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   BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B   

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https://dejure.org/2010,52388
BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B (https://dejure.org/2010,52388)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B (https://dejure.org/2010,52388)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 6/10 B (https://dejure.org/2010,52388)
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  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B
    Der Senat hat - worauf das LSG zutreffend hingewiesen hat - stets sowohl die Anwendung der Grundsätze über die Vorteilsausgleichung im Kontext von Kostenregressen wie die Heranziehung der Grundsätze der ungerechtfertigten Bereichung (§§ 812 ff BGB) im Zusammenhang mit vertragsärztlichen Leistungen, die im Widerspruch zur gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts erbracht worden sind, abgelehnt (zuletzt BSG, Urteil vom 3.2.2010, B 6 KA 37/08 R - RdNr 47 - zur Verordnung autologen Tumorvakzine; zuvor zB BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 14 zur Ausgestaltung als nicht zugelassene stationäre Behandlung).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B
    Der Senat hat - worauf das LSG zutreffend hingewiesen hat - stets sowohl die Anwendung der Grundsätze über die Vorteilsausgleichung im Kontext von Kostenregressen wie die Heranziehung der Grundsätze der ungerechtfertigten Bereichung (§§ 812 ff BGB) im Zusammenhang mit vertragsärztlichen Leistungen, die im Widerspruch zur gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts erbracht worden sind, abgelehnt (zuletzt BSG, Urteil vom 3.2.2010, B 6 KA 37/08 R - RdNr 47 - zur Verordnung autologen Tumorvakzine; zuvor zB BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 14 zur Ausgestaltung als nicht zugelassene stationäre Behandlung).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Anwendung der repräsentativen

    Auszug aus BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 6/10 B
    Ebenso dürfen Sprechstundenbedarfsverordnungen, die mit der jeweils anzuwendenden Sprechstundenbedarfsvereinbarung nicht vereinbar sind, in Regress genommen werden, auch wenn der Vertragsarzt die Präparate zu Lasten der Krankenkassen des jeweils behandelten Patienten hätte verordnen können (vgl BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 8 RdNr 15).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Bei SSB-Verordnungen entstehen Kosten in voller Höhe des Arzneimittels, während bei Einzelverordnungen die Patientenzuzahlungen kostenmindernd wirken (zur Nicht-Austauschbarkeit vgl zB BSG vom 8.5.1985, SozR 2200 § 368n Nr. 36 S 117; BSG vom 31.5.2006 - B 6 KA 10/06 B - Juris RdNr 11; BSG vom 23.6.2010 - B 6 KA 6/10 B - RdNr 7 aE) .
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