und einer Verwaltungsinstitution eine Angelegenheit des Kassenarztrechts iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG oder eine Angelegenheit der Kassenärzte iS des Satzes 2 dieser Vorschrift darstellt, danach, ob nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften die Verwaltungsstelle, die über den geltend gemachten Anspruch des Vertragsarztes zu entscheiden hat, nur mit Kassenärzten oder mit Vertretern von Krankenkassen und Kassenärzten besetzt ist (BSGE 70, 246, 249 = SozR 3-500 § 106 Nr. 10 S 47; BSGE 67, 256, 257 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 2 f; Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 34/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    In Fällen, in denen die Besetzung des Verwaltungsgremiums, das zu entscheiden hat, im Streit steht oder in denen Gremien mit unterschiedlicher Besetzung zu entscheiden haben, ist in paritätischer Besetzung zu entscheiden (BSGE 70, 246, 249 = SozR 3-500 § 106 Nr. 10 S 47; BSG SozR 3-1500 § 12 Nr. 9 S 17).

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 14/93

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Behandlungsweise eines

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Gegenstand des gerichtlichen Streitverfahrens in Wirtschaftlichkeitsprüfungssachen regelmäßig allein der Bescheid des Beschwerdeausschusses, der mit seiner Anrufung für das gesamte weitere Verfahren ausschließlich funktionell zuständig und dementsprechend auch allein prozeßführungsbefugt ist (vgl zuletzt BSG SozR 3-500 § 106 Nr. 31 sowie BSGE 74, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSGE 75, 220 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 24 und BSGE 76, 53 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R

    Einzelfallbezogene Begründung bei der Abrechnung erbrachter Leistungen,

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beurteilt sich die Frage, ob eine Streitigkeit zwischen einem Vertragsarzt und einer Verwaltungsinstitution eine Angelegenheit des Kassenarztrechts iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG oder eine Angelegenheit der Kassenärzte iS des Satzes 2 dieser Vorschrift darstellt, danach, ob nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften die Verwaltungsstelle, die über den geltend gemachten Anspruch des Vertragsarztes zu entscheiden hat, nur mit Kassenärzten oder mit Vertretern von Krankenkassen und Kassenärzten besetzt ist (BSGE 70, 246, 249 = SozR 3-500 § 106 Nr. 10 S 47; BSGE 67, 256, 257 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 2 f; Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 34/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG ,

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beurteilt sich die Frage, ob eine Streitigkeit zwischen einem Vertragsarzt und einer Verwaltungsinstitution eine Angelegenheit des Kassenarztrechts iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG oder eine Angelegenheit der Kassenärzte iS des Satzes 2 dieser Vorschrift darstellt, danach, ob nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften die Verwaltungsstelle, die über den geltend gemachten Anspruch des Vertragsarztes zu entscheiden hat, nur mit Kassenärzten oder mit Vertretern von Krankenkassen und Kassenärzten besetzt ist (BSGE 70, 246, 249 = SozR 3-500 § 106 Nr. 10 S 47; BSGE 67, 256, 257 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 2 f; Urteil vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 34/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 48/97 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - vertragsärztliche Leistung - Abgabe einer

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, weist § 106 SGB V die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausschließlich den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und Krankenkassen zu (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-533 Nr. 3512 Nr. 1), mit der Folge, daß die Vornahme von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die KÄV mangels entsprechender Kompetenz rechtswidrig ist (Urteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, sowie - B 6 KA 47/97 R -).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 90/95

    Besetzung des Gerichts bei Klage gegen Entscheidungen des RVO

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    In Fällen, in denen die Besetzung des Verwaltungsgremiums, das zu entscheiden hat, im Streit steht oder in denen Gremien mit unterschiedlicher Besetzung zu entscheiden haben, ist in paritätischer Besetzung zu entscheiden (BSGE 70, 246, 249 = SozR 3-500 § 106 Nr. 10 S 47; BSG SozR 3-1500 § 12 Nr. 9 S 17).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Gegenstand des gerichtlichen Streitverfahrens in Wirtschaftlichkeitsprüfungssachen regelmäßig allein der Bescheid des Beschwerdeausschusses, der mit seiner Anrufung für das gesamte weitere Verfahren ausschließlich funktionell zuständig und dementsprechend auch allein prozeßführungsbefugt ist (vgl zuletzt BSG SozR 3-500 § 106 Nr. 31 sowie BSGE 74, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSGE 75, 220 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 24 und BSGE 76, 53 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Gegenstand des gerichtlichen Streitverfahrens in Wirtschaftlichkeitsprüfungssachen regelmäßig allein der Bescheid des Beschwerdeausschusses, der mit seiner Anrufung für das gesamte weitere Verfahren ausschließlich funktionell zuständig und dementsprechend auch allein prozeßführungsbefugt ist (vgl zuletzt BSG SozR 3-500 § 106 Nr. 31 sowie BSGE 74, 59 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 22; BSGE 75, 220 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 24 und BSGE 76, 53 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Ein wirksamer Prüfantrag kann daher im schlüssigen Verhalten eines Antragsberechtigten liegen oder auch noch nachträglich während des schon laufenden Prüfverfahrens gestellt werden (so BSGE aaO S 151 = SozR aaO, S 158; BSG SozR 3-5533 Allg Nr. 2 S 10 f sowie Urteil vom 9. September 1998 - B 6 KA 57/97 R - S 6 f; BSG USK 9596).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 32/02

    Rechtmäßigkeit eines Sprechstundenbedarfsregresses; Spül- und

    Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten für ein verordnetes Mittel bereits in den Leistungssätzen der vertragsärztlichen Gebührentarife enthalten sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-5533 Nr. 2; BSG, Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R -).
  • SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 45/06

    Vertragsarzt - Zulässigkeit der Verordnung einer Spüllösung für Arthroskopie als

    Dies gilt insbesondere, wenn die Kosten für ein verordnetes Mittel bereits in den Leistungssätzen der vertragsärztlichen Gebührentarife enthalten sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 29; BSG SozR 3-5533 Nr. 2; BSG, Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R -).
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