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   BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R   

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https://dejure.org/1999,1023
BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R (https://dejure.org/1999,1023)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R (https://dejure.org/1999,1023)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1999 - B 6 KA 57/98 R (https://dejure.org/1999,1023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Operation - Gewebeprobe - Untersuchung - Versendung - Versandkostenpauschale - Vertragsärztliche Versorgung - Pathologe - Schnellschnitt

  • Judicialis

    BMÄ / E-GO Geb-Nr 7103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrfachabrechnung bei Gewebeuntersuchung durch Pathologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R
    Bei diesen handelt es sich um untergesetzliche Rechtsnormen in Form von Normsetzungsverträgen (hierzu zuletzt BSGE 83, 218, 219 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; BSGE 83, 205, 208 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).

    Diese können nur eingreifen, wenn die Vertragspartner bzw der Bewertungsausschuß den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum überschreiten, insbesondere ihn mißbräuchlich ausnutzen oder nur einer Arztgruppe die Vergütung für eine Leistung gewähren, die auch von anderen Arztgruppen erbracht wird bzw erbracht werden kann (BSGE 83, 218, 219 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; BSGE 83, 205, 208 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die Vertragspartner auch der ihnen obliegenden Beobachtungs- und Korrekturpflicht nachgekommen sind (vgl hierzu BSGE 83, 205, 210 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R
    Bei diesen handelt es sich um untergesetzliche Rechtsnormen in Form von Normsetzungsverträgen (hierzu zuletzt BSGE 83, 218, 219 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; BSGE 83, 205, 208 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).

    Diese können nur eingreifen, wenn die Vertragspartner bzw der Bewertungsausschuß den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum überschreiten, insbesondere ihn mißbräuchlich ausnutzen oder nur einer Arztgruppe die Vergütung für eine Leistung gewähren, die auch von anderen Arztgruppen erbracht wird bzw erbracht werden kann (BSGE 83, 218, 219 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; BSGE 83, 205, 208 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R
    Vergütungstatbestände sind, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (zuletzt Senatsurteile vom 13. Mai 1998, SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 32/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR 3-5533 Nr. 2449 Nr. 1 vorgesehen), entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen und anzuwenden.
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 32/98 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - arthroskopische Untersuchung und Behandlung im selben

    Auszug aus BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R
    Vergütungstatbestände sind, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (zuletzt Senatsurteile vom 13. Mai 1998, SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 32/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR 3-5533 Nr. 2449 Nr. 1 vorgesehen), entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen und anzuwenden.
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 16/15 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - Rechtmäßigkeit des

    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11 mwN) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11; BSG MedR 2000, 201, 202; BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für

    Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände, sofern sie eine Pauschalerstattung vorsehen (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 11; BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 57/98 R - Juris RdNr 14 = MedR 2000, 201, 202; BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6; BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 34; BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13) .

    Sie ist nicht auf die Erstattung des konkreten Kostenaufwands angelegt, der mit der Versendung der einzelnen Laborprobe verbunden ist, sondern beinhaltet eine umfassende Kostenpauschale für den Komplex Versendung von Untersuchungsmaterial einschließlich Untersuchungsergebnisse (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 28 RdNr 16; so bereits zu der im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängerregelung Nr. 7103 EBM-Ä aF: BSG SozR 4-5531 Nr. 7120 Nr. 1 RdNr 12 ff; BSG Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 91/06 B - Juris RdNr 6; BSG Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 57/98 R - MedR 2000, 201; BSG SozR 3-5533 Nr. 7103 Nr. 1 S 6, 9) .

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 57/98 R - (MedR 2000, S 201 ff) dargelegt, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Auslegungen von Vergütungstatbeständen jedenfalls dann auch für sog Erstattungstatbestände maßgeblich sind, wenn diese nicht auf Erstattung des konkreten Kostenaufwands angelegt sind, sondern Pauschalerstattungen vorsehen.
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