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   BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R   

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https://dejure.org/2000,768
BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R (https://dejure.org/2000,768)
BSG, Entscheidung vom 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R (https://dejure.org/2000,768)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R (https://dejure.org/2000,768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Labor - HIV - AIDS-Test - Nachweis - Antikörper - Abrechnung - Bewertung - Gebührenrecht

  • kkh.de PDF

    Auslegung der Vergütungsvorschriften streng nach Wortlaut

  • Judicialis

    BMÄ/E-GO Nr 3798

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R

    Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Bei den Vergütungsregelungen handelt es sich nämlich um untergesetzliche Rechtsnormen in Form von Normsetzungsverträgen (hierzu zuletzt Senatsurteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R -, zur Veröffentlichung in BSG und SozR vorgesehen).

    Wenn AIDS-Testungen gleich welcher Art demgegenüber zu der hier streitigen Zeit im BMÄ und in der E-GO nicht ausdrücklich gebührenrechtlich erfaßt waren, wäre ihre Abrechnungsfähigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung an sich ausgeschlossen; denn nur Leistungen, die im Leistungsverzeichnis der Vertragsgebührenordnungen enthalten sind, können von den Kassen-/Vertragsärzten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht und abgerechnet werden (so schon Senatsurteile vom 13. November 1996 - BSGE 79, 239, 241 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 48 f; sowie vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    So darf dabei zum einen nicht ernstlich im Streit sein, daß die betroffene Leistung dem Tatbestandsmerkmal der "ähnlichen Untersuchung" zuzuordnen ist, und zum anderen muß es sich um solche Laborleistungen handeln, die weder in großem Umfang noch mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden können (Urteil des Senats vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Daß im EBM-Ä eine neue Leistungsposition für die AIDS-Testungen sachwidrig erst zu einem zu späten Zeitpunkt aufgenommen worden wäre (zu diesem Gesichtspunkt BSGE 79, 239, 243 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 50 f und BSG, Urteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), machen die Kläger nicht geltend, würde aber auch - wie dargelegt - nicht zu einer 250 Punkte übersteigenden Punktzahl und damit zu keiner höheren Vergütung führen.

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Wenn AIDS-Testungen gleich welcher Art demgegenüber zu der hier streitigen Zeit im BMÄ und in der E-GO nicht ausdrücklich gebührenrechtlich erfaßt waren, wäre ihre Abrechnungsfähigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung an sich ausgeschlossen; denn nur Leistungen, die im Leistungsverzeichnis der Vertragsgebührenordnungen enthalten sind, können von den Kassen-/Vertragsärzten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht und abgerechnet werden (so schon Senatsurteile vom 13. November 1996 - BSGE 79, 239, 241 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 48 f; sowie vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Daß im EBM-Ä eine neue Leistungsposition für die AIDS-Testungen sachwidrig erst zu einem zu späten Zeitpunkt aufgenommen worden wäre (zu diesem Gesichtspunkt BSGE 79, 239, 243 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 50 f und BSG, Urteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), machen die Kläger nicht geltend, würde aber auch - wie dargelegt - nicht zu einer 250 Punkte übersteigenden Punktzahl und damit zu keiner höheren Vergütung führen.

    Diesen Gedanken hat der Senat auch auf den Fall angewandt, daß Abrechnungsbeschränkungen des Vergütungsrechts einer Honorierung der erbrachten ärztlichen Leistungen entgegenstanden (BSGE 79, 239, 249 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 57 f).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Vergütungstatbestände sind, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (zuletzt Senatsurteile vom 13. März 1998, SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 32/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR 3-5553 Nr. 2449 Nr. 1 vorgesehen -, sowie B 6 KA 57/98 R), entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen und anzuwenden.

    Letzteres kommt bei einer zu niedrigen Bewertung lediglich einzelner Leistungen oder Leistungskomplexe grundsätzlich nicht in Betracht (so BSG SozR 3-5533 Nr. 763 Nr. 1 S 6 und SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 6).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Diese dürfen nur eingreifen, wenn die Vertragspartner bzw der Bewertungsausschuß ihren Entscheidungsspielraum überschreiten, insbesondere ihn mißbräuchlich ausnutzen oder nur einer Arztgruppe die Vergütung für eine Leistung gewähren, die auch von anderen Arztgruppen erbracht wird bzw erbracht werden kann (BSGE 83, 218, 219 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 108 f; BSGE 83, 205, 208 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 S 214 f).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Diese dürfen nur eingreifen, wenn die Vertragspartner bzw der Bewertungsausschuß ihren Entscheidungsspielraum überschreiten, insbesondere ihn mißbräuchlich ausnutzen oder nur einer Arztgruppe die Vergütung für eine Leistung gewähren, die auch von anderen Arztgruppen erbracht wird bzw erbracht werden kann (BSGE 83, 218, 219 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 108 f; BSGE 83, 205, 208 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 S 214 f).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 32/98 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - arthroskopische Untersuchung und Behandlung im selben

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Vergütungstatbestände sind, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (zuletzt Senatsurteile vom 13. März 1998, SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 4, und vom 25. August 1999 - B 6 KA 32/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR 3-5553 Nr. 2449 Nr. 1 vorgesehen -, sowie B 6 KA 57/98 R), entsprechend ihrem Wortlaut auszulegen und anzuwenden.
  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Auch wenn Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag im Bereich des Sozialversicherungsrechts grundsätzlich denkbar sind (vgl BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 2), scheiden solche Ansprüche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wenn besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsführer (hier: den Klägern) und Geschäftsherrn (hier: der Beklagten) abweichend regeln (vgl BGHZ 98, 235, 242 f) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlauben (vgl BGHZ 30, 162, 169 ff; 140, 102, 109 f; Urteil des Senats vom 17. November 1999 - B 6 KA 14/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Auch wenn Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag im Bereich des Sozialversicherungsrechts grundsätzlich denkbar sind (vgl BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 2), scheiden solche Ansprüche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wenn besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsführer (hier: den Klägern) und Geschäftsherrn (hier: der Beklagten) abweichend regeln (vgl BGHZ 98, 235, 242 f) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlauben (vgl BGHZ 30, 162, 169 ff; 140, 102, 109 f; Urteil des Senats vom 17. November 1999 - B 6 KA 14/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Ein Vergütungsanspruch für Leistungen, die außerhalb des Gesetzes- und Vertragswerks der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung erbracht wurden, kann auf bereicherungsrechtliche Grundsätze nicht gestützt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB BSGE 80, 1, 4 = SozR 3-5545 § 19 Nr. 2 S 9; SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 S 7).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

    Auszug aus BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R
    Auch wenn Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag im Bereich des Sozialversicherungsrechts grundsätzlich denkbar sind (vgl BSGE 67, 100, 101 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 S 2), scheiden solche Ansprüche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wenn besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsführer (hier: den Klägern) und Geschäftsherrn (hier: der Beklagten) abweichend regeln (vgl BGHZ 98, 235, 242 f) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlauben (vgl BGHZ 30, 162, 169 ff; 140, 102, 109 f; Urteil des Senats vom 17. November 1999 - B 6 KA 14/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R

    Pathologe - Gewebeuntersuchung - Mehrfachabrechnung - Versandpauschale -

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 6/95

    Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen

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