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   BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R   

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https://dejure.org/1998,1733
BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R (https://dejure.org/1998,1733)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R (https://dejure.org/1998,1733)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1998 - B 6 KA 58/97 R (https://dejure.org/1998,1733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung seit 1. 1. 1993

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag beim Zulassungsausschuss auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung - Zugangsvoraussetzung einer allgemeinärztlichen oder fachärztlichen Qualifikation - Weiterbildungserfordernis als verfassungsgemäße Beschränkung der ...

  • Judicialis

    GG Art 12 Abs 1; ; SGB V § 73 Abs 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung in der vertragsärztlichen Versorgung seit 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 54
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 25/97 R

    Vertragsarzt - fachgebietsübergreifende Gemeinschaftspraxis - Aufgliederung in

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R
    Damit wird die Stärkung der Funktion des Hausarztes angestrebt (vgl hierzu grundlegend BSGE 80, 256, 262 bis 264 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1 S 7 bis 10 und zuletzt Senatsurteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 25/97 R und 27/97 R -).

    Das Weiterbildungserfordernis stellt entgegen der Ansicht des Klägers eine verfassungsgemäße Beschränkung der beruflichen Betätigungsfreiheit dar (vgl dazu zuletzt Senatsurteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 25/97 R und 27/97 R - ).

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R
    Damit wird die Stärkung der Funktion des Hausarztes angestrebt (vgl hierzu grundlegend BSGE 80, 256, 262 bis 264 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1 S 7 bis 10 und zuletzt Senatsurteile vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 25/97 R und 27/97 R -).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Dabei darf eine Zulassung nur mit derjenigen Gebietsbezeichnung ausgesprochen werden, mit der der Arzt in das Arztregister eingetragen worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 19 S 75).

    Diese Regelungen, die nun für jegliche vertragsärztliche Tätigkeit eine spezifische Weiterbildung fordern, sind mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 Grundgesetz (GG), vereinbar (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 19 S 76 f).

    In seinem Urteil vom 25. November 1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 19) hat der Senat nur entschieden, daß ein in das Arztregister als Facharzt für Anästhesiologie eingetragener Arzt nicht (mehr) als Arzt ohne Gebietsbezeichnung zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden kann.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

    Damit hat der Gesetzgeber ausweislich der Begründung, die er im Verfahren der Änderung dieser Bestimmung durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 gegeben hat, "alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte" erfassen und sie "entweder der hausärztlichen oder der fachärztlichen Versorgung" zuordnen wollen (BT-Drucks 14/1977 S 163 zu § 73 Abs. 1a; ebenso BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 19 S 75 mit Versagung der Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - L 5 KA 25/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Zulassung als psychotherapeutisch tätige

    Die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit als ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztin erfordert das Vorhandensein einer förmlich ausgewiesenen Qualifikation als Fachärztin für das Fachgebiet, in dessen Rahmen die Ärztin tätig werden will, entsprechend der Eintragung im Arztregister (BSG 25.11.1998 B 6 KA 58/97 R).

    Diese Regelung soll nach der Gesetzesbegründung zum GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 (BT Drs 14/1245 S 69) Ärzten, die vor dem Inkrafttreten des § 95a SGB V am 1.1.1994 (vgl Art. 35 Abs. 3 des Gesundheitsstrukturgesetzes v 21.12.1992, BGBl I 2266) als Ärzte ohne Gebietsbezeichnung zugelassen waren, die ausschließliche Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung zur Erbringung spezieller Leistungen gestatten (zum Übergangscharakter des § 73 Abs. 1a SGB V vgl auch BSG 5.11.1998 aaO).

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